haushaltsrechtlichen Voraussetzungen

  • sollte heißen:


    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen

    Suum cuique!


    Um Vorwürfen vorzubeugen,
    gilt bei allen meinen Beiträgen mitzudenken:
    BSE:
    (BETROFFENHEIT SORGE ERSCHÜTTERUNG)

  • hallo, wie ist denn die untere aussage einzuschätzen. wer hat in nrw erfahrungen mit den "haushaltsrechtlichen erfahrungen". theoretisch kann das ja nie sein, dass diese vorliegen, sehr unkonkret...
    ___


    Hinweis: Die Besetzung der Stelle erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
    Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach den Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT). Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, soll eine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, sofern die laufbahn- und sonstigen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
    Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
    Die Aufgabe kann grundsätzlich im Wege der Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

    Suum cuique!


    Um Vorwürfen vorzubeugen,
    gilt bei allen meinen Beiträgen mitzudenken:
    BSE:
    (BETROFFENHEIT SORGE ERSCHÜTTERUNG)

  • Ja, die Frage stelle ich mir auch. Die vom Schulamt meinte, dass wir, die jetzt eingestellt wurden in den nächsten Monaten damit rechnen können. Aber Schulamt ist nicht Bezirksregierung. Wir mussten aber alle schon zur Untersuchung und die Formulare für die Berechnung der Besoldung ausfüllen. Also mal schauen. Genaues weiß keiner. Aber fragen kostet ja nix (außer den Anruf bei der Bezirksregierung)
    LG pinacolada

  • es geht um die legendären 1000 Stellen oder?
    da ist die haushaltsrechtliche Zustimmung laut einiger Bezirksregierungen nur noch eine Formsache. Der Landtag muss zustimmen, und der war aufgrund der Ferien und der Dringlichkeit des Verfahrens nicth mehr einzuberufen gewesen.
    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

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