Beurlaubungen

  • Hallo,


    ich stelle mein Anliegen mal hier rein, auch wenn es nicht so OT ist. Ich habe mich in Niedersachsen zum 1.2. um eine Planstelle beworben. Es ist aber so, dass ich mich jetzt noch nicht für 30 Jahre dem Staatsdienst verpflichten möchte, sondern gerne ab Oktober einer Lehrtätigkeit im Ausland nachgehen möchte (keine Schule). Nun,...es ist verdammt schwer rauszukriegen, ob das möglich ist, ohne die Stelle in NS (falls ich sie denn bekommen würde) ganz zu verlieren und mich nach meiner Rückkehr komplett neu um eine Planstelle bewerben zu müssen. Weiss da jemand von Euch vielleicht Genaueres? Ich hab schon alle Verordnungen durch-alles zu schwammig, weil nicht zwischen Probezeit und Verbeamtung auf Lebenszeit unterschieden wird.Denn bei letzterem dürfte es ohnehin kein Problem sein. In NS darf man innerhalb der Probezeit keinen Versetzungsantrag stellen. Das habe ich bei meiner Bewerbung unterschrieben. Aber Auslandsaufenthalte (z.B. zur Promotion, etc.) dienen ja auch der Weiterbildung und sie dürfen mir deshalb ja eigentlich nicht kündigen...Bin für jede Anregung dankbar.


    Gruß
    Nicolla

  • Ich habe von Niedersachsen keine Ahnung, aber in Bayern ist es - zumindest theoretisch - kein Problem. Hier wird diesbezüglich kein Unterschied zwischen Lebenszeit und Probezeit gemacht, zumindest hat mir mein Seminarlehrer das damals so erklärt. Allerdings scheint es nicht sicher zu sein, dass eine Beurlaubung genehmigt wird, das hängt wohl auch davon ab, welche Stelle man antritt und ob eine anerkannte Organisation (PAD; DAAD etc.) dahinter steht.


    Na ja, das hat dir wahrscheinlich nicht viel geholfen, weil das eben nicht unbedingt für dein BL gelten muss. Sorry.

  • Hallo Eliah,


    vielen Dank für Deine Antwort! Bei mir steckt so eine Organisation dahinter. Ich habe mal gelesen, dass es in Thüringen auch kein Problem ist, zumal man ja im Berufsfeld bleibt und dann bestenfalls höher qualifiziert wiederkommt. Ich vermute, dass ich schlimmstenfalls den Schulleiter ganz, ganz schlimm verärgere, zumal es in NS nur schulscharfe Stellen gibt...Und ich vermute, dass man keinen Anspruch hat, wieder an die gleiche Schule zu kommen.


    Gruß
    Nicolla

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