Beiträge von Susannea

    Das mögen persönliche Befindlichkeiten einer speziellen Seminarleiterin sein. Bei Problemen mit schulischen Terminen spricht man sinnvollerweise mit der SL. Darüber hinaus zusätzlich mit dem Seminar zu sprechen, kann angezeigt sein. Das betrifft aber eher Kollisionen von Terminen des Seminars und der Schule.

    Wie gesagt, bei uns wurde klar gesagt es wäre immer zuerst mit dem Seminar zu klären und danach käme erst die Schulleitung, weil die eben auch nicht direkte Vorgesetzte wäre.

    Du musst dich ja eh bei der Schulleitung für den Tag abmelden. Also erklärst du der SL, warum du am Erste-Hilfe-Kurs nicht teilnehmen kannst (am besten per Mail).

    Vorsicht, bei uns müsste man das beim Studienseminar machen und meine Seminarleiterin war zu tiefst beleidigt als ich bei der Schulleitung das geklärt hatte.


    Muss ich den definitiv nachholen?

    Ja, der muss zum Ref in Niedersachsen gemacht werden, in anderen Bundesländern erst später, aber dann auch alle zwei Jahre wiederholt werden und ja, es gibt immer welche bei uns, wo es nicht passt. Manchmal können die dann mit den Erziehern mitmachen, manchmal sind es genügend für einen 3. Termin usw.

    Evtl. erkundigst du dich mal, ob du an einer anderen Schule teilnehmen kannst, das ging bisher bei uns auch problemlos.


    Aber die Lösung wirst du nur in Absprache mit Seminar- und Schulleitung und der Wahrheit finden können, den Termin abzusagen für die Kieferchirurgen ist aber sicherlich keine.

    weil nur noch 1 Kind beihilfeberechtigt sei, wäre mein Anspruch nur noch bei 50 % bis zu meiner Pension, dann wären es wieder 70 %. Das habe ich noch nie gehört, werde es aber nach lesen. Ist das so richtig was er sagt? Wäre ja noch ein Grund mehr, sich vorzeitig in Ruhestand zu begeben.

    Gibt es in einigen Bundesländern, sollte dir also schon öfter untergekommen sein, aber betrifft dich nicht.

    . Ich habe die Stelle schon schwarz auf weiß zugesichert vom Präsidium bzw, dass ich zu September unter Vorliegen aller notwendigen Unterlagen verbeamtet werde und sonst erstmal im Angestelltenverhältnis eingestellt werden würde. Also das ist nicht nur mündlich passiert. Ein "Irrtum" wäre an der Stelle glaub ich schwer durchzusetzen. Aber verunsichert bin ich jetzt trotzdem.

    Dann kannst du sie aber im Zweifelsfall einklagen, wenn plötzlich da doch was anderes gesagt wird.

    Das sollte reichen, damit du es sagen kannst.

    Aber ja, die Sicherheit, dass dann alles klappt, hat man leider inzwischen nicht mehr, aber die Sicherheit, dass du spätestens vor Gericht die Stelle bekommst.


    Das ist doch super, wenn du dem Kollegium schon vorgestellt wurdest und die die Zusage schriftlich vorliegen hast.

    Und wenn die Schulleiterin erst mal außer Haus ist, kannst du die neue Untersuchung erst mal machen (um noch sicherer zu sein) und ihr dann nächste Woche Bescheid sagen.

    Genau so würde ich es auch machen, ihr dann bei nächster Gelegenheit Bescheid geben.

    In NRW ist es auch so, dass Seiteneinsteiger:innen sich nach ihrer erfolgreichen OBAS-Ausbildung verpflichten für einen gewissen Zeitraum an ihrer Ausbildungsschule zu binden.

    Das ist in Berlin z.B. nicht so, wenn die Schulleitung dich loswerden will, kannst du direkt die Schule wechseln, wenn du das aber willst, geht es nur mit Zustimmung der Schule.

    Du bist nur an das Land wirklich gebunden, aber total von der Schulleitung abhängig und ob das mit der passt, weißt du bei der Unterschrift nicht.

    Herzlichen Glückwunsch!


    Angst um deine Stelle musst du nicht haben.

    In der Theorie nicht, in der Praxis leider schon und da ich das schon erlebt habe, dass plötzlich die Ernennungsurkunde verweigert wurde, würde ich schön den Mund halten bis du das wirklich schriftlich in Sack und Tüten hast.


    Achso, ich selber habe auch bei jedem Gespräch überlegt, wie ich es mache oder nicht, das muss man dann vom Gegenüber abhängig machen. Es gab einige Stellen, die ich nicht bekommen habe, weil ich schwanger war, auch die bereits vom Schulrat fest zugesagte Stelle war plötzlich ein Irrtum und da ging es dann über Personalrat und Frauenvertretung usw. und trotzdem war da nichts zu machen, die Schulleiterin hat das geschickt für sich gelöst und die Stelle war weg.


    Letztendlich war es aber gut, von der Dame wegzukommen, aber wenn man erstmal überhaupt eine Stelle haben will, sieht man das erstmal anders.

    Vor diesem Hintergrund ist eine zweijährige Bindung an den AG bei einer mehrmonatigen Nachqualifizierung weit weg von sittenwidrigem Knebelungsvertrag.

    Hier ist es ja nicht so, dass derjenige für die Ausbildung bezahlt wird, sondern, dass er in der Zeit ganz normal arbeiten muss, er bekommt maximal einige Ermäßigungsstunden, was also hat der AG dann daran bezahlt?!?


    Das ist ja etwas anderes als jemanden für eine Fortbildung komplett freizustellen.


    Aber gut, seht es anders, es sind von mir auch keine haltlosen Behauptungen, sondern meine persönliche Meinung, könnt ihr anders sehen, ist euch überlassen, aber ich sehe es so und damit ist das Thema durch.


    Und ja, ich finde auch Kündigungsfristen von 6 Monaten oder mehr eine Knebelung.

    Ich würde es trotzdem genau so anmelden (aber erst nach der Geburt) und mit dem Geburtsdatum belegen, für das könnt ihr ja nichts und könnt sogar begründen, warum es so sein soll.

    Mal sehen, ob er es überhaupt schafft eine Ablehnung zu schreiben, gegen die man dann vorgehen könnte. In Berlin ist ihnen die Regelung um die Ohren geflogen, aber das kann ja bei euch anders sein.

    Essenz: Mein Arbeitsvertrag enthielt keine Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten - die schon damals möglich war.

    Jemanden für eine bestimmte Zeit für etwas ganz bestimmtes zu verpflichten, ist Knebelung.


    Und der Unterschied zwischen Referendaren und den Quereinsteigern ist die Stundenzahl, die auch ein vielfaches von den Refs haben, warum sollten sie also nicht auch ein vielfaches des Einkommens bekommen?!?

    Nein, die Kopplung von "AG bezahlt Ausbildung, dafür Bindung des AN über eine überschaubare Zeit oder Teilzahlung der Ausbildung" ist kein Knebelvertrag und mit Sicherheit nicht sittenwidrig.

    Also für mich ist und bleibt es ein Knebelvertrag, kannst du gerne anders sehen, ändert aber nichts an meiner Meinung und Bezeichnung, denn so wirklich zahlt der AG ja die Ausbildung gar nicht, denn man arbeitet ja parallel auch für sein Geld.

    Frage mich eh, was in Bayern so alles an Noten inkl. Nachkommastellen in Richtung Eltern und Schüler kommuniziert wird. Nachvollziehen kann das doch kein Mensch, wenn man da noch eine pädagogische 4 (oder 5) gibt, wenn Klassenarbeiten und Tests entsprechend ausfallen und dann ausgerechnet die mündliche Mitarbeit das pädagogische Zünglein an der Waage ist.

    Wieso, die mündlichen Noten meiner Kinder kenne ich genauso wie jeder Hausaufgabe, jeder Test usw. Da gibt es nämlich eine Notenübersicht in regelmäßigen Abständen und da steht sogar die voraussichtliche (rechnerische) Zeugnisnote drauf.

    Weder Waldorfschule noch hat sich bis dato jemand über meine Noten beschwert. Da ich meine Notengebung von Beginn an transparent mache. Eine solche Note ist für niemanden meiner SuS am Ende des Schuljahres eine Überraschung.

    Ich habe mich auch über die Note meines Kindes beschwert und das Zeugnis wird nun neu geschrieben, es war nämlich die Notenaussetzung beantragt und bewilligt und trotzdem stand da nun eine Note, aber die Klassenlehrerin selber war die letzten 5 Wochen nicht da und hat die Zeugnisse nicht verbrochen.

    dass ich beim Nichtbestehen der Prüfung 1/4 meines Bruttogehalts zurückzahlen muss

    Das steht aber in den von dir zitierten Passagen gar nicht.


    Besonders weil ich ja nicht aus dem Spaß an der Freude abbrechen würde, sondern weil eines meiner Kinder entwicklungsverzögert ist, mein Mann derzeit zur Reha ist und ich völlig überfordert bin.

    Das ist für mich reine Knebelei.

    Da findet sich sicherlich eine Lösung mit Aufschieben, unterbrechen o.ä.

    Das kann man ja mit Attesten belegen

    Ich halte nichts von Knebelverträgen und ja, hier liegt einer vor, aber zu verstehen sind die AG schon, denn sonst sind die Lehrer gleich weg.

    Aber, man sollte dann prüfen lassen, ob es rechtlich zulässig ist, was drin steht.


    Ich erinnere mich an eine Bekannte, die unterschreiben musste, dass sie ununterbrochen 5 Jahre nach der Ausbildung in dem Betrieb weiter arbeitet, sonst muss sie zurückzahlen, auch Schwangerschaft, Krankheit usw. sollte nicht erlaubt sein.
    War natürlich das Papier nicht wert auf dem es stand.

    Sie musste das auf den Cent genau zurückzahlen, obwohl sie den Rechenfehler gar nicht gemacht hat. Das war mega bitter und hat sie ganz schön reingerissen, aber sie hatte da keine Handhabe gegen, obwohl (!) es nicht ihr Fehler war.

    DAs geht bei TVL-Beschäftigten nicht, da gibt es eine Ausschlussfrist von 6 Monaten, alles danach ist Pech.


    Doch: Bei nicht Bestehen, wird dein Vertrag aufgelöst.
    Und zwar von "ihnen" und nicht von dir.

    Genau das.



    Ich sehe auch nicht, wonach du das zurückzahlen müssen solltest, wenn du nicht bestehst.

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