Wichtig: Notenverbesserung

  • moin,


    ich hätte gerne mal gewusst, ob sich die wiederholung des 1. staatsexamens zur notenverbesserung auf das erste bestandene ergebnis irgendwie auswirkt?


    heißt also, habe das 1. stex in der der tasche, bin aber mit der note unzufrieden.
    in der lpo (bayern) steht ja nun, dass letztlich das bessere ergebnis zählt. auch alle leute von sämtlichen prüfungsämtern bestätigen das. so weit, so gut.


    was aber ist nun aber, wenn man die wiederholungsprüfung (notenverbesserung) aus irgendeinem grund nicht besteht? kann einem das bestandene examen wieder aberkannt werden?
    schließlich zeigt das ja, dass man "ungeeignet" ist...das davor bezeugt jedoch die "eignung".


    könnt ihr mir helfen?
    kann ich das examen wieder verlieren durch nichtbestehen der notenverbesserung?
    oder sollte man lieber die notenverbesserung abbrechen, wenn man merkt, dass es nicht so läuft?

  • hey :)


    also hier in NRW ist das zumindest momentan so, dass man jede prüfung einmal wiederholen darf und dann die bessere note zählt. ist die zweite note also schlechter, steht immer noch die erste.
    das hat man mir hier auf dem prüfungsamt zu bestätigt. das heisst quasi, ist man unzufrieden, kann man die jeweilige prüfung einmal wiederholen...
    das wird, soweit ich weiss, dann auch nirgends vermerkt.


    lg

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