Ich vermute, dass das ein rechtsmissbräuchlicher Fall ist, aber probieren kann man es ja mal.
Beiträge von Susannea
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Ich war bereits auch über der Altersgrenze, aber damals "erst" 34, aber trotzdem musste ich den "vollen" Tarif zahlen und der lag damals schon bei über 200 Euro und das obwohl ich mit damals zwei Kindern ja auch schon "nur" 50% versichern musste.
Ich befürchte also, dass die 450 Euro gar nicht so teuer sind, du kannst nur schauen, was du weglassen kannst, die GKV wird vermutlich noch teurer werden, könntest du dir aber ausrechnen. -
Das macht doch jedes Bundesland anders, also müsstest du schauen, für welches Bundesland du das gelesen hast!
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Susannea Was verwirrt dich?
Das in Niedersachsen Verträge, auch Vertretungsverträge alle bis zum Schuljahresende laufen sollen, hier gehen viele nur genau bis zu den nächsten Ferien, selten bis zum Halbjahr, aber bis zum Schuljahresende sind eher die Ausnahmen und das sind dann auch keine Vertretungsverträge, sondern reguläre, die man aber mit normalen Absolventen nicht besetzt bekommen hat.
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Genau, in diverse Bundesländern geht es auch anders.
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Ist hier nicht der TV-L gültig?
Nur, wenn dies explizit im Vertrag erwähnt ist, dass die Kündigungsfristen laut dem TV-L gelten und der Einzelvertrag (nicht die Gesamtlänger der Verträge) eben dann über 12 Monaten liegt!
Insgesamt seit 2017 – also ja, ich weiß, dass mein Befinden sicherlich eine geringe Rolle spielt.
Für die Möglichkeit überhaupt kündigen zu können ist nicht die Gesamtlänge interessant, von wann bis wann gilt denn dein aktueller Vertrag.
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Hier bist du einfach davon abhängig, wie die Schule und der entsprechende Sachbearbeiter sich verhält, wenn das nämlich nicht irgendwo explizit erwähnt ist, sind befristete Verträge gar nicht kündbar, da wird auch nicht die Kündigungsfrist länger, sondern es gibt einfach keine.
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Ich würde mir über die Noten keinerlei Gedanken machen, ich weiß, dass meine nicht gerecht waren, denn der Personalrat, der mit drin saß, hat das genauso gesehen, aber genau dieser war für einige Prüfer ein Problem und das haben sie in den Noten ausgedrückt, aber wen interessiert es später. Hier ist die Note nicht wirklich ausschlaggebend für irgendetwas, wie das bei euch ist, weiß ich nicht.
Hier kann sich jeder eigentlich die Stellen aussuchen, wenn das bei dir auch so ist, dann nutze dies und suche dir eine Stelle, wo du denkst, dass sie passt (auch da kann nachher das anders aussehen, aber ich z.B. lag mit meinem Gefühl meist richtig). -
Das heißt, dass du deinen Vollzeit-Vertrag behältst und viel kürzere Fristen bei der Änderung z.B. hast.
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Du kannst woanders TZ arbeiten, wenn der AG es genehmigt, genehmigt er das woanders nicht, muss er dir aber eine Stelle anbieten.
Wie das bei euch mit Bedarf aussieht, weißt du sicherlich selbst am besten.
Das z.B. ist der Vorteil von TZ in EZ, denn dein normales Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. -
Kann man sich den Allgemeinmedizinwr in Berlin selber aussuchen oder ist der gesetzt,?
Den suchst du dir selbst aus, der darf sich nur nicht vorher kennen.
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Bedenke, dass du in Berlin zu keinem Amtsarzt musst, sondern zu einem normalen Allgemeinmediziner, der nicht deiner ist. Es könnte das ganze einfacher oder komplizierter machen.
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Wenn ihr die Behandlung nicht von der Beihilfe abhängig macht, könntest du den von GKV und Zusatzversicherung nicht übernommenen Teil einfach hinterher bei der Beihilfe einreichen und abwarten.
Ich würde wohl das vorher hinschicken, dann kann es zumindest nicht an der Genehmigung, die man zum Teil braucht, scheitern.
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Selbst wenn es "nur" 753€ wären - mich würde das Prinzip der Beihilfe bei Kombination mit GKV interessieren.
Wie gesagt, ist etwas kompliziert, evtl. nimmst du die Begriffe der Berliner Beihilfe mal und suchst, ob es in eurer Beihilfeverordnung einen ähnlichen Ausschluss gibt.
Falls du diesen bekommst, ist das Kind beihilfeberechteigt
Generell schon, es sei denn, es ist eben in dem Falle, wie z.B. in Berlin geregelt, ausgeschlossen für die Behandlung.
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Also die Berliner Beihilfe hat einen Passus drin, dass zum einen das vorher beantragt werden muss und zum anderen eben auch nicht geht, hier die Begründung der Ablehnung, evtl. gibt es bei euch ähnliches, denn ja, das war auch mein Gedanke, den du hattest und war früher in Berlin bei Zahnsachen auch so.
ZitatAlles anzeigenDaher sind die Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung nicht beihilfefähig, da bei gesetzlich pflichtversicherten Personen und Personen mit Anspruchsberechtigung auf kostenfreie Krankenfürsorge die Kostenerstattung - auch bei nicht vollständiger Deckung - als Sachleistung gilt. Sach- und Dienstleistungen sind nicht beihilfefähig (§ 8 (4) der Beihilfevorschriften).
Dies würde nur dann nicht gelten, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die gesamte kieferorthopädische Behandlung abgelehnt hat. In diesem Falle ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides der GKV sowie ein KFO-Behandlungsplan zur Prüfung auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit mit dem hierfür vorgesehenen Formular einzureichen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Aufwendungen, die das Maß einer medizinsich notwendigen Versorgung übersteigen, nicht beihilfefähig sind (z.B. spezielle Brackets, Bänder, Bögen, Lingualtechnik etc.).
Sollte sich Ihre Anfrage auf den sog. Sicherheitseinbehalt einer von der GKV genehmigten kieferorthopädischen Behandlung beziehen, so ist dieser ebenfalls nicht beihilfefähig, weil er nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der GKV erstattet wird.
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Also möchte ich eigentlich nicht den allgemein bekannten Trick anwenden und zum Mutterschutz meine Teilzeit in Elternzeit beenden, weil ich dann ja wieder das Geld von vor der Elternzeit bekommen würde. Das wären ja dann nur die 48%.
Das ist Unsinn, weil ja dann eine Vollzeitstelle vorliegt und du bei einer Stundenänderung nicht das Geld von vorher bekommst, sondern das, was du bekommen würdest, wenn du arbeitest (deshalb macht man den Trick ja auch) würdest du ja Vollzeit arbeiten und Vollzeit bezahlt werden, also bekommst du 100% Bezüge, wenn du die Elternzeit vorzeitig beendest.
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Wenn man sich keine 50% zutraut, ist man ohne GdB meines Wissens trotzdem erst einmal raus,
Die Frage ist doch, wie sieht es aus, wenn man den hat? Hier scheint ja eine Schwerbehinderung vorzuliegen, die die eh die mögliche Stundenzahl reduziert. Ist das dann die Zahl von der man 50% nimmt? Das würde ich über die Schwerbehindertenvertretung klären und da eh weiter fragen, ich gehe davon aus, dass die sich mit solchen Fällen auskennen und die häufiger haben und auch wissen, wie die einzelnen Stellen ticken.
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Städte und Gemeinden müssen nun hunderttausende Laptops, Tablets und Computer, die während der Corona-Pandemie angeschafft wurden, ersetzen, da das Ende der Nutzungszeit erreicht ist. Dieses liegt meist bei 4-5 Jahren. <sic!>
Hm, viele unserer Geräte bekommen wir erst, wenn die so alt sind und Firmen oder Institutionen sie ausrangieren. Also nein, bei uns wird da sicherlich nichts ersetzt, wobei die Senatsverwaltung die Corona-IPads nun auch abschreibt, was dazu führt, dass sie endlich aus ihrer unfähigen Verwaltung rausgelöscht werden dürfen und selbstverwaltet werden dürfen.
Also endlich IPads, wo wir die selbst gekauften Apps für die Sonderpädagogik auch drauf installieren können z.B. -
Ich habe heute das erste Mal mit meiner Tochter zusammen Frauen gespielt. Okay, es gab letzte Saison schon ein Spiel, wo ich gegen meine beiden Töchter gespielt habe.
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Kein Vollzeitler stimmt für irgendwas, womit er selbst letztlich mehr belastet wird.
Aber viele stimmen für etwas, was zeigt, dass auch sie Grenzen haben. Bei uns ging das Konzept problemlos durch und das sogar eben mit Entlastungen für die Pflichtveranstaltungen (zumindest auf dem Papier, ob noch mehr als ich sie wirklich einfordern, kann ich nicht sagen).
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