Beiträge von Susannea

    Ich denke, es ist klar, dass kein Anfangsunterricht im Schwimmen erteilt werden kann, wenn 30 SuS gleichzeitig beaufsichtigt werden müssen.

    Das ist bei uns in keiner Konstellation zulässig. Mehr als 12 Schüler dürfen mit einem Rettungsschwimmer nicht ins Wasser im Schwimmunterricht (früher waren es mal 15).

    Das Personal davon muss übrigens auch aus unserem Teilungsstunden/Sonderpädagogikstunden/usw.-Pool kommen

    Nichtschwimmer können - natürlich - nur dann am Schwimmunterricht teilnehmen, wenn die Schule die dadurch deutlich erhöhten Anforderungen an Aufsicht und Betreuung erfüllen können (was bei uns nicht der Fall ist, natürlich können Nichtschwimmer nicht in einem Setting schwimmen lernen, in dem 1 Lehrkraft mit einer Klasse Schwimmunterricht macht).

    Sorry, aber das ist nun mal Quatsch, natürlich können Nichtschwimmer auch in einem Setting, wo eine Lehrkraft den Schwimmunterricht macht, schwimmen lernen. Warum auch nicht. Egal ob Schwimmer oder Nichtschwimmer, in Berlin kommen 12 Kinder auf einen Rettungsschwimmer und das ist dann auch völlig ausreichend und das natürlich auch für gemischte Gruppen, ist anstrengender, natürlich, aber funktioniert genauso wie jeder andere differenzierter Unterricht und natürlich hat jedes Kind Anspruch auf den kompletten Unterricht, das nennt sich dann nämlich Inklusion. Mit welcher Rechtsgrundlage willst du jemanden vom Unterricht ausschließen?!?

    Solange ihr Glück habt, werden die keine Welle machen, sondern ihren Kindern nur sagen, dass sie nicht alles, was Frau Susannea sagt, ernst nehmen müssen. Wenn ihr Pech habt, müsst ihr euch nicht wundern, wenn irgendwann der Vorwurf der grooming im Raum steht, vor allem, wenn ihr auch noch so ungeschickt wie hier kommuniziert.

    Die haben eine Welle gemacht und genau das oben genannte war das Ergebnis und das ist weder ungeschickt kommuniziert noch sonst was, aber wenn du natürlich jede Menge Quatsch hier zusammen schreibst oder liest, dann wundert mich gar nichts mehr.

    hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf und eine entsprechende Betreuung, das ist nicht Aufgabe der Lehrkraft.

    Wo holst du die denn her?!? Der hat einen Schulhelfer, um den ging es und ja, das ist verwirrend, warum du das schon wieder durcheinander wirfst.


    nd wenn die Rahmenbedingungen so sind, dass ein Schüler beim Schwimmen eine ununterbrochene Beaufsichtigung benötigen würden, ist die Folgerung daraus, dass der Schüler am Schwimmen nicht teilnehmen kann, denn das ist schlicht nicht zu gewährleisten.

    Falsch, die Schule muss eine Option finden, dass alle den Rahmenlehrplan und ihre Unterrichtsstunden erfüllen können, wird bei euch auch so sein. Das führt eben zu mehreren SchulhelferInnen und Eltern mit in der Schwimmhalle.
    Er hat einen Anspruch auf den Schwimmunterricht, genau wie alle anderen Kinder auch und er ist verpflichtet daran teilzunehmen, wie alle anderen Kinder auch, weil es ein Pflichtfach ist.


    ihr macht es einfach grundsätzlich schon immer so, habt nie wirklich drüber nachgedacht, inhaltlich ist dir klar, dass euer Vorgehen nicht zu vertreten ist, du hast aber auch keinen Bock daran irgendetwas zu ändern und siehst dich als Frau auch nicht in der Gefahr, die eventuellen negativen Konsequenzen ausbaden zu müssen.

    Noch einmal, weil du es scheinbar nicht verstehen möchtest. Wir haben sehr viel darüber im letzten Jahr diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es genau so richtig ist und wir es auch weiterhin so machen werden und komischer Weise waren am Ende der Diskussion auch die Eltern auf unserer Seite, sehen es also scheinbar genauso.
    Also kann es nicht wirklich falsch sein, wenn diverse Professionen zum selben Ergebnis kommen.

    Die Lehrkraft ist ja nicht komplett aus der Welt und kann - falls ihre Hilfe benötigt werden sollte - jederzeit einschreiten. Dann aber liegt ein gerechtfertigter Grund vor.

    Kannst du woher genau sagen?!? Bei der einen Schwimmhalle bei uns im Bezirk ist das genau das andere Ende, da ist alles strikt getrennt, da kann ich in der Regel gar nichts hören und wenn ich nicht in der Jungenumkleide gewesen wäre, hätte ich auch nicht mitbekommen, dass dort ein fremder Mann drin war.


    Was soll denn in einer Umkleide/Dusche, wo 15 Personen gleichzeitig drin sind, passieren mit einer erwachsenen Person? Was, was eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (und nichts anderes ist es für uns) rechtfertigt?

    Susannea Ich bin verwirrt, dass Dich das verwirrt. Wenn ein Bundesland in ausführlichen Leitfäden empfiehlt, sich nicht gemeinsam mit Kindern umzuziehen, ist das doch ein deutliches Zeichen, die bisherige Verfahrensweise mal zu überdenken.

    Wenn eine Schulaufsicht dies empfiehlt, ist das für mich keineswegs der Ausdruck oder die Einstellung einer Gesellschaft und ob es sinnvoll und vor allem umsetzbar ist, ist bei den meisten Empfehlungen aus einem Schulamt auch immer die Frage.
    Und da bin ich verwirrt, wie man so ein Empfehlung als gesellschaftliche Einstellung sehen kann.

    Viele gehen weit an der Realität vorbei.

    Wir haben sicherlich die Verfahrensweise überdacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass es für uns die einzige machbare und umsetzbare und richtige Variante ist.

    Was ich zum Thema Umkleiden interessant fand, war, dass bei uns die Schwimmmeisterinnen des örtlichen Bades wie selbstverständlich vorausgesetzt haben, daß der männliche Kollege sich bei den Schülern umzieht, wegen Aufsichtspflicht und so und ziemlich merkwürdig geschaut haben als der sagte: "Nein, mach ich nicht."

    Das finde ich nicht merkwürdig, sondern total normal und sollte auch so sein, dass er durchgängig da ist. Trotzdem muss er sich nicht nackt dort ausziehen, wenn er es nicht möchte.

    Und er wird von den weiblichen Lehrkräften - die es besser wissen sollten - hier in eine Situation gebracht, bei der die dann schön raus sind, wenn es knallt und er mit den Folgen alleine ist.

    Nein, die Anweisung kommt von der Schulleitung, dem Träger und dem Jugendamt, dass er auf jeden Fall in der Dusche immer dabei sein muss.


    Ist er nicht da, gehen wir übrigens z.T. mit in die Umkleide oder auch Dusche.

    Stimme ich dir völlig zu. Ist mir absolut schleierhaft, wie der Schulhelfer auch hier nur ansatzweise auf die Idee kommt, sowas zu machen. Aber auch als Frau würde ich definitiv nicht nackt vor irgendwelchen Kindern rumlaufen. Es ist einfach höchst unpassend.

    Was ist daran unpassend, wir versuchen den Kindern gerade beizubringen, dass nackt sein völlig normal ist und wir sind im Westteil.


    Der Schulhelfer hat die klare Anweisung der Schulleitung und seines Trägers.

    Wir

    In der Fallbeschreibung gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund dafür, niemand ist da körperlich so eingeschränkt, dass er Hilfe brauch, irgendeinen nutzbaren Nebenraum gibt es immer, erst recht wenn das Becken zur Schule gehört, Aufsicht heißt nicht, dass man als SuS permanent im Blick haben muss, sondern dass man bei Notwendigkeit eingreifen kann. Und wann das notwendig ist, hört man.

    Nein, das ist leider nicht so, wir haben die klare Auflage, dass einer den einen Schüler immer begleiten muss, sogar auf Toilette (da bleibt er aber dann vor der Kabine stehen), die Jungen dürfen keinesfalls alleine in der Umkleide sein.

    Ok.


    In meinem Trainingsbad (nicht in meiner Stadt, um eben keine SuS zu treffen) gibt es neben Gruppenduschen auch je zwei Duschkabinen, in die Menschen gehen können, die eine höhere Scham-Wahrnehmung haben. Das wird sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt, wobei ich persönlich immer schaue, dass ich nicht gleichzeitig mit der gerade aktiven Klasse mein Training beende. Ist einfach zu voll und leider auch oft zu undiszipliniert.

    Die Einzelduschen sind gesperrt, wenn Schulschwimmen stattfindet, genau wie die Einzelumkleidekabinen. Ist aber beim Vereinsschwimmen genauso bei uns.

    Ja, das ist völlig normal und machen die anderen Schulen auch alle so und nein, es gab nur Widerworte, dass man die Kinder nicht zwingen dürfte nackt zu duschen. Tja, das müssen sie bei uns nicht, aber dann dürfen sie kein Duschzeug nutzen, denn wenn sie den Badeanzug anbehalten bekommen sie das ja nicht komplett abgespült.

    Viele von den Kindern haben sich dann entschieden doch lieber nackt zu duschen. Wir haben ja auch eine Mutter dabei, die ihr Kind begleitet aus gesundheitlichen Gründen, die läuft dort auch nackt durch die Gegend.


    Und natürlich ist umziehen notwendig, denn ich möchte nicht in Unterwäsche hinterherspringen hinter untergehenden Kindern. Das macht sich besser mit Schwimmsachen drunter und trockenen Sachen im Schrank.


    Und wie gesagt, mit den letzten Nichtschwimmern geht man meistens mit ins Wasser oder dann in den letzten Stunden vor den Ferien, wenn viele krank sind, wenn man was zeigen will oder oder oder.

    Bei uns sind ja Konferenzen, gerade Fach- und Stufenkonferenzen auch teilbar. Ich nehme nur an denen mit "wichtigen" Themen statt. Gesamtkonferenzen müssen gerade für die Teilzeitleute nun im Zweifelsfall auch hybrid stattfinden, das klappt auch (wenn auch noch nicht so, wie ich es mir vorstelle, aber wir werden bei der nächsten Gesamt-Elternkonferenz üben.

    Wir ziehen uns grundsätzlich mit den Kindern gemeinsam in der Sammelumkleidekabine um, sowohl bei den Mädchen wir Frauen als auch der Schulhelfer bei den Jungs. Da ich nicht dabei bin, kann ich aber nicht sagen, ob der evtl. auch etwas drunter hat an Sachen. Da er auch mit in die Dusche geht, ist es für die Kinder eh nicht anders als dort (wobei er glaube ich nicht mit duscht, wir schon das ein oder andere Mal).

    Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.

    DAmit bist du aber nicht ausgenommen, sondern deine Chefin hat dir überwiesen, was sie für richtig hält. Du musst also in deinen Vertrag gucken und wenn da steht, dass du danach bezahlt wirst, musst du die Erhöhung auch bekommen, dann forderst du deine Chefin auf, dir die Differenz zu zahlen. Deine Chefin kann nicht einfach festlegen für wen sie die Erhöhung nicht zahlt!

    Gegen eine freiwillige Anfrage zur freiwilligen Erhöhung der Stunden an Kollegen mit schwerer Behinderung, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen ohne negative Folgen bei Ablehnung durch ebendiese spricht ja erst einmal nichts - vor allem, wenn betont wird, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung für einen kurzfristigen Engpass handelt.

    Aber auch da sind eben irgendwann Grenzen und wenn schon alle in Frage kommenden Kollegen Vollzeit sind, dann wird es einfach nicht mehr.

    Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.

    Aber ich denke, du bist freigestellt ohne Bezüge, dann bekommst du doch aktuell gar nichts.

    Zumal die Erhöhung doch noch gar nicht gilt.

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