Kürzung bei Hochzeit?

  • Hallo!
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wird bei Ehepaaren, die beide als Lehrer(In) tätig sind-eine angestellt- einer beamtet- das Gehalt in irgendeiner Form gekürzt? z.B. Halbierung des Ortszuschalgs?! Habe davon gehört.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke
    Christopherus

  • hallo Christopherus!


    Also bei mir ist das schon gut 10 Jahre her.
    Mein Mann war verbeamtet, ich hatte Lehrauftrag nach BAT. Und tatsächlich gab es diese Kürzungen. Ich scheue mich ehrlich gesagt in meinen Unterlagen nachzuschauen, denn mit Grauen erinnere ich mich an die ungleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit. Als ich damals alles hochrechnete: Anfahrzeiten, Spritpreise etc. im gleichen Verhältnis zur Vor- und Nachbereitungszeit , das wieder ins Verhältnis gesetzt zur gleichen Anzahl an Unterrichtsstunden meines Mannes, habe ich weniger als die Hälfte des Geldes gearbeitet - wenn nicht noch weniger.
    Hinzu kam die nicht Vergütung in den Ferien. Nach den Ferien wurde der Vertrag wieder neu aufgenommen...
    Wie du merkst, ich möchte mich ungern erinnern ....


    Grüße
    Lyna

  • Der Familienzuschlag wird auf jeden Fall geteilt - aber das ist ja keine Kürzung im eigentlichen Sinne, weil ihr den vorher ja noch gar nicht hattet. Ansonsten wüsste ich nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Von einer Halbierung des Ortszuschlags weiß ich auch nichts- unterrichtet ihr am selben Ort?
    Das, was Lyna angesprochen hat, sind keine Kürzungen- das Gehalt des angestellten Lehrers wird nicht nach der Hochzeit weniger (!).
    Tatsächlich ist es einfach so, dass der Verheiratetenzuschlag halbiert wird- der Rest bleibt.
    Dass Angestellte für die gleiche Arbeit weniger Gehalt beziehen, ist natürlich ungerecht- hat aber mit Kürzungen nichts zu tun. Ob in den Ferien weiter bezahlt wird, hängt vom Vertrag und wohl auch vom Bundesland ab- ich hab BAT IIa, gut 500 Euro weniger als meine verbeamteten Kollegen bei gleichen Voraussetzungen, werde aber in den Ferien durchaus weiterbezahlt.
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

    Einmal editiert, zuletzt von Hermine ()

  • Danke dür die differenzierte Antwort, Hermine!


    kannst mal sehen...die Hitze! Ich vergesse vieles .... tatsächlich war es damals so, dass mein Mann schon lange im Schuldienst war und ich ab und an (wenn die "Feuerwehr" anrief) Angestelltenverträge im Schuldienst annahm. Geschickterweise gingen diese Lehraufträge immer nur ein halbes Jahr, maximal ein dreiviertel Jahr. So kam es wirklich vor, dass der Vertrag an ein und derselben Schule am Freitag vor den Ferien endete und MOntag nach den Ferien erneut unterschrieben werden musste. Das hieß dann auch kein Geld in den Ferien, wohl aber Vorbereitung. Das schmackhafteste was ich vor Jahren erlebte: Arbeiten in den Weihnachtsferien korrigieren, Noten für die KOllegin (die sich im Baby-Aus befand) fertigstellen. Ich erhielt noch bis 21.12. mein Geld. Die Kollegin im Beamtenstatus arbeite offiziell wieder ab dem 22.12., erhielt das Gehalt für Dezember plus (damals noch ) Weihnachtsgeld. Alle erledigten Arbeiten habe ich ihr dann nur noch auf dem goldenen Tablett servieren müssen.
    Gut, dass diese Zeiten vorbei sind.
    Kurze Anmerkung: Ich spreche hier allerdings nur für Hessen.


    Grüße Lyna

  • @all
    Danke für die vielen Antworten. Ich habe beim LBV angerufen und einfach angefragt. Im Prinzip ist es so: Es gibt zwei Ortszuschläge, wobei einer den Namen nicht verdient. Dieser Zuschlag ist nur für die Hochzeit - Ca 100 ¤. Wenn nun zwei im öffentlichen Dienst arbeiten, wird dieser "Hochzeitszuschlag" halbiert. Den eigentlichen Ortszuschlag, den angestellte im öffentlichen Dienst bekommen und der auch als Ortszuschlag, sind etwa 500 ¤, in der Abrechnung steht, wird nicht halbiert.
    Ich danke euch nochmal für dieAntworten und wünsche schöne Ferien!!


    :)

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