Erfindung der Schulträger (=> Kommunen), um Lehrerarbeitszeit (=> Bundesland) unentgeltlich zu beanspruchen.
In der Theorie wird hierdurch das kommunale Budget der Schule aufgebessert. In der Praxis wird das Budget der Schule um den eingesammelte Betrag durch den Schulträger gekürzt (ähnlich einem Nullsummenspiel).
Der Betrag wird traditionell in Ländern ohne ausreichende Lernmittelfreiheit von den Erziehungsberechtigten eingesammelt. Dabei ist vielfach die Barzahlung während des Unterrichts an die Klassenlehrkraft üblich. Es existieren auch Formen, bei denen das schulische Girokonto oder das Konto des Schulträgers Verwendung finden.
Für Beispiele und Einblicke in Ausgestaltung und rechtliche Grundlagen siehe diesen Beitrag und folgende.
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