Schulgesetz, AO-GS ADo usw, was gilt noch?

  • Hallo ihr lieben,
    ich bereite mich gerade auf meine Revision zur Lebenszeitverbeamtung vor-
    Da lese ich augenblicklich das Schulgesetz NRW und die AO-GS, die ja am 1.8. in Kraft getreten sind.
    Jetzt steht da u.a. drin, dass man im dritten Schuljahr kein Halbjahrszeungis schreiben muss. Ich weiss aber, weil es mich selbst betrifft, das dies mittlerweile durch die neue Regierung wieder gekippt worden ist. Weiß jemand von euch, wo ich da was schriftliches zu finde, welche Änderungen da schon gemacht worden sind usw.?
    Und dann hab ich hier eine ADO. Gerade vom VBE aus dem Netz gezogen. Die ist von 1992, mit einigen änderungen aus dem Jahr 2000. Wie ist es mit der. Gilt die trotz neuem Schulgesetz weiter??


    Also so rechtliche fragen sind ja eigentlich gar nicht mein ding, aber da muss ich jetzt mal durch.
    grübelnd
    smali ?(

  • Hallöle,
    Auch in den letzten Amtsblättern stand dazu was drin, die sind immer super aktuell.


    Gruß
    Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

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