Wie nennt man sich nach 1. Examen?

  • Hallo, könnt ihr mir weiterhelfen? Ich möchte mich nach dem Studium selbständig machen und nicht ins Referendariat gehen.
    Wie darf man sich nennen? "Lehrer" ist man doch erst nach dem 2. Examen, oder? Oder ist man "Lehrer ohne Unterrichtsbefähigung"? Pädagoge? Examinierter Pädagoge?


    Das 1. Examen ist doch ein Abschluss, oder?


    Wichtig ist das Lehrer-Sein auch für die Rente. Da ich als selbständige Lehrerin "besonders schützungswürdig" sei und in die staatliche Rentenversicherung einzahlen müsste - was ich durch Selbständigkeit eigentlich umgehen will!!!


    Ist es richtig, dass man nach dem 1. Examen seine Diss schreiben kann?


    Danke schonmal für eure Antworten!
    Liebe Güße, Gini :)

  • Hallo Gini,


    diese Frage hatte ich mir nach dem 1. Examen auch schon gestellt, aber bin leider da zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen.


    Was ich weiß ist, dass man sich offiziell nicht Lehrer nennen darf, weil das 1. Staatsexamen noch nicht als Abschluss gilt. Streng ausgelegt gilt man wohl sogar als Abbrecher. Aber da sich damit ohnehin kaum jemand auskennt, dürfte das für dich irrelevant sein.
    Andererseits nennt sich ja nun wiederum jeder Lehrer, der irgendwie einer unterrichtenden Tätigkeit nachgeht. Und du kannst natürlich auch ohne 2. Staatsexamen als Lehrer mit BAT-Verträgen arbeiten. Dann sollte man ja wohl auch Lehrer sein. Also irgendwie hab ich es nie so ganz verstanden... :rolleyes:


    Ganz sicher ist allerdings, dass du nach dem 1. Staatsexamen mit einer Diss. anfangen könntest. Aber frag mich nicht, was du bist, wenn du die beendet hast. Promovierter Studienabbrecher? ?(


    Dass man als Selbstständiger in die staatl. Rentenversicherung einzahlen muss, ist mir neu. Allerdings wirst du dich damit ja nun schon besser auskennen als ich. Vielleicht lässt sich ja etwas über die Stelle rauskriegen, an die du einzahlen müsstest?


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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  • Es gibt Berufe, die trotz Selbständigkeit unter "besonderen staatlichen Schutz" fallen - z.B. Künstler, Lehrer, und noch ein paar.


    Ich möchte Inhaberin eines Nachhilfeinstituts werden. Gelte ich als Unternehmenrin oder als Leherin?

  • Wenn du ein Unternehmen aufmachst (hier: Nachhilfeinstitut) bist du natürlich Unternehmerin/Selbstständige. (Gleiches gilt ja auch für freie Künstler oder Journalisten.)

  • Ich habe mal gerüchtweise läuten gehört, dass es für Leute, die "nur" den Abschluss (oder was es denn jetzt ist ;) - das 1. Staatsexamen halt) für Primarstufe haben, wohl bedeutend schwieriger ist, zu promovieren (ich meine, die CHefin meines Freundes hatte auf Primarstufe studiert und weil sie so nicht promovieren durfte, noch einen Magisterabschluss gemacht). Da würde ich mich noch mal schlau machen, am besten gleich rauskriegen, wo der Promotionsausschuss sitzt, nachfragen und am besten gleiche eine Promotionsordnung besorgen (manchmal verlangen die da noch mal lustige Sprachkenntnisse, die man für's Studium nicht brauchte/ ersetzen konnte - war mir auch alles neu ?( ).


    LG
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

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