Schwangerschaft Ref und Festanstellung

  • Hallo, ich hab mich heute auf der Kinderparty mit einer schwangeren Ref unterhalten und konnte keine antwort auf ihre Frage finden:


    Angenommen man ist schwanger und im Ref - hat die Prüfung aber schon hinter sich ! würde also zum 31. 1 o5 entlassen und eventuell eingestellt:


    1) Dürfte man aufgrund des kündigungsschutzes im einer schwangerschaft überhaupt aus dem Ref entlassen werden?


    2) Kann einem die Neuanstellung aufgrund einer schangerschaft verweigert werden? Kiegt man schanger ne Stelle?


    3) Wie wird die schwangerschaft bei einer Amtsarztuntersuchung berücksichtigt ( Gewicht? Verbeamtung?)



    Wir wußten es nicht - außer das in meinem Jahrgang schon frauen hoch schwanger vereidigt wurden und danach auch schnell verschwunden sind.
    Aber im Prinzip - so war unser feministisches Fazit kann einem doch kein Strick aus einer schwangerschaft gedreht werden oder.


    Da ich meine tochter im studium bekommen habe, kenne ich mich mit alle diesen sachen nicht aus.....


    Wer weiß mehr???


    Isa

  • Hallo sisterA!


    Im Bezug auf dieses Thema bin ich gerade Expertin :D :


    zu 1.) Der Kündigungsschutz besteht nur dann, wenn du kein befristetets Arbeitsverhältnis hast. Das bedeutet, wenn dein Ref am 31.1.05 beendet ist, ist es beendet - egal ob schwanger oder nicht. Anders ist das, wenn man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat - auch dann wenn man noch in der Probezeit ist.


    zu 2.) Nein, die Neueinstellung kann einem nicht verweigert werden. Ich habe im September meine neue Stelle (nach ref) zugeteilt bekommen und bin jetzt ab 2.1.05 im Mutterschutz. Falls deine Freundin aber nicht direkt arbeiten möchte, hat sie - sobald sie mal eine Zusage hatte - die Garantie, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt einen Job kriegt (Termin wird gleich mit Schulamt ausgemacht).


    zu 3.) Das weiß ich leider nicht genau. Ich denke nicht, dass eine Schwangerschaft ein Grund zur Nicht-Verbeamtung ist! Ich muss erst vor meiner Lebenszeitverbeamtung wieder zum Amtsarzt und musste mir somit diese Frage momentan nicht stellen (bin Beamtin auf Probe).


    Falls deine Freundin gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten möchte, verlänget sich die Zeit bis zur Lebenszeitverbeamtung übrigens nicht.


    Hoffe, dass alles verständlich war!


    Gruss, becci :D

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