Bewerbung als Konrektorin(Länderwechsel)

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand ein paar Informationen geben...?
    Ich bin momentan Beamtin in Niedersachsen an einer Gesamtschule und überlege mich auf eine Konrektorenstelle an einer Grundschule in NRW zu bewerben, weil ich dort wohne und doch gern wieder an einer Grundschule arbeiten möchte. Die Vorstellung, die Schule mitgestalten zu können finde ich auch ganz reizvoll.
    Wie würde denn dann aber die Revision aussehen?
    Werde ich beispielsweise zum Schulrecht von Niedersachsen für den Sek I-Bereich geprüft? (Würde das ungern lernen und dannach an die GS wechseln...)
    Und wer prüft mich? Meine jetzige Schulbehörde oder die, an deren Schule ich mich bewerbe?
    Auch die Leitung einer Konferenz ist nicht so leicht zu realisieren, da wir über 70 Kollegen sind und nur selten im Jahr eine Gesamtkonferenz abhalten...Die kommen nicht alle meinetwegen zu nem Extratermin:). Kann man dann auch eine Jahrgangskonferenz zeigen?
    Was passiert, wenn man die Stelle bekommt und die Probezeit nicht "übersteht"?


    Katrin37

  • Ich kann dir auch nicht verbindlich helfen, meine aber, dass du die Revision an der Schulform machen musst, an die du möchtest. Sprich: Du müsstest Unterricht und Konferenz an einer Grundschule zeigen (die dir dann wahrscheinlich zugewiesen wird) und dann mit Sicherheit auch das Kolloquium zu Grundschulfragen abhalten. Aber wie gesagt, mehr so "ich meine mich zu erinnern"...


    Gruß
    Britta

  • Also, für die die es interessiert:
    Habe nun endlich mit jemandem bei der Bezirksregierung Münster gesprochen, der weiß wie es abläuft:
    Man wird von der Schulbehörde bewertet, bei der man ist. Also in meinem Fall muss ich von der Landesschulbehörde Osnabrück beurteilt werden (dienstl. Beurteilung von meinem Schulleiter, Revision mit einem Vertreter der Schulbehörde: Stunde zeigen, Stunde einer Kollegin bewerten, Konferenz leiten, Kolloquium).
    Ich werde wahrscheinlich auch zum Schulrecht von Niedersachsen geprüft, da ich mich nach erfolgreicher Revision auch in Niedersachsen auf eine Konrektorenstelle bewerben könnte.
    Zu meiner Revision kann ein Vertreter des Schulamtes NRW eigeladen werden. Ob der dann prüfungsberechtigt ist oder nur Gast ist, weiß ich noch nicht.
    Wenn die Revision hinter mir liegt, muss ich allerdings an einem zweiten "Kolloquium" teilnehmen zum Schulrecht von NRW im Schulamt meiner "neuen" Schule. Inwieweit das bewertet wird, weiß ich auch noch nicht... Scheint alles ziemlich kompliziert zu werden...
    Hab gerade irgendwie das Gefühl, ich würde mein drittes Staatsexamen machen (wollen).

  • Dann weißt du auf jeden Fall Bescheid - ich wünsch dir viel Glück!

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