Kündigungsrechte

  • Hallo ins Forum!
    Mich würde mal interessieren, welche Kündigungsrechte wir als Lehrer eigentlich so haben (und ob es so etwas überhaupt gibt - hört man ja eigentlich nie, dass ein Lehrer kündigt).
    Hintergrund: mein Freund und ich denken z.Z. mal wieder etwas akuter darüber nach, für ein Jahr in die USA zu gehen.
    Ich habe zwar nicht die Hoffnung, dort irgendwie in meinem Beruf arbeiten zu können, aber vielleicht kann ich ja über Fernstudien wenigstens ein paar Zusatzqualis erwerben, so dass das Jahr auch für mich beruflich nicht völlig verloren ist.
    Ich arbeite z.Z. als angestellte Lehrerin im Pool (also einfach Angestellte im öffentlichen Dienst) und meine zu wissen, dass ich da noch relativ leicht kündigen kann (zumal ich noch kein halbes Jahr dabei bin). Was aber wäre, wenn ich zum Sommer jetzt doch eine feste Stelle angeboten bekäme (die Gespräche für die laufende Ausschreibung sind ja erst noch...) und die dann evtl. auch annehme? Ich nehme ja mal nicht an, dass ich gleich mit einem Sabbatjahr starten könnte (zumal ich ja erst noch Beamtin auf Probe wäre), der offzielle Weg ins Ausland für beamtete Lehrer wäre doch vermutlich zu langwierig und ich wäre ja auch örtlich sehr eingeschränkt und überhaupt: wäre so etwas so schnell schon "erlaubt"? Weiß jemand, was für Möglichkeiten ich habe? Kann ich auch kurz nach Jobantritt "kündigen" ohne dass es sich nachteilig auswirkt, wenn ich in einem JAhr hier wieder auftauche? Und dann war es das mit der festen Stelle, oder? Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir ein paar Tipps geben kann, über die rechtliche Seite Bescheid weiß .... bin mir einfach so unsicher und habe Angst, mir etwas zu verbauen (fast hoffe ich, dass ich erst gar nichts angeboten kriege, um mich nicht so wirklich entscheiden zu müssen ...- auch wenn es mir selbst um meine Poolstelle Leid tut, aber denke, so etwas wird sich auch in einem Jahr wieder ergeben).
    Ziemlich konfused und unsicher
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Die Kündigungsfrist muss in deinem Vertrag stehen.
    Ansonsten gilt der BAT (Bundesangestellten-Tarifvertrag)
    Ruf den Personalrat an. Der kann die Auskunft geben. Telefonnummern der zuständigen Personalräte stehen im GEW-Jahrbuch.


    Verträge können auch im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden - was empfehlenswert ist, falls man selbst gehen möchte und dadurch keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung verliert (wg. Sperrfrist - trifft bei dir aber nicht zu....nur der Vollständigkeit halber)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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