Voraussetzungen für Seiteneinstieg NRW

  • Hallöchen!


    ich interessiere mich für den Seiteneinstieg.
    Deshalb wüsste ich gerne, ob ich überhaupt die Voraussetzungen dafür erfülle.
    Nach meinem Relaschulabschluss habe ich eine 2 1/2-jährige Ausbildung zur
    Bannkauffrau mit anschließender 1-jähriger Berufstätigkeit ausgeübt.
    Erst nach der Ausbildung habe ich mein Abitur nachgeholt und anschließend
    das Lehramtsstudium für die Haupt-, Real- und Gesamtschule aufgenommen.
    Gelte ich somit auch als Seiteneinsteiger?
    Im Internet steht als Voraussetzung für den Seiteneinstieg eine 2-jährige Berufstätigkeit nach dem Studium.
    Ich habe meine Berufstätigkeit vor dem Studium ausgeführt. Zählt die
    Ausbildungszeit somit als Berufstätigkeit?


    Vielen Dank!

  • Zitat

    Original von mausilienchen04


    Erst nach der Ausbildung habe ich mein Abitur nachgeholt und anschließend
    das Lehramtsstudium für die Haupt-, Real- und Gesamtschule aufgenommen.
    Gelte ich somit auch als Seiteneinsteiger?


    Nein, denn du scheinst ja im Moment regulär in einem Lehramtsstudium zu studieren. Seiteneinsteiger sind solche, die ohne pädagogisches Studium (aber einem anderen Studium) in den Schuldienst einsteigen (z.B. Diplom Physiker, die Physik unterrichten). Du bist streng genommen eher eine Umschülerin, da du von einem Beruf auf einen anderen umschulst. Nach deinem Studium wirst du behandelt, wie alle anderen Lehramtsstudenten auch. Deine Ausbildung und berufliche Tätigkeit sind dabei erst einmal irrelevant.

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