Hessen

  • und gleich noch eine Anfrage hinterher:
    Ich möchte mich aus persönlichen Gründen als bayerischer Referendar für den 1.2.10 auf eine Planstelle an einem Gymnasium in Hessen bewerben.
    Die Bewerbungsverfahren sind mir bekannt.
    Gibt es Hinweise auf Schulamtsbezirke, die man besser meiden sollte?
    Die Odenwald-Gegend wäre mein Wunschziel. Arbeitet vielleicht jemand in der Region?
    Lohnt es sich, sich den DLH-Ratgeber des HPV zuzulegen?


    Stichwort Amtsarzt: Meinen bisherigen Informationen zufolge muss man vor Abschluss der Probezeit noch einmal, zum dritten Mal, dort antanzen. Es ist ja durchaus denkbar, dass man während der Probezeit ernsthaft und mit langfristigen Folgen erkrankt. Ist es dann in Hessen tatsächlich möglich, dass einem nach drei Jahren Beamtenstatus selbiger wieder entzogen wird und man auf den TV-L runtergestuft wird?
    Danke für alle wertvollen Infos.

  • Huhu,
    an meiner Schule muss man nicht zum dritten Mal zum Amtsarzt.
    Bisher kenne ich keinen Kollegen, der vor der Lebenszeitverbamtung bei uns nochmal dorthin musste.


    LG
    isa

  • Zitat

    Original von isabella72
    Huhu,
    an meiner Schule muss man nicht zum dritten Mal zum Amtsarzt.
    Bisher kenne ich keinen Kollegen, der vor der Lebenszeitverbamtung bei uns nochmal dorthin musste.


    LG
    isa


    Doch, das muss man. Ich war auch dreimal.
    Einmal vor dem Ref, dann zur Planstelle und zum letzten Mal vor der Lebenszeit-Verbeamtung.

    • Offizieller Beitrag

    Es muss unbedingt Hessen sein?


    Bergstraße oder Neckar-Odenwald-Kreis Baden-Württemberg wäre sonst vielleicht ja auch ne Möglichkeit.

  • ja, schon hessen. verbeamtung bis 50. sonst würd ich in bayern bleiben, aus privaten gründen und schließlich ist einem das schulsystem ja vertraut.

  • Ich war in Hessen auch dreimal beim Amtsarzt (vor dem Ref, vor der Verbeamtung auf Probe, vor der Verbeamtung auf Lebenszeit).
    Es ist davon auszugehen, dass das nichts ins Belieben der Schule gestellt, sondern auf Landesebene geregelt ist (bin aber jetzt zu faul die Rechtsnorm zu suchen).

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Ich bin mal auf die Suche gegangen, habe aber bisher keine entsprechende Vorschrift gefunden.


    Ich kann nur wiederholen, was ich aus eigener Erfahrung kenne - und da ist es nunmal so, dass die letzten bei uns, die ihre Lebenszeitverbeamtung bekommen haben, nicht zum AA mussten. Allerdings gab es bei ihnen auch keine Kritikpunkte von amtsärztlicher Seite (Untersuchung Beamte auf Probe), die erneut überprüft werden mussten.


    LG isa

  • Danke für eure Antworten.
    Es gibt tatsächlich unterschiedliche Auskünfte bezüglich des 3. Amtsarztbesuches. Ich halte es aus arbeitsrechtlicher Sicht für sehr bedenklich, wenn man jemanden nach zweimaliger Untersuchung auf die Beamtenlaufbahn setzt und ihn dann in den Angestelltenstatus versetzen darf. Auf gleicher Basis könnte man dann ja alle 10 Jahre weitere Untersuchungen anberaumen. Vielleicht sollte ein Lehrerverband da mal ein Grundsatzurteil anstreben. Ich lass das jetzt mal auf mich zukommen. Muss ja erstmal in Hessen ankommen.

Werbung