Beiträge von Bolzbold

    Deine Version wird sich ja belegen lassen. Dann würde ich das Gespräch zusammen mit der SL führen und auf Richtigstellung bestehen.

    Was das Herumerzählen im Ort betrifft, kann eine Strafanzeige auch zum Bumerang werden. Wenn die Leute auch nur ansatzweise so ticken, wie sie sich bei uns in den lokalen Gruppen der (a)sozialen Netzwerke aufführen, dann ist da nichts mit zu gewinnen.

    Keine Ahnung, welches Menschenbild Du hier hast - das ist schon ziemlich daneben.

    Ohne Angabe des Bundeslandes wird es schwierig.

    Die Einrichtung von LK hängt auch von anderen organisatorischen Bedingungen vor Ort ab, z.B. müsste ja auch für WiederholerInnen gesorgt werden, auch wenn es da zumindest in NRW Sonderregeln gäbe. Daneben wirkt sich die Einrichtung dieses LK auch auf die gesamte Kurswahl aus, bis hin zu der möglichen Folge, dass andere Kurse dann nicht zustande kommen.
    Kleine LK müssen durch andere größere Kurse "gegenfinanziert" werden, damit die Lehrkräfte-SchülerInnen-Relation im Durchschnitt stimmt.

    Da es beispielsweise in NRW keinen Anspruch auf Einrichtung von Kursen außerhalb des Pflichtangebots gibt, reicht das Votum einiger (weniger?) SchülerInnenn nicht aus, um einen solchen Kurs einzurichten.

    Gerechtigkeit ist das Einzige, was man im Nachhinein noch "erreichen" kann. Ich glaube auch, dass es darum geht, ein klares Signal zu senden.


    Die wenigen Lehrer, die bis jetzt immer noch nicht schriftlich nach Vorerkrankungen/Medikamenteneinnahme gefragt haben, werden das nach einem solchen Urteil nun hoffentlich tun. Ich kann mir auch vorstellen, dass das Thema an so einigen Schulen noch einmal angesprochen wird.

    Mit Gerechtigkeit hat das m.E. nicht viel zu tun. Die Lehrkräfte haben sich falsch verhalten - meines Erachtens wiegt das Verhalten während der Fahrt sogar noch schwerer als die fehlende Abfrage der Vorerkrankungen. DAFÜR hätte ich sie verurteilt sehen wollen. Ich habe mich die ganze Zeit über gefragt, wieso das eigentlich nicht zentraler Gegenstand der Verhandlungen war. (Denkbar wäre natürlich, dass das die BR bereits übernommen hat.)

    Aus Trotz jetzt keine Klassenfahrten mehr zu machen, wie in einigen Kommentarspalten zu lesen ist, hat für mich etwas sehr Unprofessionelles.

    Also ich unterrichte lieber LK als GK, weil das für mich auch fachlich in der Regel bedeutet, "reingehen - unterrichten - rausgehen".
    Was die Vorbereitung angeht, so darf man den LK nicht auf ein imaginäres Podest heben und in Ehrfurcht davor erstarren. Die Vorbereitung für LK/GK ist vom Grundsatz her dieselbe, nur mit leichten fachlichen und didaktischen Unterschieden. Da Du im LK 5 Stunden pro Woche hast, kannst Du bestimmte Dinge einfach intensiver machen - z.B. im Rahmen des Klausurtrainings die Textanalyse und die Textsorten für Aufgabe 3. Gleichzeitig hast Du auch mehr Spielraum, um ggf. auch einmal handlungs- und produktionsorientierter zu arbeiten. Da in den LK tendenziell die fitteren SchülerInnen sitzen (ich weiß, dass die Vorgaben der APO-GOSt auch bedeuten können, dass E-LK das kleinere Übel von allen anderen war...), ist das Unterrichten dort in der Regel angenehmer - nicht zuletzt weil dort mehr SchülerInnen sitzen, die sich auf Englisch halbwegs ausdrücken können.

    Das ist doch alles Propaganda. Natürlich gab es die arische Rasse schon immer und die Deutschen sind immer schon ein homogenes Volk gewesen. ^^

    Wir kehren die Völkerwanderung, diverse andere Irrungen und Wirrungen und später im 19. Jh. den Terminus "germanische Stämme" oder "deutsche Stämme", die ja auch nicht unbedingt auf Homogenität abzielen, unter den Teppich.

    Für die Abiturnote stimmt das eben nicht.

    Das ist nicht ganz sauber formuliert, denke ich.

    Da 2/3 der Abiturdurchschnittsnote durch die in der Q-Phase erzielten Kursabschlussnoten der einzubringenden Kurse ermittelt wird, setzt sich diese Note auch aus den ursprünglich nicht arithmetisch zu ermittelnden Endnoten zusammen. Lediglich die Abiturprüfung an sich, die ja "nur" 1/3 der Durchschnittsnote ausmacht, wird arithmetisch gebildet.

    So sehe ich das auch, wobei das 2. (oder 4. - je nachdem wie man es nun nennt) Quartal das Quartal der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist.

    Es heißt ja auch, dass sich die Vorabiturklausur auf die Inhalte des aktuellen Quartals beziehen soll. Wäre am 16.2. Quartalsende, dürfte sich meine Vorabiturklausur ja nur den Zeitraum ab dem 17.2. beziehen - schlichtweg Unsinn.

    Theoretisch ja. Viele KollegInnen behandeln die Q2.2 als eine zusammenhängende Einheit, so dass auch nur ein Thema plus das Wiederholungsthema drankommen, damit man eine echte Themenauswahl bei den Vorabiturklausuren vornehmen kann.

    Aber das wäre dann ja eine 1/8 Note und keine 1/4 Note und ich müsste aus 2 SoMi Noten und einer Klausur vor den Osterferien eine Note bilden? Das macht für mich keinen Sinn! Danke dir trotzdem!;)

    Es. Gibt. Keine. Zwei. SoMi. Noten. Es gab und gibt genau eine.

    Und ja, genau daraus musst Du mit der Klausur zusammen eine Note bilden. Ist so. War schon immer so.

    Maylin85


    Letztlich ist es nicht wichtig, wie ich das sehe, sondern wie die Beteiligten bzw. Betroffenen das sehen. Wenn dort alles soweit OK ist, ist meine Position dazu völlig unerheblich.

    Im Falle meiner Frau und mir ist das finanziell andersherum. Ich A15, sie A12, nach der Angleichung in ein paar Jahren A13. Da für uns aber gesetzt ist, dass wir zusammenbleiben, brauchen wir uns über das Finanzielle (bis auf ein Testament, das wir vielleicht dann doch mal auch wegen der Kinder machen sollten) keine Sorgen zu machen.

    Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Ja, da hast Du recht. Für mich stellt sich immer die Frage, ob ich Geld annehmen soll, das mir zwar rechtlich zusteht, das ich aber womöglich gar nicht brauche, weil ich, wie oben dargestellt, "finanziell nach oben" geheiratet habe.
    Falls meine Frau und ich uns eines Tages trennen sollten (davon ist aber nicht auszugehen), wäre es für mich nicht nur eine Frage des Rechts, dass sie einen Versorgungsausgleich erhält, weil sie jahrelang wegen der Kinder keinen ausreichend hohen Pensionsanspruch erarbeiten konnte.
    Falls sie in diesem Szenario dann aber "finanziell nach oben" heiraten sollte, wäre ich schon etwas verschnupft, weil sie dann ja nicht mehr auf den Versorgungsausgleich angewiesen wäre.

    Ich kann nur sagen, mein Papa freut sich sehr, dass jede Erhöhung bei der Pension auch den an meine Mutter abzuführenden Teil anteilig erhöht. Insbesondere, nachdem die schon vor 20 Jahren finanziell "nach oben" geheiratet hat, schon ewig nicht mehr arbeitet und es nicht bräuchte. Wäre ein Risiko, dass ich ausschließen wollen würde.

    Das eine ist die Absicherung, das andere der Anstand - wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf.

    Wieso diskutieren wir das hier eigentlich?

    Der Rechtsrahmen ist doch schon auf Seite 1 erläutert worden. Die Lehrkraft hätte die Eltern informieren müssen. Das nicht getan zu haben (zumindest scheint das ja laut TE so gewesen zu sein) stellt ein Versäumnis der Lehrkraft dar.

    Dies hätte natürlich durch Anruf durch den Schüler "geheilt" werden können, aber der Fehler beim Vollzug der Maßnahme liegt hier bei der Lehrkraft. Selbstredend muss sie deswegen nicht gevierteilt werden, aber rein anstandshalber wäre hier eine Entschuldigung angemessen. Davon unberührt bleibt das Fehlverhalten des Schülers, das zu der Maßnahme geführt hat.

    Alles andere ist doch irgendwie eher off-topic.

Werbung