Beiträge von Bolzbold

    Teilzeit heißt an meiner Schule auch nur weniger Unterrichtsstunden, es gibt keine Entlastungen bei Konferenzen, Projektwochen etc. Es klappt auch nicht, die SL darum zu bitten, erst zur zweiten Stunde zu unterrichten wegen Öffnungszeiten der Kita/GS Beginn. An anderen Schulen ist das wohl eine Option.

    Das kann man mal im Einzelfall machen, das kann und darf aber nicht die Regel sein, weil das bei der Stundenplanerstellung mitunter ganz erhebliche Einschränkungen bedeutet und damit auch einige KollegInnen, gerade in Schienen in der Oberstufe in den Nachmittag zwingt.
    Wenn dann eine TZ-Kollegin ankündigt, sie kann nur von der 2. bis zur 6. Stunde, sprich nur vormittags, und hätte gerne zusätzlich einen freien Tag, dann wird das bei 50% Deputat irgendwann schwierig, weil sich alle (!) anderen Pläne dann danach ausrichten müssten.

    Es ist eine Option, wenn es den Plan nicht zerschießt. Wenn mehrere TeilzeitkollegInnen entsprechende Wünsche äußern, lässt sich daraus kein sinnvoller Stundenplan mehr erstellen. Das Teilzeitkonzept und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch in Schule kein "Wünsch-Dir-Deinen-Stundenplan" - die Versorgung aller SchülerInnen mit dem ihnen zustehenden Unterricht ist oberste Priorität.

    Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist keine Einbahnstraße, sprich, es ist nicht alleinige Aufgabe der Schule, den TZ-Kräften die Teilzeitarbeit zu ermöglichen bzw. diese gegen klare entgegenstehende Interessen und Rechte zu erzwingen. Wenn ich einen Kindergarten wähle (eine Zuweisung wäre etwas anderes), der nur bis 13.30 Uhr oder so betreut, oder der erst ab 7.30 geöffnet hat, dann schaffe ich einen Teil des Problems selbst. (Daher haben meine Frau und ich damals eine KiTa gewählt, die ab 7 Uhr geöffnet hat - etwas anderes wäre gar nicht infrage gekommen - und unsere Schulen hätten uns einen Vogel gezeigt, wenn wir gesagt hätten, wir könnten erst ab der 2. Stunde...)

    Gegenfrage: Warum sollte ein gutes Sozialsystem kranke Kinder nicht tragen können?

    Die Frage ist ein Ablenkungsmanöver. Wir reden hier nicht vom Sozialsystem, wir reden hier von einer Lehramtsanwärterin, die im System Schule arbeitet. Das Sozialsystem trägt nebenbei kranke Kinder. Aber auch das kommt an seine Grenzen, wenn das Kind nicht fremdbetreut werden kann.

    Ich habe übrigens, was hier wohl untergegangen ist, immer Materialien geschickt, obwohl ich das nicht hätte machen müssen. Das ist freiwillig und richtig frech und anmaßend zu verlangen, dass man das dann immer zu machen hat.

    Nein, das ist nicht untergegangen - deshalb habe ich ja geschrieben, dass ich Dir gesagt hätte, dass Du das nicht musst, wenn Du krank bist. Wie ich hier in den letzten Jahren mehrmals geschrieben habe: Eine Schulleitung geht immer so weit, wie man sie lässt. Es wäre am Kollegium, sich dieser Weisung konsequent zu widersetzen, weil sie rechtswidrig ist.

    Kinder werden nun mal krank. Die einen mehr, die anderen weniger. Ein gutes System kann das tragen. Für den Personalmagel und dass da im System Probleme sind können Einzelne nichts.

    Wenn man den Anspruch hat, dass "das System" das alles kompensieren soll, gebe ich Dir Recht. Deine resultatistische Betrachtungsweise (also vom nicht zufriedenstellenden Endergebnis her) hilft hier aber nicht. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Schule oder Betriebe in der freien Wirtschaft reihenweise "SpringerInnen" als flexible Reserve bei Erkrankungen bereithalten. Das kann das System eben nicht tragen. Und das muss es auch nicht.
    Würde ich diese Erwartungshaltung umkehren, dann müsste ich sagen, dass eine gut organisierte Lehramtsanwärterin ihre Probleme in den Griff bekommt. Das wäre als Äußerung aber völlig daneben.

    Na, normal wie die andere Schule auch, bei der ich vorher war. Da fiel kein böses Wort und man hatte eher Mitleid.

    Ich hatte es beim UB erst einmal, dass der Extremfall eingetreten war. Normal spreche ich mit der FL ab, dass wir die Unterrichtbesuche immer sehr früh legen, sodass die Chancen geringer sind, dass ein Anruf kommt, weil da ja berechenbarer ist, wie es ihm geht.

    Ich erlaube mir einmal einen Perspektivwechsel:
    Die Schule, beispielsweise der Verantwortliche für den Stunden- und Vertretungsplan wie ich einer bin, hat verständnisvoll zu sein. Fehlzeiten bis zu einem gewissen Maß sind in der Tat "normal" und können von der Schule kompensiert werden. In Deinem Fall sehe ich das anders, da die Fehlzeiten enorm zu sein scheinen und ein regulärer, über mehrere Wochen zuverlässig laufender Unterricht nicht möglich zu sein scheint. Da muss man als Schule irgendwann reagieren.
    Ich könnte nun hingehen und Dich dahingehend schützen oder unterstützen, dass Du kein Material schicken musst und Dich auskurieren kannst. Das wäre menschlich die naheliegende Vorgehensweise. Ab einer gewissen Menge an Fehlzeiten können das die Vertretungslehrkräfte aber nicht mehr kompensieren - ggf. fällt der Unterricht ja auch komplett aus, wenn er in Randstunden liegt. Dann sind auch irgendwann sowohl der Bildungserfolg der SchülerInnen gefährdet als auch die Geduld von SchülerInnen wie deren Eltern erschöpft.

    Da müsste ich mir dann spätestens im zweiten Halbjahr überlegen, ob man Dich noch mit eigenem Unterricht versorgen kann, gepaart mit dem Wissen, dass Du den im Rahmen Deiner (erfolgreichen) Ausbildung erteilen musst. Wenn noch dazukommt, dass Deine Leistungen eher durchschnittlich sind und man ggf. den Eindruck bekommt, dass Du Dich aus den bekannten Gründen wie ggf. aus anderen Gründen nicht voll reinhängen kannst, dann habe ich als Verantwortlicher zwei dicke Probleme, die ich nicht gelöst bekomme. Dennoch muss ich aber dafür geradestehen.

    Was würdest Du tun, wenn Du der verantwortliche (hier stv. Schulleiter) wärst?

    Genau das. Sie rufen sofort an. Einmal hatte ich gerade die Auswertung einer Hospi und musste sofort alles stehen und liegen lassen. Natürlich ist es eine planerische Katastrophe wenn man dann einen Tag da ist und dann wieder nicht. Ich verstehe, dass die Planung darauf irgendwann auch keine Lust mehr hat und es tut mir auch leid, aber was soll ich machen? Ich finde den Rat dass man notfalls die Versorgung abdecken muss bei Kind krank irgendwie auch sehr einfach dahin gesagt. Jeder der ein Kind hat weiß, wie sehr die quengeln, wenn sie krank sind und mich als Mutter brauchen. Unter uns finde ich es auch brutal mein hoch fieberndes Kind bei einer Betreuung abzugeben. In den letzten 5 Monaten hat sich mein Kleiner leider alles aufgesammelt, was es irgendwie in der Kita gab. Norovirus, Scharlach, Influenza. Die Kinderärztin fragt mittlerweile ob wir ein Dauerabo haben und als Mutter bekommt man dann ebenfalls die volle Ladung an Viren und Bakterien. Das Problem ist auch, dass der Übergang fließend ist. 5 Tage zu Hause, dann 4 Tage Kita, dann wieder 5 Tage zu Hause. Klar ist das ungünstig.

    Das hast Du jetzt vielfältig dargelegt. Dass weder Dein Kind noch Du etwas dafür können, wenn Ihr krank werdet, sollte hier auch Konsens sein.
    Wie wünschst Du Dir, dass die Schule damit umgeht, oder das Seminar, falls Du mal einen Unterrichtsbesuch hast?

    Es sind die Kleinigkeiten des Alltags, die die Menschen verraten. Sorry für das mögliche Off-Topic.

    Gestern an der Supermarktkasse:
    Ein reiferes Paar (60+) war vor mir dran, gerade dabei zu bezahlen und unterhielt sich kurz mit der Kassiererin, die ungefähr ähnlich alt war. Das Thema war der Ramadan und der Bericht aus dem Kreis Kleve. Kommentar der Kassiererin: "das ist nicht mehr mein Land."

    Ich spürte tatsächlich einen kleinen Stich in mir drin, obwohl ich weder Moslem bin noch sonstwie mit dem Thema zu tun hatte - und obwohl ich sowas von deutsch bin, wenngleich ich nicht so aussehe. Da ich mitunter zunächst als Orientale (also böse formuliert einer von den "schlechten Migranten") gelesen werde, bevor ich den Mund aufmache, fühlte ich mich aus unerfindlichen Gründen angesprochen. Immerhin haben mich alle drei Personen klar gesehen.

    Für einen Moment habe ich überlegt, ob ich fragen soll, ob auch ich dazu beitrage, dass das nicht mehr das Land der Kassiererin ist. Aufgrund meiner schulischen Funktion und des Umstands, dass ich im Ort lebe und arbeite, habe ich mir das dann verkniffen. Ich merke aber, dass sich hier und da die Stimmung wandelt und ungehemmter über MigrantInnen gesprochen wird.

    Diese Leute wählen womöglich (noch) nicht AfD, aber man spürt zunehmend, wohin wir uns in Deutschland entwickeln.

    Dass das Referendariat ein Beziehungskiller sein kann, konnten wir hier in den letzten 20 Jahren immer mal wieder lesen. Es ist eine intensive Zeit, die von der Partnerin oder dem Partner viel Verständnis und Geduld erfordert, da die Beziehung oft an zweiter Stelle kommt.

    Ich habe aber auch erlebt (als Außenstehender), wie sich dort auch Paare gebildet haben, die teils bis heute noch zusammen sind.

    Jedenfalls hat die Oberstufenleitung diese Klausur des Schülers nicht mit zurück gegeben, sondern ohne mein Wissen einem anderen Fachkollegen zur Zweitmeinung vorgelegt. Der ist zum Schluss gekommen, dass dort viele schön klingende aber unpassende Floskeln drin seien. Zudem einiges aus dem originalen Text entnommen sei. Und es seien zwar Stilmittel genannt worden aber nicht richtig in der Funktion erklärt… Und trotzdem hätte ich dem Schüler volle Punkte gegeben.
    Im Grunde hieß das, ich hätte mich durch einen schönen Schreibstil blenden lassen und gar nicht so genau geprüft, was die Klausur inhaltlich her gibt. Nun soll ich zum Gespräch antanzen. Ggf könnte das Ergebnis sein, dass die Oberstufenleitung von mir die Vorbereitung einer Feststellungsprüfung verlangt.

    Ist die Vermutung per se so falsch? Falls Du volle Punktzahl gegeben haben solltest, obwohl mehrere Kriterien nicht vollumfänglich erfüllt wurden, wäre die Frage, was Dich dazu bewogen hat, die Klausur so zu bewerten. Falls ein solcher Fehler passiert sein sollte, ist das nicht verwerflich, aber dann müsstest Du das nächste Mal sorgfältiger sein und Dich der Mittel bedienen, die die Verordnungen und die Schule für solche Fälle vorsehen.

    In NRW kannst Du als Fachlehrkraft nicht zu einer solchen Prüfung angewiesen werden. Die APO-GOSt besagt hier, dass im Einvernehmen mit der Schulleitung die Lehrkraft eine solche Prüfung ansetzen kann. Diese Prüfungen sind aber eben nicht für solche Fälle gedacht, da sie nur dann zum Tragen kommen, wenn die Bewertungsgrundlage zu dünn ist und sie ergänzt werden muss.

    In NRW würde ich in Deinem Fall das hier als Ausgangspunkt für weiteres Vorgehen wählen:

    https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j…s_20251118.html

    Zitat

    Wie findet ihr das? Ich finde es unverschämt, ohne mein Wissen und Zustimmung meine korrigierte Klausur einem anderen Kollegen vorzulegen. So aus dem Verdacht raus: Schüler XY ist überall schlecht, nur beim Kreidemeister gut. Da hat sich es Kreidemeister vielleicht beim Korrigieren leicht gemacht oder er ist einfach naiv oder will keinen Konflikt mit Schülern.

    Habt ihr das auch mal erlebt? Oder sehe ich das zu eng?

    Ich kann die Vermutung nachvollziehen. Letztlich bist Du der Einzige, der das wissen kann.

    Wenn ich ausfalle über Nacht, dann könnte er zu Freunden. Die müssen tagsüber aber auch arbeiten. Insofern wäre das nur eine Ausnahme. Die können ja nicht zu Hause bleiben, weil mein Sohn krank ist.

    Meine Nachbarin hat den Schlüssel und kann schauen, aber ich habe kein Oma-Opa Netzwerk im Sinne von einspringen oder Kind parken, wenn die Prüfungen anstehen.

    Wir fassen noch einmal zusammen:
    Du wirst an Deiner Schule gemobbt und Schulleitung, Personalrat und Lehrkräfte haben sich gegen Dich verbündet.
    Der Vater des Kindes sowie Deine Eltern stehen aufgrund von zerrütteten Verhältnissen zu Dir nichts zur Verfügung.
    Sowohl Du als auch Dein Kind sind häufig krank, so dass Du Deine Ausbildung womöglich nicht erfolgreich abschließen kannst.
    Dein Kind kann nicht fremdbetreut werden.

    Damit hast Du ein Netz von Problemen dargestellt, aus dem es vordergründig erst einmal keinen Ausweg gibt. Nicht zuletzt, weil Du viele Vorschläge und Optionen als undurchführbar erachtest. Die Probleme innerhalb des Netzes sind interdependent, d.h. dass man die Probleme augenscheinlich nicht angehen kann.

    Sei mir nicht böse, aber wir hatten hier bereits zwei Userinnen, die über einen längeren Zeitraum viele UserInnen beschäftigt haben und von ähnlichen Problemen berichteten; die für sie nach Lösungen gesucht haben und nichts war gut genug. Das Ganze endete dann in erheblichen Auseinandersetzungen, Meta-Diskussionen und letztlich auch viel Unfrieden.

    In NRW ist es mittlerweile möglich, ein Kolloquium stattfinden zu lassen und dann, wenn die Schülerin nicht erklären kann, wie sie zu ihren Ergebnissen gelangt ist, über den Anscheinsbeweis und die daraus folgende Beweislastumkehr das Ganze nachträglich als Täuschungsversuch zu werten.

    Ob Du das - falls das bei Euch auch möglich sein sollte - in dieser Situation womöglich ohne Unterstützung der Schulleitung diesen Weg gehen solltest, ist eine andere Sache.

    Ja, das 25-Pkte.-Programm der NSDAP versuchte allerortens zu reüssieren und Wähler abzugreifen. hinzu kommt die polit. Prägung A. Hitlers selbst unmittelbar nach dem Krieg (da hat er auch von Linksaußen einiges aufgeschnappt) - je nach Publikum gab es dann Emphase auf das eine oder das andere, purer Opportunismus. Man war dann aber recht schnell einspuriger unterwegs. 'Links' war die NSDAP insg. aber nie, das ist alles mit völkisch-rassistischen Ideen, Blut und Boden u.ä. vermengt.

    Ich denke, der letzte Satz von Dir ist tatsächlich mal ein Punkt, bei dem wir 98+% an Zustimmung hier im Forum hätten.

    Rein wissenschaftlich betrachtet - ich beziehe mich hier unter anderem auf Götz Alys jüngstes Werk "Wie konnte das geschehen?" - gab es im Parteiprogramm und auch in der tatsächlichen Politik der NSDAP Punkte, die man als "links" im Sinne von "sozialistisch" bezeichnen könnte.
    Der Name der Partei ist natürlich in sich widersprüchlich, da er auf dem Papier die beiden politischen Extreme zu vereinen versucht. In einem gewissen Rahmen (für treue bzw. sich der "nationalen Sache" verschreibende AnhängerInnen) gab es klassenunabhängige Aufstiegsmöglichkeiten - in der Partei, im Beruf und auch im Militär (wobei das je nach Funktion natürlich überlappte.)

    Bei Krankheit kann ich ihn dann meistens auch nicht von einem Babysitter betreuen lassen, weil er nur mich will. Wir hatten vor kurzem den Babysitterversuch gestartet, aber die junge Frau war noch Studentin und hat so oft abgesagt, dass sie langfristig keine Hilfe war.

    Liebe Gartenfreundin, erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

    Vorweg, ich habe selbst drei Kinder, so dass ich kranke Kinder und das Dilemma aus eigener Erfahrung kenne. Gleichwohl ist das, was Du hier schilderst ein Problem - und eben auch ein Problem für die Schule. Unabhängig von der Situation an Deiner Schule würde ich die Frage der Fremdbetreuung unbedingt lösen, da es kein Dauerzustand sein kann, dass Du bei einem kranken Kind fehlst - ich überspitze - weil es trotz installierbarer Optionen nur Dich als Betreuungsperson akzeptiert. Das wird ungeachtet Deines Ausbildungsverhältnisses und der Branche, in der Du arbeitest, ein Problem bleiben.

    Was die Krankmeldung betrifft, so würde ich an Deiner Stelle auch in einer freundlich-sachlichen E-Mail klarstellen, dass Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht dazu imstande bist, die erbetenen (oder angeordneten) Tätigkeiten auszuführen.


    "Sehr geehrte Schulleitung,
    aufgrund meiner Erkrankung bin ich gegenwärtig nicht dazu in der Lage Ihrer Bitte nach Erstellen von Unterrichtsmaterial nachzukommen. Ich bitte hierfür um Verständnis und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    LAA' Gartenfreundin"

    Okay. Den Ganztag hatte ich ehrlicherweise nicht bedacht, weil ich dem bisher erfolgreich aus dem Weg gehen konnte. Das ist natürlich nochmal ein ganz eigenes Übel.

    Es reichen ja auch schon AGs im Nachmittag oder der Umstand, dass manche Kinder vielleicht noch nicht nach Hause können/sollen/wollen. Diese Betreuungslücke bekommt man dann nicht geschlossen.

    Spannend ist ja, dass es nach wie vor Schulen gibt, die in Randstunden einfach nach Hause schicken, und welche, die komplett alles vertreten oder mitbetreuen. Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn Randstundenentfall sinnvollerweise einfach wieder normaler Standard würde.

    Das kommt auf die Lage der Randstunde an. Vom 45-Minuten-Raster ausgehend könnte eine 5. Klasse ja auch eine 5. Stunde als Randstunde haben. Die kann man schlecht entfallen lassen, weil die Kinder sonst gegen 11.30 Uhr frei hätten. Dann entstünde auch eine Lücke an den Ganztagsschulen bzw. an den Schulen mit flexibler Nachmittagsbetreuung, da diese Betreuung mitunter erst nach der Mittagspause beginnt.

    Der Grat, auf dem die Kolleginnen und Kollegen da wandeln sollen, ist extrem schmal. Ich sehe nach wie vor nicht, warum Lehrkräfte das in Kauf nehmen sollten, nur damit sich die BR mit geschönten Statistiken zu geringem Unterrichtsausfall schmücken kann. An den Verhältnissen kann sich m.E. nur durch politischen Druck seitens der Eltern etwas ändern...nur muss dafür auch sichtbar sein, dass das System erheblich unterversorgt ist.

    Ich bin in der Sache bei Dir. Gleichwohl geh es der BR weniger um Statistiken als darum, dass sie trotz der bekannten Missstände die Schulen anweisen müsste, damit anders umzugehen.
    Der Druck der Eltern auf die BR oder gar die Landesregierung verpufft in der Regel wirkungslos. Der Unterrichtsausfall wird erst einmal der Schule selbst bzw. der vermeintlich inkompetenten Schulleitung in die Schuhe geschoben nach dem Motto "wieso findet sich da keine andere Lösung". Der Verweis auf die Realität, die effektive Personalausstattung wird dann als Ausrede empfunden. Wir reden hier ja mehrheitlich von Eltern, die keine Insider sind und somit nur das wahrnehmen, was sie von außen sehen.

    Wenn die Haltung der BR bzw. des MSB die ist, dass mit dem Ende der Abordnungen im Zuge der Vorgriffsstellen die Gymnasien nun voll ausgestattet wären (und damit im Sek I- und Primarbereich eine schmerzhafte Lücke gerissen wird), sehe ich da keine Chance auf irgendeine Entwicklung.

    Das andere ist eben auch, dass Krankmeldungen, Dauererkrankungen und zu viele Teilzeitstellen punktuell (aber dennoch regelmäßig) Löcher reißen, für die man so viel Personal vorhalten müsste, dass jede Schule dann bei effektiv >110% Personalausstattung sein müsste. Das kann man den WählerInnen auch nur bedingt plausibel verkaufen, wo die LehrerInnenschaft ohnehin in der Gunst der WählerInnen nicht sonderlich weit oben steht.

    Eine Remonstration geht doch immer an die BR, wenn die Schulleitung die Anweisung aufrechthält, oder bin ich da falsch informiert?

    Jein.

    § 36 BeamtStG - Einzelnorm

    Nur wenn die Bedenken aufrecht erhalten werden. Die BR müsste dann formal gesehen die Anweisung für rechtswidrig erklären. Für die Schule würde das ein Ende der Betreuung und die erhebliche Ausweitung an Bereitschaftsstunden bedeuten, um den sicherlich von der BR auch nicht gewollten Unterrichtsausfall zu vermeiden.
    Die KollegInnen wissen in der Regel selbst, dass das wenig sinnvoll ist. Ihnen ist es wichtig, dass ihnen durch die Anweisung kein Nachteil entsteht. Solange sie sich nicht grob fahrlässig verhalten, wird das auch nicht passieren.

    Exkurs:
    Alternativ müsste man die Klassen auch auf andere Lerngruppen aufteilen, das ist dann aber wirklich nur noch Verwahrung, da zum einen Material vorhanden sein müsste und zum anderen dies auch schnell auf bis zu sechs oder mehr Räume verteilt werden müsste. Der Platz muss dann auch in den Räumen vorhanden sein...

    Je nach Schulgröße und Anzahl der Krankmeldungen, die für die Sek I relevant sind, reicht die Zahl der Sek I Klassen gar nicht aus, um 50 bis 100 SchülerInnen mal eben auf die anderen Sek I Klassen zu verteilen. Bei ad-hoc-Krankmeldungen kann man auch nicht die 1. Stunde in den höheren Sek I Klassen abhängen.

    (Böser Spruch zum Schluss: Vermutlich kommt aber gleich jemand hier um die Ecke und erzählt, dass das bei ihnen alles kein Problem ist und wenn wir nicht so unfähig wären, wir auch keine Probleme hätten... :) )

    Die Krankenhäuser, die ich kennengelernt habe, haben allesamt direkt mit der PVK abgerechnet. Mit der Beihilfe kann nicht direkt abgerechnet werden - zumindest habe ich das bislang so nicht erlebt.
    Durch die direkte Abrechnung mit der PKV werden je nach Beihilfesatz zwischen 20% und 50% der Kosten schon übernommen. Es verbleiben also zwischen 80% und 50% der Kosten. Die reicht man am besten sofort bei der Beihilfe ein - bei gut vierstelligen und gar fünfstelligen Beträgen gibt es eine bevorzugte Bearbeitung. Ggf. schreibt man seine Sachberarbeitung an und weist darauf hin.
    Dann kann man auch noch mit der Abrechnungsstelle des Krankenhauses sprechen und auf die Bearbeitungszeiten der Beihilfe verweisen und um Aufschub bitten.
    Das sollte eigentlich kein Problem sein, weil die Krankenhäuser bei uns wissen, dass sie in der Regel ihr Geld bekommen.

    Wir haben schon einiges diesbezüglich hinter uns und hatten da keine Probleme.

    Am Ende des Schuljahres? Nein, nein. Also bei uns wird ab der 4. Stunde Mehrarbeit pro Monat alles sofort abgerechnet. Die Stunden dürfen auch nicht mit unterrichtsgedingten Minusstunden (am Schuljahresende bereits entlassene Oberstufenklassen) verrechnet werden. Ich kann nichts dafür, dass die Oberstufen schon wesentlich früher entlassen werden. Das legt die Schulleitung so fest. Also biete ich meine Arbeitskraft an und werde auch entlohnt.

    Soweit ich das weiß ist das auch gesetzliche Regelung.

    Magst Du mir das auf der Basis von § 13 Abs. 4 ADO in Verbindung mit BASS 21-22 Nr. 21 (BASS 2025/2026 - 21-22 Nr. 21 Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst) Ziffer 4.5 und insbesondere dem letzten Satz der Ziffer 4 näher erläutern?

    Die von Dir "angebotene Arbeitskraft" wird bei Bedarf durch Erteilen von Vertretungsunterricht in Anspruch genommen und darf auf der Basis der angeführten Verordnungen eigentlich nur dann entlohnt werden, wenn Du über Deinen zu leistenden Pflichtstunden liegst.

    Der folgenlose "Annahmeverzug" durch den Dienstherrn, wenn man das in einem Dienstverhältnis überhaupt so betrachten kann, entsteht dann, wenn die Schulleitung Dich nicht in demselben Umfang für Vertretungsunterricht einsetzt wie durch eine Abiturgruppe nach ihrem letzten Unterrichtstag Unterricht entfällt. Dann trifft der Satz vollauf zu, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest und trotz weniger erteilter Unterrichtsstunden identisch entlohnt bzw. besoldet wirst.

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