"Offenlegungspflicht" bei Wechsel in private KV?

  • Hallo! Ich bin Neuling im Ref. und erwäge einen Wechsel zur Privaten. Jetzt hat mir jemand erzählt, eine ambulante Psychotherapie müsste man nur angeben, wenn sie nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stimmt das??? Gibt es dazu irgendwo eine gesetzliche Grundlage (evtl. Link?). Ich möchte keine "Leiche im Keller" haben, und auch wenn ich nicht glaube, dass ich noch einmal eine Therapie brauche, könnte es ja immerhin irgendwann mal sein. Wenn die PKV das dann bei meiner ex-GKV erfragt, stehe ich doch in jedem Fall dumm da, oder??? Wäre dankbar für schnelle Antworten!

  • Ich glaube nicht, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Normalerweise geht aber aus dem jeweiligen Fragebogen der Versicherung hervor, auf wie viele zurückliegende Jahre du dich beziehen sollst (z.B. Behandlungen der letzten 5 Jahre, Operationen der letzten 10 Jahre,...).


    Gruß
    Britta

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