"Die Teilzeitbeschäftigung ist für die vereinbarte Dauer auszuüben. Für die Beendigung von Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen ist im Schulbereich als Beendigungstermin in der Regel der 31. Januar oder der 31. Juli festzulegen. Ein Übergang zur Vollzeitbeschäftigung oder eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung ist in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung wegen einer finanziellen oder familiären Veränderung der Lebenssituation, die bei Antragstellung nicht absehbar war, nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen."
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung (Hervorhebung durch mich.)
Für mich stellt sich die Frage, ob bei einer Veränderung der familiären Lebenssituation (Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot) die Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann. Die Begründung hierfür würde mich mal interessieren. Dann wäre da ja auch noch die Frage der dienstlichen Belange. Ich sehe seitens des Personaldezernats keinen Grund, einer schwangeren Kollegin in Teilzeit, die noch dazu ein Beschäftigungsverbot hat, die Teilzeit vorzeitig zu beenden. Das ist in meinen Augen wirklich rechtsmissbräuchlich. Die Kollegin könnte ja nur auf Vollzeit gehen, weil sie schwanger ist das Beschäftigungsverbot hat.
Das hat nicht nur ein Geschmäckle, das ist genau die Selbstbedienungsmentalität, die man uns BeamtInnen gerne öffentlichkeitswirksam vorhält.