Zeugnisse in der Du-Form

  • Hi!
    Heute im Kollegium kam das Thema auf, dass Verbalzeugnisse, mit dem die Kinder direkt angesprochen werden, also in der Du-Form, nicht mehr zulässig sind (Ausnahme: Klasse 1). Unsere Rektorin sagte, dass es bei den Schulräten recht schwammige Formulierungen bisher gab, keiner war von den "Du-Zeugnissen" begeistert.
    Bisher soll es aber immer Sache der Schule gewesen sein.
    Nun wird es aber ab Klasse 2 wohl verpflichtend sein, in der indirekten "Er/Sie"-Form zu schreiben.
    Hat da jemand einen konkreten Link oder Zitat, wo man das nachlesen kann?

  • Wir hatten das gleiche Thema. Ich habe an das MSW geschrieben und folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrte Frau Inhoff,
    vielen Dank für Ihre Email vom 17. Juni 2007, in der Sie nachfragen, ob in Berichtszeugnissen die Du-Form, also die direkte Anrede an die Kinder, erlaubt ist.
    Die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) äußert sich in § 6 Zeugnisse nicht zu diesem Thema.
    Da die Adressaten von Grundschulzeugnissen immer die Erziehungsberechtigten und die Kinder sind, ist es durchaus möglich, die Kinder persönlich anzusprechen. Dies gilt insbesondere für die ersten beiden Schuljahre. Ausgeschlossen ist es ebenfalls nicht, neben dem "offiziellen" Zeugnis ein zusätzliches, sich gezielt an das Kind wendendes Ergänzungszeugnis auszugeben, das die Lesefähigkeit und die Verständnismöglichkeiten des Kindes berücksichtigt.
    Ab der Klasse 3 bietet es sich an, die Berichtsaussagen sprachlich anders zu gestalten, z. B. auch auf die Anrede zu verzichten.
    Innerhalb einer Schule sollte einheitlich verfahren werden


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Lutz Kruska
    Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
    - Referat 513 -
    0211 / 5867 3557
    Fax: 0211 / 5867 3672

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