Benotung nicht nachvollzierbar / Subjektivität

  • Hallo,


    folgendes Problem:


    Meine Schwester besucht die 13. Klasse eines Gymnasium in MV. In einem ihrer LK-Fächer, Kunst, hielt sie als 2. Klausurleistung eine Präsentation zu einem selbstgewählten Thema.


    Was nun von mir als problematisch angesehen wird, ist die Benotung dieser Leistung. Sie bekam für ihre Präsentation entgegen der sonstigen Leistungen (Durchschnitt: 12 Punkte) eine (relativ) enttäuschende Note, nämlich nur 8 Punkte. Das ist in sofern dramatisch, als dass diese Note mit einem höherem Bewertung in das Abitur eingeht.


    Ich habe der Präsentation selbst beigewohnt und fand, dass die Qualität ihrer Leistung unter Berücksichtigung der gesamten Präsentationen des Leistungskurses nicht einer 3- (8 Punkte) entspricht. In diesem Zusammenhang bin ich weiterhin von der Benotung anderer Schülerleistungen irritiert, die trotz, wie ich empfand, starker Mängel, eine deutlich bessere Punktezahl erlangten.


    Mir ist natürlich bewusst, dass ich als Bruder, in der Bewertung der Arbeit meiner Schwester, nicht unvorbelastet bin. Auch habe ich weder Lehramt Kunst studiert habe; noch Erfahrungen mit dieser Klasse.


    Als (Jung-)Dozent an einer Uni sind mir zwar Bewertungsmaßstäbe von Vorträgen bekannt, dennoch bitte ich um Hilfe.


    Nun meine Frage:


    Was ist "technisch" möglich? Ist es nicht so, dass die Kunstlehrerin die Leistung zumindest ausführlich schriftlich begründen muss?


    Fernblick: Ist die Benotung juristisch angreifbar?


    Danke für Hinweise und Aufklärung,
    gainsbourg

    • Offizieller Beitrag

    Lieber gainsbourg!


    Dein Engagement für Deine Schwester in allen Ehren, aber das hier ist ein Lehrerforum, in dem nur Lehrer und solche, die es werden wollen, schreiben dürfen.
    Bitte eröffne denselben Thread doch bei schulthemen.de - dort wird Dir sicherlich jemand helfen.


    Der Thread wird geschlossen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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