MRT Termine bekommst du in kürzester Zeit. Impfungen nicht…
Ja, genau das!
MRT Termine bekommst du in kürzester Zeit. Impfungen nicht…
Ja, genau das!
Alle, die keine Klassenlehrer/innen sind, müssen auch kommen und sind teilweise in Doppelbesetzung mit eingeteilt.
Wenn sie mit eingeteilt sind, ist das natürlich auch anrechenbarer Unterricht.
Für die Klassenlehrer sicherlich anrechenbar, wenn der Rest keinen Unterricht hat, dann für die eher nicht
CT/MRT-Termine private teilweise am nächsten Tag, gesetzlich 4 Monate.
Ich denke, das kommt darauf an, wo und wie man guckt, ich habe bei allen die MRT-Termine selber gemacht und das in weniger als einer Woche in der Regel und auch bei mir als PKV-Patient musste ich drei Tage warten. Aber andere Praxis. Also kann ich so nicht bestätigen.
Meine Mutter war es auch jahrelang.
Aber man darf doch in die GKV wechseln. Ist halt teuer, da man in NRW den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlt. Und es lohnt sich wahrscheinlich insgesamt nicht.
Aber dann würde es bezahlt werden. Oder liege ich da falsch?
Nein, wenn man in der PKV ist, kann man nicht mehr einfach so zurück wechseln, das muss man sich vorher überlegen oder wieder unter der Grenze liegen, um pflichtversichert zu sein.
Ich meinte: Zustimmung dazu, dass es eine blöde Frage ist. Was wissen wir über die Situation der Familie und was geht's uns an?
Und es hat ja auch keinerlei Auswirkung auf das Ergebnis der Antwort.
Ist korrekt, da du in der PKV bist, gibt es keine Haushaltshilfe von der Beihilfe, evtl. hast du es in der PKV mitversichert.
Aber, wenn doch 10 Bäume deine waren oder sind, dann könnte man das doch sicherlich verrechnen ![]()
Ich ärgere mich maßlos darüber, dass mir eine Mutter unterstellt, weil ich das Aufwärmen nicht angeleitet habe (ich habe es nur beobachtet, dass sie keinen Unsinn machen und dabei die Halle aufgebaut), hätte sich ihr Sohn beim Aufwärmen gezerrt.
In der D-Jugend, never ever! Und meine Schuld ist das sicherlich auch nicht. War übrigens nicht mal meine Mannschaft, ich habe sie nur netterweise betreut, weil die Trainerin mal wieder nicht gekommen ist.
Na, wenn's niemanden gibt, der die Arbeit machen kann, dann gibt es auch keine Betreuung.
Gibt ja aber genügend Angestellte, die nicht gestreikt haben und die können das machen oder müssen das machen, allerdings hat das bei uns auch schon mal die Sekretärin gemacht o.ä.
Solange die Kinder beaufsichtigt sind, ist doch alles klar. Die wenigsten Eltern werden überhaupt mitbekommen, dass statt Unterricht Beaufsichtigung stattfindet.
Doch, das merken die Eltern bei uns ganz genau und ja, das ist auch ein deutlicher Unterschied in der Statistik, denn es ist eben kein Unterricht, sondern Hortzeit dann, die kostenlos von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für alle angeboten werden muss.
Wirklich treffen würde es erst, wenn Unterricht ausfällt und Kinder nach Hause geschickt werden.
Das ist aber in der Grundschule nicht erlaubt und führt im Zweifelsfall dazu, dass eine Person über 100 Kinder in der Sporthalle betreut.
Klar stehen bei uns da auch Namen, aber alle wissen, die Kinder werden nur beaufsichtigt.
Und vor allem: die beamteten Kollegen haben nicht vertreten.
Na das ist doch aber keine Leistung, die Schulleitung darf sie doch gar nicht zur Vertretung auffordern.
Bei uns haben gar keine Lehrkräfte mehr gestreikt, während ich von einer Schule weiß, dass alles ausfiel bei denen und nur die Staatsexamensprüfung stattfand, das finde ich bitter. Aber immerhin haben fast alle Erzieher gestreikt, das kam bei den Eltern auch an, weil kein Hort stattfand und die Teilungsstunden usw. an den Tagen entfielen.
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Tarifeinigung in der Länder-Tarifrunde
5,8 Prozent mehr Gehalt in drei SchrittenPotsdam, 14. Februar 2026 - In der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 2026 kam der Durchbruch – Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich nach harten Verhandlungen auf Lohnsteigerungen für die rund 1,3 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder verständigt. Der Abschluss umfasst Entgelterhöhungen von insgesamt 5,8 Prozent über drei Erhöhungsschritte bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028:
2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro ab dem 1. April 2026
2,0 Prozent ab dem 1. März 2027
1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028
Die Entgelte der Praktikant*innen, Auszubildenden und ausbildungsintegriert dual Studierenden werden ebenfalls in drei Schritten um 60, 60 und 30 Euro erhöht.
Für die studentischen Beschäftigten wurde eine neue Vereinbarung über Mindeststundenentgelte abgeschlossen, die zum Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro erhöht werden und zum Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro. In der Tarifrunde 2028 werden die Tarifparteien über weitere Steigerungen ab dem Sommersemester 2028 verhandeln.
Neben den Entgelterhöhungen gab es Verständigungen zu erhöhten Zulagen für Beschäftigte, die in Schicht- und Wechselschicht arbeiten, eine "Hamburg-Zulage" für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen und die Angleichung weiterer Regelungen Ost an West. Hier ging es um die Arbeitszeiten in den Unikliniken und die Regelungen zum Kündigungsschutz.
"Im Gesamtvolumen halten wir Schritt mit den Erhöhungen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)", bewertet GEW-Tarifexpertin Annett Lindner das Tarifergebnis mit Blick auf den Abschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen im vergangenen Jahr. "Das war ein wichtiges Ziel, auch wenn wir gerne mehr durchgesetzt hätten. Trotz einer starken Streikbewegung haben die Arbeitgeber bei weiteren Forderungen wie der Paralleltabelle für Lehrkräfte und der stufengleichen Höhergruppierung komplett gemauert."
Immerhin: Obwohl erneut kein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte durchsetzbar war, haben die Gewerkschaften höhere Mindeststundenentgelte vereinbart. "Zudem haben wir die feste Zusage, dass darüber in der nächsten Länder-Runde wieder verhandelt wird", sagte Lindner.
"Besonders erfreulich ist, dass im Tarifvertrag Länder (TV-L) nun endlich auch einheitliche Regelungen zum erweiterten Kündigungsschutz in Ost und West gelten", betonte die GEW-Tarifexpertin.
Die GEW wird sich im Nachgang dafür einsetzen, dass die Länder das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen der Länder und Kommunen übertragen. Hierüber entscheiden die jeweiligen Landtage.
Naja, ein bisschen mehr für die "unteren" Gruppen wurde ja schon erreicht, aber das hilft uns nicht wirklich:
Gestern in den Nachrichten gegen Mitternacht hieß es, es gäbe kein Ergebnis bisher, nur den Gegenvorschlag der Ag mit 5% auf 27 Monate.
Zu beachten wäre eben auch noch, dass die Höchstgrenzen nicht überschritten werden dürfen, aber das sollte in deinem Fall kein Problem sein.
Frage ist nur, ob du es genehmigt bekommst.
Bei uns in B wird Derartiges von der Gesamtkonferenz beschlossen ...
Womit wir wieder dabei wären, dass wir vom selben Bundesland reden und du ja selber sagst, dass das zulässig ist. Also mal wieder eine Widerspruch in deinen Behauptungen.
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