Beiträge von Susannea

    Ihr müsst für die Toilette Geld bezahlen ???

    Nee, aber wir mussten schon eigenes Toilettenpapier mitbringen, was daran lag, dass es zu spät bestellt wurde, weil der Haushalt nicht freigegeben war, da hilft auch nichts sich auf den Boden zu werfen und mit den Füßen zu strampel.

    Grundsätzlich haben doch eigentlich alle Schulen ein Budget.

    Ja, aber nicht wirklich, sondern bei uns auf dem Konto des Bezirks und wenn die die Rechnungen nicht bezahlen usw. dann hilft dir das theoretisch vorhandene Geld auch nichts oder bei noch nicht freigegebenem Haushalt, dann kann ich warten oder eben vorschießen z.B.


    Und darüber wird auf der Gesamtkonferenz oder ähnlichem abgestimmt.

    Nö, einige Sachen sind einfach fest, so müssen z.B. die Schulbücher daraus genauso bezahlt werden, wie das Klopapier und auch das Kopierpapier, da bekommen wir höchstens eine Mitteilung, dass damit nur noch ca. x% vom Budget zur Verfügung stehen (von den dann noch mal x% des Gesamtbudgets abgehen müssten für mich für die IT) und dann können wir über die letzten Hundert Euro noch verhandeln beim Finanzausschuss, wo nur die Fachkonferenzleitungen sitzen.

    Probleme entstehen eigentlich nur dann, wenn der Schulträger kein Geld hat.

    Siehst du und das genau ist das Berliner Problem.

    Bücher werden teurer, Berlin hat aber kein Geld, also gibt es weniger Geld als im letzten Jahr und nun?!?

    Die Sekretärin ist vermutlich angestellt und nicht verbeamtet, oder? Vielleicht sollte man ihr mal durch die Blume mitteilen, dass in der aktuellen wirtschaftlichen Lage sicher genug Leute ihren Job hätten und sie unter Beweis stellen sollte, warum sie potentiellen Interessenten (m/w/d) an einer etwaigen Stelle überlegen wäre.

    Na weil im ÖD ja so schnell jemand entlassen wird und weil es leider nicht wirklich fähige Bewerber auf die Stellen gibt. Also wir haben lange gebraucht, nämlich bis jetzt, um die Stelle der zum 1.12. in Rente gegangenen Sekretärin wieder zu besetzen, weil die Bewerber teilweise nicht tragbar waren.

    Übrigens sind die von euch genannten Sachen bei uns auch klar nicht in den Aufgabenbeschreibungen der Sekretärinnen oder Hausmeister und die bekommen wir immer wieder, weil die nämlich im Gegensatz zu uns nicht beim Land, sondern beim Bezirk angestellt sind und der darauf hinweist, was sie alle NICHT machen müssen.

    Bei uns gibt es allerdings eine Verwaltungsangestellte, die wäre dafür wohl zuständig, aber die delegiert ganz sicher Fahrten nur.

    Ich fahre zu Elterngespräche, ich fahre zum Medienzentrum,

    Und ich habe noch nie von jemandem bei uns gehört, der sowas beantragen muss, wüsste nicht mal, dass es ein Formular dafür bei uns gibt.

    Genauso wenig, wie ich wüsste, dass man nur dann versichert ist.

    Susannea , was verwirrt dich daran? Gerade so wie doch dich gibst, kann ich mir nicht vorstellen, dass du bereitwillig dann privates Geld für die Schule ausgibst?

    Wie sollst du das denn als Lehrkraft regeln. Einfach nicht mehr in der Schule auf Toilette gehen ?!? Gerade bei den kleinen kann ich nicht sagen, ihr bekommt jetzt kein Papier mehr zum Nachspuren. Klar kann ich das auch am PC mit der Maus machen, ist aber eine andere Haltung und hat nicht das selbe Ergebnis z.B.

    Also manchmal braucht man es einfach und dann hilft es nicht, dass man sagt, gibt es eben nicht.

    Natürlich kann ich es dann aus der Klassenkasse (die es vermutlich auch nicht geben dürfte) kaufen und die Eltern auffordern sich zu beschweren usw. Aber bis das darüber geregelt ist, kann es eben nicht warten.

    Also nur, wenn man etwas selber bezahlt, heißt das nicht, dass man es oder alles mit sich machen lässt!

    Ich unterrichte "nur" 4 von 19 Stunden fachfremd, was aber daran liegt, dass ich 5 Stunden gar nicht unterrichte sondern mich "fachfremd" um die IT kümmere und dann eben auch vier Fächer habe mit Biologie (Nawi), Mathe, Deutsch und Sachunterricht und eine zusätzliche Lehrbefähigung im Schwimmen, da kommt dann ja nicht wirklich viel fachfremd in der Grundschule dazu, was man noch machen kann.

    Arbeitszeit?! Wie willst du das berechnen? Es werden nur UE berechnet. Das Ganztagsprojekt wird als 5 UE gerechnet, nicht 9 Stunden , inkl. 25 min Pause

    Wieso berechnen?!? Es geht um den Versicherungsschutz und den hast du auch, wenn du zuhause am Schreibtisch arbeitest und nein, das wird nicht als UE abgerechnet. Braucht man ja auch gar nicht, weil das ja mit dem normalen Deputat abgegolten ist.

    Hier kommt ja manchmal eine komische Einstellung bei manchen zum Vorscheinen.

    Kein Arbeitnehmer würde Geld vorstrecken. Von uns wird es einfach so verlangt und dann wird noch Druck ausgeübt "Wenn du nicht vorstreckst, können wir das Projekt nicht machen". Eine Unverschämtheit.

    Hm, lass mich kurz überlegen, mein Mann muss immer seine Hotelkosten, seine Fahrtkosten usw. vorstrecken und das dann als Reisekostenabrechnung einreichen, ist also scheinbar auch bei AN ganz normal ;)

    Also bei uns ist es verlässlicher und schneller das Geld vom Förderverein zu erhalten als vom Bezirksamt und auch da müssen wir das oft eben vorschießen. Aber dann musst du eben sagen, es tut dir leid, du kannst es nicht vorschießen. Das sieht auch ganz anders aus als "ich will das aber nicht!"

    Bei uns hat dann im Zweifelsfall die Schulleitung vorgeschossen oder direkt zurückgegeben und selber den Erstattungsantrag gestellt.

    Ich kaufe solche Sachen inzwischen oft mit meiner kostenlosen Kreditkarte und meist ist das Geld noch gar nicht abgebucht wenn der Förderverein es zurück zahlt.

    zwar nicht nur beim Kauf und Transport der z.T. schweren Materialien in deiner privaten Zeit, sondern auch bezogen auf potentielle Schülerunfälle, wenn z.B. Verletzungen mit Werkzeugen wie Hammer etc. vorkommen - schließlich bist du keine ausgebildete Lehrkraft im Fach Werken......

    Aber wie kommst du denn darauf, dass es private Zeit ist, wenn man das für die Schule einkauft, ist es Arbeitszeit!

    Und Verletzungen mit Hammer usw. ja, kann genauso vorkommen, wie mit Kleber und Schere oder brauchst du dafür auch eine Ausbildung?!? Ich sehe das ganze als etwas hysterisch an und ja, bei uns muss auch Sachunterricht oder Kunst, wo sowas nun inzwischen auch drin ist genauso fachfremd unterrichtet werden, wie Nawi, das ist in der Regel kein Problem (und nachdem ich gerade meinen Ordner aus Gestalten in der Technik in der Hand habe und geguckt habe, was die Voraussetzungen und Ansagen für die Arbeiten mit Schülern waren, ist der Hammer nun wirklich kein Problem.

    Ich würde auch mal behaupten, dass keine/r angewiesen werden kann, eine Fremdsprache zu unterrichten, die er/sie nicht beherrscht.

    Doch, kann er. Ich hatte bei meiner ersten Einstellung gleich gesagt, ich würde alles bis auf Englisch unterrichten. Nunja, seitdem habe ich es immer unterrichtet und Englisch hatte ich bereits nach Klasse 11 abgewählt, weil ich nicht mal auf eine 4 gekommen wäre, also beherrschen ist für mich was anderes, wobei ich mich damit schon mehrmals in anderen Ländern problemlos verständigen konnte, auch in der USA.

    Ja, kann man. Manche Fächer haben "harte" Zulassungsbedingungen, z. B. Religion, Sport, Physik & Chemie, Technik (wegen der Fachräume). Teilt die SL dich trotzdem dafür ein, haftet sie und handelt grob fahrlässig.

    Aber vermutlich eher nur an Oberschulen, in Sport ist es inzwischen so, dass man nur mit seiner Einverständnis in Berlin in den Grundschulen dort eingeteilt werden darf, gegen alles andere kannst du dich nicht wehren (Religion sind eh keine "normalen" Lehrer im Schuldienst bisher bei uns)

    Also sagen wir mal so: Wenn meine Teilzeit zum 31.7. auslaufen würde, ich aktuell aber z.B. langzeitkrank wäre, würde ich die Teilzeit jetzt auch nicht unbedingt verlängern. Dann erst, wenn ich wüsste, wann ich wiederkomme.

    Das wäre ja auch ähnlich.

    Du würdest aber nicht die bereits beantragte Teilzeit dann zurückziehen, wenn sie schon genehmigt ist, weil du in der Krankheit dann mehr Geld bekommst.

    Oder anders: wenn sie ab August TZ gearbeitet hätte und im Oktober schwanger geworden wäre, dann hätte sich die Frage nicht ergeben.

    Wie kommst du darauf, dass sie das dann nicht genauso versucht hätte und wenn es ihr zustehen würde, wäre das ja auch kein Problem ;)

    Abgesehen vom Rechtlichen fühle ich hier auch nichts Unfaires: wenn man in Teilzeit krank/schwanger wird, bezieht man halt anteilig Geld, bei Vollzeit voll. Hier ist Letzteres der Fall, weil sie vor dem ersten Kind und nach der Elternzeit ab Juni voll arbeitet.

    Aber sie arbeitet weder Vollzeit noch Teilzeit, sie arbeitet gar nicht, Ihr fehlt vermutlich dann auch die Kinderbetreuung für Vollzeit, das Geld spart sie dann ja evtl. auch ein, wenn sie die nun gar nicht braucht und reduzieren kann usw.

    Nicht umsonst wird das Geld bei dem BV angepasst an den tatsächlichen Stundenumfang und das eben, wenn der Vertrag Vollzeit wäre an Vollzeit und wenn er Teilzeit wäre auch wieder runter in Teilzeit (so wie eben bei ihr), das ist nur fair.

    Und weil du das doof findest, ist es "rechtsmissbräuchlich"?

    Nee, nicht weil ich es doof finde, sondern weil es eben keinen wirklichen Grund außer, dann hat sie mehr Geld zur Verfügung gibt.

    Wäre übrigens schön, wenn du vollständig zitierst und nicht nur dir was zusammenstückelst, was dann ganz anders klingt als geschrieben und gemeint!

    Zitat

    Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

    Hier soll nur dem Land (durch die höheren Bezüge) und dem Staat (durchs) höhere Elterngeld ein Schaden zugefügt werden und nicht der Antrag aufgelöst werden, um wirklich mehr zu arbeiten.

    Edit: sie muss m.E. die Elternzeit vorzeitig beenden und ist dann automatisch wieder in VZ. Oder war sie vorher schon in TZ?

    Sie kann die EZ erst zum Mutterschutz beenden, aber da ist sie nicht mehr in EZ.

    Wenn die letzte Phase wieder Teilzeit in EElternzeit ist, müsste es kurzfristig änderbar sein.

    Ist sie aber nicht.

    Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.

    Weil sie dies nur macht, weil sie weiß, dass sie nicht arbeiten muss und mehr Geld fürs Nichtstun haben will.

    Ich meine mich zu erinnern, dass man (bzw. frau) bei der eingangs geschilderten Konstellation auch zu Beginn des Mutterschutzes von Teilzeit zurück in Vollzeit wechseln kann. Sind auch ein paar Wochen...

    Nein, sie könnte nur zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden, die da nicht mehr vorhanden ist, also vorgesehen ist solch eine Änderung genau gar nicht.

    Sie ist ja zwischendurch in Vollzeit, da bekommt sie dann auch Vollzeit Bezüge, aber durch die beantragte Teilzeit gibt es dann ab Schuljahresbeginn eben wieder nur Teilzeitbezüge und da sie die Teilzeit ja nur aus rein finanziellen Gründen zu ihrem Vorteil beenden will, sehe ich das als rechtsmißbräuchlich, würde es aber trotzdem versuchen.

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