Ein Fachschaftsbeschluss, der der APO-GOSt widerspricht, ist eigentlich von der SL zu beanstanden und für nichtig zu erklären.
Die 1/3 - 2/3 Regelung ist unzulässig - nicht zuletzt, weil sie übermäßig in den Gestaltungsspielraum der Lehrkraft eingreift.
Ich habe eine Ahnung, wo das herkommt. Die Kurshefte suggerieren leider, dass man im Bereich "SoMi" zwei Teilnoten zu geben habe. Das wird von der APO-GOSt aber gar nicht so bestimmt. Es gibt EINE Note für den Bereich SoMi und EINE für den Bereich Klausuren. Diese können sich ihrerseits aus mehreren Teilnoten zusammensetzen - im Bereich SoMi aus mehreren Einzelbeobachtungen und "Zwischennotizen".
Die Praxis aus zwei Quartalsnoten suggeriert fälschlicherweise eine 25% Gewichtung der dann mit den beiden Klausuren vier Teilnoten - entsprechend kommt es dann zu dem Verhältnis 1/3 zu 2/3 in der Einführungsphase in Fächern mit nur einer Klausur.