Sehr geehrte Frau ...
mit Ihrem Fax vom 17.12.2025 legen Sie Widerspruch gegen Ihre Besoldung ein und stellen einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation.
Bitte beachten Sie die hierfür maßgeblichen verwaltungs– und verfahrensrechtlichen Vorschriften.
So sind Widersprüche von Beamten und Beamtinnen formal nur gültig, wenn sie im Sinne des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Schriftform eingelegt werden, d.h., sie müssen eigenhändig unterschrieben sein und persönlich oder postalisch zugestellt werden.
Widersprüche die nur das Merkmal der Textform gemäß § 126b BGB erfüllen, wie z.B. in Form einer E-Mail oder Faxes, sind nicht rechtswirksam.