Wechsel nach dem REF in B-W nach Hessen/RLP

  • Hallo,


    ich bin im Juli mit dem REF in B-W fertig und da die Chancen auf Einstellung im Heidelberger Bereich trotz HS Schwerpunkt nicht optimal sind, will ich sichergehen und mich daher in Hessen und RLP bewerben.


    Ich habe die Unterlagen schon zu Hause, nur geht nicht klar hervor, bis wann die Unterlagen eingegangen sein müssen. Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass wir b-wler unsere Zeugnisse sehr spät erhalten.


    Wer von euch hat die prozedur schon hinter sich und kann etwas dazu sagen?


    Dann habe ich noch eine weitere Frage.
    Angenommen, eine Schule in RLP wollte mich, ich fahre hin und soll einen Vertrag unterschreiben, tue es und bekomme dann im 2. Verfahren einen Stelle in B-W. Bin ich in diesem Fall an den Vertrag gebunden?


    Fragen über Fragen, bin für jeden HInweis dankbar.



    dani

  • Hi dani,


    zu deiner 1. Frage kann ich dir leider nichts sagen, nur dir raten einfach irgendwo anrufen (also eine Info-Nummer o.ä., die sicherlich im I-net zu finden sind)


    Und zur 2. Frage kann ich nur sagen, dass in NRW eine Strafe von 2500 € fällig wird, wenn man die bereits unterschrieben Stelle nicht antritt.
    Vielleicht machen das ja die anderen Bundesländer ähnlich...


    Gruß


    Petra

  • uuiih, da überlege ich mir besser dreimal, ob ich nicht besser auf ein zweites verfahren warten würde bei den geldstrafen. Wird das in meinen angegebenen bundesländern genauso gehandhabt?


    vielen dank für deine auskunft, petra : :)


    grüße
    dani

  • Hi Dani,


    ich habe gerade nochmal nachgelesen und eh es zu Mißverständnissen kommt


    Zitat

    Bewerberinnen und Bewerber, die ein Einstellungsangebot angenommen haben und ihren Dienst nicht antreten, haben die bei der Annahme des Einstellungsangebotes vereinbarte Vertragsstrafe i.H.v. 2.500,- EUR zu zahlen.


    Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes im Ausschreibungs- wie auch im Listenverfahren führt zu keiner Sperre.


    Es ist in NRW so, wie es anderswo ist weiß ich nicht (ich wollte es nur als Vergleichsbeispiel angeben)


    Aber Vertrag ist Vertrag, irgendeine Bindung wird es geben. Sonst würden sicherlich manche Schule am Schuljahresbeginn ganz schön blöd schauen, wenn die erwartete Frau xy doch nicht kommt, obwohl sie doch eine Klasse übernehmen sollte. Da wird sich die Bezreg. schon irgendwie absichern.


    Petra

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