Elternzeit als Beamte auf Probe?

  • Hallo,
    bin noch Beamtin auf Probe in der Grundschule und schwanger. Habe ich dennoch Anspruch auf Elternzeit? Kann ich ggf. zurück an meine alte Schule?
    Bekommt man als Beamte auch Erziehungsgeld?
    Wer kennt sich aus?
    LG Alema

  • Herzlichen Glückwunsch :)


    Ob du Erziehungsgeld bekommst, hängt von deinem Gehalt ab und dem des Vaters, sofern ihr zusammenlebt.
    Du hast auch Anspruch auf Elternzeit, jedenfalls galten für mich als Beamtin auf Widerruf die gleichen Rechte wie für alle anderen.


    Ich wünsch dir ne schöne Kugelzeit!

  • Auch von mir herzlichen Glückwunsch!!


    Zitat

    Kann ich ggf. zurück an meine alte Schule?


    Gegebenenfalls ja - aber nur dann :)


    Wenn du wieder zurück in den Schuldienst gehen willst (nach einem Jahr oder nach zwei Jahren oder....) und dann an "deiner" Schule etwas frei ist, das auch zu deiner Stundenzahl passt, dann kannst du auch wieder an deine Schule kommen.
    Garantieren wird dir das keiner.


    Petra

  • alem,


    sicher ist dir nur ein gleichartige Stelle, wie du sie jetzt hast.
    Das kann an einer anderen Schule in deiner Gegend sein.


    Beamtinnen - auch auf Probe - sind die am besten abgesicherten Mütter. Du kannst dich bis zum 16. Lebensjahr deines Kindes beurlaubern lassen.


    Du bekommst auch Erziehungsgeld, wenn du das neue Modell meinst. Ich glaube 2/3 vom bisherigen Gehalt 1 Jahr lang, aber maximal 1.800,- €.


    Gruß, VdW

  • Hallo,


    ich dachte, das mit den 65% des letzten Gehalts kommt erst ab 2007? Das ist doch noch gar nicht beschlossen, oder?


    LG Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Ja, ab 2007.


    Die meisten Eltern bekommen nach der derzeit gültigen Regelung zumindest die ersten 6 Monate Erziehungsgeld, aber viel ist das ohnehin nicht.


    Je nach Bundesland gibt es auch Landeserziehungsgeld, aber damit kenn ich mich nicht aus.

  • den Fall kenn ich, du mußt darauf achten, dass du die Elternzeit niemals über den Zeitraum eines Jahres beantragst, denn dann wirst du "frei" und "gehörst" nicht mehr zur Schule. Im Klartext: du kannst die Elternzeit in 4 Teile aufteilen und sie nacheinander beantragen. Wenn du das machst, kannst du ganz sicher an deiner Schule bleiben (auch in der Probezeit). Hab das selber durch mit 2 Kindern!!! Freu dich erst mal auf deinen Nachwuchs!!

  • Vorsicht! Eine Kollegin, die jetzt gerade in Mutterschutz gegangen ist, erzählte mir kürzlich, dass diese Regelung nun geändert worden ist. Offenbar muss man sich jetzt vorher überlegen, wie lange die Elternzeit gehen soll und kann nicht mehr nach und nach verlängern.


    Gruß
    Britta

  • also ich weiß nicht wann das geändert worden ist, aber ich war am 31.1.05 noch in der Elternzeit und hab mich selbst vertreten mit 18,5 Std. Das ging. Kurz vor Ende der Elternzeit (ca. 6 Wochen vorher) kam ein Brief von der Bezreg.D´dorf mit der Anfrage, ob ich verlängern würde und wie lange. Am besten fragt man dann den Sachbearbeiter bei der zuständigen Bezreg. In D´dorf sind die eigentlich ganz umgänglich und geben Tipps!

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