Beiträge von Bolzbold

    Wenn das alles nicht fruchtet, wird noch einmal nachgefragt, ob der Prüfling den ersten Teil beenden will, auch dies wird notiert.

    Dann beginnt der zweite Teil, der aber nicht länger sein darf als vorgesehen (10 - 15 min).

    Die Aussage der APO GOST „ungefähr gleichen zeitlichen Umfang“ gibt ja vermutlich absichtlich nicht vor, wie viele Minuten „zeitlich gleich“ sein soll. Uns wurde gesagt, dass es nicht bedeutet: „auf die Minute gleich“.

    "Uns wurde gesagt". Wer auch immer das war, kann die APO-GOSt nicht sinnentnehmend lesen...

    Interessant. Ich hätte das jetzt wie folgt interpretiert:

    • Der Schüler hat mindestens 10 Minuten Zeit für seinen Vortrag.
    • Wenn er den vorzeitig (auf eigenen Wunsch) beendet, schweigt man sich nicht gegenseitig an, sondern beginnt mit dem 2. (theoretisch gleichlangen) Prüfungsteil.
    • Da der erste mindestens 10 Minuten dauern müsste, dauert der zweite Teil dann auch nur die Mindestdauer von 10 MInuten.
    • Dass dann die nicht genutzte Zeit aus dem 1. Teil in den 2. wandert, sehe ich dort nicht. (Da ja die ersten 10 Minuten auf eigenen Wunsch abgebrochen wurden.)

    Punkt 1: Ja.
    Punkt 2: Ja.
    Punkt 3: Nein, weil die Prüfung insgesamt mindestens 20 Minuten dauern muss. Das wissen mittlerweile auch alle BR

    Punkt 4: Doch - siehe Vorgaben in § 38 Abs. 3 Satz 3. Es wird ja ausdrücklich gesagt, dass die Vorgabe des Minimums an 20 Minuten nicht ausgehebelt wird.

    Es empfiehlt sich, APO-GOSt vollständig, d.h. mit Verwaltungsvorschriften zu lesen und zu verstehen, dann kommt es auch nicht zu divergierenden Meinungen.


    VV 38.3 ist da eindeutig. Ich zitiere:

    Falls der erste Prüfungsteil vom Prüfling vorzeitig beendet wird, ist die Prüfung mit dem zweiten Prüfungsteil unverzüglich fortzusetzen. Das vorzeitige Ende des ersten Prüfungsteils ist zu dokumentieren. Die Vorgaben gemäß § 38 Absatz 3 Satz 3 gelten unverändert.


    Daraus folgt zwangsläufig:

    Dennoch muss die Prüfung mindestens 20 Minuten dauern - daher der Verweis auf § 38 Absatz 3, der den zeitlichen Rahmen definiert.

    Das ist doch genau der Ausnahmefall, der hier eindeutig (!) geregelt wird.

    Beispiel "Die Affen Rasen durch den Wald". Da wurde "der eine macht den andern kalt" durch "den Grund erfahren alle bald" ersetzt. Die Kinder, die dieses Lied anders kannten, murrten, weil sie sich erst versangen.

    Nach meiner Frage "Was heißt denn Kaltmachen?" kam heraus, dass niemand dieses Wort mit "Töten" gleichsetzte. Großes Staunen, dann Entsetzen. Niemand sang es mehr in der alten Fassung. Thema erledigt.


    Kinder verstehen sowas durchaus und entscheiden dann selbständig, was gut ist. Galgenmännchen hatte ich bisher nicht zum Thema gemacht, werde die Kinder aber bei nächster Gelegenheit mal nach Alternativen suchen lassen. Wenn sie es selbst entwickeln dürfen, wird sowas meist schnell angenommen.

    Ketzerische Frage am Rande:

    Kommt als nächstes die Reflexion der toxischen Maskulinität wegen der ausgerissenen Urwaldbäume mit entsprechender Abänderung des Ursprungstextes?


    Oder das Verbot des Singens von Hänsel und Gretel wegen der grausamen Tötungsmethode des lebendigen Verbrennens? (Oder ist das legitim, weil die Hexe ja böse ist? => Hier aber dann das Analogthema der historischen Misogynie beim Thema Hexen - oder gar der toxischen Weiblichkeit?


    Ich will das gar nicht ins Lächerliche ziehen, aber wo ziehen wir die Grenze?

    Es kommt darauf an, mit welcher Intention das Ganze gesungen wird. Hermann Löns war seinerzeit ein bekannter Dichter und dieses Gedicht - so propagandistisch dies aus dem Kontext des 1. WK auch wirken mag - eines von vielen. Die Kriegsgeneration des 2. WK, die ich noch kennenlernen durfte, kannte diese Lieder auch noch - sogar noch auf Original-Schellackplatten und auf dem Grammophon gespielt...


    Das ist die Wirkung von Musik - sie bleibt im Kopf. Und beide totalitären Regime (und auch die Regime danach) haben sich dieser Wirkung bewusst bedient.

    Nebenbei: Hermann Löns hat seinen Worten ja auch persönlich Taten folgen lassen und den finalen Preis bezahlt.


    Was Nationalhymnen angeht, so muss man da vermutlich nachsichtiger sein, da diese immer im Kontext der historischen Umstände zu betrachten sind. Die Marseillaise und das Deutschlandlied sind da im selben Boot. (Vielleicht muss man doch den zentralen Unterschied erwähnen, dass bei uns Nationalstolz aus bekannten Gründen ein problematisches Feld ist - im Gegensatz zu den meisten anderen (europäischen) Ländern.)

    Das Grundproblem ist, dass die SchülerInnen glauben, sie dürften bei der SoMi-Note mitreden bzw. feilschen wie auf einem Basar.

    Einmal abgesehen davon: Das ist keine Quartalsnote im justiziablen Sinne sondern eine Information über den Leistungsstand. Damit ist schon einmal eine Menge Druck aus dem Kessel raus.


    Ansonsten sind die bisher gegebenen Tipps allesamt sinnvoll.

    Ich würde mich auch für die Variante entscheiden, dem Vorwurf der Diskriminierung entschieden zu begegnen und diesen Aspekt zu erst zu besprechen, weil sich dann vermutlich auch der Rest klären wird. Solche Vorwürfe braucht man sich nicht gefallen zu lassen.

    Es klingt immer ein bisschen so ;) :


    "Das Erkennen von Texten, die von KI geschrieben wurden, kann manchmal eine Herausforderung sein, insbesondere wenn die KI speziell darauf trainiert wurde, menschenähnliche Texte zu produzieren. Einige Hinweise könnten jedoch darauf hindeuten, dass ein Text von einer KI stammt:

    1. Kohärenz und Konsistenz: KI-generierte Texte können manchmal unerwartete oder inkohärente Elemente enthalten, die sich von menschlich geschriebenen Texten unterscheiden.
    2. Kreative und originelle Ideen: KI-Texte neigen dazu, bekannte Informationen zu verwenden und möglicherweise weniger kreative oder originelle Ideen zu präsentieren als menschliche Autoren.
    3. Fehler oder Ungenauigkeiten: Obwohl KI-generierte Texte immer besser werden, können sie immer noch gelegentlich Fehler in Grammatik, Rechtschreibung oder Logik enthalten, die möglicherweise auf automatisierte Prozesse hinweisen.
    4. Themen und Schreibstil: Ein Text, der von einer KI erstellt wurde, könnte möglicherweise keine menschliche Stimme oder Perspektive haben und sich in Bezug auf Themenwahl und Schreibstil von menschlichen Autoren unterscheiden.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass KI-Textgenerierungstechnologien ständig weiterentwickelt werden, und einige Texte könnten äußerst menschenähnlich sein und schwer zu erkennen sein."

    Genau SO.


    Und wenn SchülerInnen dann zu blöd sind, genau diesen Stil zu ändern bzw. die entlarvenden Einleitungs- und Endphrasen wegzulassen o.ä., dann merkt man das recht schnell, dass es ein KI-Text ist.

    Und bist du schon Lehrer geworden, oder hast du gemerkt, dass du eigentlich Kinder gar nicht magst und bist jetzt Prüfer im

    Ministerium und quälst die Referendare? Welches Bundesland?

    Es ist schön, dass Du Dich hier einbringen magst. Aber in Talkshow-Art auf alte Threads zu reagieren wirkt eher aktionistisch bis provokant.

    Zu den Pflichten der Schulleitung gehört es sicherzustellen, dass der Unterricht ungekürzt erteilt wird.

    In VV 3.1 zu § 3 der APO-SI steht, dass die vorgesehenen Stundenzahl nach Stundentafel nicht unterschritten wird.

    Daraus folgt für mich, dass eine Kürzung eigentlich nicht zulässig ist und in jedem Fall mit der Schulaufsicht abgestimmt sein muss. Ferner muss es eine Form von "Kompensation" geben, damit die VV eingehalten wird.

    Wenn man den Wortlaut der Erklärung liest, würde ich sagen, dass Du das angeben musst.
    Die charakterliche Eignung wird Dir dadurch sicherlich nicht per se abgesprochen. Aber hier aus Angst oder aus Versehen eine falsche Angabe zu machen, dürfte m.E. schädlicher sein als ein eingestelltes Ermittlungsverfahren.

    Ich denke, dass Ziffer 8.4 dieses Erlasses hier eindeutig ist.


    BASS 2023/2024 - 21-06 Nr. 1 Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich; Neufassung (schul-welt.de)


    Ich zitiere:
    Bei der Unterrichtsverteilung und Stundenplangestaltung einschließlich der Übertragung von Sonder- oder Zusatzaufgaben sowie der Bildung von Lehrerteams für bestimmte Bildungsgänge ist auf behinderungsbedingte Notwendigkeiten in der Regel Rücksicht zu nehmen.


    Das ist eine "muss" Bestimmung. Ich lege das so aus, dass, wenn eine Lehrkraft behinderungsbedingt keine Klassenleitung mehr schafft und dies nicht nur ein "subjektives Gefühl" ist sondern medizinisch belegbar ist, keine Klassenleitung übertragen werden darf.

    Als ich vor vielen Jahren an einem englischen Internat zu Gast war, habe ich mich, anständig wie ich war, in der Schlange hinten angestellt. Ich wurde sofort von allen SchülerInnen durchgewunken nach vorne, weil "staff" ja Vorrang habe.

    Das fand ich total befremdlich, es schien aber dort so Usus zu sein.

    (Nebenbei: Natürlich stelle ich mich bei uns in der Schule hinten an, achte da aber auch darauf, dass sich niemand anderes von den SchülerInnen vordrängelt.)

    Diese Motivation, um Lehramt zu studieren, klingt für mich nicht nur ungewöhnlich sondern geradezu ungesund. Also als Lehrkraft gefragt sage ich: ja, deine Entscheidung gegen das Lehramt halte ich nach deinen Schilderungen für richtig.


    Du schreibst von psychischen Problemen und Identitätskrise, hast du Möglichkeiten für professionelle Beratung? Findest du Unterstützung in deinem Umfeld? Das kann dieses Forum nicht leisten.

    Das ist auch für mich der Aspekt, der wirklich kritisch ist.

    Es wäre geradezu fatal, wenn man mit dem Wunsch, dass man die Aufmerksamkeit von 30 Kinderaugen bekommt, Lehrkraft wird. Es wäre eine Garantie für den Burnout, wenn man den Beruf wegen der scheinbaren Anerkennung, die man erhält, ergreift -insbesondere, wenn man seine eigene Anerkennung, die man gezollt hat, als Maßstab nimmt.


    Ich freue ich als Lehrkraft, wenn ich die Aufmerksamkeit aller meiner SchülerInnen habe, aber eben nicht, weil ich das als Persönlichkeit für mein Ego brauche, sondern weil ich dann weiß, dass ich eine gute Chance habe, meine Unterrichtsziele zu erreichen. Die Aufmerksamkeit ist ein Ergebnis meiner Bemühungen und eine Notwendigkeit, um erfolgreich zu arbeiten.

    Musiker (Tasteninstrumente, Gesang, eigene Texte zu bestehenden Songs bei Verabschiedungen von KollegInnen)

    Fantasy-Rollenspieler seit Mitte der 80er.

    Computerspieler seit Mitte der 80er (bevorzugt Rollenspiele oder Aufbausimulation)


    Tja, Sport wäre in meinem Alter auch dringend notwendig - mal sehen, was ich mir da demnächst tatsächlich suchen werde.

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