Auslandsschuldienst: Ortslehrkraft, Bedingungen in NRW

  • ich habe ein problem:
    ich habe mich als ortslehrkraft an einer türkischen schule, an der deutsch als erste fremdsprache angeboten wird, beworben, habe eine zusage erhalten und dann hier in deutschland, nrw-köln, meine beurlaubung beantragt. dies alles habe ich getan, weil mir der zuständige sachbearbeiter gesagt hat, es sei kein problem, solange ich eine schule in der türkei hätte, die mich nähme.
    heute habe ich eine absage für die beurlaubung erhalten mit der begründung, dass es sich nicht um eine von deutschland anerkannte deutsche schule sei. ich war ziemlich irritiert, da mir immer gesagt wurde, das sei kein problem.
    hinzu kommt, dass an dieser schule deutsche lehrkräfte arbeiten, die eine beurlaubung erhalten haben, allerdings war dies in berlin, brandenburg.
    kann mir jemand bei diesem problem weiterhelfen?


    es ist absurd, zumal ich keinerlei kosten verursache, da ich als ortslehrkraft in die türkei gehe, das heißt, ich erhalte das gehalt von der türkischen schule und von deutschland keinen pfennig, cent :)

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