Stelle ablehnen

  • Hallo
    ich habe ein großes und etwas aussergewöhliches Problem, aber vielleicht kann mir vielleicht jemand doch etwas dazu sagen.
    Meine Stellensuche ist irgendwie recht kompliziert... Ich habe mich jetzt in NRW beworben und war gleich bei meinem ersten Interview erfolgreich, alles klang toll. Ich habe den Vertrag unterschrieben und alles. Nun kommt mein Problem, ich bin nämlich in einem anderen Land (nicht Bundesland) als Lehrerin tätig und meine Schule hat mir EIGENTLICH zusagesagt, dass ich zum 1.2 nach Deutschland gehen darf. Ich durfte auch zum Vorstellungsgespräch und alles. Ich habe allerdings nicht gekündigt an meiner Schule, weil ich nicht damit gerechnet habe gleich was zu haben, und weil die Schule mir auch gesagt hat, ich soll doch erst kündigen wenn ich was neues habe.


    Nun, nachdem ich die Stelle in Dland bekommen habe stellt sich meine Schule im Ausland quer! Ich habe die offiziellen Kündigungsfristen verpasst und darf erst am 1.4 in Dland anfangen, unfassbar. Meine Schule kann mich unter Umständen wegen Vertragsbruch anziegen und ich darf nie wieder als Lehrer tätig sein, abgesehen davon, dass ich eine hohe Strafe zahlen muss.
    Die Schule in Dland wäre unter Umständen bereit bis zum 1.4 zu warten, aber es ist auch nicht sicher, ob die Bezirksregierung das genehmigt oder was die Bezirksregierung überhaupt dazu sagt. Meine jetzige Schule stellt sich total stur, da ist nix zu machen, ich könnte ihnen zutrauen mich anzuzeigen...
    Was passiert wenn ich die Stelle in Dland jetzt doch ablehnen muss (falls die Schule nicht warten kann), nachdem ich den Vertrag schon unterschrieben habe? Kann ich mich im nächsten Verfahren eigentlich nochmal normal bewerben? Vermutlich tritt der Fall, dass man eine Stelle irgendwo hat und eben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anfangen kann, höchstens bei Seiteneinsteigern auf. Hat jemand schon von so einem Fall gehört? Es wäre bitter die Stelle abzulehnen, aber na ja, wenn ich jetzt schon was bekommen habe, werde ich vielleicht im nächsten Verfahren auch wieder was bekommen, aber wenn ich irgendwie für 2 Jahre oder permanent vom Bewerbungsverfahren gesperrt bin, dann werde ich wohl riskieren, dass mich die Schule im Ausland anzeigt...
    Gruß
    dacla

  • Hallo dacla,


    hast Du die Möglichkeit, eine öffentliche Rechtsberatung (10 Euro) in D. aufzusuchen oder eine Freundin hinzuschicken? Ich glaube das so nicht ganz. Die Schule ist doch in England, nicht wahr? Also EU...Laß Dich nicht verunsichern und kläre die tatsächliche Rechtslage. In Deutschland (dem jeweiligen BL) wirst Du tatsächlich gesperrt und das sollte Dir die Sache nicht wert sein. Im schlimmsten Fall musst Du in England eine Strafe wegen Vertragsbruch zahlen, aber ich habe noch nicht gehört, dass jemand an seinen Klassen-oder Bürostuhl gefesselt zum Weiterarbeiten genötigt wird, obwohl er das nicht möchte...


    Lg
    Nicola

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