In der Theorie ja. In der Praxis gibt es diese Stunden nicht unbegrenzt.
Beiträge von Bolzbold
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Die Logik des Meldens innerhalb eines frühen Korridors bei Krankheit hat sich mir auch nie erschlossen. Bei der Schule meiner Frau ist das der Fall, weil der Konrektor die Planung ab 6 Uhr macht...
... mir scheint, dass die persönlichen Vorlieben der Verantwortlichen hier auch eine Rolle spielen (was aber nicht der Fall sein sollte.)
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Ich kann aber auch verstehen, wenn KuK, die sich in ihrer Position noch nicht so gefestigt fühlen - und meistens ist es ein diffuses Gefühl - da nicht so recht in den Widerstand trauen.
Sehr schön formuliert, WillG. Ich denke, das ist in vielen Fällen ein dickes Problem. Gleichwohl könnte man natürlich bei der Schulleitung in Erfahrung bringen, wieso der Modus XY bei der Krankmeldung denn zwingend notwendig ist, wenn es nachweislich auch für das Vertretungsteam günstigere Varianten gibt.
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(Im Kontext stört(e) mich wesentlich mehr, dass ich den Wecker extra aufstellen musste und dann 20 Minuten lang gegen Besetz-Zeichen kämpfen musste.)
DAS ist dann in der Tat ein lästiges Problem.
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Die Frage ist halt, was 'unverzüglich' bedeutet, wenn man ein Medium wählt, dessen zeitnahe Zustellung ausdrücklich nicht garantiert ist.
Ich meine die technische Richtlinie für Mailgateways sagt sogar "innerhalb von 90 Tagen". Passiert heute natürlich kaum noch.
Das halte ich für formalistisch und absolut tödlich für jede (positive) Arbeitsatmosphäre.
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Zitat
Hier wurde das im Sinne der Transparenz gemacht, allerdings war die andere prüfende Person unzufrieden, weil sie nicht wollte, dass ihre persönlichen Notizen an die SuS gehen, ggf sogar in sozialen Medien eingestellt etc.
Nochmal: Hier liegt ein völlig falsches Verständnis von Transparenz vor. Dieses falsche Verständnis und der möglicherweise zugrundeliegende Absolutheitsanspruch an das Maß an Transparenz in Verbindung mit der Weitergabe der Bögen sind das Problem. Ob die Sorge des Kollegen berechtigt ist oder nicht, ist vor dem Hintergrund völlig belanglos. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit sollte man gleichwohl ohnehin niemals Unterlagen, die nicht von einem selbst erstellt wurden, gegen das Wissen und den Willen der anderen Beteiligten herausgeben. Das muss man doch nicht wirklich diskutieren, oder?
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Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.
Früher an meiner alten Schule wurde man bei der telefonischen Krankmeldung immer gefragt, ob man noch Material schickt. Das hat dann letztlich immer zu Stress geführt, weil die erste Sorge dann dem Material galt und nicht der Genesung. Man war hier noch stärker in Rechtfertigungsdruck.
Ich habe meinem Kollegium gesagt, dass krank eben krank ist. Wer schicken kann und will, möge das tun. Es braucht sich bei mir niemand zu rechtfertigen, ob und warum er/sie Material geschickt hat oder nicht. -
Hatte ich auf der ersten Seite bereits verlinkt.

Jetzt habe ich es auch gesehen. Mir scheint jedoch, dass Links weniger zur Kenntnis genommen werden als die konkreten Aussagen. Daher zitiere ich die relevanten Aussagen gerne direkt.
Ich kann mich gar nicht über die Frage der Arbeitszeiterfassung und die Präsenzpflicht aufregen, da ich ohnehin fast jeden Tag ca. acht Stunden, teilweise länger, in der Schule bin. In den Sommerferien bin ich zwei Wochen vor Ort, in den Kleinen Ferien ist eine Woche immer für Korrekturen und sonstigen Verwaltungsaufwand verplant. Das sind zwar keine acht Stunden am Tag, aber unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs feiern wie Lehrkräfte dann eben unsere Überstunden während der Schulzeit ab.
Man könnte über ein Gleitzeitkonto sprechen - aber dann müssten beide Seiten die Regeln einhalten.
Das MSB in dem Bereich, dass die echte Arbeitszeit erfasst wird und nicht nach Akkord berechnet wird nach dem Motto eine Englisch-LK-Klausur in der Q2 sei in 20 Minuten zu korrigieren.Die Lehrkräfte in dem Bereich, dass sie tatsächlich dann auch ihre 41 Stunden arbeiten - sprich einige müssen mehr arbeiten, einige weniger. Die eigene Wahrnehmung und die objektive Messung passen oft nicht übereinander.
Und dann ist da noch die Frage der Arbeitsdichte...
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Vorschlag
Der Fokus in Schule liegt oft nicht auf dem Kind, sondern auf administrativen und organisatorischen Zwängen. Erst wenn das Kind gesehen und wertgeschätzt wird, kann es auch ohne Einschränkungen lernen. Lehrkräfte sind oft nur vormittags präsent und verbringen den Nachmittag außerhalb der Schule, was die Zusammenarbeit und die pädagogische Entwicklung behindert. Lehrkräfte sollten nicht nur als Wissensvermittler, sondern als ganzheitliche Begleiter der Schülerinnen und Schüler agieren. Daher sollte eine verpflichtende Arbeitszeit in der Schule von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr eingeführt werden.
Antwort
Die Diskussion über die Arbeitszeit von Lehrkräften wird aktuell auf verschiedenen Ebenen sehr intensiv geführt. Die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeit- bzw. Anwesenheitsfensters für Lehrkräfte von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr hätte einen grundlegenden Umbau des bestehenden Systems zur Folge und ist in jedem Fall kurzfristig angesichts der umfassenden rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Hürden nicht möglich. Die z. B. zur Umsetzung erforderliche Einrichtung von Arbeitsplätzen und Büros an den Schulen würde erhebliche Kosten bei den Schulträgern auslösen. Aus Sicht der Landesregierung hat sich die eigenverantwortliche und somit auch flexible Einteilung der Arbeitszeit bewährt. Bereits jetzt findet sie ihren Rahmen in den entsprechenden Regelungen der ADO, mit denen Schulleitungen diese Flexibilität z. B. zum Zweck der Schul- und Unterrichtsentwicklung einschränken können.
Obwohl die Diskussion um die Arbeitszeit bei Lehrkräften und deren Erfassung und Bemessung derzeit allgemein präsent ist, gilt es, die bundesgesetzlichen Vorgaben hierzu abzuwarten. Daher steht der Austausch mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in der Bildungsministerkonferenz zu einer Lösung für den Lehrkräftebereich im Vordergrund. Das Ministerium für Schule und Bildung steht hierzu mit den anderen 15 Bundesländern im engen Austausch.(Hervorhebungen durch mich)
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Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.
§ 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.
Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann. Das Erstellen des Vertretungsplans für den jeweiligen Tag wird so erheblich erleichtert, weil man eben nicht auf Zuruf, gerade während einer Krankheitswelle, am Telefon sein kann UND gleichzeitig in Untis arbeiten muss. Die Vorlaufzeit für den Plan ist dadurch so kurz, dass die Person, die das in dem Moment übernehmen darf, wirklich Stress bekommt.
In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird. -
Ich finde den Begriff "Toni" nach wie vor komisch - weil er mittelbar die falsche Schreibweise fördert, wenn es um den "offiziellen Begriff" bzw. die Kurzform des Tornisters geht. "Torni" zu sagen, klingt aber auch irgendwie doof. "Toni" kindgerechter. Hoffen wir nur, dass kein Elternteil Anton oder Toni heißt...
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Also ich bin da vollständig bei chili.
Wir haben an allen Schulen, an denen ich war, immer zu zweit geprüft und nie die ursprünglichen Bögen herausgegeben. Die SchülerInnen haben zwar Bewertungsbögen erhalten, aber dann mit allgemeineren und auf der Basis der Kriterien verfassten Begründungen.Für alles andere habe ich kein Verständnis - und es gibt überhaupt keinen, aber auch wirklich keinen Grund, wieso die SchülerInnen die Originale bekommen sollten. Transparenz bedeutet nicht, dass die SchülerInnen meine kritischen Anmerkungen kennen müssen, sondern dass die SchülerInnen erfahren, wofür des die jeweilige Note gab - und die wird auf der Basis der vorgegebenen Kriterien vergeben.
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Manche schon, wenn sie in der Behörde nicht Fußfassen konnten.
Theoretisch denkbar - aber Abordnungsstellen sind von Anfang an zeitlich begrenzt. Dass PMs in der Behörde Fuß fassen, gibt es immer wieder - aber dann müssen sie sich auch dort bewährt haben. Wenn sich "Schulflüchtlinge" dorthin abordnen lassen, ist immer klar, dass sie früher oder später in den Schuldienst zurück müssen.
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Ich erinnere mich dunkel daran, dass Meike in meinem alten Karrierethread einmal davon sprach - dann scheint das in Hessen tatsächlich anders abzulaufen - und dann kann ich die Bedenken verstehen.
Bei uns wirst Du nicht auf eine Leitungsstelle gehievt, ohne dass Du vorher abliefern musst. Mein Chef erzählte von seinem EFV und den Erfahrungen, die er und die KollegInnen gemacht haben. Dort fallen auch immer wieder Leute durch, so dass das beileibe kein Selbstläufer ist. -
die "Schulflüchtlinge" werden sich wohl aber kaum auf eine Leitungsposition an einer Schule bewerben, oder?
Das wird hier im Forum seit geraumer Zeit immer wieder postuliert. Die ganzen Revisionen und das EFV zu durchlaufen, macht man bzw. frau auch nicht mal eben nebenbei, wenn man/frau Schulflüchtling ist. Auch als stv. SL kann man daneben greifen und eine SL haben, die einen als "Dackel" (O-Ton meines ersten stv. SLs) erachtet oder sehr gängelt. Es braucht dann schon sehr viel Sitzfleisch, um auf A16 zu kommen und dann ggf. wirklich weniger zu unterrichten.
Da ich ja mittlerweile mitreden kann, wage ich zu behaupten, dass die Schulflüchtlinge damit aber sicherlich nicht glücklich werden. Die Anzahl der Aufgaben, die Arbeitszeit und mögliches Konfliktpotenzial, das sich aus den Aufgaben und der Funktion ergibt, wird ja nicht weniger... -
Naja, es entfällt halt in so einem Fall die (inoffizielle) Einflussnahme auf die Auswahl. Das ist ja generell der Pferdefuß am ganzen Versetzungssystem. Auch als Schule hat man eigentlich das Bedürfnis einen zur Schule passenden Kandidaten zu bekommen.
Richtig - und die DezernentInnen haben ebenfalls ein Interesse daran. Somit wird da dann auch auf ein Mindestmaß an Passung geschaut. Alles andere würde auch für eine/n DezernentIn irgendwann zu stressig werden.
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Naja es gibt auch Abordnungen an die Behörden, die man bei uns als "Schulflüchtlinge" bezeichnet. Die wollen dann befördert werden, damit sie weniger oder gar keinen Unterricht mehr machen müssen. Dies als Hauptmotivation möchte man nicht in der SL haben.
Man kennt sich in der Regel aber...
Also die habe ich bislang noch nicht kennengelernt. Die Behörden achten aber auch sehr stark auf die Motivationslage in den Auswahlgesprächen. Abgesehen davon erteilt man nur ab A15Z signifikant weniger Unterricht - und für die Beförderung nach "Z" braucht man eine volle Revision außerhalb der Behörde.
Die PMs, die ich kennengelernt habe, sind - sofern sie in der Behörde nach A15 befördert wurde - als Koordinatoren für XY an die Schulen zurück. Da wurde im Vorfeld seitens der BR bei den Schulen nachgehorcht, wie es aussieht; oft wussten die Dezernenten auch schon im Vorfeld, wo ein Posten vakant ist.
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Ich würde hier zum Bleiben tendieren, wenn Du Dich an Deiner aktuellen Schule wohlfühlst und es außer der Fahrerei keine wirklichen Kröten gibt.
Gleichwohl hat mich die Fahrerei auch unglaublich genervt, als ich vor zwei Jahren eine ähnliche Konstellation hatte. Es gab aber noch ein paar weitere Faktoren, mit denen ich trotz der tollen Schule, an der ich war, mittelfristig nicht glücklich gewesen bzw. geblieben wäre.
In meinem Fall war der Wechsel genau richtig - ich hatte mich im Vorfeld gut über die Schule informiert und kannte sie auch bereits über die Nachbarschaft. Du solltest Dich vor einem Wechsel unbedingt gut informieren, damit Du weißt, wo Du hinkommst. Andererseits könnte die zusätzliche Lebenszeit fernab der Straße auch die eine oder andere Kröte an der neuen Schule kompensieren. Das kann nur niemand von uns von außen beurteilen.
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Man darf gespannt sein, ob das dann in näherer Zukunft zur Rückgaben von Beförderungsämter führt.
Es wäre jedenfalls frech, denjenigen die das tatsächlich tun, dann hinterher diesselbe Aufgabe per Dienstanweisung ohne Beförderung wieder zuzuweisen.
Ich halte das Szenario allerdings nicht für unmöglich.
Das ist eine völlig absurde Situation und ich bin froh, dass das bei uns am Gymnasium nicht so ist.
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