Beiträge von Susannea

    Das wurde bis 13.09.26 beantragt.

    UNd der Zeitpunkt ist vorbei, also hast du wieder einen Vollzeitvertrag.

    Ich denke das ist auch der Knackpunkt. Dass ich vor der erneuten Elternzeit auch schon Teilzeit aus familiären Gründen hatte (nicht Teilzeit in Elternzeit). Ich habe ja vor der erneuten Elternzeit eben nicht Vollzeit gearbeitet.

    Das ist völlig egal, wenn du jetzt einen neuen Job anfangen würdest, würdest du auch das Geld bekommen, was du in dem ohne Mutterschutz verdienen würdest und nicht das, was du vorher verdient hast.

    Diese Elternzeit beende ich jetzt zum Mutterschutz. Und damit würde ich dann wieder nur die 13/25 Stunden bezahlt bekommen.

    Warum, du hast doch einen Vollzeitvertrag ab dem 13.9.26.

    Es ist und bleibt falsch, was sie dir gesagt haben, bitte lies dies im Gesetz nach, da steht es eindeutig und lass dich vernünftig beraten. Wie gesagt, meine Sachbearbeiterin hatte damals auch keine Ahnung und wollte mir erzählen, das geht nicht. Natürlich ging es und natürlich bin ich Vollzeit bezahlt worden, ohne jemals innerhalb des Vertrages überhaupt Vollzeit gearbeitet zu haben!

    Leider ist es wohl doch nicht (mehr) so. Ich habe die Beendigung der Teilzeit zum Tag nach Mutterschutz beantragt. Daraufhin kam die offizielle Antwort:


    ”Bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz wird die letzte Beschäftigung außerhalb der jetzigen Elternzeit wieder als Grundlage herangezogen.

    Sie waren vor Ihrer Elternzeit zuletzt mit 13/25 Wochenstunden aus familiären Gründen teilzeitbeschäftigt.

    Eine Zurückstellung auf diesen Beschäftigungsumfang führt möglicherweise zu verringerten Bezüge während der Mutterschutzfrist.”


    Würde ich nicht vorzeitig beenden, würde meine momentane Tätigkeit von 18/25 Wochenstunden zugrunde gelegt. Daher wird mir empfohlen den Antrag zurück zu ziehen - was ich nett finde und ich dann auch so machen werde..

    Sorry, das ist nicht nett, das ist einfach wieder nur ein Hinweis darauf, dass sie keine Ahnung von dem haben, was sie schreiben, denn MuSchG §21, Absatz 4, Nummer 2 ist da eindeutig, du hast mit Beendigung der Elternzeit (NICHT BEENDIGUNG DER TEILZEIT IN ELTERNZEIT) wieder dein volles Beschäftigungsverhältnis und erhältst damit dein Vollzeitgeld.

    Nichts anderes, egal, was sie dir da erzählen wollen.

    Wende dich bitte unbedingt an Frauenvertretung, Personalrat und/oder Gewerkschaft, damit die denen da etwas Feuer machen und ihnen ihre Arbeitsgrundlagen (sprich die Gesetze) erklären!

    Die Sportgeräte-Wartung war bei uns mal wieder da, leider mal wieder an einem Tag wo niemand der Sportkollegen da war, aber der Tag musste bleiben.

    Ergebnis, sie bemängeln ihre eigene letzte Reparatur und empfehlen uns das Rolltor, was sie kaputtrepariert haben, von einer Fachfirma machen zu lassen.

    Sowas nervt nur!

    Könnt ihr Wärmepumpe und normalen Hausstrom mit der PV speisen? Also rein technisch?

    Bei uns geht das nämlich nicht, weil wir zwei verschiedene Zähler haben (weil Wärmepumpenstrom natürlich viel billiger ist als Hausstrom) und hier die Stadtwerke das nicht gebacken bekommen. Die PV-Firma hat aber damals gesagt, das wäre eigentlich ganz einfach zwei Zähler und das könnten eigentlich sonst alle.
    Bisher hat mir das aber noch niemand bestätigt, dass die PV-Anlage das bei ihm auch wirklich kann.

    Naja, letztlich macht es doch schon Sinn, dass die SL so etwas entscheidet. Kollege X möchte vielleicht eine Fortbildung zu einem Thema machen, wo die SL keinen Bedarf für die Schule sieht. Gleichzeitig sieht die SL vielleicht den Bedarf in einem anderen Bereich.

    Naja, sagen wir es mal so, in Berlin sind 600 Minuten Fortbildung Pflicht, Thema alles außer 1. Hilfe (die kommt on top), also muss mir die Schulleitung auch ermöglichen das in meiner Arbeitszeit zu machen und wenn das Land es nur in meiner Unterrichtszeit anbietet, dann eben auch so freistellen, dafür muss ich sicherlich noch mal die Zeit nacharbeiten.

    Tja, besser wäre wohl das BEEG gewesen, was besagt, dass nur für jeden vollen Monat Elternzeit der Urlaub überhaupt gekürzt werden darf (und das auch nur, wenn es angesagt wird übrigens). Volle Monate Elternzeit sind nur November und Dezember und somit 10/12, von Ausscheiden ist ja keine Rede. Ein typisches Beispiel dafür, dass Chat viel Mist ausspuckt, wenn man ihn falsch füttert.

    dasHiggs

    Vielleicht eine wilde Idee.

    Vielleicht besteht die Möglichkeit sich Urlaub für 2026 auszahlen zu lassen?

    Sie hat Weihnachten, Oster und Pfingsten 12 Tage Ferien gehabt. Bei Anspruch von 24 (30*9,5/12), wenn sie bis 15.10 im Dienst und dann in Elternzeit ist.

    Leider Rechenfehler, weil sie Anspruch für 10 Monate hat! Sind also 25 Tage, wie mehrmals erwähnt.


    Und ja, diese Möglichkeit besteht!

    Da dieser normalerweise in der letzten Ferienwoche am Samstag stattfindet, tut man gut daran, eine Generalprobe einzuberufen und die Eltern nochmal zu kontaktieren.

    Manchmal schallt's halt auch einfach nur so aus dem Wald, wie man hineingerufen hat. M.a.W. Familien beteiligen sich lieber, wenn sie sich willkommen fühlen und nicht erzogen.

    Tatsächlich findet in Berlin schon seit Jahren nach der ersten Schulwoche die Einschulung statt, die Kinder sind also alle da, haben auch an der Generalprobe teilgenommen und hatten den Termin schon am Ende des Schuljahres und auch haben wir lediglich nett darum gebeten uns zu informieren. Das sie nicht können wäre kein Problem gewesen, aber die Kinder haben gestern noch gesagt, sie kommen, die Eltern haben sich nicht geäußert und die Kinder sind nicht erschienen.

    Wobei ich schön finde, dass die ganzen Verspätungen nun beim Jugendamt landen, denn nach zwei Verspätungen wird jede weitere zu einer unentschuldigten Fehlstunde, 6 Fehlstunden sind ein Tag und bei 5 unentschuldigten Tagen gibt es eine Schulversäumnisanzeige, somit sind auch die Familien mit ihren 50 Verspätungen im Halbjahr dann dem Jugendamt schon bekannt.

    Und einige haben ja heute schon angefangen zu sammeln, die kamen ja sogar zur Einschulung ihrer Kinder mit denen zu spät (aber hej, man setzt sich auch mitten auf den Schulhof zwischen die Kaffeetrinkenden und feiernden Eltern und telefoniert lauthals über die "Freisprecheinrichtung".

    Ich komme langsam echt aus dem Kopfschütteln bei einigen nicht mehr raus.

    Warum sollten sie in der iServ-Klassengruppe bleiben dürfen, wenn sie die Schule verlassen haben?

    Sie haben die die Schule nicht verlassen, sondern nur unsere Klasse und in der Regel wünschen wir ihnen wenigstens noch alles gute in der neuen 4. Klasse, sagen ihnen, dass sie uns gerne noch besuchen dürfen und wir uns über Besuch freuen usw. genau das haben wir uns diesmal dann eben gespart.

    Wie sind bei euch die Folgeschritte in solchen Fällen?

    Außer das sie nun aus der Klassengruppe ohne Verabschiedung rausfliegen ist uns das egal, wir sind sie los und haben auf den ersten Blick tolle neue Eltern bekommen!

    Ich denke, die anderen Klassenlehrer werden das aber sicherlich besonders dann im Blick haben, wenn sie es hören. Man redet ja über die Kinder, bei der Übergabe haben wir ihnen das noch nicht gesagt, aber die Info reichen wir sicherlich nach ;)

    Hier war heute Einschulung und tatsächlich sind mal wieder 6 Kinder nicht erschienen (von denen, die Programm machen sollten), ohne abzusagen, 5 davon sind unsere, die gerade in die 4. Klasse rausgegangen sind. Genau so endete mit dem Jahrgang auch das Schuljahr, kein Abschlussfest, keine Blumen, keine netten Worte, nichts, null Komma nichts.

    Aber das war nun echt die Krönung, ich hatte extra noch gestern Sachen für die Schultüten für sie gekauft und die heute morgen gepackt.

    Nunja, dann fliegen sie nun kommentarlos aus unserer Klassengruppe bei IServ raus, das können wir nämlich dann genauso.

    Solche unmöglichen Eltern, unglaublich!

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