Beiträge von Bolzbold

    Ich zitiere einmal von der von Bolzbold verlinkten Seite:

    Eine Weiterentwicklung der Leitungszeit wird im Rahmen der Stärkung der Rolle der Schulleitungen angestrebt. Auch dafür stehen aktuell jedoch keine Mittel zur Verfügung.


    Ich bin ja nicht aus NRW, aber trotzdem interessiert mich, wie das grundsätzlich gemeint ist? Wie sollen Schulleitungen theoretisch gestärkt werden? Mehr Leitungszeit?

    Nun ja, das ist politisches Geschwafel. Natürlich will man alles und jeden unterstützen - aber dafür ist kein Geld da. Das ist die Mutter aller Gründe, weshalb manche Veränderungen im Bildungssystem nicht kommen und nie kommen werden.

    Vermutlich wird da nix kommen, da sSL und SL ja noch den SL-Zuschlag bekommen.
    Aber ich sehe für den SL-Nachwuchs an Grundschulen schon eher schwarz. Für die 250€ mehr als sSL muss man ne dicke Revision machen und hat dann die ganze Verantwortung an der Hacke

    Frag mich mal. Bei mir sind es ca. 250 € Amtszulage brutto. Das macht dann etwas mehr als einen Euro netto für den Sprung von A15 nach A15Z - und das war auch eine "dicke" Revision.

    Man muss das wollen - und sicherlich nicht des Geldes (und idealiter nicht des Machtzuwachses) wegen.

    In einem recht starren, aber vorhersehbaren System mit starren, aber ebenso vorhersehbaren Regeln ist es wichtig, nicht nur diese Regeln zu kennen und nach ihnen zu spielen, sondern eben auch, den Spielraum, den man hat, aktiv zu nutzen.

    Diese Stelle wäre ein ebensolcher Spielraum, den es zu nutzen gilt.
    Hast Du Dir schon darüber Gedanken gemacht, ob Du Dich mit den Werten des kirchlichen Trägers - zumindest im Vorstellungsgespräch - glaubwürdig identifizieren kannst?

    Was die Bewerbungen angeht, haben meiner Einschätzung nach die Schulen in kirchlicher Trägerschaft tendenziell weniger Bewerbungen, weil immer weniger KollegInnen sich mit der Kirche, die dahintersteht identifizieren können oder wollen. Die Quellen meiner Einschätzung sind unmittelbare dienstliche und private Erfahrungen, die ich hier aber nicht weiter ausbreiten werde.

    Initiativbewerbungen oder -gespräche, sofern sie nicht inflationär und ziellos erfolgen, können nicht schaden, daher würde ich mich Sissymaus' Slogan anschließen. Go for it.

    Danke dir für deine Varianten und die ergänzenden Gedanken.
    Da bin ich zu 100 % bei dir: Eine Flucht sollte diese wertvolle Aufgabe niemals sein.

    Eine Frage in die Runde – vielleicht gibt es hier ja jemanden, der diesen Schritt bereits gegangen ist:
    Du schreibst von einer möglichen „erheblichen Verschlechterung der äußeren Parameter“ [...]

    Welche äußeren Parameter meinst du konkret?
    Geht es dabei z. B. um eine niedrigere Entlohnung?
    Wie sieht es mit den bis dahin erworbenen Pensionsansprüchen aus – verfallen diese oder werden sie angerechnet?
    Und ganz praktisch: Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung generell möglich?

    Es geht um die Entlohnung und um Deine Rente bzw. Pension. Natürlich würdest Du nachversichert werden, aber das wird niemals an das heranreichen, was Du als Beamter bei vergleichbarer Arbeits-/Dienstzeit erhalten wirst.

    Im Versicherungsrecht kenne ich mich nicht aus, da kann ich nicht viel zu sagen.

    Du würdest im Extremfall als TV-L Kraft an eine andere Schule kommen, von der Du im Vorfeld noch nicht weißt, ob Du Dich dort langfristig wohlfühlen wirst.

    Ist es für Dich vollkommen ausgeschlossen, Dich in Deinem jetzigen System so einzurichten, dass Du damit klarkommst? Gibt es Möglichkeiten für Dich, bestimmte Dinge auszublenden oder nicht näher an Dich heranzulassen, dass Du auf Dauer nicht mehr leidest?

    • Hat jemand Erfahrungen damit, das Beamtentum zu verlassen und im TV-L weiterzuarbeiten?
    • Gibt es Alternativen wie Abordnungen, ohne den Unterricht aufzugeben?
    • Tätigkeit an der Uni - Promotion?

    Ich lerne gerade schmerzhaft die Schattenseiten des Beamtentums kennen und bereue diese Entscheidung sehr.
    Die Situation belastet mich stark.
    Ich wäre dankbar für Erfahrungen, Einordnung oder Denkanstöße!

    Variante 1:
    Denkbar, aber eine erhebliche Verschlechterung der äußeren Parameter. Vom Regen in die Traufe kann man deshalb trotzdem kommen, was die nächste Schule betrifft.

    Variante 2:
    Ja, gibt es. Aber dann in der Regel an die BR oder das MSB. Da musst Du regelmäßig schauen, was dort angeboten wird und Dich bewerben.

    Variante 3:
    Denkbar von der Idee der Promotion her, damit ist aber bei Rückkehr in den Schuldienst meines Erachtens nach keine Versetzung garantiert.

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Ich hätte eine Anmerkung zur Umfrage. Es wäre vielleicht sinnvoll, hier auch zwischen "einfachen Lehrkräften" und Führungskräften zu differenzieren bzw. ggf. einen Zusatzbutton "Schulleitung" oder "Funktionsstelle" oder ähnliches einzurichten. Ich habe beim Ausfüllen der Umfrage gemerkt, dass ich bei mehreren Items die Perspektive Schulleitung hatte und das nicht mehr klar von der Perspektive Lehrkraft trennen konnte - da wäre sonst sicherlich die Vielzahl der Antworten so ausgefallen, dass Fehler weniger Konsequenzen haben und man nachsichtiger mit sich selbst ist.

    Wenn man Gerechtigkeit nicht als abstraktes Ideal betrachtet, sondern als Phrase von Menschen, die als "gerecht" alles bezeichnen, was ihnen selbst nutzt, passt das doch ganz gut.

    Kein Ideal, aber ehrlich.

    Ich würde den Thread gerne kurz für eine Zwischenfrage/Nachfrage kapern: Kann man denn seine Versetzungschancen steigern, wenn man z.B. eine neue Schule hat und der SL dort würde einen mit Kusshand gerne nehmen und auch die Fächer passen? Oder hat so etwas null Einfluss auf die schlechtestenfalls 5-jährige Freigabezeit? Also sowohl offiziell als auch inoffiziell betrachtet.

    Das würde die Kompetenz der Schulleitung der abgebenden Schule erheblich beschneiden. In Zeiten von Lehrermangel im Sek I Bereich käme das Anarchie gleich.

    Ich zitiere noch einmal (indirekt): Wird doch geprüft 🤣

    Oder konkret:

    Vorschlag

    Führungspositionen in Grundschulen sind attraktiver zu gestalten, etwa durch verbesserte Vergütung und Teamarbeit, sodass mehr Bewerberinnen und Bewerber für Konrektorenstellen gewonnen werden können. Da Grundschulen keine Funktionsstellen besitzen lastet die Verantwortung allein auf der Schulleitung. Dementsprechend benötigten Schulleitungen mehr Leitungszeit.
    An Förderschulen sollten Funktionsstellen eingeführt werden: etwa für Koordination der Förderplanung, Digitalisierung oder Personalentwicklung - um die Führungsarbeit zu entlasten und die Kompetenzen zu erweitern.

    Antwort

    Der Vorschlag kann angesichts der Personalsituation im Schulwesen und aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht umgesetzt werden.
    Im Jahr 2018 ist die Besoldung der Konrektorenämter an Grund- und Hauptschulen verbessert worden. Seit 2022 haben auch kleine Schulen eine Konrektorenstelle, so dass die Besoldungsstruktur und die Ämterausstattung in den vergangenen Jahren bereits gestärkt worden sind.
    Eine Weiterentwicklung der Leitungszeit wird im Rahmen der Stärkung der Rolle der Schulleitungen angestrebt. Auch dafür stehen aktuell jedoch keine Mittel zur Verfügung.

    Quelle: Konrektorenstellen Grundschule höher besolden, Funktionsstellen an Grundschulen | Bildungsportal NRW

    Hier mal das Original:

    Vorschlag

    Durch "A13 für alle" gibt es für die meisten Lehrkräfte keinen Anreiz mehr, Aufgaben in der Schulentwicklung zu übernehmen. Auch stellvertretende Schulleitungen wurden demotiviert, weil sie immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, ohne dass es wenigstens noch einen finanziellen Abstand zur Lehrkraft gibt.

    Antwort

    Aufgrund der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf A 13 fallen funktionslose Beförderungsämter an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen - die bislang oftmals mit Wahrnehmung einer Sonderaufgabe verknüpft wurden - künftig weg. Die entsprechenden Aufgaben müssen nunmehr ohne Beförderungen von Lehrkräften wahrgenommen bzw. erledigt werden.
    Lehrkräfte sind bereits nach § 57 Abs. 2 Schulgesetz verpflichtet, an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität der schulischen Arbeit aktiv mitzuwirken. Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte die dienstlichen Anordnungen von Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen haben. Die Delegation der entsprechenden Aufgaben durch die Schulleitung ist daher bereits möglich.
    Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.

    Quelle: Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW

    So kann man das natürlich sehen. Der Rückzug auf eine Position, die bereits galt, als es diese Beförderungsstellen noch gab, ist jedoch eine Bankrotterklärung unter dem Deckmantel formaljuristischer Rechtfertigung und damit ein Schlag ins Gesicht der KollegInnen.

    Aber gut, ich bekomme ja auch mein Fett weg. Weitere Entlastung von Schulleitung mit mehr Zeit für Leitungsaufgaben wird es auch nicht geben...

    Ehrlicher wäre wohl gewesen zuzugeben, dass das alles nicht möglich ist, nicht passieren wird, weil politisch nicht gewollt.

    Ich habe mich Ende November noch auf eine A13 Stelle (NRW) beworben und befinde mich somit gerade im Verfahren. Zeitgleich habe ich an einem SL Seminar zur Orientierung teilgenommen. Es wurde auch hier nochmal ganz klar gesagt, dass jemand, der/ die das erste Beförderungsamt inne hat, immer besser dasteht als jemand, der/ die dies noch nicht hat (bei sonst gleichen Voraussetzungen/ Beurteilungen). Insofern ist dies auch weiterhin ein Vorteil. Man sollte sich aber ggf. eben nur drauf bewerben, wenn man noch "mehr" vorhat und z.B. Richtung SL gehen möchte. Ein rein finanzieller Anreiz besteht aktuell zumindest ja nun nicht.

    Ebenfalls sollte man bedenken, dass die Angleichung an A13 nur mehr Geld bedeutet. Keine Veränderung der Amtsbezeichnung.

    (Die Sek II Lehrkräfte starten mit A13Z.)

    Das mag so sein.
    Was aber ist mit den nach A13 überführten KollegInnen, die zumindest auf der Basis des effektiv unfertigen Gesetzes mit Ausnahme der Leitungsämter gar nicht ein erstes Beförderungsamt bekleiden können, weil es das künftig erst einmal nicht geben wird?
    Das ist ein von ihnen nicht verursachter struktureller Nachteil, worin ich - ausgehend von einer unveränderten Gesetzeslage - einiges an Klagepotenzial sehe.
    Gleichzeitig dürften sich ja alle Beförderten fragen, wieso sie ihre Zusatzaufgabe noch machen sollen, wenn die anderen KollegInnen dasselbe Geld bekommen. Eine Rückstufung dürfte dann ja formal folgenlos sein...

    Was ich so unfassbar in den USA finde, ist das da jetzt nicht sofort Kongress/Senat Sturmläuten weil potus mal eben vergessen hat ihre Erlaubnis für einen kriegseinsatz einzuholen.

    Solange beide Kammern eine republikanische Mehrheit besitzen und in dieser Mehrheit im Wesentlichen Fanboys und -girls sind, wird da kein Sturmläuten kommen. Die zweite Präsidentschaft Trumps zeigt doch sehr deutlich, wie sehr SenatorInnen und Abgeordnete von ihm abhängen, weil ihre eigene Wiederwahl auf dem Spiel steht. Demokratische Prinzipien? Checks and Balances? Verfassungstreue?

    Oder wie es im Fluch der Karibik einmal hieß: The code is more what you’d call guidelines than actual rules.

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