Beiträge von Bolzbold

    M.E. kommt es darauf an: wenn sie vor der EZ in TZ war, muss sie den Antrag zurückziehen und gucken, ob es genehmigt wird. Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.

    Es ist rechtsmissbräuchlich, weil man einen finanziellen Vorteil haben möchte, den man ohne Beschäftigungsverbot nicht bekommen könnte.

    Aber Du hast in dem Punkt Recht, dass, wenn die Behörde dem Antrag zustimmt, das Ganze durch die Behörde positiv sanktioniert wird und dann auch von Außenstehenden wie mir nicht zu beanstanden wäre.

    "Die Teilzeitbeschäftigung ist für die vereinbarte Dauer auszuüben. Für die Beendigung von Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen ist im Schulbereich als Beendigungstermin in der Regel der 31. Januar oder der 31. Juli festzulegen. Ein Übergang zur Vollzeitbeschäftigung oder eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung ist in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung wegen einer finanziellen oder familiären Veränderung der Lebenssituation, die bei Antragstellung nicht absehbar war, nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen."

    Quelle: https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung (Hervorhebung durch mich.)

    Für mich stellt sich die Frage, ob bei einer Veränderung der familiären Lebenssituation (Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot) die Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann. Die Begründung hierfür würde mich mal interessieren. Dann wäre da ja auch noch die Frage der dienstlichen Belange. Ich sehe seitens des Personaldezernats keinen Grund, einer schwangeren Kollegin in Teilzeit, die noch dazu ein Beschäftigungsverbot hat, die Teilzeit vorzeitig zu beenden. Das ist in meinen Augen wirklich rechtsmissbräuchlich. Die Kollegin könnte ja nur auf Vollzeit gehen, weil sie schwanger ist das Beschäftigungsverbot hat.

    Das hat nicht nur ein Geschmäckle, das ist genau die Selbstbedienungsmentalität, die man uns BeamtInnen gerne öffentlichkeitswirksam vorhält.

    Wichtig ist nicht, was die SL und BR denken/glaube, sondern, was die Eltern nicht denken dürfen.

    Richtig. Und das setzt eine klare Kommunikation der Lehrkraft voraus.

    "Liebe Elternschaft,
    vielen Dank für die Einladung zur Teilnahme an der Radtour am 10. Mai 2026. Gerne nehme ich daran teil. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich dabei um eine private Veranstaltung handelt und meine Teilnahme dies nicht zu einer Schulveranstaltung umwandelt. Dies betrifft vor allem die Frage der Aufsichtspflicht und der Haftung bei Unfällen.
    Ich freue mich auf die gemeinsame Unternehmung mit Ihnen und Ihren Kindern.
    ..."

    Sorry Leute, aber wenn ich von Person X lese, dass sie einfach mal pauschal negative Smiley auf alle Beiträge bestimmter User setzt, dann ist das Kindergarten-Niveau. Das ist eine Lehrerforum. Wer hier schreibt, hat Abitur, ein Studium und unterrichtet Schüler. Und dann setzt man böse smiley, um den anderen zu ärgern? Sorry, das passt nicht.

    Ignorieren und Schweigen - das ist für mich mittlerweile die gängigste Reaktion auf Beiträge, über die man sich aufregen könnte (!) aber eben nicht muss.
    Wenn man sich selbst nicht zu wichtig nimmt, kann man sich auch ganz entspannt zurücknehmen und muss nicht stets das letzte Wort haben. Dann braucht es auch keine Verwirrt-Smileys.

    BASS 2025/2026 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums

    Es kommt nie nur auf die eine oder die zwei Stunden an, die Du zeigst. Die können auch nur mittelmäßig sein, wenn Du das Ganze am Schluss reflektieren kannst.

    Schau Dir den Ablauf der dienstlichen Beurteilung über den Link an und wirf einen Blick in den Vordruck des Beurteilungsberichts. Dann weißt Du, worauf es ankommt.

    Ja, kann man. Allerdings dann zu den alten Konditionen.
    Ich würde mir über so etwas gleichwohl keine Gedanken machen, da es die absolute Ausnahme ist, dass jemand die Probezeit nicht besteht. Das ergäbe auch keinen Sinn, einer Person drei Jahre vorher die Eignung mit dem Examen zu attestieren und dann drei Jahre später plötzlich zu dem Ergebnis zu kommen, er/sie wäre ungeeignet.
    Da muss man außerhalb des Unterrichts schon sehr viel Mist gebaut haben, dass das wirklich passiert und selbst eine Verlängerung der Probezeit nicht zum Bestehen selbiger führt.

    Solche Gedankenspiele machen einen nur kirre und sind fast völlig unrealistisch.

    Ich habe weder Kraft noch Lust das ganze Forum nach Nicknamen zu durchsuchen und alle Beiträge zu durchforsten, um etwaige Leidensgenossen anzuschreiben. Mein Post war doch nur eine Einladung mich, gerne per PN zu kontaktieren.

    Das hast Du missverstanden. Sofern es Leidensgenossen und -genossinnen gibt, sollen diese sich per PN an Dich wenden, dann könnt Ihr in den Austausch treten. Das ist ja augenscheinlich einmal schon passiert.

    Hallo karoneu,

    willkommen hier im Forum.

    Der Thread, auf den Du antwortest, ist zwei Jahre alt und der/die UserIn war seit fast genauso langer Zeit nicht mehr hier. Da wirst Du vermutlich keine Antwort mehr erhalten.

    Sofern es hier Leidensgenossen oder -genossinen geben sollte, empfehle ich den Austausch über PN und nicht hier im Thread. Je nach Nickname und den Infos, die hier bereits geflossen sind, ist man womöglich erkennbar. Das muss ja nicht öffentlich werden.

    Hallo anna.m.

    Zunächst einmal muss ich Dich wegen fehlender Schreibberechtigung sperren.

    Die Frage, die Du hier gestellt hast, kannst Du auch der SV-Lehrkraft, der Klassenleitung oder der Mittelstufenleitung stellen. Die Rechte am eigenen Bild zu reklamieren bzw. dies ggf. als Gruppe zu tun, ist meines Erachtens kein Petzen.

    Wenn besagte Person aus einer regelmäßigen Arbeit subjektiv empfunden weder ausreichend Geld zieht noch ausreichend Sinn findet, dürfte das schwierig werden.
    Die Medien suggerieren ja auch, dass jeder ohne Begabung InfluencerIn werden kann und im Schlaf eine Menge Kohle scheffeln kann.

    Was die Geringqualifizierten Personen betrifft, so stellen sich drei Fragen, die unterschiedliche Stoßrichtungen haben.

    a) Kann eine geringqualifizierte Person von ihrem Stundenlohn auskömmlich leben?
    Bei Vollzeitbeschäftigung ausgehend von einer 40-Stunden-Woche bzw. 160 Arbeitsstunden im Monat und einem Mindestlohn von aktuell 13,90 erhält diese Person 2.224 Euro brutto.

    b) Ist eine geringqualifizierte Person dazu bereit, für dieses Geld 40 Stunden die Woche zu arbeiten?

    c) Ist eine geringqualifizierte Person dazu in der Lage (Umgangsformen, Grundhaltung), die entsprechende Tätigkeit auszuüben?

    Ich habe den Eindruck, dass Social Media, Werbung etc. suggerieren, dass man mit diesem Geld nicht gut leben kann. Ich kann darüber hinaus nachvollziehen, dass dies zu Frustration führt und den Blick auf Schwächere (AsylbewerberInnen etc.) dahingehend verengt, dass diese einem etwas wegnähmen.

    Wenn das so gelaufen sein sollte, müsstest Du einmal komplett aus dem System raus und woanders neu anfangen. Nur so hättest Du eine Chance, die Altlasten abzuschütteln.

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