hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf und eine entsprechende Betreuung, das ist nicht Aufgabe der Lehrkraft.
Wo holst du die denn her?!? Der hat einen Schulhelfer, um den ging es und ja, das ist verwirrend, warum du das schon wieder durcheinander wirfst.
nd wenn die Rahmenbedingungen so sind, dass ein Schüler beim Schwimmen eine ununterbrochene Beaufsichtigung benötigen würden, ist die Folgerung daraus, dass der Schüler am Schwimmen nicht teilnehmen kann, denn das ist schlicht nicht zu gewährleisten.
Falsch, die Schule muss eine Option finden, dass alle den Rahmenlehrplan und ihre Unterrichtsstunden erfüllen können, wird bei euch auch so sein. Das führt eben zu mehreren SchulhelferInnen und Eltern mit in der Schwimmhalle.
Er hat einen Anspruch auf den Schwimmunterricht, genau wie alle anderen Kinder auch und er ist verpflichtet daran teilzunehmen, wie alle anderen Kinder auch, weil es ein Pflichtfach ist.
ihr macht es einfach grundsätzlich schon immer so, habt nie wirklich drüber nachgedacht, inhaltlich ist dir klar, dass euer Vorgehen nicht zu vertreten ist, du hast aber auch keinen Bock daran irgendetwas zu ändern und siehst dich als Frau auch nicht in der Gefahr, die eventuellen negativen Konsequenzen ausbaden zu müssen.
Noch einmal, weil du es scheinbar nicht verstehen möchtest. Wir haben sehr viel darüber im letzten Jahr diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es genau so richtig ist und wir es auch weiterhin so machen werden und komischer Weise waren am Ende der Diskussion auch die Eltern auf unserer Seite, sehen es also scheinbar genauso.
Also kann es nicht wirklich falsch sein, wenn diverse Professionen zum selben Ergebnis kommen.