Beiträge von Bolzbold

    Quittengelee


    Der Vergleich zwischen Schulleitung und mir ist im Wesentlichen dadurch so frappierend, als dass Schulleitungen nun einmal mittelbar Verantwortung für bis zu 1.500 Personen haben und im Vergleich zur Besoldung eines A15ers wie mir - egal wie viel oder wenig er arbeitet - das faktisch kaum spürbar vergütet wird. (Und ja, der Chef/die Chefin sollten dann doch besoldungstechnisch wenigstens zwei Stufen Abstand haben - so ist das beispielsweise in der Behörde. MinisterialrätInnen bekommen nach einiger Zeit B2, die Stellvertretungen A15 als RegierungsdirektorInnen.)


    Und lass uns bitte noch einmal rechnen. Bei 41 Stunden Arbeitszeit pro Woche bzw. auf einen Monat gerechnet ca. 164 Stunden machen 500 Euro netto mehr dann doch nur gut 3 Euro pro Stunde netto aus. Jede/r darf sich nun fragen, wieviel er/sie bereit wäre, für dieses Plus ein ebensolches Plus an Anstrengung - ich nenne es lieber Leistung - an den Tag zu legen. Letztlich sind es dann wohl die Tätigkeit an sich, die einen dann hoffentlich ausfüllt und die Erfüllung, die man dann ebenso hoffentlich darin findet.


    Ferner:

    Ich könnte Deinen Vorwurf (Stichwort Zynismus) verstehen, wenn ich mir die Bedingungen, unter denen ich arbeite, aktiv selbst so gesucht hätte und anderen eine lange Nase machen würde. Das trifft aber beides nicht zu. Dass es zu solchen Konstellationen kommen kann, mag zynisch wirken. Tatsächlich bin ich mit der Situation auch nur bedingt zufrieden, weil mich das nicht ausfüllt. Ich will tatsächlich für den Sold, den ich erhalte, mehr machen, mehr Verantwortung übernehmen - oder um es in Deinen Worten zu sagen "mich mehr anstrengen". Entsprechend bin ich diesbezüglich aktiv geworden. Mehr dazu an anderer Stelle zu gegebener Zeit.

    Aber auch NRW sollte doch als nächstes das April-Gehalt oder die Mai Bezüge erhalten.

    Aber ja, auch bei uns teilte man vor einer Woche mit, dass rückwirkend mit dem März-Gehalt die Korrektur der Sozialabgaben kommt (blöd nur, dass das längst durch ist und keiner somit zu dem Zeitpunkt die Abrechnung verstanden hat).

    Streiche "sollte", ersetze mit "hat". So steht es in den Bezügemitteilungen für Mai.

    Ich empfinde den Bericht über dieses Ereignis aus mehreren Gründen an dieser Stelle unpassend. Erstens ist anderen in Krisen zu helfen, keine primäre Aufgabe von Lehrkräften sondern das erhoffe ich von jeder Person, unabhängig von Beruf und Gehalt. Zweitens halte ich es für etwas zynisch, als A15-Bezieher, der immer wieder betont, dass er die eigentlich für kaum mehr Anstrengung erhält, von sich zu weisen, dass man die Wertschätzung doch ganz gerne auch gehaltsmäßig kassiert. Und drittens scheint es mir nicht sonderlich gesundes Verhalten zu sein, den eigenen beruflichen Erfolg von dem persönlichen Empfinden und der psychischen Gesundheit von SuS abhängig zu machen. Oder was würdest du (in Bezug auf deinen beruflichen Erfolg und Wertschätzung) empfinden, wenn die Schülerin Suizid begangen hätte? Hättest du dafür berufliche Verantwortung übernehmen wollen? Ich hoffe nicht.

    Ich erbringe die Leistung, die von mir erwartet wird - und das über die Anforderungen hinaus.

    Woher kannst Du aus der Ferne beurteilen, wie sehr ich mich anstrenge?

    Ich habe mich über die Wertschätzung meines Handelns gefreut.

    Woraus leitest Du ab, dass ich den Dank der Schülerin als beruflichen Erfolg werte?


    So ist das leider mit der Telepsychologie. Die ist wie so oft in Foren sehr fehleranfällig und hier dann doch etwas übergriffig.

    Eine der größten Wertschätzungen, die ich in 20 Jahren im Beruf erfahren durfte, war neulich die einer Schülerin in der Mittelstufe, die mir unter vier Augen sagte, dass wenn ich damals nicht bemerkt hätte, dass es ihr schlecht gegangen war und sie nicht darauf angesprochen hätte, sie sich wahrscheinlich umgebracht hätte. Und das meinte sie völlig ernst. Ihre Augen verrieten das.

    Diese und andere Formen unglaublicher Wertschätzung erhält man dann, wenn man sich in der Schule als Mensch engagiert.

    Ja guuut. Eigentlich bin ich bei dir, aber wo fängt das an, wo hört das auf? Aquarium AG, Brandschutzbeauftragter, Klassenfahrt? Dafür gibt es aktuell keinen Cent mehr, und oft auch keine Wertschätzung von oben, höchstens unter Kollegen.

    Das ist der falsche Ansatz. Wie soll denn die Wertschätzung aussehen? Ein paar Euro mehr? Ein "hast Du fein gemacht?" Ein Schulterklopfer?


    Gute Schulleitungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie wertschätzen können - und wie das authentisch und wirksam geht, zeigt mir meine Schulleitung (Nr. 1 und Nr. 2 gleichermaßen) jeden Tag. In meinem Augen sind die beiden da absolute Vorbilder für moderne, wertschätzende, aber auch klar kommunizierende Schulleitung.

    Ist doch okay, dann mach das doch so. Ich glaube aber nicht, dass für die meisten die A14 der riesen Anreiz ist, eine bestimmte Aufgabe zu übernehmen. Meist macht man die Arbeit doch sowieso und wünscht sich irgendwann eine Aufwertung dafür.


    Insbesondere wer sich für Schulleitung entscheidet, hat im Wesentlichen komplett andere Aufgaben als eine Lehrkraft, das überlegt man sich doch nicht anhand der Besoldung.

    Das kann ich aus einem Gespräch mit meiner Schulleitung bestätigen. Meine Schulleitung bekommt keine 5 Euro netto (!) mehr als ich A15er mit einer eher weniger arbeitszeittechnisch ausufernden Koordinatorentätigkeit (ich würde ja gerne in dem Bereich mehr machen, aber das geht da aus unterschiedlichen Gründen nicht.)


    Sie sagte expressis verbis, dass man für Schulleitung brennen müsse. Da hat sie sicherlich recht. Aber sie macht es richtig. Sie brennt, aber sie verbrennt nicht bzw. sie lässt sich nicht verbrennen.


    Wir wandeln (am Gymnasium) abseits der A13/A14 immer auf dem Grad, dass wir wahlweise "Karriere machen wollen", "mehr Verantwortung übernehmen wollen", "mehr gestalten wollen" oder ähnliches, wenngleich das besoldungstechnisch im Vergleich zur Arbeitszeit in der Tat oft Unsinn ist. Dann muss man den schmalen Grad finden, bei dem man seine Ideale nicht verrät, aber sich dafür auch nicht ausbeuten lässt.

    Wem (hier sind insbesondere die Kinderlosen angesprochen) geht es konkret durch die Einführung des erhöhten Familienzuschlags bzw. des Regionalzuschlags schlechter?


    Wem geht es dadurch besser?

    Aha, dann ist das also doch nur eine reine Neiddebatte.

    Um dem Whataboutism zu frönen erweitern wir dies nun auf "die Beamten" und ihre "fetten Pensionen", die sie im Ruhestand kassieren (Focus wird ja nicht müde, das alle zwei Monate in einem PraktikantInnenartikel zu skandalisierend zu skandieren.)


    Jede/r kann/darf Beamte/r werden. Wer das nicht will, weiß im Voraus, worauf er/sie sich einlässt. Das kann man auf Kinder übertragen. Und da es bei der Entscheidung fürs Kinderkriegen nicht um den Erhalt des Familienzuschlags geht, verliert auch niemand Geld, der keine Kinder bekommt oder bekommen kann. (Dass unerfüllter Kinderwunsch etwas ganz Schreckliches sein muss, kann ich mir vorstellen.)

    Das Ganze hat noch mehr Nachteile.

    Wenn Du als "Kommissarische" dort sitzt, darfst Du die Arbeit machen, bekommst aber womöglich nicht das Geld dafür - gerade, wenn der Stundenanteil zu niedrig ist. Das habe ich von mehreren SLQ-Teilnehmerinnen, die das genau SO erlebt haben, erzählt bekommen.

    Habe ich ja schon angedeutet. Das Delta an Lohn für den EInsatz Privatleben vs Berufsleben sowie Anerkennung!

    Vor der Wahl steht man nunmal. Und Meiner Meinung nach Lohnt sich Einsatz im Beamtentum deswegen garnicht

    Ich hätte da eine andere These:
    Es wird ein neuer Thread aufgemacht, die Argumentation selektiv zugespitzt und daraus eine ebensolche These formuliert.

    Sprich: Es geht um Aufmerksamkeit.

    PS: Die Argumente haben wir in mindestens zwei bereits existierenden Threads ausführlich ausgetauscht.

    Vorsicht, in §38 Abs. 3 steht nicht "muss mindestens 20 Minuten dauern", sondern "dauert in der Regel mindestens 20 Minuten". Ein frühzeitiger Abbruch des ersten Prüfungsteils ist nicht unbedingt der Regelfall. Im Übrigen sollte man als Prüfer durchaus zunächst die Möglichkeiten für Hilfestellungen nach §38 Abs. 2 nutzen und sich klar machen, dass die "Soll"-Bestimmung in §38 Abs. 4 Satz 1 nicht zwingend heißt, dass nur der Prüfling reden darf. Meiner Meinung nach sind hier auch themenbezogene Nachfragen möglich, wenn der Prüfling nicht von selbst weitermacht.


    Die Darstellung, man dürfe den ersten Prüfungsteil sehr früh abbrechen und dafür den zweiten Prüfungsteil unverhältnismäßig ausdehnen, halte ich für gewagt.

    Der erste Teil wird nicht "abgebrochen" sondern vom Prüfling vorzeitig beendet. Mit dem Regelfall der Gesamtdauer der Prüfung hat das erst einmal nichts zu tun, weil die VV erneut auf diese Zeitspanne verweist. Eine Abweichung von der Regel müsste gut begründet werden, um gerichtsfest zu sein. Da sehe ich ad hoc nur wenig Beispiele für - eigentlich nur das Beispiel, wenn der Prüfling letztlich beide Teile von sich aus vorzeitig beendet.


    Hier noch mal im Zitat:


    38.3 zu Absatz 3

    Falls der erste Prüfungsteil vom Prüfling vorzeitig beendet wird, ist die Prüfung mit dem zweiten Prüfungsteil unverzüglich fortzusetzen. Das vorzeitige Ende des ersten Prüfungsteils ist zu dokumentieren. Die Vorgaben gemäß § 38 Absatz 3 Satz 3 gelten unverändert.

    Wenn das alles nicht fruchtet, wird noch einmal nachgefragt, ob der Prüfling den ersten Teil beenden will, auch dies wird notiert.

    Dann beginnt der zweite Teil, der aber nicht länger sein darf als vorgesehen (10 - 15 min).

    Die Aussage der APO GOST „ungefähr gleichen zeitlichen Umfang“ gibt ja vermutlich absichtlich nicht vor, wie viele Minuten „zeitlich gleich“ sein soll. Uns wurde gesagt, dass es nicht bedeutet: „auf die Minute gleich“.

    "Uns wurde gesagt". Wer auch immer das war, kann die APO-GOSt nicht sinnentnehmend lesen...

    Interessant. Ich hätte das jetzt wie folgt interpretiert:

    • Der Schüler hat mindestens 10 Minuten Zeit für seinen Vortrag.
    • Wenn er den vorzeitig (auf eigenen Wunsch) beendet, schweigt man sich nicht gegenseitig an, sondern beginnt mit dem 2. (theoretisch gleichlangen) Prüfungsteil.
    • Da der erste mindestens 10 Minuten dauern müsste, dauert der zweite Teil dann auch nur die Mindestdauer von 10 MInuten.
    • Dass dann die nicht genutzte Zeit aus dem 1. Teil in den 2. wandert, sehe ich dort nicht. (Da ja die ersten 10 Minuten auf eigenen Wunsch abgebrochen wurden.)

    Punkt 1: Ja.
    Punkt 2: Ja.
    Punkt 3: Nein, weil die Prüfung insgesamt mindestens 20 Minuten dauern muss. Das wissen mittlerweile auch alle BR

    Punkt 4: Doch - siehe Vorgaben in § 38 Abs. 3 Satz 3. Es wird ja ausdrücklich gesagt, dass die Vorgabe des Minimums an 20 Minuten nicht ausgehebelt wird.

    Es empfiehlt sich, APO-GOSt vollständig, d.h. mit Verwaltungsvorschriften zu lesen und zu verstehen, dann kommt es auch nicht zu divergierenden Meinungen.


    VV 38.3 ist da eindeutig. Ich zitiere:

    Falls der erste Prüfungsteil vom Prüfling vorzeitig beendet wird, ist die Prüfung mit dem zweiten Prüfungsteil unverzüglich fortzusetzen. Das vorzeitige Ende des ersten Prüfungsteils ist zu dokumentieren. Die Vorgaben gemäß § 38 Absatz 3 Satz 3 gelten unverändert.


    Daraus folgt zwangsläufig:

    Dennoch muss die Prüfung mindestens 20 Minuten dauern - daher der Verweis auf § 38 Absatz 3, der den zeitlichen Rahmen definiert.

    Das ist doch genau der Ausnahmefall, der hier eindeutig (!) geregelt wird.

    Beispiel "Die Affen Rasen durch den Wald". Da wurde "der eine macht den andern kalt" durch "den Grund erfahren alle bald" ersetzt. Die Kinder, die dieses Lied anders kannten, murrten, weil sie sich erst versangen.

    Nach meiner Frage "Was heißt denn Kaltmachen?" kam heraus, dass niemand dieses Wort mit "Töten" gleichsetzte. Großes Staunen, dann Entsetzen. Niemand sang es mehr in der alten Fassung. Thema erledigt.


    Kinder verstehen sowas durchaus und entscheiden dann selbständig, was gut ist. Galgenmännchen hatte ich bisher nicht zum Thema gemacht, werde die Kinder aber bei nächster Gelegenheit mal nach Alternativen suchen lassen. Wenn sie es selbst entwickeln dürfen, wird sowas meist schnell angenommen.

    Ketzerische Frage am Rande:

    Kommt als nächstes die Reflexion der toxischen Maskulinität wegen der ausgerissenen Urwaldbäume mit entsprechender Abänderung des Ursprungstextes?


    Oder das Verbot des Singens von Hänsel und Gretel wegen der grausamen Tötungsmethode des lebendigen Verbrennens? (Oder ist das legitim, weil die Hexe ja böse ist? => Hier aber dann das Analogthema der historischen Misogynie beim Thema Hexen - oder gar der toxischen Weiblichkeit?


    Ich will das gar nicht ins Lächerliche ziehen, aber wo ziehen wir die Grenze?

    Es kommt darauf an, mit welcher Intention das Ganze gesungen wird. Hermann Löns war seinerzeit ein bekannter Dichter und dieses Gedicht - so propagandistisch dies aus dem Kontext des 1. WK auch wirken mag - eines von vielen. Die Kriegsgeneration des 2. WK, die ich noch kennenlernen durfte, kannte diese Lieder auch noch - sogar noch auf Original-Schellackplatten und auf dem Grammophon gespielt...


    Das ist die Wirkung von Musik - sie bleibt im Kopf. Und beide totalitären Regime (und auch die Regime danach) haben sich dieser Wirkung bewusst bedient.

    Nebenbei: Hermann Löns hat seinen Worten ja auch persönlich Taten folgen lassen und den finalen Preis bezahlt.


    Was Nationalhymnen angeht, so muss man da vermutlich nachsichtiger sein, da diese immer im Kontext der historischen Umstände zu betrachten sind. Die Marseillaise und das Deutschlandlied sind da im selben Boot. (Vielleicht muss man doch den zentralen Unterschied erwähnen, dass bei uns Nationalstolz aus bekannten Gründen ein problematisches Feld ist - im Gegensatz zu den meisten anderen (europäischen) Ländern.)

    Das Grundproblem ist, dass die SchülerInnen glauben, sie dürften bei der SoMi-Note mitreden bzw. feilschen wie auf einem Basar.

    Einmal abgesehen davon: Das ist keine Quartalsnote im justiziablen Sinne sondern eine Information über den Leistungsstand. Damit ist schon einmal eine Menge Druck aus dem Kessel raus.


    Ansonsten sind die bisher gegebenen Tipps allesamt sinnvoll.

    Ich würde mich auch für die Variante entscheiden, dem Vorwurf der Diskriminierung entschieden zu begegnen und diesen Aspekt zu erst zu besprechen, weil sich dann vermutlich auch der Rest klären wird. Solche Vorwürfe braucht man sich nicht gefallen zu lassen.

Werbung