Beiträge von Susannea
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So möchte die Schulleitung das wohl haben. Fragwürdig finde ich es, weil ja parallel das Praktikum betreut werden soll, man die Stunden aber für anderen Unterricht schon verplant hat.
Das ist eben der Punkt, wenn du die Praktikumsbetreuung gemacht hast, dann ist ja gar nichts ausgefallen, also können keine Minusstunden entstehen.
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Ist das wieder so ein "Berlin-Ding" oder wo findest du eine solche Monatsgrenze im TV-L?
Nein, das ist kein Berlin-Ding, aber du hast Recht, im TVL habe ich es nicht gefunden, das muss dann ein Urteil gewesen sein, was deutschlandweit aber galt, denn auch chili kennt es ja so aus NRW.
Und die Arbeitszeitkonten müssen vorher vereinbart sein, nicht nachher, der Paragraph würde das also auch aushebeln. -
Moment, das klingt nach Angestellt, da gilt der TVL und danach können doch Minusstunden gar nicht über die Monatsgrenzen mitgenommen werden, soviel ich weiß. Ich würde wohl eine Rechtsberatung aufsuchen dazu.
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Wie kann man so etwas vergessen?

Wenn man ferienreif ist, kann man einiges vergessen, soll Kollegen geben, die vor lauter Stress dann auch in den Ferien oder am Wochenende in die Schule gefahren sind

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Ich bin ferienreif!
Ich habe vergessen, dass ja schon nächste Woche Herbstferien sind. Jetzt sofort ab in den Heute-freuen-Thread 
Mir fiel auch gerade auf, dass ich noch einen Arbeitstag, 3 Unterrichtsstunden bis zu den Ferien habe, das hatte ich nach dem Irrenhaus heute schon fast wieder vergessen!
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Super, ich habe das ja auch getan, aber außer einem sehr mysteriösen Angebot von einer Mitarbeiterin, die das dann doch nicht umgesetzt hat, weil sie gar nicht mehr zuständig ist (sie würden mir viereinhalb Monate zusätzlich anerkennen, wenn ich den Widerspruch zurückziehe und es würde dann kein Abzug der 4 Jahre erfolgen).
Anerkannt haben wollte ich deutlich mehr natürlich, aber ich vermute, diese 4 Jahre bei dir waren auch die angeblich nicht anzurechnenden Jahre, die als Voraussetzung für die Verbeamtung gelten (was eine klare Diskriminierung ist gegenüber den direkt verbeamteten Leuten).
Hier ist das letzte was ich dazu weiß die Aufforderung meines Rechtsanwaltes aus dem April den Widerspruch endlich zu bearbeiten, seitdem ist immer noch nichts passiert. -
Und? Hat jemand angerufen?
Meine Mutter kriegte total die Panik, dass es während der Versammlung klingeln könnte (wie denn ohne Verbindung zur Basis), ich habe es also vor ihren Augen abgeschaltet

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Ich Freitag um 18.15 Uhr merke, dass ich um 19 Uhr eine Veranstaltung habe und dann noch schlimmer bei der Veranstaltung merke, dass ich das Festnetztelefon in der Jackentasche habe.
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Na wenn du meinst, mag ja sein, dass das in NRW immer so ist (nee, kann nicht sein, denn hier wurde ja schon anderes berichtet), in Berlin ist das jedenfalls nicht so, denn der wird nicht unbedingt dann fähiger oder schlauer.
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wenn es Gründe gibt (Erschöpfung des Elterngelds, Orientierung an den Lebensmonaten), gibt es auch keine Probleme.
Das hängt wohl sehr vom Bearbeiter ab, nachdem, was ich gehört habe.
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Bei Beamten? Wohl eher nicht. Andersherum ist - zumindest im Bundesland des TE (NRW) - die zugehörige Freistellungs- und Urlaubsverordnung auch explizit auf diese gemünzt:
Nein bei Angestellten, aber NRW versucht dies ja mit der Elternzeit auch bei Angestellten umzusetzen
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Andersherum ist es durchaus rechtsmissbräuchlich, die Elternzeit mehrfach genau um die unterrichtsfreie Zeit zu unterbrechen und anschließend fortzuführen.
Naja, kann man sich drum streiten, immerhin legt der AG die Verträge ja auch genau so.
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Und wer kriegt dann die Rechnungen?
Wie wer kriegt die Rechnungen, die GKV, so wie bei jedem anderen gesetzlich Versicherten auch.
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Pauschale Beihilfe heißt doch nur, dass du einen Zuschuss zu deiner KK bekommst, also man muss meiner Meinung nach nur noch bei der PKV dann einreichen. Bei der Beihilfe eben gar nichts mehr, weil die Zahlung mit dem Zuschuss zum KK-Beitrag abgegolten ist.
Edit:
Unsinn:
Die Rechnungen gehen natürlich wenn du bei der GKV bleibst gleich an die GKV. -
Wie viel man bekommt sollte aber davon abhängig sein, was man verdient und gearbeitet hat.
Sehe ich anders, denn es sollte schon daran gemessen sein, was man bekommen würde, wenn man nicht schwanger wäre und genau das passiert in allen anderen Bundesländern und bei Angestellten eh, auch.
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Ja, wenn sie vorher Vollzeit gearbeitet haben. Da spielt auch keine Rolle ob Beamter oder nicht.
Nein, die bekommen das auch ohne vorher Vollzeit gearbeitet zu haben als Angestellte. Du musst sogar vorher gar nicht gearbeitet haben.
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Wenn du in den Ferien die Elternzeit beginnst, sparst du die ja genau nicht aus. Und wenn du eben die maximal mögliche Zeit mit Elterngeld nimmst, gelten die Einschränkungen eh nicht.
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Wieso muss man die Elternzeit so legen, dass die Ferien nicht betroffen sind?
Das wäre mit für alle Bundesländer neu.NRW hat tatsächlich so eine fragwürdige Regelung zum "Aussparen" der Ferien und einem Abstand den die Elternzeit haben muss. Völlig absurd.
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Nehmen wir mal an die Geburt eines Kindes fällt in die Weihnachtsferien. Dann beginnt die Elternzeit ja mit Geburt.
Nein, tut sie nicht, sondern so wie bei allen anderen auch erst nach dem Mutterschutz (der sicherlich nach den Weihnachtsferien endet) Zumal du damit die Ferien ja nicht aussparst. Es geht ja darum, dass du nicht sagen kannst, ich nehme Elternzeit bis zu den Osterferien, da "arbeite" ich wieder und danach nehme ich dann Elternzeit bis zum Sommer. Das wäre aussparen.
Ist das so möglich? Ich lese immer von man darf die Ferien nicht aussparen aber man muss die Elternzeit so legen, dass die Ferien nicht betroffen sind.
Du musst gar nichts, hier legt dann das Kind, denn mit der Begründung, dass das Kind so geboren ist und die 12 Monate Elterngeldbezug da gerade um sind, darfst du das natürlich auch alles so.
Das NRW gemeint ist, kann sich fast jeder denken, denn kein anderes Bundesland hat diese merkwürdige, sehr fragwürdige Regelung.
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