Elternbeirat - Rücktritt möglich?

  • Hallo,


    hab mich gerade angemeldet, mein Ref startet am 1.Februar in B-W.


    Hab gleich mal eine Frage, von der ich nicht wusste, wo ich sie stellen soll:


    Kann ein gewählter Elternbeirat eigentlich geschlossen zurücktreten im Lauf eines Schuljahres, wenn es sowas wie "unüberbrückbare Differenzen" mit der Schulleitung gibt? Im Baden-Württembergischen Schulrechtg habe ich dazu nichts gefunden, da stehen nur die Rechte und Pflichten eines Elternbeirats drin.


    Liebe Grüße,
    guimauve

  • Hallihallo,


    sehe keinen Grund, warum das nicht so sein solte. Ist schließlich ein Ehrenamt. Da dieses zwar an einer staatlichen Einrichtung "angesiedelt" ist, ist das schon etwas offizieller, als Kassenwart im Taubenzüchterverein, aber selbst Ratsherren und -frauen dürfen zurücktreten.


    Es muss ja eine Vorgehensweise geben, wie das bei der ersten Wahl gehandhabt wird, also muss irgendwo vorgesehen sein, was passiert, wenn es keinen Elternbeirat gibt. In Niedersachsen lädt zwar zu Beginn eines Schuljahres immer das Gremium des letzten Jahres ein, wenn ich nicht irre (kann aber auch sein, dass das nur für den Stadtelternrat gilt, ich erinnere mich halt nur daran, während der Wahl in "meiner" Klasse gelangweilt über dem Auszug dazu gebrütet zu haben), aber selbst da muss ja ein Fall für Schulneugründungen vorgesehen sein...

  • Danke für die Antwort. Vom Prinzip her habe ich das auch so gesehen, denn auch ein Ehrenamt kann man ja niederlegen.


    Wenn das so ist, frage ich mich aber, ob im Laufe des Schuljahres dann ein neuer Elternbeirat gewählt werden muss oder ob man das dann ohne weiterlaufen lässt.


    Muss ich als Lehrer dazu einen neuen Elternabend einberufen?


    Geht das, eine Klasse ohne Klassenpflegschaft? Eine Schule ohne Elternbeirat?


    Grüße,


    guimauve

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