• Hallo!

    1. Wie sind die Beihilfe-Sätze, wenn man verheiratet ist?
    80%? Und 20% PKV?


    2.Ist dann die zukünftige Ehefrau auch mit 80% automatisch versichert? Nicht im öffentlichen Dienst, evtl. dann auch erst arbeitslos, wenn sie nach Deutschland zurückkommt (arbeitet derzeit im Ausland).


    DANKE

  • Schaust du hier:
    http://www.beihilfe-online.de/
    und hier:
    http://die-beihilfe.de/beihilfe_allgemeines_zur_beihilfe

    Zitat

    Bemessung der Beihilfe (§ 14 BhV)

    Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Dieser Bemessungssatz beträgt für entstandene beihilfefähige Aufwendungen für

    * den Beihilfeberechtigten nach § 2 Abs.1 Nr.1 BhV sowie für den entpflichteten Hochschullehrer 50 vom Hundert,
    * den Empfänger von Versorgungsbezügen, der als solcher beihilfeberechtigt ist, 70 vom Hundert,
    * den berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70 vom Hundert,
    * ein berücksichtigungsfähiges Kind sowie eine Waise, die als solche beihilfeberechtigt ist, 80 vom Hundert.

    Sind bei einem Beihilfeberechtigten zwei oder mehr Kinder zu berücksichtigen, erhöht sich der Bemessungssatz von 50 auf 70 vom Hundert.

    (edit: der nachfolgenmde Passus ist entfallen - es erhalten beide Ehepartner 70%, wenn mindestens 2 berücksichtigungsfähige Kuinder vorhanden sind)
    Bei mehreren Beihilfeberechtigten ist die Person zu bestimmen, die den erhöhten Bemessungssatz erhalten soll; diese Bestimmung ist nur in Ausnahmefällen zu verändern. Der erhöhte Bemessungssatz gilt für alle Aufwendungen, die während der Anspruchsdauer entstanden sind (Berücksichtigung der Kinder im Familienzuschlag nach § 40 BBesG).


    http://www.beihilfe-online.de/beihilfe_bemessungssaetze

    Falls deine Frau arbeitslos gemeldet wird, ist sie selbst krankenversicherungspflichtig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias (4. Februar 2007 23:35)

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