Beiträge von Susannea

    Wieso? Wenn das Kind kein chaotisches AK ist (dann würde es ja sicher nicht mitkommen) braucht man doch keine Bedenken haben. Es gibt sicher etliche Mädels und Jungs, die dann auch mal babysitten.

    Das denke ich eben auch und bei mir waren in der Grundschule immer ca. die Hälfte der schüler somit gut ausgelastet und konnten keinen Blödsinn machen. Obs in einer 11. noch funktioniert, weiß ich natürlich nicht!

    Am Schreibtsich zu sitzen und Noten auszurechnen, die du ja sicherlich in deiner Amtszeit gemacht hast, kann doch nicht viel belastender sein als hier im Forum zu posten, wenn ich das jetzt etwas überspitzt formuliere

    Natürlich kann es das, gibt ja auch BVs wegen Steß mit allem was mit Arbeit zu tun hat usw.

    Genau genommen darf sie es nicht, der Schulleiter darf sie überhaupt nicht beschäftigen, aber mal ganz ehrlich, was soll daran so schlimm sein, jemandem z.B. am Telefon die Npten anzusagen. Wenn gerechnet werden muss usw. kann das ja jemand anders machen!

    falls der Schüler die Arbeit versehentlich eingesteckt hat :
    darfst du sie dann ganz normal korrigieren?

    Du kannst doch gar nicht beurteilen, ob nicht daheim dran manipuliert worden ist


    Das kommt ja darauf an, welche Dinge zum korrigieren erlaubt sind, sind Tintenkiller usw. verboten, danns sieht man so etwas doch schon.

    Einen ‘Erstwohnsitz’ gibt es nicht


    Doch, den gibt es, das sagen alle anderen Rechtsauskünfte auch, dass man nicht immer von Hauptwohnsitz sondern meist von Erstwohnsitz spricht, da das andere ja auch ein Zweitwohnsitz ist.

    Der Hinweis mit Wikipedia war ja wohl mehr als unnötig, denn ich habe dir ja gesagt, dass es eine nicht sichere Quelle ist!


    UNd nein, man muss sich nicht abmelden, das hat niemand gesagt, aber darf sie nciht mehr als Hauptwohnsitz führen sondern muss sie als Zweitwohnsitz führen, so sagt es das Merkblatt vom Finanzamt!

    Susannea, könntest du bitte belegen, warum dies falsch sein soll. Sonst steht Meinung gegen Meinung, und das hilft der Fragestellerin nicht weiter. Vielen Dank.


    Es geht nicht um Wohnsitz ansich oder gemedlet sein, sondern du kannst es nciht mehr als Erstwohnsitz behalten. Welchers Gesetz dies war, weiß ich nicht mehr, ich habe aber damals extra ein Schreiben vom Land Berlin bekommen, wann eine Wohnsitz ein Erstwohnsitz nur sein darf!


    Ich kann dir leider momentan auf die schnelle nur die nicht wirklich Sichere Quelle wikipedia angeben, die sagt aber genau auch dies aus, was ich auch gesagt habe ;)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz

    Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, einen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich tatsächlich längere Zeit aufhält.

    DAs ist falsch, einen Erstwohnsitz kannst du nur dort haben, wo du dich hauptsächlich aufhältst und dies wäre dann nicht der Fall also ist der dort abzumelden! Auch wenn die Wohnugn behalten wird. Eine Wohung an einem Ort zu haben heißt noch lange nicht den Wohnsitz dort zu haben ;)

    HIer wurde gefragt, wie das mit der Meldepflicht aussieht, dies hat aber nicht unbedingt etwas mit der Schulpflicht zu tun!

    Sind sie denn nicht weiterhin in Deutschland gemeldet? Das Kind damit schulpflichtig und muss beschult werden, zur Not halt per Fernschule? Ich hätte jetzt nicht vermutet, das die Zielländer was damit zu tun haben...
    Hatte auch als Lehrerin bisher keinen solchen Fall, daher würde mich das interessieren.

    Eigentlich kannst du nicht weiterhin in Deutschland gemeldet sein, wenn du so lange unterwegs bist, jedenfalls nicht mit dem Hauptwohnsitz, denn dies ist der, an dem du dich überwiegend aufhältst.

    Werden Sopäds in B verbeamtet?

    Nein, genau wie die anderne Lehrer auch nciht.

    Ist es möglich einen Ref-Platz als Sopäd in Berlin zu bekommen mit meiner Fächerwahl?

    Sollte es sein.

    In RLP ist ein Ref-Platz relativ sicher (wie uns letztens bestätigt wurde), trotzdem möchte ich nach Berlin.

    HIer haben zumindest die normalen Lehrer fast alle einen Platz bekommen.

    Anderer Seits weiß ich auch, dass die Verbeamtungsstituation in B ebenfalls nicht ganz sicher ist.

    Doch das ist sie, es gibt keine mehr!

    ich habe genau dasselbe wie du studiert, nur halt Deutsch und GSP...wir sind Lehrer mit einem Fach, das andere (Mathe und Sachkunde) sind ja die Lernbereiche und zählen nicht als voll studierte Fächer!


    Das ist dann wohl die Änderung von der sie gesprochen haben, denn bisher wurde der Lernbereichs des Refs mit als Fach genommen und man konnte auch bis zur 10. KLasse unterrichten. Das fällt nun ja auch raus. :(


    Ich würde es dann wirklich über die Vertreteungsdatenbank machen und dort kannst du die Lernbereiche als Fächer mit angeben, die Schulen akzeptieren es problemlos auch so und direkt an den Schulen gibts auch oft Chancen auf Stellen, auch unbefristet. UNd wenn die dann erstmal wissen, das du eben eigentlich nicht nur ein Fach hast (Französisch), ist es dann auch einfacher für dich.

    Ansonsten kannst du dich da auch direkt bei Schulen bewerben, das heißt, ich würde mir raussuchen welche Französisch in der Grundschule anbieten und die Anschreiben bzw. dich dort über die Datenbank bewerben.

    Gefunden habe ich jetzt erstmal nur diese:

    http://www.mundoazul.de/?option=com_co…ta-franzoesisch

    http://www.initiale.org/index.php?id=62

    Im BEO steht auch nur als Fach Frz. drin, die meinten auf Nachfrage meinerseits, dass dies normal sei.
    angel: hast du eine unbefristete stelle bekommen?

    Nein, das ist eigentlich nicht normal. Worin hast du denn dein Referendariat gemacht, das hast du doch in einem Fach gemacht und nciht in Grundschulpädagogik, mindestens das muss mit angegeben werden, sonst gilts du nur als Lehrer mit einem Fach!

    Aus meiner Schulzeit kenne ich es so, dass grundsätzlich Beurlaubungen vor ferien nciht genehmigt wurden und als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis auftauchten. Vor den Sommerferien hieß das dann zwar das Zeugnsi noch einmal zu schreiben im Zweifelsfall, aber das war ok.

    Warum ist es unsinnig? Dir fehlt nunmal Ausbildungszeit! Und wenn du die prüfung deshalb nicht schaffst oder schlechter abschneidest ist dir auch nicht geholfen

    Es sind doch aber nicht nur die fehlenden Zeiten, denn sie soll ja wohl 2,5 Jahre+ Elternzeit machen und das finde cih auch mehr als blödsinnig. 2 Jahre + Elterneit ok, zuzüglich Mutterschutz rechtlich fraglich, aber noch eine Bestrafung oben drauf, bin ich mir ncihtsicher, ob das rechtlich haltbar ist!Denn es dürfen ja keine Nachteile durch Mutterschutz und Elternzeit entstehen!

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