Beiträge von Bolzbold

    Funktionsstelleninhaber sind so genannte "Versorgungsfälle" und haben bei Stellenbesetzungen mitunter Vorrang. Das gibt dann hier und da böses Blut, aber irgendwo müssen diese KollegInnen ja im Anschluss auch arbeiten.

    Stellt euch einfach mal die Frage, ob dann auch Unterrichtsstunden nicht mehr anzurechnen sind, wenn sie nach 44 statt 45 Minuten enden. Klingt absurd? Ist es auch....


    PS: Die gängigen Stundenplanprogramme können auch gut mit Bruchteilen von Stunden rechnen, wenn z.B. ein Einsatz nur für 60 von 90 Minuten notwendig ist.

    Im Falle von Mehrarbeit kann man das auch händisch machen.

    Soweit ich weiß sind alle Stunden, die entfallen, weil die Schule den Unterricht so plant, wie sie ihn plant keine Ausfallstunden. Beispiel: Die Schule legt die Termine für Abschlussprüfungen fest und wann die Abschlussklassen nicht mehr in der Schule sind. Dadurch fällt natürlich Unterricht aus. Diesen Ausfall hast du als Lehrer aber nicht zu verantworten, sondern die Schule.

    Vgl. ADO §13 Abs. 4. Wo wird das ausgehebelt?

    Der Begriff "Minusstunde" ist irreführend.
    Rechnerisch sind das negative Werte in Untis, die dann bei den Vertretungsvorschlägend dazu führen, dass ein/e KollegIn dann ganz oben in der Liste erscheint.

    Je nachdem, wie technokratisch man nun mit dem Wert umgeht, kommt dann das bei heraus, was RosaLaune beschrieben hat.

    Schauen wir mal in die ADO - § 13 Abs. 4:

    BASS 2026/2027 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Zulässig ist es also schon. Ob es zweckmäßig ist, weil man die PraktikantInnen ggf. dann nicht besuchen kann etc., darf diskutiert werden. Die Reaktion des Kollegiums wie RosaLaune es darstellt, ist vor dem dargestellten Hintergrund nachvollziehbar.

    Ich kenne es von zwei meiner alten Schulen so, dass man bei einem Zweiwochenpraktikum ohne viel zusätzliches Gedöns vorher und nachher vom Umfang her eine Woche die Stunden zusätzlich vertreten darf und die andere Woche für Besuche bekommt. Das Ganze läuft in der Gesamtsumme so, aber man teilt dann die Besuche dem Vertretungsplanteam mit und die sperren einen dann für Vertretung in den entsprechenden Stunden - oft sind ja auch Freistunden von den Besuchen betroffen. Das geht dann plus/minus null halbwegs auf und niemand hat sich beschwert.

    Wie wurde das den Eltern gegenüber kommuniziert? Ich habe das an unserer Schule auch schon vorgeschlagen, aber die SL hat sich strikt dagegen ausgesprochen, weil den Eltern angeblich eine Betreuungsgarantie bis zum Ende des regulären Schultags gegeben wurde. Das ist in der Praxis dann aber manchmal so, dass die SuS eine Mittagspause haben und die folgende Doppelstunde bis zum Ende des Schultages (gegen 15 Uhr) wird vertreten mit Spielen, draußen, Kahoot etc... entsetzlich, keiner (weder SuS noch Personal) hat Lust drauf, es geht nur mehr darum, die Betreuung sicherzustellen. Das müsste in den Randstunden, wenn es mindestens einen Tag vorher absehbar ist, geändert werden.

    Nochmal zur Bezahlung: wie werden die Stunden bei Teilzeit abgerechnet? Mit den 41 Euro Mehrarbeitsvergütung oder wird bis zur Erreichung der vollen Stundenzahl entsprechend mit dem üblichen Stundensatz abgerechnet?

    An einer Ganztagsschule ist das noch einmal anders.

    Bislang hat es keine Beschwerden gegeben.

    Manchmal gibt es in der jeweiligen Situation keine Alternativen.

    Wenn zu wenig Personal im Haus ist, die Erprobungsstufe aber nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden kann und auch ansonsten nicht übermäßig viel Unterricht ausfallen soll, dann kann das bei akuten Engpässen eine formal nicht zulässige, aber eben notwendige Lösung sein. Ich habe das bei uns dadurch reduziert, dass wir ab Klasse 7 die Randstunden bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall nicht mehr vertreten und stattdessen auf Entfall setzen. Irgendwo muss man auch sein Kollegium vor weitere Belastung bewahren. Während der Grippesaison reicht das aber mitunter nicht - und wenn beispielsweise im Laufe des Tages jemand nicht mehr kann - dann geht es eben nicht anders.

    Ich würde Dir empfehlen, hierzu die parallelen Threads zu lesen, um zu verstehen, wann und warum Stundenpläne so sind wie sie sind.

    Eine Stundenreduktion ohne triftigen Grund wird ggf. nicht genehmigt. Das dürfte das Problem auch nicht beseitigen. Du wirst weder per se einen freien Tag haben noch pauschal weniger Springstunden haben.

    Hinzu kommt, dass Du durch den Normaufwand effektiv einen niedrigeren Stundenlohn haben wirst.

    Von daher würde ich an Deiner Stelle das Gesamtbild noch einmal genauer betrachten und überlegen, ob Dein Vorhaben tatsächlich zu dem gewünschten Ergebnis führen wird.

    Alles andere kannst Du auf den Seiten der BR googeln.

    Vgl. ADO § 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 3 und 5.

    BASS 2026/2027 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    Formal ist es möglich, in der beschriebenen Art und Weise vorzugehen. Schön ist es nicht. Das Wort "soll" in der Verordnung bedeutet "muss, wenn kann." Wenn aber an einer Ganztagsschule von 65 KuK 10 nicht da sind, dann brennt da eine ganze Savanne (oder Steppe, oder Prärie) lichterloh. Da wird dann jeder eingesetzt, der/die nicht bei drei auf den Bäumen ist. Stichwort Betreuungsgarantie. Somit also "kann nicht" und damit "muss nicht."

    Wenn Du das gesundheitlich nicht schaffst, dann stehen Dir diese Möglichkeiten offen:

    Ich würde mit dem Lehrerrat zunächst ein Gespräch mit der SL führen und auf Deine gesundheitlichen Einschränkungen hinweisen und auf die Fürsorgepflicht auch für KollegInnen hinweisen. Der nächste Schritt wäre dann der Personalrat. Die Überlastungsanzeige kann man unabhängig davon stellen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob und wie wirkungsvoll das in diesem Fall ist.

    Die Schule täte gut daran, die Zahl der KuK', die zeitgleich aus dienstlichen Gründen abwesend ist, so niedrig zu halten, dass Krankmeldungen nicht sofort zu erheblichen Personallücken führen.

    Die Perversion davon ist dann Obrigkeitshörigkeit trotz Wissen um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens bei gleichzeitiger Angst um das berufliche Fortkommen gepaart mit der Perspektive, dass man sich ja noch von eben dieser Schulleitung eines Tages dienstlich beurteilen lassen möchte im Rahmen einer Beförderung.

    Nur zur Erinnerung: Schule soll SchülerInnen zu mündigen (sic!) BürgerInnen erziehen. Wie soll das gehen, wenn die Erziehenden selbst an diesen Ansprüchen scheitern und keine Vorbilder sind?

    Mit "Chemie" der "Big Pharma" überlebe ich eine Krebserkrankung nicht automatisch, aber ich habe zumindest eine Chance auf Heilung.

    Ohne Chemie der Big Pharma und mit Zuckerkügelchen überlebe ich das aller Wahrscheinlichkeit zwar nicht, aber immerhin habe ich keine böse Chemie der Big Pharma geschluckt.

    Ist das jetzt die Quitessenz?

    Vieles an der Reform ist zwar doch nicht so schlimm, wie erwartet, aber ich hatte oft den Eindruck, als wäre da ex-post mit aller Gewalt durch krude Praxisanweisungen irgendein Sinn in eine eine verschwurbelte Verordnung gebracht worden und weiterhin stehen Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis. Das 5. Abiturfach ist irgendwie einfach nur noch unsinnig. Ich bin mir nichtmal mehr sicher, ob die Grundfunktion der neuen Apo, nämlich mehr SuS durchs Abi zu kloppen, wirklich erreicht wird.

    Doch - und zwar durch das 5. Prüfungsfach an sich.
    Dadurch fällt die Mathebindung bei vielen Kombinationen an Prüfungsfächern weg - Kunst, Musik und Sport können künftig als Abiturfach gewählt werden, ohne das automatisch Mathematik dabei ist, was mit Sicherheit auch ein Grund war, dass so wenige SchülerInnen die drei Fächer als Abiturfächer gewählt haben.
    Mathematik ist mit Abstand das Fach, das in den Prüfungen mit drei oder weniger Punkten, oft sogar null Punkten, abgeschlossen wird.

    Allein dadurch werden mehr SchülerInnen durchs Abitur kommen.

    Bolzbold

    Die KI hatte ich auch befragt und diesselbe Antwort bekommen. Wenn man auf die Quellen, die die KI verwendet schaut, sieht man, dass sie bestimmte Quellen verwendet und andere weglässt. Z.B. ist die von mir verlinkte Quelle in der Schweiz nicht mit einbezogen.

    [...]

    Deshalb ist die wissenschaftlich präziseste Antwort interessanter als mein vorheriges pauschales „Nein“:

    Es gibt durchaus positive randomisierte Studien und Meta-Analysen zur Homöopathie. Man kann also nicht korrekt sagen: „Es gibt überhaupt keine wissenschaftlichen Hinweise auf eine Wirkung über Placebo.“

    Was man dagegen sagen kann, ist:

    Diese Hinweise haben bisher keinen robusten, konsistenten und indikationsspezifischen Wirksamkeitsnachweis ergeben, der die Homöopathie nach den üblichen Standards evidenzbasierter Medizin als wirksame Therapie etablieren würde.

    Und ich vermute, genau darauf zielte Deine Aufforderung ab: ob ich auf Kommando aus derselben Literatur jetzt das Gegenteil meiner vorigen Antwort „beweisen“ würde. Man kann tatsächlich eine ziemlich überzeugend klingende Pro-Homöopathie-Beweiskette bauen, wenn man nur die positiven Meta-Analysen zitiert. Sie wäre nicht frei erfunden. Manipulativ würde sie erst dadurch, dass man die Qualitätsprobleme, die Instabilität der Resultate und das Fehlen belastbarer indikationsspezifischer Nachweise verschweigt.

    Das ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, weshalb „Ich habe eine Studie dafür“ und „wissenschaftlich nachgewiesen“ zwei ziemlich verschiedene Aussagen sind.

    (Quelle: KI)

Werbung