• Hallo.
    Wir werden Ende des Jahres Eltern. Meine Frau (Angestellte in der Wirtschaft) wird dann erstmal in Elternzeit gehen und sich dann einen neuen Job suchen. Aufgrund der Schwangerschaft gab es Vorfälle in der Firma ..... Naja, hört man ja immer häufiger, Mobbing usw.


    Nun das Problem:
    Ich werde irgenwann nach Ostern wohl 2 Monate ebenso Elternzeit machen. Meine Frau 12 Monate beantragen.


    Was passiert nun, wenn meine Frau nach z. B. 6 Monaten einen Job findet und dann mehr oder weniger spontan aus der Elternzeit geht? Kann ich dann die restlichen 6 Monate übernehmen???


    Wo beantrage ich denn die Elternzeit als Beamter? LBV oder die Familienkasse?



    DANKE

  • Elternzeit wird überhaupt nicht beantragt sondern angemeldet und die kann bis zu 3 Jahren sein und zwar für jeden.


    Angemeldet muss sie beim AG 7 Wochen vor Beginn werden und dabei muss man sich für die nächsten 2 Jahre festlegen.


    Das Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle (kann Landesbank, Jugenamt o.ä. sein) zu beantragen und da kann es eine Änderung ohne Grund und dann nur mit triftiger Begründung geben.


    Also nein, auch als Beamter kann man nicht einfach sagen, doch alles anders!


    Elterngeld wird übrigens in LEbensmonaten gezahlt, dies bei der Elternzeit berücksichtigen!

  • Doch, wenn ich Mylonith richtig verstanden habe, würde das funktionieren. Es geht ja darum, dass du dir sozusagen noch offenhalten willst, wann du die Elternzeit beginnst, oder? Da du die Elternzeit ja erst 7 Wochen vor Beginn anmelden musst (und nicht 7 Wochen vor der Geburt des Kindes), kannst du das auch später noch. Die Elternzeit kannst du auch problemlos noch verlängern (ich musste mich nicht für 2 Jahre festlegen und hab vor einigen Wochen noch von meiner Sachbearbeiterin gehört, dass ich ja auch noch ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen könnte und mich dann selbst mit einigen Stunden vertreten könnte), nur beim Elterngeld musst du dich ziemlich festlegen. Aber auch da gilt: Wenn deine Frau Elterngeld beantragt, musst du erstmal nur sagen, DASS du auch irgendwann welches möchtest, du musst aber da noch nicht den Zeitraum festlegen. Wenn du dich da aber dann mal festgelegt hast, bist du auch drauf festgenagelt.


    Gruß
    Britta

  • Zitat

    Original von Britta
    Doch, wenn ich Mylonith richtig verstanden habe, würde das funktionieren. Es geht ja darum, dass du dir sozusagen noch offenhalten willst, wann du die Elternzeit beginnst, oder?


    Denn Beginn der bisher geplanten 2 Monate hat er doch schon mit nach Ostern festgelegt und dann hinterher sagen, ich komme z.B. jetzt noch nicht wieder o.ä. geht nicht. Sobald er einmal etwas angemeldet hat ist dies für 2 Jahre verbindlich!


    Klar, vorher kann man sich das 10x anders überlegen.


    Du mußt dich definitiv für 2 Jahre festlegen und kannst dann ohne Zustimmung des AG das 3. Jahr noch ranhängen. Alles andere geht nur wenn der AG einverstanden ist!



    Und das was du zum Elterngeld sagst, stimmt glücklicher Weise auch nicht mehr. Seit 1.1.09 kannst du problemlos und ohne Begründung deine Meinung zu der Anzahl und Lage der Elterngeldmonate ändern!


    Vorher ging das nur noch mit trifftiger Begründung (wie z.:B der andere wird arbeitslos o.ä.)


  • Ist das vielleicht abhängig vom Bundesland? Ich habe nämlich von meiner Sachbearbeiterin im Schulamt (bei genau der, die für die Elternzeit zuständig ist) die Auskunft, dass man sehr wohl auch erstmal ein Jahr einreichen kann und dann noch ein zweites dranhängen.


    Zum Elterngeld magst du Recht haben, da stammen meine Informationen in der Tat aus dem letzten Jahr - schön, dass es jetzt flexibler ist!

  • Eigentlich dürfte das nicht Bundesland abhängig sein, weils laut BEEG entsprechend für Beamten gilt. Aber, wie gesagt, kann der AG ja auch anders zustimmen, das scheint dann bei euch so zu sein. Nur einklagen könntest du es nicht, wenns schief läuft!

  • Also, ich habe das nun so verstanden:



    Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit/Elterngeld. Ich melde nur 2 Monate an, vermutlich nach Ostern, muss den Lebensmonat am Anfang nicht sofort nennen. Bin damit also flexibel.


    Sollte meine Frau nach z.B. 6 Monaten Elternzeit/Elterngeld einen Job finden, geht sie arbeiten. Dann darf ich diese 6 Monate meiner Frau übernehmen.




    Einmal darf man also von seinem zuvor festgelegten Plan abweichen. Also irgendwie die Elterngeldzeiten ändern.

  • Ja, fürs Elterngeld ja. Nun musst du ja aber Elternzeit beim AG anmelden und das 7 Wochen vorher (d.h. deine Frau könnte nicht sofort anfangen) und was beim AG einmal angemeldet ist, ist verbindlich. Sowohl Anfang als auch Ende!

  • Wie soll man denn bei dieser Wirtschaftslage wissen, wie die Elternzeit zu legen ist?


    Wo kann man denn nachlesen, dass ich z.B nicht die Zeit aber das Geld in Anspruch nehmen darf, wenn meine Frau nach z.B. diesen 6 Monaten arbeiten geht?

  • Zitat

    Original von MYlonith
    Wie soll man denn bei dieser Wirtschaftslage wissen, wie die Elternzeit zu legen ist?


    Wo kann man denn nachlesen, dass ich z.B nicht die Zeit aber das Geld in Anspruch nehmen darf, wenn meine Frau nach z.B. diesen 6 Monaten arbeiten geht?


    Was soll den der Satz?!? Du kannst doch die zeit auch in Anspruch nehmen, mußt sie aber nun mal vorher anmelden. Ohne höchsten 30h/Woche Arbeit, sprich bei Lehrern eine 3/4 Stelle gibts keine Elterngeld!


    Im BEEG kannst du nachlesen, dass beides unabhängig voneinander ist!

  • Ich glaub, ich versteh da was nicht.


    Meine Frau geht zunächst in Mutterschutz und dann in Elternzeit. Den 3. und 4. Lebensmonat werde auch ich in Eltenrzeit gehen und wir sind beide zu Hause. In der Zeit bekommen wir dann auch beide Elterngeld.


    Nun weiss ich nicht, ob ich dann auch wieder in Elternzeit gehen kann, wenn meine Frau einen entsprechenden Job erhält so ab dem 7. Lebensmonat. Das Elterngeld würde ich dann ja weiter erhalten anstelle meiner Frau.


    Ab dem 1. Lebensjahr soll das Kind dann in eine Kita, sofern möglich.

  • Ja und genau diese ich weiß nciht, geht eben nicht. Jeder muss sich auf 24 Monate festlegen, Mann wie Frau und dazu gehörst auch du!
    Vielleicht wäre es einfach besser, wenn ihr damit plant, dass diene Frau zu Hause bleibt, dann könnt ihr euch festlegen!

  • Aber wie gesagt, bei uns geht das. Ich würde also an deiner Stelle direkt den zuständigen Sachbearbeiter anrufen, der kann dir verbindliche Auskünfte erteilen.

  • Zitat

    Original von MYlonith
    Hi Britta.
    Die Sachbearbeiterin bei der Sozialkasse/Elterngeldkasse meinte, einmal abweichen darf man. Vielleicht rufe ich da mal bei der LBV an.


    Ich glaube, du willst es einfach nciht verstehen,. Elterngeld und Elternzeit sind vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten. Die Bezugsperson darf einmal ohne Begründung gewechselt werden. Die Anmeldung der Elternzeit kann und darf nicht geändert werden ohne Zustimmung des Ag. Mit geht alles!

  • Auf dem Amt ging das! Elternzeit und Elterngeld so zu gestalten, wie es sinnvoll ist.


    Aber im Gesetz steht es anders. Festlegen.... Heisst also, ich müsste mir exakt überlegen, wann es geht. Heisst also, wenn meine Frau einen Job bekommen würde, kann sie nicht raus aus der Elternzeit, weil ich u.U. nicht reinkomme, weil ich es nicht vorher festgelegt habe.


    Komisch, sehr elternfreundlich, wenn man alles andere als konservativ ist und die klassische Hausfrauenschiene nicht machen möchte....

  • Darum meine ich ja - bei uns ginge das auch. Letztlich verlassen kannst du dich da nur auf die Aussagen deiner Sachbearbeiter.

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