Zwei Schulrechtsfragen, besonders an die Hessen

  • Hallo,


    1. Ich hätte gerne gewusst, ob alle das Schulrecht betreffenden Erlasse veröffentlichungspflichtig sind und wenn ja, wo sie veröffentlicht werden.


    2. Kann mir jemand sagen, ob es einen separaten Erlass zur individuellen Förderung/Förderplänen gibt? (Betrifft Hessen).


    3. Wie steht es eigentlich mit der Ausgestaltung vorhandener Rechtsvorschriften (in diesem Fall: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) durch die Schule d.h. Gesamtkonferenz oder Fachkonferenzen? Konkretes Beispiel: Seit 2005 gibt es in diesem Erlass keine vorgeschriebene Vergleichsarbeit in der Jahrgangsstufe 10 mehr. Kann eine Schule hier beschließen, dass diese doch geschrieben werden muß?


    Freue mich über Hilfe und Hinweise


    Lieber Gruß


    Maria

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    Einmal editiert, zuletzt von Maria Leticia ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Maria Leticia
    Hallo,


    1. Ich hätte gerne gewusst, ob alle das Schulrecht betreffenden Erlasse veröffentlichungspflichtig sind und wenn ja, wo sie veröffentlicht werden.

    Ja, im Amtsblatt. Oder hier: http://www.kultusministerium.h…88a9c30a6005eb34487002587


    Zitat

    2. Kann mir jemand sagen, ob es einen separaten Erlass zur individuellen Förderung/Förderplänen gibt? (Betrifft Hessen).


    Ich weiß, dass es da was gibt, hab ihn aber gerade nicht parat ... aber da könntest du bei obigem link fündig werden.


    Ich hab auf Anhieb nur den für den Förderplan bei Nichtversetzung gefunden, weitere Regelungen beim Nachteilsausgleich etc..


    ZWEITER TEIL
    Versetzungen und Wiederholungen
    § 10
    Allgemeine Grundsätze


    ((...)


    (4) Im Falle der Nichtversetzung ist ein individueller Förderplan für die Schülerin oder den Schüler zu erstellen und den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler zur Kenntnis zu geben.
    (5) Die Entscheidung über die Versetzung darf nicht von den Ergebnissen zusätzlicher, eigens hierfür durchgeführter, schriftlicher oder mündlicher Prüfungen oder Tests abhängig gemacht werden. Die Regelungen zur nachträglichen Versetzung in § 15 bleiben unberührt.





    Zitat

    3. Wie steht es eigentlich mit der Ausgestaltung vorhandener Rechtsvorschriften (in diesem Fall: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) durch die Schule d.h. Gesamtkonferenz oder Fachkonferenzen? Konkretes Beispiel: Seit 2005 gibt es in diesem Erlass keine vorgeschriebene Vergleichsarbeit in der Jahrgangsstufe 10 mehr. Kann eine Schule hier beschließen, dass diese doch geschrieben werden muß?

    Ja, den Umgang mit Klausuren kann eine Konferenz beschließen, wenn sie nicht einem Erlass oder einer Verordnung widerspricht.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    4 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Hi Meike.


    vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort


    Zitat

    Original von Meike.

    Ja, im Amtsblatt. Oder hier: http://www.kultusministerium.h…88a9c30a6005eb34487002587


    Danke. Davon war ich auch immer ausgegangen, bis ich neulich im Zusammenhang mit der Problematik Kontigentstundentafel/ dritte Fremdsprache ein Schreiben aus dem Kuhmist in der Hand hatte. Dort wurde auf einen Erlass Bezug genommen (genauer: eine Version eines bereits existierenden Erlasses), den wir zu mehreren beim besten Willen nicht unter den obigen Adressen finden konnten. War dann wohl ein Fehler der nichts mit der Veröffentlichungspflicht zu tun hatte...




    Das heißt also, dass es eine Rechtsnorm, die sich ausschliesslich mit den Förderplänen befasst, nicht gibt? (Mehrere Fundstellen u.a. auch die von dir zitierte, kenne ich (ich habe schon gesucht). Allerdings war ich der Meinung, dass mir mein Schulleiter, der nun nicht mehr an der Schule ist, zur Einführung der Förderpläne damals einen speziellen Erlass dazu ausgedruckt hat. Habe seinen Nachfolger auch schon behelligt, aber wir haben nur die Fundstellen in unterschiedlichen Rechtsnormen gefunden).


    Lieber Gruß


    Maria

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    6 Mal editiert, zuletzt von Maria Leticia ()

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