Beihilfe bei langfristiger Freistellung?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich plane, von meiner staatlichen Schule (derzeit eine IGS) zu einem konfessionellen Gymnasium zu wechseln, wozu ich mich vom Dienst als Landesbeamtin freistellen lassen muss.


    Die Bezüge wären anschließend angeblich die gleichen (A13), doch frage ich mich, wie das dann mit der Krankenversicherung wird?


    Hat jemand Erfahrung darin, ob man weiterhin zu den gleichen monatlichen Kosten privat versichert bleiben kann und ob die Beihilfe weiterhin in Anspruch genommen werden kann?
    Oder muss ich dann den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, da die Beihilfe für mich nicht mehr gelten würde?



    Leider kann ich momentan niemanden bei der Beihilfe erreichen, der/die mir offizielle Informationen geben kann und auf deren Homepage in Niedersachsen finde ich auch nichts.


    Danke für Eure Hilfe!

  • Ich habe eine Frage zu deiner Freistellung (zur Beihilfe kann ich dir leider nichts sagen):


    Wie funktioniert das Verfahren? Ich würde auch gerne einmal für eine begrenzte Zeit "etwas anderes machen". Stellt man einen Antrag bei der Landesschulbehörde (du kommst ja auch aus Niedersachsen)? Ich kann mir aber irgendwie nicht so recht vorstellen, dass die dann einfach sagen: "Ja ist gut, machen Sie mal". Immerhin haben wir am Gymnasium ja doch einen gewissen Mangel an Fachlehrern.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Die Freistellung muss man auf dem Dienstweg bei seinem Direktor einreichen.


    Dieser muss dann seinen Kommentar dazu abgeben. Er kann sich also auch dafür aussprechen, dass er der Frestellung nicht zustimmt.


    Bei mir liegt der Fall ja aber etwas anders, da ich mich nicht beurlauben lassen möchte, um etwas ganz anderes zu machen (das wäre in Deinem Fall so und müsste auch auf dem Dienstweg eingereicht werden).

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