NRW: unterschiedliche Kriterien bei Bewertung von Vergleich von Romanauszügen in den Abi-Bögen

  • Ich habe mir die Bewertungsbögen der letzten zwei Abi-Jahrgänge zu den Vergleichen von zwei Romanauszügen bzw. -anfängen angesehen und habe festgestellt, dass immer ziemlich unterschiedliche Dinge verlangt werden. In einem Bogen zu einer Klausur von 2007 sollte der Inhalt zusammengefasst werden, die Erzählhaltung bestimmt werden usw., in einer aufgabengleichen Klausur von 2008 war die Inhaltsangabe gar nicht gefragt und auch die Erzählhaltung u.ä. wurden nicht explizit bepunktet, sondern es ging direkt um das Herausstellen von Motiven usw.
    Was sagt ihr denn den Schülern, wie sie vorgehen sollen?

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