Beiträge von Bolzbold

    Ich danke dir vielmals, das gibt mir Sicherheit. An unserer Schule hatte übrigens besagter Beratungslehrer letztes Jahr eine Feststellungsprüfung für einen seiner Schüler durchgeführt, der das komplette Halbjahr entschuldigt gefehlt hat. Der Schüler hat diese Prüfung mit 11 Punkten absolviert und der Beratungslehrer gab ihm dann auch in der Konsequenz diese Note als SoMi-Note für das Halbjahr. Für mich ein Unding und nach der Lesart der von dir zitierten Urteile auch nicht in Ordnung.

    Ja, da bin ich ganz bei Dir, zumal das ein Schlag ins Gesicht aller SchülerInnen war, die regelmäßig zum Unterricht erschienen sind und ggf. durch zurückhaltende sonstige Mitarbeit eine schlechtere Note bekommen haben, die sie ggf. in der von Dir genannten Konstellation womöglich nicht bekommen hätten... Das läuft meinem Gerechtigkeitsempfinden - was gleichwohl nicht der Maßstab sein kann und darf - diametral zuwider.

    Zum Thread: Ja, er ist eskaliert. Da haben wahrscheinlich beide Seiten Schuld dran. Es ist für mich einfach unschön, wenn jemand kleckerweise Infos rausgibt und dann alle anpampt, weil man was vorgeschlagen hat, was aber nicht zur Sachlage passt. Die kennt aber leider keiner und die Glaskugel ist noch nicht erfunden.

    Dann sollten wir uns angewöhnen, entsprechend (kluge) Rückfragen zu stellen, bevor wir antworten. Das erfüllt zwei Zwecke - zum einen ersparen wir uns die von Dir geschilderte Dynamik, zum anderen erkennen wir so früher oder später, ob es sich um einen Ragebaiter oder eine Trollin handelt.

    Oha, okay! D.h., eine justiziable "Quartalsnote" existiert eigentlich überhaupt nicht. Mit dem Begriff "Quartalsnote" wird leider so dermaßen inflationär um sich geworfen, dass sich da niemand sicher ist im Kollegium bzw. Teilwahrheiten verbreitet werden auf dem Flur. Die OK scheint mir in dem Bereich nicht so fit zu sein und trifft kaum klare Aussagen, schon gar nicht schriftlich.. Ich denke, auf der nächsten Abteilungskonferenz wird das nochmal Thema werden. Da wäre ich gerne drauf vorbereitet. Kannst du mir für deine Beratung vlt. noch passende Stellen zum lesen bzw. verweisen geben? Für den Bereich der Feststellungsprüfungen kenne ich die zwei Paragraphen in der APOGoSt bzw. im Schulgesetzt, die sind aber halt super dünn. Ich bräuchte im Prinzip Belege für "Quartalsnote keine justiziable Teilnote" und "Feststellung des Leistungsstandes ... am Ende eines Halbjahres".

    Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht.

    Sie existiert nicht nur eigentlich nicht. Es gibt sie nicht - ganz einfach.

    Schauen wir wieder einmal in die APO-GOSt.
    Dort ist in § 13 Abs. 3 zu lesen:
    Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben.

    Ich informiere über den Leistungsstand - ich setze aber keine Quartalsnote. Auch in § 15, der die "sonstige Mitarbeit" definiert, findet sich keine Quartalsnote.

    § 13 Abs. 1 sagt, wie die Teilnoten im Bereich "Klausuren" und "Sonstige Mitarbeit" zustande kommen. Der einzige Bereich, in dem zwei Teilnoten zu einer Endnote zusammengefasst werden, ist der Teilbereich "Klausuren".

    Ansonsten gibt es in der gesamten APO-GOSt kein Wort zu einer so genannten Quartalsnote.

    Als ich noch in der Behörde gearbeitet habe, fiel mir dies irgendwann auf und ich habe direkt beim Fachreferat nachgefragt, was meine Lesart bestätigt hat. Auch die GOSt-DezernentInnen haben das so nachvollziehen können.

    Dass die OK Dir nichts schriftlich gibt, ist nicht ungewöhnlich - dienstliche Anweisungen bedürfen nicht der Schriftlichkeit. (Das Bestehen darauf bedeutet nicht, dass man die Anweisung so lange nicht ausführen muss, wie sie nicht schriftlich vorliegt.)

    Zu der Feststellungsprüfung gibt es de facto nichts schriftliches außer dem, was im Schulgesetz und in der APO-GOSt steht.
    Nach einigem Suchen habe ich noch ein brandaktuelles Urteil dazu gefunden, das einen Analogieschluss zum Nachholen von Leistungsnachweisen zieht.
    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2025 - 19 B 1134/25 - openJur

    Ich zitiere:
    Die Antragstellerin wendet ohne Erfolg ein, die Schule hätte ihr die Möglichkeit geben müssen, ihren Leistungsstand durch eine Prüfung feststellen lassen zu können oder die versäumten Leistungsnachweise nachzuholen. Wie bereits vom Verwaltungsgericht festgestellt, kommt eine Nachholung von Leistungsnachweisen, die ein Schüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht hat, gemäß § 48 Abs. 4 SchulG NRW, § 6 Abs. 5 APO-S I nicht in Betracht, wenn die unverschuldet versäumten Leistungen so umfangreich sind, dass es an einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage für eine Versetzung des Schülers fehlt. Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck der Nachholung, versäumte Leistungsnachweise in größerem Umfang zu ersetzen, wenn der Schüler über einen längeren Zeitraum hinweg am Schulbesuch gehindert war und somit einen erheblichen Teil des Unterrichts versäumt hat.

    Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juli 2024 - 19 B 489/24 - juris Rn. 12 m. w. N. (zur vergleichbaren Regelung in § 13 Abs. 5 APO-GOSt).

    Diese Erwägungen gelten gleichermaßen für eine nach den vorgenannten Normen grundsätzlich mögliche Prüfung zur Feststellung des Leistungsstands. Eine solche Prüfung kann nur eine begrenzte Anzahl versäumter Leistungsnachweise, nicht aber - wie hier - der Gesamtheit der Leistungen eines Schulhalbjahrs ersetzen. Denn die Leistungsbewertung bezieht sich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten; Grundlage der Leistungsbeurteilung sind nach Satz 2 alle von den Schülerinnen und Schülern in den Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Diese breit gefächerte Beurteilungsgrundlage kann nicht - erst recht nicht in allen Unterrichtsfächern - in Gänze durch eine singuläre Prüfung zur Feststellung des Leistungsstands ersetzt werden. Sie gibt insbesondere keinen Aufschluss über die für die Leistungsbewertung maßgebliche Gesamtentwicklung des Lern- und Leistungsverhaltens des Schülers während des Bewertungszeitraums.

    Das bedeutet konkret:
    Ist gar keine Bewertungsgrundlage vorhanden, kann diese weder durch ein Nachholen von Leistungsnachweisen noch durch eine Prüfung des Leistungsstands ersetzt werden. Beide Formate sind nur dann möglich, wenn durch sie eine zu dünne Bewertungsgrundlage ergänzt (sic!) werden kann. Das gilt - und so lese ich den Einschub in der drittletzten Zeile - auch für jedes einzelne Fach.

    Das sollten eigentlich alle OK wissen...

    - Prüfung fand statt, Ergebnis war Note mangelhaft

    - SoMi-Note (mangelhaft) wurde der Schülerin durch mich mitgeteilt. In der Klausur des Quartals hatte sie glatt ausreichend

    - Q1 Beratungslehrer funkt mich an und erkundigt sich über Zustandekommen der Note in SoMi (mangelhaft) und versucht, mich dazu zu überreden, diese 2 Punkte mit den Stunden zu verrechnen, die die Schülerin da war

    - ich habe kommuniziert, dass ich diese Einmischung nicht gut finde und habe nichts an der Note geändert

    Was nun? Für mich ist das Ergebnis der Feststellungsprüfung die SoMi-Note für Quartal 1.

    Das wird jetzt heikel - da hätte ich im Nachhinein auch anders "beraten" müssen. Ich hätte bei Quartal schalten müssen, sonst hätte ich meinen Einwand sofort vorgebracht. Tut mir Leid.

    Zum einen gibt es keine Quartalsnoten als justiziable Teilnote - es gibt nur eine SoMi-Note am Ende eines Halbjahres. In der Mitte des Halbjahres informiert die Lehrkraft über den Leistungsstand - das wird leider als Quartalsnote fehlinterpretiert.

    Daraus ergibt sich eigentlich folgendes:
    Eine Feststellung des Leistungsstandes durch Prüfung hätte eigentlich nur bei einer unzureichenden Bewertungsgrundlage am Ende eines Halbjahres durchgeführt werden dürfen - ausgehend davon, dass eine Anwesenheit von mindestens 50% notwendig ist, um überhaupt eine Bewertungsgrundlage zu haben - auch hier wäre sie dünn. Selbige Prüfung kann eine zu dünne Bewertungsgrundlage nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Das bedeutet, dass das Ergebnis der Prüfung formal nicht mit der SoMi-Note des Halbjahres gleichgesetzt werden darf, wenngleich es natürlich vom Leistungsbild her trotzdem so auskommen kann.

    Zur Aussage des Beratungslehrers: In der Sache hätte er Recht - die Note der Prüfung und die bisherige SoMi-Note müssten eigentlich zu einer hier fiktiven Teilnote zusammengefasst werden. Das ist aber wegen meiner obigen Aussage hinfällig.

    Das Ganze ist jetzt leider ziemlich verfahren und ich wundere mich im Nachhinein nicht nur über meinen "Aussetzer" sondern auch über den des OKs, der das an sich auch hätte wissen müssen.

    Berichte doch mal bei Gelegenheit, falls das Ganze noch ein Nachspiel haben sollte.

    Tipp Nr. 1:
    Lasse niemals privates Geld in "Deinen" Raum fließen. Es ist ja letztlich nicht Dein Raum sondern ein Raum, in dem Du regelmäßig arbeiten darfst.

    Tipp Nr. 2:
    Wenn es keine öffentlichen Gelder gibt, gibt es sie nicht. Kein Geld, keine Gestaltung - zumindest außerhalb dessen, was eben da ist.

    Tipp Nr. 3:
    Wenn die SchülerInnen selbst keine Ideen haben, kommt das Ganze nicht voran. Ab dem Moment, wo sie ihren Raum selbst nach ihren Ideen gestalten, werden sie ihn auch pflegen und achten.

    Bis dahin würde ich mir da keine großen Gedanken machen. Du bist Lehrkraft und nicht Mädchen für alles.

    Nun, mir scheint, das so genannte "entitlement" wird insbesondere in den USA zum einen zelebriert und zum anderen heftig kritisiert in Form von zahlreichen Beiträgen in den sozialen Netzwerken.
    Bislang sind mir solche Anliegen noch nicht einmal ansatzweise untergekommen. Ich bin beileibe nicht unglücklich darüber.

    Vielen Dank schon mal! Das ganze aus der Perspektive eines ablaufenden Schuljahres zu sehen, ist ein super Tipp!
    Da du schriebst, du hast es dir „angesehen“: hast du dir dann auch quasi Zusammenfassungen geschrieben (die du vielleicht sogar jetzt noch im Alltag nutzt), oder mit Fallbeispielen geübt etc? Oder tatsächlich „nur“ immer wieder durchgelesen?

    Ich habe mir alles (!), was ich meinte wissen zu müssen, auf ein DIN A1 Blatt mit Bleistift geschrieben und bin die Dinge laut durchgegangen. Danach saß es. Ich brauchte effektiv keine 20% davon, aber ich musste damit rechnen, dass eben auch die anderen 80% abgefragt werden könnten.

    Hier mal einige Infos dazu.

    „Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren“ (BT-Drucksache: 20/7586): Bundeszahnärztekammer

    Meine Zahnarztpraxis ist dazu übergegangen, nun den 3,5fachen Satz abzurechnen. Das an sich ist nicht das Problem, aber die Begründungen lesen sich so, als hätte sich meine Zahnsubstanz von der letzten Rechnung mit 2,3fachem Satz vollständig aufgelöst. Das geht mir irgendwo schon ein bisschen gegen die persönliche Ehre. Ich habe das dem Zahnarzt gesagt und er erwiderte, dass er das so noch gar nicht gesehen hätte.

    Bei mir sind es mittlerweile auch an die 200 Euro, aber ich empfinde das als gut angelegte Zeit.

    Ich habe das Ganze vor anderthalb Jahren in NRW gemacht. Meine Erfahrungen dazu:

    Die DezernentInnen sind mit mir im Kolloquium ein Schuljahr durchgegangen - von den Eingangsklassen, deren Größe und deren Aufnahmebedingungen bis zur Abschlussklasse. Da wurden dann entsprechende Fragen gestellt. Hinzu kamen Fragen zur Gleichstellung, zur Schwerbehinderung, zu Nachteilsausgleichen, zum Handling von Stundenplänen und Vertretungsplänen sowie ggf. Problemen mit KollegInnen. Darüber hinaus wurde auch gefragt, wo ich noch Fortbildungsbedarf habe.

    Ich habe mir für NRW - das gibt es ja auch analog für NDS - folgende Sachen angesehen:

    Das Schulgesetz
    Die Dienstordnung
    Die Prüfungsordnungen für meine Schulform (Sek I und Sek II)
    Das Schwerbehindertenrecht
    Das Gleichstellungsrecht
    Die Ausführungsverordnung zu einem bestimmten Paragraphen im Schulgesetz hinsichtlich Stundenzahlen, Klassengrößen
    Den Wandererlass (Klassenfahrten)
    Diverse Verordnungen und Erlasse, die einzelne Paragraphen im Schulgesetz oder in den anderen Verordnungen präzisieren
    Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ggf. als Teilgebiet

    Du musst nicht jeden Paragraphen auswendig kennen, wohl aber wissen, wie grundlegende wie schulformspezifische Regelungen lauten und wo sie für die genauere Lektüre zu finden sind.

    Ich hoffe, das reicht erst einmal für den Anfang und Du hast eine grobe Orientierung.

    Milli85

    Du hast Dich schnell eingelebt, da Du Dich von Deinem Tonfall einzelnen UserInnen hier offenbar dem, was Du zuvor kritisiert hast, angepasst hast.

    Gleichzeitig fände ich es schade, wenn man Dir erklären müsste, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt - ob nun beim Verhalten anderen UserInnen gegenüber oder bei zu schweren oder zu leichten Leistungskontrollen.
    Es ist doch eigentlich unsere Aufgabe als Lehrkräfte, dies unseren SchülerInnen zu vermitteln - da sollte eine gewisse Vorbildfunktion nicht fehlen.

    Die Tatsache, dass mir ein Kollege kurz vor der Rente und mit 65 sagte, dass er heute noch Puls bekommt, wenn sich SuS zickig verhalten hat mich nicht unbedingt positiv gestimmt, dass dies jemals ändern wird.

    Seine Aussage: Je älter, je dünnhäutiger würde man werden.

    Den Puls bekomme ich manchmal auch noch, aber mit dem Wissen um mein schulrechtlich korrektes Handeln und dem damit einhergehenden souveränen Auftreten geht der Puls dann auch schnell wieder runter.

    Jap. mein Mantra ist da immer 'Was bitte soll ein 16-jähriger zu mir sagen, das mich persönlich angreift' ? Damit seine persönliche Meinung über mich mich treffen kann, muß sie für mich einen Wert besitzen, und das tut sie nicht. Was Schüler persönlich von mir halten ist mir, mit Verlaub, pupsegal.

    Richtig. Es ist dennoch gerade für BerufsanfängerInnen ein Balanceakt, einerseits solchen SchülerInnenmeinungen gegenüber gleichgültig zu bleiben, gleichzeitig aber nicht das Gefühl zu vermitteln, die SchülerInnen wären einem als Menschen gleichgültig.

    Daher mein gut gemeinter Rat. Vielleicht sollten hier einfach mal die Sanktion im Forum durchdacht werden, denn scheinbar scheinen hier viele ihre fehlgeleiteten Kompensationsmöglichkeiten in diesem Forum abzureagieren und die Moderation nicht mehr ihrer Funktion gerecht werden zu können. Und nein. Ich meine damit nicht nur meine Beiträge. Ich habe quergelesen und war im negativen Sinne überrascht, welche Kommunikationsmechanismen von einigen angeblichen Lehrkräften an den Tag gelegt werden. Von erwachsenen Menschen, die Lehrer sind, erwarte ich einen professionellen Umgang mit Problemen.

    Stattdessen beweist dieses Forum in vielen Themen, warum wir im sozialen Bereich eine Mobbingquote von bis zu 110 Prozent haben.

    Liebe Millil85,

    wenn man diese oben von Dir zitierte Aussage mit nachstehender Aussage verbindet, dann komme ich nicht umhin, hier eine unfreiwillige Portion Selbstironie oder aber Selbstgerechtigkeit herauszulesen.

    Zitat

    Danke, aber dass du kein Lehrer bist, hast du mit deinen Beiträgen schon mehr als einmal selbst zum Ausdruck gegeben. Mit deiner Hineingekretsche in diesen Beitrag sagst du übrigens mehr über dich aus, als es 1000 Worte könnten. Vielleicht mal einen Workshop in Sachen Umgang mit Menschen machen. Deine Schüler tun mir jedenfalls aufrichtig leid.

    Das ist die Standardretourkutsche ad hominem, die hier in den letzten 20 Jahren immer wieder vorgekommen ist - frei nach dem Motto "wie kann so ein Arschloch Lehrkraft sein?"

    Ich halte dies für wenig zielführend, zumal man bei jedem/jeder UserIn Äußerungen finden wird, die auf die Goldwaage gelegt, aus dem Kontext gerissen oder auch einfach nur individuell interpretiert Zweifel an deren Eignung als Lehrkraft aufkommen lassen. Man versucht also, eine Auseinandersetzung dadurch zu "gewinnen", indem man sein Gegenüber moralisch delegitimiert.
    So kommen wir nur nicht weiter.

    Nur mal ein Beispiel in die andere Richtung: Würde man die Vehemenz, mit der Du hier auftrittst, auf Deine Persönlichkeit, die ich ja nicht kenne, übertragen und daraus Schlüsse auf Dein Handeln als Lehrkraft ziehen, dann könnte man sich des Eindrucks nicht vollständig erwehren, dass ein Teil der von Dir geschilderten Problematik vor Deinem digitalen Endgerät sitzt.

    Aber auch das hilft uns nicht weiter. Vielleicht konzentrierst Du Dich einfach auf die Antworten der UserInnen, die Dir hier wirklich versucht haben zu helfen. Alles andere führt letztlich auch zu einem Ausarten Deiner Threads, so dass das ursprüngliche Anliegen völlig untergeht - und daran hast Du einen Anteil.

    Warum soll ich mich jetzt mit der Schülerin anlegen? Insofern ist die Denweise schon richtig. Sie wird mit ihrer Lerneinstellung und den Noten eh auf die Nase fallen. Sie steht auch mit der besser gewerteten Arbeit fast 5.

    Das hat Seph meiner Lesart nach nicht gefordert. Es geht eher darum, dass man in Konfliktsituationen, die im schulischen Umfeld nun einmal vorkommen, dann gelassen und selbstbewusst auftreten kann, wenn man schulrechtlich korrekt handelt und um diese Korrektheit auch aktiv weiß.

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