Beiträge von Bolzbold

    Das greift sehr kurz. Dann muss ich auch keine Steuern bezahlen, die mir nicht gefallen.

    Nein, denn ich habe mich ganz bewusst auf unseren Bereich bezogen. Der Whataboutism ist hier völlig unangebracht.

    Zur Frage der Vorschriften: Natürlich kannst Du als Staat versuchen, alle Vorschriften durchzusetzen bzw. die Nichteinhaltung zu sanktionieren. Das bindet aber so viele Ressourcen, dass an anderer Stelle eingespart werden muss. Dann wird auch schnell wieder über den "autoritärem Staat" gemeckert.

    Ich muss im Vorfeld wissen, welche Vorschrift so wichtig ist, dass ich sie mit vertretbaren Mittel durchsetze. Alles andere basiert gleichwohl auch auf dem Vertrauen des Staates, der ja auch Ausdruck des Volkswillens ist, dass die Bürger sich im Großen und Ganzen an Vorschriften halten.

    Der Rechtsstaat basiert auch auf dem gesellschaftlichen Konsens, dass man seine Pflichten erfüllt. Bei Nichterfüllung ist das bürokratische Prozedere in unserem Bereich so aufwändig und fruchtlos, dass die Frage nach der Durchsetzung der Pflichten eher eine Frage des Prinzips ist, völlig abgekoppelt von der Realität.

    Ich habe keine Lust, mich mit so etwas aufzureiben.

    Und da fragt man sich wieder, wieso Schule ständig Verantwotung für Missorganisation in Familien zu übernehmen hat. Jedes Schulkind ist alt genug für Schlüssel. Hat es keinen, liegt ein Versagen in der Familie vor.


    Wir hatten am Gymnasium Bereitschaften in allen Stunden, auch der 1. Reichten die nicht aus, griff eben Mibetreuung. Rufbereitschaft wäre mal so gar nicht meins.

    Das ist kein Organisationsfehler in der Familie. Das Beispiel sollte man auch nicht zu wörtlich nehmen. Es geht darum, dass die Kinder selbst mit Schlüssel dann im späten Vormittagsbereich allein zu Hause sind und unbeaufsichtigt sind, weil die Eltern sich wegen der "verlässlichen Schule" genau darauf verlassen, dass diese ihr Versprechen hält.

    Das wäre etwas anderes, wenn von Anfang an gesagt würde, passt auf, es kann sein, dass Ihr Kind jederzeit im Laufe des Vormittags nach Hause kommt. Hier hat das Land aber eine Zusage gegeben und darauf dürfen die Eltern zu Recht bauen.

    Grundproblem ist doch, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Vertretungsplanung ist Mangelverwaltung. Und während das Land sich hinter unspezifischen Regeln wie der zitierten versteckt, sollen die Schulen Vertretungskonzepte vorhalten, um die eigene Ausbeutung besser organisieren zu können.

    Als KollegIn kann man das sicherlich so sehen. Letztlich geht es um die Beaufsichtigung von SchülerInnen in Verbindung mit dem Konzept der verlässlichen Schule, d.h. dass kein Kind womöglich überraschend (und überrascht) ohne Schlüssel daheim vor der Tür steht, während die Eltern arbeiten.

    Damit schließt sich wieder der Kreis, was die Finanzierung dieses Systems betrifft. Zehn Prozent mehr Lehrkräfte, davon ein Teil als Feuerwehrkräfte - wie man das vor Ort organisiert, ist noch einmal eine ganz andere Frage - kosten Geld und wachsen darüber hinaus nicht auf Bäumen.

    Zur Frage der Ausbeutung:
    Eine Vertretungsstunde, die ich bezahlt bekomme, ist aus meiner Wahrnehmung heraus keine Form der eigenen Ausbeutung. Die Freistunde, in der ich als (seinerzeit gemeine) Lehrkraft keinen Arbeitsplatz hatte und nur bedingt sinnvoll andere Tätigkeiten verrichte konnte, wäre da im direkten Vergleich dichter an der eigenen Ausbeutung gewesen.

    Da würde ich die Kinder in der Aula stapeln oder so. Man kann doch nicht um 7 morgens Kollegen aus dem Bett klingeln, das ist doch völlig unzumutbar. Und dann sollen noch die bestraft werden, die nah an der Schule wohnen?

    Wenn die Vertretung vorher schon am Vortag absehbar ist, klar, das geht.

    Das ist im Vorfeld abgesprochen und rotiert. Wenn man Rufbereitschaft hat, ist man bereits wach und "aufbruchfertig", so dass man bei Bedarf sofort losfahren kann. Das finde ich nicht unzumutbar.

    Ich frage mich trotzdem, was das für eine Sure sein soll, in der geschrieben steht, dass jeglicher Spaß verboten ist. Es betrifft jedenfalls Jungen und Mädchen gleichermaßen.

    Einmal abgesehen davon, dass das auch für die Bibel gelten würde, reden wir hier von Befindlichkeiten, Ängsten und Emotionen, denen man mit einer sachlichen Argumentation nicht beikommen wird.

    Schau mal hier - dort wird das Ganze ausführlicher dargelegt - inklusive einem aktuellen Urteil.

    VG Minden, 09.06.2026 – 8 L 648/26

    Konkret geht es um Religionsfreiheit vs. Schulpflicht bzw. Bildungs- und Erziehungsauftrag.

    Der Grundsatz praktischer Konkordanz fordert nicht nur einen wechselseitig schonenden Ausgleich der in Rede stehenden Verfassungspositionen auf abstrakt-genereller Ebene. Aus ihm ergibt sich zudem die Vorgabe, bei Auftreten eines konkreten Konflikts zwischen beiden Verfassungspositionen zunächst auszuloten, ob unter Rückgriff auf gegebenenfalls naheliegende organisatorische oder prozedurale Gestaltungsoptionen eine nach allen Seiten hin annehmbare, kompromisshafte Konfliktentschärfung im Bereich des Möglichen liegt, die beiden Positionen auch in Bezug auf den Einzelfall Wirksamkeit verschafft und eine regelrechte Vorrangentscheidung so verzichtbar erscheinen lässt. Wer sich als Beteiligter einer solchen Konfliktentschärfung verweigert und annehmbare Ausweichmöglichkeiten ausschlägt, muss notfalls als Konsequenz hinnehmen, dass er sich nicht länger gegenüber dem anderen Beteiligten auf einen Vorrang seiner Rechtsposition berufen darf.

    Sollte ein Kompromiss nicht möglich sein, ist weiter zu beachten, dass Beeinträchtigungen insbesondere des religiösen Erziehungsrechts eine typische Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der seiner Umsetzung dienenden Schulpflicht sind, der nicht vom Konsens aller individuell Beteiligten abhängt. Daraus folgt, dass typischerweise mit der Schulpflicht einhergehende Beeinträchtigungen des religiösen Erziehungsrechts als grundrechtliche Belastung durch die Verfassung von Art. 7 Abs. 1 GG einberechnet sind. Nur wenn eine Beeinträchtigung den Umständen nach eine besonders gravierende Intensität aufweist, bedarf es im konkreten Einzelfall einer Abwägung zwischen den kollidierenden Positionen. Eine solche Beeinträchtigung kommt nur in Betracht, wenn ein religiöses Verhaltensgebot im Glaubensgefüge des Betroffenen zwingend erscheint, so dass es ihn in eine Gewissensnot gravierenden Ausmaßes versetzt, wenn er statt des religiösen Verhaltensgebots der allgemein geltenden gesetzlichen Forderung nachkommt.

    Hier beriefen sich die Eltern auf den Schutz der Ehre des Mädchens, das ohne einen männlichen Begleiter aus der Familie nicht auswärts übernachten dürfe.
    Ich zitiere weiter:
    Im Islam spiele Schamhaftigkeit, der Schutz der Privatsphäre sowie die Verantwortung der Eltern für die moralische Erziehung ihrer Kinder eine wichtige Rolle. Hierzu zitieren die Antragsteller zudem drei Stellen im Koran. Darüber hinaus stütze sich die religiöse Praxis auch auf Überlieferungen und die traditionelle islamische Rechtsauffassung, wonach Eltern verpflichtet sind, Situationen zu vermeiden, die aus ihrer Sicht den religiösen und moralischen Grundsätzen widersprechen könnten.

    Der Kompromiss wäre gewesen, dass ein Elternteil mitfährt. Das haben die Eltern abgelehnt, aber nicht substantiiert begründen können. Damit hatten sie ihren Anteil an der "Konkordanz" nicht geliefert, somit war der Kompromiss hinfällig und die Befreiung von der Fahrt wurde nicht erteilt.

    Genutzt haben wird es freilich nicht aufgrund der oben genannten "Ausweichmöglichkeiten".

    Nach der Logik müsste man ja auch für die 1. Stunde bereit stehen, selbst wenn man laut Plan erst zur dritten beginnt. Das handhabt doch hoffentlich keine Schule ernsthaft so.

    Siehe Chilis Antwort. Natürlich muss das für die KollegInnen machbar sein. Dafür gibt es Bereitschaftsmodelle mit Anwesenheit vor Ort oder Rufbereitschaft bei den KollegInnen, die innerhalb weniger Minuten da sein können. Das ist vorher festgelegt bzw. bekanntgegeben, so dass man sich dann darauf einstellen kann.

    Die Alternative wären Betreuungsmodelle, in denen eine Lehrkraft zwei oder mehr Klassen beaufsichtigt. Das dürfen diese zu Recht ablehnen - somit ist das auch keine Option.

    § 13 Abs. 3 ADO NRW

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Der "Fehler" liegt hier formal betrachtet beim Kollegen - vor allem dann, wenn er in Vollzeit arbeitet.

    TZ-KollegInnen sollen nicht früher kommen oder länger bleiben müssen - gerade wenn Kinder betreut werden müssen, geht das selbstredend nicht kurzfristig. Es gab mal eine Aussage diesbezüglich, die ein Verband veröffentlichte, die eben dies besagte. Daran halten wir uns bei uns auch sehr gewissenhaft.

    Liebe/r dt_95,

    wer eine solche Umfrage erstellt, kann in der Tat keine Ahnung vom Schulwesen haben. Die Gründe dafür wurden ja schon weiter oben dargelegt.
    Das Notenbild und die Empfehlung bzw. die Entscheidung für oder gegen eine Versetzung eines Schülers oder einer Schülerin unterliegen in allen Ländern gesetzlichen Grundlagen und sind kein Ergebnis eines "Bauchgefühls" oder der Benachteiligung von SchülerInnen mit Namen, die eine migrantische oder prekäre Herkunft suggerieren. Die gezeigten Notenkonstellationen sind allesamt recht eindeutig - von daher misst die Studie lediglich, ob sich Lehrkräfte an die Vorgaben halten - von denen ich annehmen muss, dass diese Dir nicht bekannt sind.

    Falls diese Studie wirklich eine Bachelorstudie sein sollte, empfehle ich dringend, den wissenschaftlichen Horizont der Leistungsbewertung drastisch zu erweitern und die bisherige einschlägige Fachliteratur - die übrigens schon zu meiner Examenszeit im Jahr 2000 verfügbar war - zu lesen.

    Die Erkenntnisse aus dieser hier vorgestellten "Studie" werden völlig unbrauchbar sein.

    Falls Du kein Fake bist, würde mich interessieren, was denn der Erkenntnisgewinn dieser Studie sein soll.
    Oder geht es womöglich um eine psychologische Studie über Lehrkräfte und ihr Umgang mit unbrauchbaren Studien in einem etablierten Fachforum?

    Nü, genau das hatte ich stark verkürzt auch geschrieben.

    Ja. Mag sein. Mir war es wichtig, in einer hoffentlich gelungenen Mischung aus Präzision und Textlänge die Problematik darzulegen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Mehr kann (und werde) ich nicht tun.

    PaPo

    Das bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass Du hier früher oder später in den leeren Raum hinein schreibst. Das Nichtgelingen der Kommunikation wäre dann Dir selbst zuzuschreiben.

    Die Kommunikationsstrategie, möglichst ganzheitlich zu argumentieren, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, auch ich bediene mich dieses Mittels ab und an, wenngleich in (auch buchstäblich) reduzierterer Form. Dann stellt sich nur die Frage, ob ich wegen meines ganzheitlichen Ansatzes "überzeuge", oder ob ich mein Gegenüber schlichtweg durch die Textwand mundtot mache, weil es nicht bereit ist, diese zu lesen und kleinschrittig darauf einzugehen. Ich persönlich habe dafür weder Zeit noch Lust. (Dann sind wir bei der Schleife, die zu meinem ersten Satz dieses Beitrags führt.)

    Der Ansatz eines Austauschs in einem Forum sollte doch sein, gelingend und gewinnbringend zu kommunizieren. Dies ist hier offenkundig nicht der Fall, wenn man sich die Interaktion zwischen Dir und vielen anderen Unsern anschaut.

    Böse zusammengefasst wäre das dann: "Ich schreibe so toll, aber niemand kann es argumentativ und zwischenmenschlich würdigen. Hier im Lehrerforum sind alle doof." Dann sind wir beim Geisterfahrersyndrom.

    Ich denke, viele Männer können sich das nicht vorstellen, weil sie selbst selten (unangemessene) Komplimente erhalten. Es gab mal ein You Tube-Video, in dem eine Frau als Experiment Männern auf der Straße (unangemessene?) Sprüche machte und die meisten schienen sich zu freuen. In den Kommentaren sind die Rückmeldungen sogar noch positiver.

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    Naja, also wirklich unangemessen war das nicht mit Ausnahme des Klapses auf den Po. Gleichwohl scheinen Männer da in der Tat gelassener darauf zu reagieren, womöglich weil es "ihre" Sprache ist.

    Um den Männern ein ähnliches Gefühl zu geben, müsste man wahrscheinlich das Setting ändern.

    a) Es müsste eine Gruppe von Frauen sein.
    b) Die Frauen müssten deutlich verbal-aggressiver sein und "handgreiflicher" sein.
    c) Wollte man gemein sein, bräuchte man eine körperlich überlegene Gruppe von Frauen, die gezielt Männer unter einer Größe von 1,70m. anspricht.

    Disclaimer: Das soll jetzt keine Aufforderung zu einem entsprechenden Experiment sein.

    Bolzbold : Meinst du das selbstgesteuerte Lernen oder die Lernzeit?
    Die Lernzeit haben wir (leider!) seit Jahren und ich würde (aus "Arbeitnehmersicht") jeder Schule vom Ganztag und Lernzeiten abraten, egal wie sehr es nach Bildungsgerechtigkeit klingt.
    Selbstgesteuertes Lernen (im Unterricht) wäre durchaus interessant, steht aber nicht auf unserem Plan, ich würde mich gerne für den eigenen Unterricht weiterbilden.

    Ich meine das selbstgesteuerte Lernen, das bei uns "Lernzeit" genannt wird. Das war für mich eine ziemliche Herausforderung in meiner neuen Funktion, da ich das direkt im ersten Jahr mit vorbereiten durfte.

    Also wenn Dein aktueller Zustand, der ja sicherlich lückenlos dokumentiert ist, Dir keine Versetzung ermöglicht, dann wird das wohl der einzige Weg sein, dass Du zu Hause bleibst, wenn es nicht geht. Das ist auf Dauer aber weder für Dich noch für Deine Schule eine Lösung. Noch mehr heraushandeln kannst Du versuchen, aber es kann natürlich passieren, dass die SL im Zweifelsfall sagt "OK, Miss Miller, dann müssen wir mit den Ausfällen umgehen."

    Wir haben das an meiner Schule eingeführt - und natürlich haben wir links und rechts geguckt und uns einen Kollegen einer Schule als Moderator eingeladen, der dann mit uns Möglichkeiten und Grenzen an unserer Schule erarbeitet hat.

    chilipaprika

    Wenn das bei Euch spruchreif sein sollte, schreib mir eine PN. Da Du auch am Gymnasium bist, ist das eher vergleichbar. Zusätzlich kenne ich mich aus der Zeit in der Behörde auch noch anderweitig damit aus.

    Für mich klingt das nach einer dringend notwendigen Versetzung an ein BK mit deutlich weniger Fahrzeit, damit diese kräftezehrende Pendelei wegfällt. Bestimmte Konstellationen im Stundenplan werden sich nicht vermeiden lassen, es sei denn, man würde erst Deinen Plan erstellen und im Anschluss alle anderen Pläne. Das wird so wahrscheinlich nicht funktionieren.

    Mir kommt noch der Gedanke der "eingeschränkten Dienstfähigkeit". Da müsstest Du Dich aber ggf. selbst einlesen bzw. Dich vom Personalrat beraten lassen.

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