Nach dem Referendariat- Arbeitslosenversicherung

  • Hallo,


    habe gerade erfahren, das man - sollte man nach dem Referendariat arbeitslos werden - keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sondern direkt in ALG II (??) rutscht, da man ja als Referendar keine Einzahlungen tätigen konnte.
    Kann man dem Abhelfen, indem man zwischendurch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob annimmt? Denn es heißt ja, glaube ich, man muss innerhalb von 2 oder einem Jahr etwas eingezahlt haben.
    wer weiß genaues?


    Viele Grüße
    S.

  • Zitat

    strawinskid schrieb am 25.01.2006 19:28:
    Kann man dem Abhelfen, indem man zwischendurch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob annimmt? Denn es heißt ja, glaube ich, man muss innerhalb von 2 oder einem Jahr etwas eingezahlt haben.
    wer weiß genaues?


    Während des Ref.s kannst du keinen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen. das müssten ja mindestens 15 Std. die Woche sein - und das bekommst du erst gar nicht genehmigt. (Vom Arbeitsaufwand mal zu schweigen.)

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Ach ja,
    mmh... gibt es andere Möglichkeiten?
    Ich mein, man hofft ja immer das Beste, aber trotzdem kann es ja sein, das es nicht sofort mit einer Stelle klappt

  • Hallo,
    bin ja auch mit dem Ref fertig (siehe anderen Thread ;) ) und kann bestätigen: Wir "rutschen" tatsächlich ins ALG II. Bleiben also die Möglichkeiten: ALG II oder Jobben. Zwischen diesen schwanke ich gerade auch hin und her.
    Neben dem Ref kann man meines Wissens nur Minijobs annehmen.
    Es gibt ja auch Leute, die dann auf dicke Sparbücher zurückgreifen können... wohl denen! ;)


    LG tabea

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