Schulgelände verlassen, die Zweite:
Auch hier im Thread schrieben Leute, dass bereits ihre Fünftklässler gehen dürfen. Dürfen sie das auch in der großen Pause um 10uhr? Dann wäre ja niemand mehr auf dem Hof
Das wäre in NRW so nicht erlaubt.
Quelle: BASS 2025/2026 - 12-08 Nr. 1 Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -
I. Ziffer 5 ff.
Zu Ziffer 6:
Wir haben einen solchen Schulkonferenzbeschluss mit Mehrheit durch die Lehrkräfte (!) bekommen. Die Elternschaft war geschlossen dagegen, die SchülerInnenschaft geschlossen dafür. Da der Beschluss es der Schulleitung lediglich ermöglicht, Genehmigungen zu erteilen, liegt die Genehmigungshoheit nach wie vor bei der Schulleitung. Und da es für uns keinen triftigen Grund gibt, das Schulgelände in Freistunden oder während der Mittagspause zu verlassen, wurde dies Genehmigung bei den inzwischen sage und schreibe zwei Anträgen auch nicht erteilt.