Ich versuche gerade herauszufinden, was der Unterschied zwischen "Ländertauschverfahren" und "Länderübergreifende Versetzung" ist.
Wenn die abgebende Schule (SH) schon im Vorfeld die Freigabe gibt und die aufnehmende Schule (Nds) ebenfalls "will ich haben" sagt... kann da noch was schiefgehen? Geht das dann auf dem Weg einer "stinknormalen" Versetzung? Oder ist das ein anderer Verwaltungsakt, weil zwei BL beteiligt sind?
Was ist da eigentlich der Unterschied zum "normalen" Ländertauschverfahren? Macht man das nur, wenn man keine aufnehmende Schule hat?