Beiträge von Susannea

    Also sagen wir mal so: Wenn meine Teilzeit zum 31.7. auslaufen würde, ich aktuell aber z.B. langzeitkrank wäre, würde ich die Teilzeit jetzt auch nicht unbedingt verlängern. Dann erst, wenn ich wüsste, wann ich wiederkomme.

    Das wäre ja auch ähnlich.

    Du würdest aber nicht die bereits beantragte Teilzeit dann zurückziehen, wenn sie schon genehmigt ist, weil du in der Krankheit dann mehr Geld bekommst.

    Oder anders: wenn sie ab August TZ gearbeitet hätte und im Oktober schwanger geworden wäre, dann hätte sich die Frage nicht ergeben.

    Wie kommst du darauf, dass sie das dann nicht genauso versucht hätte und wenn es ihr zustehen würde, wäre das ja auch kein Problem ;)

    Abgesehen vom Rechtlichen fühle ich hier auch nichts Unfaires: wenn man in Teilzeit krank/schwanger wird, bezieht man halt anteilig Geld, bei Vollzeit voll. Hier ist Letzteres der Fall, weil sie vor dem ersten Kind und nach der Elternzeit ab Juni voll arbeitet.

    Aber sie arbeitet weder Vollzeit noch Teilzeit, sie arbeitet gar nicht, Ihr fehlt vermutlich dann auch die Kinderbetreuung für Vollzeit, das Geld spart sie dann ja evtl. auch ein, wenn sie die nun gar nicht braucht und reduzieren kann usw.

    Nicht umsonst wird das Geld bei dem BV angepasst an den tatsächlichen Stundenumfang und das eben, wenn der Vertrag Vollzeit wäre an Vollzeit und wenn er Teilzeit wäre auch wieder runter in Teilzeit (so wie eben bei ihr), das ist nur fair.

    Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Nee, nicht weil ich es doof finde, sondern weil es eben keinen wirklichen Grund außer, dann hat sie mehr Geld zur Verfügung gibt.

    Wäre übrigens schön, wenn du vollständig zitierst und nicht nur dir was zusammenstückelst, was dann ganz anders klingt als geschrieben und gemeint!

    Zitat

    Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

    Hier soll nur dem Land (durch die höheren Bezüge) und dem Staat (durchs) höhere Elterngeld ein Schaden zugefügt werden und nicht der Antrag aufgelöst werden, um wirklich mehr zu arbeiten.

    Edit: sie muss m.E. die Elternzeit vorzeitig beenden und ist dann automatisch wieder in VZ. Oder war sie vorher schon in TZ?

    Sie kann die EZ erst zum Mutterschutz beenden, aber da ist sie nicht mehr in EZ.

    Wenn die letzte Phase wieder Teilzeit in EElternzeit ist, müsste es kurzfristig änderbar sein.

    Ist sie aber nicht.

    Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.

    Weil sie dies nur macht, weil sie weiß, dass sie nicht arbeiten muss und mehr Geld fürs Nichtstun haben will.

    Ich meine mich zu erinnern, dass man (bzw. frau) bei der eingangs geschilderten Konstellation auch zu Beginn des Mutterschutzes von Teilzeit zurück in Vollzeit wechseln kann. Sind auch ein paar Wochen...

    Nein, sie könnte nur zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden, die da nicht mehr vorhanden ist, also vorgesehen ist solch eine Änderung genau gar nicht.

    Sie ist ja zwischendurch in Vollzeit, da bekommt sie dann auch Vollzeit Bezüge, aber durch die beantragte Teilzeit gibt es dann ab Schuljahresbeginn eben wieder nur Teilzeitbezüge und da sie die Teilzeit ja nur aus rein finanziellen Gründen zu ihrem Vorteil beenden will, sehe ich das als rechtsmißbräuchlich, würde es aber trotzdem versuchen.

    Ich war bereits auch über der Altersgrenze, aber damals "erst" 34, aber trotzdem musste ich den "vollen" Tarif zahlen und der lag damals schon bei über 200 Euro und das obwohl ich mit damals zwei Kindern ja auch schon "nur" 50% versichern musste.

    Ich befürchte also, dass die 450 Euro gar nicht so teuer sind, du kannst nur schauen, was du weglassen kannst, die GKV wird vermutlich noch teurer werden, könntest du dir aber ausrechnen.

    Susannea Was verwirrt dich?

    Das in Niedersachsen Verträge, auch Vertretungsverträge alle bis zum Schuljahresende laufen sollen, hier gehen viele nur genau bis zu den nächsten Ferien, selten bis zum Halbjahr, aber bis zum Schuljahresende sind eher die Ausnahmen und das sind dann auch keine Vertretungsverträge, sondern reguläre, die man aber mit normalen Absolventen nicht besetzt bekommen hat.

    Ist hier nicht der TV-L gültig?

    Nur, wenn dies explizit im Vertrag erwähnt ist, dass die Kündigungsfristen laut dem TV-L gelten und der Einzelvertrag (nicht die Gesamtlänger der Verträge) eben dann über 12 Monaten liegt!

    Insgesamt seit 2017 – also ja, ich weiß, dass mein Befinden sicherlich eine geringe Rolle spielt.

    Für die Möglichkeit überhaupt kündigen zu können ist nicht die Gesamtlänge interessant, von wann bis wann gilt denn dein aktueller Vertrag.

    Hier bist du einfach davon abhängig, wie die Schule und der entsprechende Sachbearbeiter sich verhält, wenn das nämlich nicht irgendwo explizit erwähnt ist, sind befristete Verträge gar nicht kündbar, da wird auch nicht die Kündigungsfrist länger, sondern es gibt einfach keine.

    Ich würde mir über die Noten keinerlei Gedanken machen, ich weiß, dass meine nicht gerecht waren, denn der Personalrat, der mit drin saß, hat das genauso gesehen, aber genau dieser war für einige Prüfer ein Problem und das haben sie in den Noten ausgedrückt, aber wen interessiert es später. Hier ist die Note nicht wirklich ausschlaggebend für irgendetwas, wie das bei euch ist, weiß ich nicht.

    Hier kann sich jeder eigentlich die Stellen aussuchen, wenn das bei dir auch so ist, dann nutze dies und suche dir eine Stelle, wo du denkst, dass sie passt (auch da kann nachher das anders aussehen, aber ich z.B. lag mit meinem Gefühl meist richtig).

    Du kannst woanders TZ arbeiten, wenn der AG es genehmigt, genehmigt er das woanders nicht, muss er dir aber eine Stelle anbieten.
    Wie das bei euch mit Bedarf aussieht, weißt du sicherlich selbst am besten.


    Das z.B. ist der Vorteil von TZ in EZ, denn dein normales Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.

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