Beurlaubung und dann auswandern?

  • Hallo!



    Ich habe grade fürchterlich Magenschmerzen....


    wir sind von M nach LL gezogen und ich habe (bin noch in der Elternzeit und wollte ab Sept. wieder in den Schuldienst zurück) jetzt einen Antrag auf Versetzung gestellt... er läuft derzeit . Justamente jetzt bekommt mein Mann ein sehr sehr gutes Jobangebot für die Schweiz, direkt am Bodensee....
    Was mach ich nun?
    Nehmen wir mal an, die Versetzung geht durch... dürfte ich mich dann TROTZDEM beurluben lassen? Oder muss ich wenn sie durchgeht auf jeden Fall zu arbeiten anfangen?


    Und... könnte ich, mit Beurlaubung in die Schweiz gehend, dort .B. dann in einem Jahr arbeiten als Ortslehrkraft oder so. Ich bin noch völlig überrumpelt von der Nachricht, sorry :) Aber vielleicht hat jemand Erfahrungen. Zunächst wäre es einfach wichtig zu wissen, ob ich die Versetzung quasi ablehnen kann und mich beurlauben lasse?


    Vielen lieben Dank!
    grissy

  • Ja, das denke ich schon, dass das gehen müsste - sind halt besondere Umstände, die du beim Ansuchen um Versetzung noch nicht wissen konntest.
    Ich würde beim zuständigen Amt anrufen, und das mit denen direkt besprechen. 'Durchs Reden kommen d'Leut' z'samm". :)

  • Zum Thema "deutsche Lehrer in der Schweiz": sind "Ortslehrkräfte" Lehrer, die an deutschen Schulen im Ausland arbeiten? Im Fall Schweiz geht das dann leider nicht, da ein Grossteil der Schweiz deutschsprachig ist, existieren hier mit Ausnahme einer Schule in Genf (das ist dann aber auch nicht am Bodensee) keine "deutschen Auslandsschulen".


    Die Primarschule der Schweiz, die für Dich in Frage kommen würde, d.h., in den Kantonen St. Gallen (SG), Schaffhausen (SH), Thurgau (TG), ggf. noch Zürich (ZH), ist deutschsprachig. In vielen Kantonen wird schon im Kindergarten (der hier in den meisten Kantonen zum Bildungssystem gehört und einen eigenen Lehrplan hat) auf hochdeutsch unterrichtet; ab der 1. Klasse der Primarstufe dann endgültig.


    Damit Du als deutsche Lehrerin "richtig" in einer öffentlichen Schweizer Primarschule arbeiten darfst (d.h., zu den gleichen Gehalts-, Urlaubs- und sonstigen Anstellungsbedingungen wie ein Schweizerlehrer), brauchst Du die Anerkennung der EDK (=die helvetische KMK). Auf der Website der http://www.EDK.ch gibt es einen Bereich "Anerkennung ausländischer Diplome", da wirst Du fündig, was Du machen musst. In meinem Fall wurde mir die Anerkennung meiner Staatsexamina verwehrt, aber Du hast ja mehr Praxiserfahrung als das Referendariat, oder? In dem Fall werden sie wahrscheinlich grosszügiger sein. Stell Dich aber auf längere Wartezeit ein... :rolleyes:


    Ausser "richtigen" Anstellungen kannst Du als Vertretungslehrperson arbeiten, das ist sowas ähnliches wie bei Euch in Bayern die mobile Reserve; Unterschied ist, dass Du nicht ständig angestellt bist, sondern immer nur Verträge für die Zeit der Vertretung erhältst. Das kann eine Vertretung wegen Mutterschaftsurlaub (~18 Wochen in den meisten Kantonen) oder auch wegen plötzlichen Ausfalls durch Krankheit, Unfall etc. sein. Die Vertretungsstellen solltest Du auch ohne offizielle EDK-Anerkennung bekommen, das machen sogar Studierende von uns...


    Soviel zum Thema "Primarlehrer in der Schweiz" - bei der Frage nach Berurlaubung usw. kann ich Dir leider nicht helfen.


    LG, das_kaddl.

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