Beiträge von Susannea

    Da man in Deutschland keine Freistunden im Stundenplan der SuS machen darf (Ausnahme Oberstufe), dann ist klar, dass irgendwas nicht klappen kann.

    Wo hast du denn die Regelung her? Ich denke, die gibt es so sicherlich nicht, denn das ist in Berlin z.B. gar nicht notwendig, wenn die Hortbetreuung (die Erzieher sind ja z.T. auch im Unterricht als Hilfe mit drin usw.) den ganzen Vormittag bereits da ist. Warum muss dann immer die 6. Stunde frei sein? Bis 13.30 Uhr müssen eh alle kostenlos betreut sein, es kann also auch die 2., 3., 4 oder 5. Stunde eine Freistunde für die Kinder sein und das macht vieles in den Stundenplänen möglich (zumal auch Religion und Lebenskunde freiwillige Angebote sind, wo ja auch Freistunden für andere entstehen).

    Auch ich reiße mir für einen guten Stundenplan den Arsch auf. Aber wenn dann unschöne Sachen drin sind, will ich nicht hören "Dir fehlte nur der Wille dazu, den Plan besser zu machen."

    Wir haben das letzte Mal zu hören bekommen:
    Es sind einige nicht schöne Sachen drin (fand ich mit meinem gewechselten freien Tag auch!), aber wir können gerne gemeinsam noch einmal gucken, ob ihr bessere Lösungen findet (gab es bei mir einfach nicht, die LAA die bei uns in der Klasse mit drin ist, hat einfach Mittwoch ihr Seminar und kann somit nur Donnerstag die Stunden halten, also kann ich da nicht unterrichten, weil die Klassenlehrerin natürlich an dem Tag trotzdem irgendwann drin sein muss).

    Ich muss also auch pünktlich beim Bus sein, weil der dann die nächste Schule abholen muss.

    Das hat sich bei uns glücklicher Weise erledigt, wir laufen ca. 15 Minuten.

    wir haben allerdings auch nur 60 min im Schwimmbad also inklusive Umziehen.

    Haben wir auch, aber 5 Slots hintereinander und damit hat man viel Spielraum. Bei uns geht die Gruppe aus dem Wasser sich erst umziehen, wenn die anderen reinkommen, so treffen sie sich in der Halle und wir haben 30 Minuten insgesamt an Wasserzeit gewonnen, denn die Regel ist ja.

    x:00 ankommen, x:15 Uhr im Wasser, x:45 Uhr wieder raus aus dem Wasser, damit man um x+1:00 wieder raus ist. Bleiben nur ca. 30 Minuten Wasserzeit.


    Bei uns läuft es dann so, dass die nächste Klasse zwischen x1:00 und x+1:05 kommt und die andere so 15-20 Minuten mehr im Wasser hat. Das ist natürlich Gold wert, die zusätzliche Zeit, sorgt aber dafür, dass wir eben keinerlei Pause zwischendurch haben.

    Oder bekommt ihr Zuschläge für die größere Belastung? Das wäre ja mal eine Pro-Argument für Berlin.

    Naja, wir bekommen eben die Pausen (die wir ja eh nicht haben) nicht abgezogen als Arbeitszeit, aber de facto eben immer noch zu wenig eigentlich.

    Angeblich sollte es wenigstens mal Lärmschutz geben, wurde vor Corona versprochen und ist dann vermutlich irgendwo verloren gegangen.

    Aber klar, sonst hast du als "Entlastung" natürlich die kleineren Gruppen, früher durften es nicht mehr als 15 Kinder je Rettungsschwimmer sein, das konnte man nicht leisten, gerade als argumentiert wurde, 12 wären Maximum, nun macht man es schwammig und schreibt (eine angemessene Zahl).

    Aber das führt doch nicht zu mehr Stunden. Wenn ich eine Doppelstunde mit einer Klasse in der Schwimmhalle bin, bekomme ich zwei Stunden. Genauso als wenn ich mit Ihnen im Klassenraum Mathematik mache.

    Ja, wenn das bei euch so geht. Bei uns haben die Klassen 60 Minuten Wasserzeit, da bin ich mit ihnen 90 Minuten z.B. damit wir Stunden und Wasserzeit sparen, ziehen sich die Klassen überlappend um, das heißt, ich bin defacto von 8.50-15.30 Uhr mit den Kindern ohne Pause beschäftigt, das sind dann eben mal schnell 400 Minuten und dann eben auch nicht nur 7 Unterrichtsstunden, wie die Kollegen in der Zeit haben, also ja, doch mehr Stunden (und das laut Frauenvertretung immer noch zu wenig), mindestens 8, eigentlich eben sogar 9.

    Bei uns hat eine Klassen laut Stundentafel nur Anspruch auf eine Schwimmstunde, was natürlich völliger Unfug ist, denn das wäre ja inklusive Anfahrt und Umziehen und dann wären wir ja schon bei negativer Wasserzeit.

    Ich setze ja auch nicht zwei Lehrer mit zwei verschiedenen Klassen für unterschiedlichen Unterricht in den gleichen Klassenraum. Also: gleichzeitig.

    Aber zwei unterschiedliche Klassenstufen z.B. also ja, gibt es bei uns aus Raummangel leider auch.

    Aber klar, im Sportunterricht versucht man dann z.B. zwei Jül-Klassen gleichzeitig in die Halle zu packen, bei meinem Sohn sind es gerade zwei 6. Klassen gleichzeitig mit zwei Lehrern und einer nicht teilbaren Halle. Aber klar, die lauter brüllende Lehrerin hat da das Sagen, daher müssen sie nun alle Tanzen, auch wenn Handball in der anderen Klasse geplant, abgesprochen und versprochen war.

    Da hat man Anspruch drauf, die auch für sich zu haben.

    Wie kommst du darauf? Diese muss auch bei uns noch geteilt werden. Dieser Anspruch auf eine alleinige Nutzung steht nämilch in Berlin z.B. nirgends, genauso wenig wie du Anspruch auf einen Teilungsraum o.ä. hast. Klar, wir nutzen oft die Horträume dazu, aber wie oft hieß es schon, dass man eben dann Teilungsunterricht dann eben in einem Raum machen muss, muss doch gehen.

    Sie hat dort ganz normal ihre Unterrichtsstunden und bekommt diese ganz normal angerechnet. Es ist doch vollkommen egal, ob sie das Schwimmen oder Mathematik unterrichtet.

    Nee, das ist es alleine aus der Belastung von Temperaturen, Lärm usw. nicht, du scheinst noch nie schwimmen unterrichtet zu haben, achso, je nach Durchführung gibt es auch keine Pausen o.ä. weil ja die Kinder durchgängig beaufsichtigt sein müssen.

    Ich finde den Ansatz, dass Kollegen (m/w/d) mit besonderen Bedürfnissen (kleine Kinder, zu pflegende Angehörige, Lehramtsanwärter (m/w/d)) ein Zugeständnis erhalten (z.B. an Tag X frei, erst ab Stunde Y oder nur bis Stunde Z) und im Gegenzug selbst ein Zugeständnis anbieten

    Das Zugeständnis machen die Teilzeitkollegen, sie verzichten auf einen Teil des Geldes, das muss reichen, ich kann nicht verlangen, dass sie dann für umsonst noch zusätzliche Aufgaben übernehmen, weil sie kein anderer machen will und sie doch Zeit haben (ja, unbezahlte Freizeit, denn auf das Geld für die Zeit verzichten sie ja).

    aber außer die LAA hat keine*r einen Anspruch auf einen bestimmten Tag.

    Nicht ganz, wenn Lehrer (bei uns z.B. Lebenskunde und Religion) an bestimmten Tagen an anderen Schulen sind, dann haben sie natürlich das Anrecht an dem Tag nicht bei uns an der Schule sein zu können. (und das ist dann ja bei uns im Stundenplan wie ein freier Tag oder die Fachseminarleiter und und und)

    Ich halte die (Un-)Möglichkeit einer den Wünschen nach passenden Turnhallenbelegung schon für einen zwingenden dienstlichen Grund. Unter anderem vor dem Hintergrund, dass ich jeder Klasse 3 Sportstunden pro Woche ermöglichen muss. (Siehe Stundentafel)

    Naja, niemand hat ja den Anspruch darauf, dass er die Halle alleine hat, in vielen Schulen müssen zwei oder mehr Klassen die Halle teilen.

    Trotzdem klappt es bei uns, dass nicht nur TZ-Pläne, sondern auch VZ-Pläne wirklich insgesamt extrem gut sind und vor allem verlässlich jedes Jahr ähnlich. Ist wohl am besten, ich bleibe in meinem Schlaraffenland, bis zur Pension

    Klappt bei uns in der Regel auch gut (seit wir das Programm wieder abgeschafft haben und wieder per Hand stecken), aber verlässlich von Jahr zu Jahr ist nichts mehr (schon durch wechselnde Seminartage und neue LAA usw. bedingt) und dieses Jahr ging das nicht mal übers ganze Schul- oder Halbjahr, was an Dauerkranken, Schwangeren usw. lag, einfach zuviele Ausfälle gerade bei den Klassenlehrkräften.

    Wenn die Schwimmhallenzeiten feststehen, muss die Schwimmlehrkraft um 8 da sein


    Wenn sie Teilzeit arbeitet braucht sie angemessene Entlastung.

    Genau. Wenn ich von 8.50-15.30 Uhr in der Schwimmhalle bin, also somit schon 8 Unterrichtsstunden geleistet habe, kommt es eben vor, dass ich auch einen zusätzlichen freien Tag erhalte (also zwei freie Tage), weil ich eben entsprechend viele Stunden bereits an einem Tag hatte.

    Und klar geht das und ja, das tut den meisten anderen auch gar nicht weh.

    Der Fall des notwendigen Ausgleichs ist limitiert auf Teilnahmepflichten über die Teilzeitquote hinaus.

    Ja und eine Teilnahme an einem unterrichtsfreien Tag ist immer über der Teilzeitquote (es geht nicht um die Quote der Konferenzen, sondern der Gesamtarbeitszeit) hinaus.

    Außerdem ist das sehr merkwürdig von dir zusammengefasst, denn wirklich steht dort unter anderem

    Zitat
    • anteilige Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Aktivitäten (u. a. Tag der offenen Tür, Schulfest, Bundesjugendspiele) oder Ausgleich
    • anteilige Teilnahme an Wandertagen/Exkursionen/Betriebspraktika oder Ausgleich
    • anteilige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Studientagen oder Ausgleich, wenn verpflichtender Zeitumfang gem. § 2 (3) FBLVO überschritten ist

    Susaenne: Hattest Du dich nicht gegen die verwirrt-Smileys ausgesprochen?

    Hatte ich nicht und jetzt verwirrt mich deine merkwürdige Schreibung meines Namens.

    Aber in dem Beitrag verwirrte mich, wie ihr Konferenzen zum Austausch nutzt, die gehen bei uns schon immer so lange, wenn möglichst keine Diskussionen stattfinden, Austausch zwischen einzelnen Lehrkräften gibt es nur als Getuschel zwischendurch und man erntet böse Blicke, also nein, das sind keine Termine bei uns, wo man sich untereinander austauschen würde und ungefähr 50% der Konferenzen sind so, dass Protokoll lesen reicht.

    Funfact, als ich nicht da war und das Protokoll gelesen habe, habe ich als Abwesende dann die Fehler gefunden. Also zeigt es dann, dass die Protokolle leider nicht mal gelesen werden von den Anwesenden oder überhaupt.

    Bei Stufen- und Fachkonferenzen ist es bei uns genau so, dass es teilbar gemacht wurde. In Berlin nimmt man nicht in jedem Fach teil, sondern eigentlich an zwei Fächern, bei Teilzeit ist es bei uns nur ein Fach und Stufenkonferenzen kommen wir TZ-Kollegen eben einfach nur anteilig, haut eigentlich immer irgendwie hin. Alles kein Problem und bei uns sind viele Klassenlehrer nicht alle Tage da, selbst von den Jül-Klassen, dann haben sie eben an den Tagen andere Fächer z.B. nur bei zwei Tagen nicht da, wollten sie mir keine kleine Klassenleitung geben, dann eben nicht, wer nicht will, der hat schon ;)

    Frage: Bin ich verpflichtet im Krankenstand Materialien zur Verfügung zu stellen und den Schülern Aufgaben hochzuladen und Arbeiten zu korrigieren?

    Du bist lediglich verpflichtet alles zu tun, was deiner Gesundung hilft und das muss nicht im Schulgesetz stehen, sondern im Arbeits- oder Beamtenrecht und wird es auch tun!

    Übrigens hat dein Vorgesetzter eine Fürsorgepflicht, der muss er nachkommen.

    Findet ihr Konferenztage im Zuge einer Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sinnvoll?

    Ja, sehr sinnvoll, da kann die Betreuung besser geplant werden und auch die freien Tage eben von der Schulleitung meistens nicht dahin gelegt werden (weil wie gesagt sie dann jedesmal einen Ausgleich für Konferenzen geben müssten), übrigens würde bei uns niemand auf die Idee kommen, dass an Klassenlehrertagen die Klassenlehrer, die frei haben erscheinen oder an Wandertagen (die jeder bei uns selber festlegt) oder beim Sportfest oder oder oder.

    Nein, bis auf Einschulung (die für alle am freien Tag, nämlich dem Samstag liegt), der Weihnachtsmarkt und dem Sommerfest müssen keine Veranstaltungen (außer gegen Ausgleich Konferenzen) an freien Tagen besucht werden!

    Wäre ja auch noch schöner.

    Aber ich weiß, dass nun gleich wieder die kommen, die neidisch auf die Berliner Frauenförderpläne sind, die so etwas vorgeben ;)

    Hm, ich kann dir so gar nicht zustimmen an vielen Stellen. Als Tarifbeschäftigter kann ich mir die Schule hier in der Gegend aussuchen, der Lehrermangel ist so groß, ich nehme das, was ich will und habe eben mehrere Stellen zur Auswahl, wenn es nicht mehr passt, wechsel ich eben, was mit Kündigung usw. gar kein Problem ist.

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