M.E. kommt es darauf an: wenn sie vor der EZ in TZ war, muss sie den Antrag zurückziehen und gucken, ob es genehmigt wird. Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.
Es ist rechtsmissbräuchlich, weil man einen finanziellen Vorteil haben möchte, den man ohne Beschäftigungsverbot nicht bekommen könnte.
Aber Du hast in dem Punkt Recht, dass, wenn die Behörde dem Antrag zustimmt, das Ganze durch die Behörde positiv sanktioniert wird und dann auch von Außenstehenden wie mir nicht zu beanstanden wäre.