Beiträge von WillG

    Ich habe wirklich Angst, dass meine SuS mich dafür künftig beleidigen / auslachen oder sogar „nachäffen“. An sich kann ich mit Beleidigungen gut umgehen, aber dieser Punkt ist doch sehr verletzend für mich, da ich zu Schulzeiten schon dafür gehänselt wurde.

    Schwierig einzuschätzen.

    Ganz generell gilt: Schüler können, wenn sie es wollen (!), zu jeder Lehrkraft, über die sich sich lustig machen wollen, etwas finden. Zu dick, zu dünn, zu groß, zu klein, zu alt, zu große Nase, schlechte Frisur, Glatze, schlampig gekleidet, immer zu sehr gestylet etc. Und dann muss man als Lehrkraft damit umgehen, wozu man in erster Linie vor allem ein dickes Fell braucht, um es nicht an sich ranzulassen. Die konkrete Reaktionsfähigkeit hängt ein wenig von der Schlagfertigkeit und von der Erfahrung ab. Und natürlich vom Standing, das man an der Schule hat.


    So, wie du deine "körperliche Auffälligkeit" beschreibst, bietest du natürlich mehr Angriffsfläche. Und sicherlich kann es passieren, dass du häufiger oder schneller Ziel von solchen spöttischen Beleidigungen wirst (- was aber gar nicht unbedingt der Fall sein muss -). Trotzdem würde ich sagen, dass es auch bei dir im Job dann eigentlich eher davon abhängt, wie du es schaffst, mit solchen Situationen umzugehen, und weniger von den konkreten Äußerlichkeiten. Und tatsächlich wirst du auch merken, dass die Äußerlichkeiten weiter in den Hintergrund rücken, wenn du als Lehrerpersönlichkeit und durch gute Beziehungsarbeit einen entsprechenden guten Ruf an der Schule erarbeitet hast. Aber auch dann kann es immer mal wieder Beleidigungen geben, und dann gilt es eben wieder, damit zuzugehen, siehe oben.

    Es geht weniger um Geld, vielmehr um Anerkennung.

    Bist du dir da sicher? Ich meine, nehmen wir mal an, du bekommst für deine Leistungen, die ursprünglich zur Zulage geführt haben, jetzt als Ersatz eine formschöne Urkunde, unterschrieben von Söder persönlich, mit ein paar persönlichen, handschriftlichen Dankesworten des Ministerpräsidenten, die deine individuellen Leistungen wertschätzen. Ist es dann für dich okay, dass du ebenso bezahlt wirst, wie die anderen Lehrkräfte, die vorher nicht höhergestuft waren? Ich meine, die Anerkennung hättest du ja dann auf anderem Weg bekommen, sogar aus höchstem Munde.

    Ich bin der Meinung, dass es natürlich um Geld geht. Worum denn sonst. Und das ist ja auch völlig ok.

    Darüber hinaus sind auch Widerspruch und Klage denkbar. Zu beachten ist aber, dass diese für sich noch keine aufschiebende Wirkung bei der Besetzung entfalten, sodass ggf. auch ein gerichtlicher Eilrechtsschutz zu beantragen ist.

    Ich kenne Fälle, mindestens zwei fallen mir auf Anhieb ein, in denen eine Person, die gegen ihre Beurteilung geklagt hat, über mehrere Monate mehrere Stellenbesetzungsverfahren blockiert hat. Zum Teil, weil sie sich auf mehrere Stellen gleichzeitig beworben hat, und zum Teil, weil es Dominoeffekte gegeben hat, weil entsprechende andere Stellen durch die Blockade nicht wie geplant frei wurden.

    Ich glaube, das liegt auch daran:

    Dezernate (zumindest in unserer Bezirksregierung) haben übrigens wenig Bock auf vermeidbare Arbeit. Da würde ich mir genau überlegen ob ich das von dir angedachte Verfahren in Gang setze.

    Das ist auch meine anekdotische Erfahrung. Solange das Ergebnis unklar ist, wird erstmal abgewartet, um nicht bei einem ungünstigen Resultat der Klage noch mehr Arbeit zu haben. Ich glaube übrigens nicht, dass das ein Grund ist, das Verfahren nicht so in Gang zu bekommen. Oft ist gerade die Vermeidung von mehr Aufwand und Arbeit (- und damit ganz klar auch die Angst vor Klagen -) der Grund, warum plötzlich doch noch was gedreht werden kann.

    Also: Wer von euch hat was schon konkret unternommen gegen die Umstände, über die er oder sie sich beklagt?

    Im Rahmen der PR-Tätigkeit machen wir das immer mal wieder, vor allem, wenn es um Arbeitsbedingungen geht, die mit dem Gebäude zu tun haben. Bei Corona haben wir das z.T. auch gemacht.

    Ich achte dabei immer darauf, mich auf dei §§15 und 16 ArbSchG zu beziehen, die mich dazu verpflichten, Risiken für mich und für Menschen, die von meiner Arbeit betroffen sind, anzuzeigen. Das ist übrigens die Grundlage für das Konzept der "Überlastungsanzeige", die eben auch nicht (nur) ein Mittel des Arbeitskampfes ist. So gesehen ist sie mit der Remonstraton eng verwandt, z.T. ist es schwer - bzw. fällt es mir schwer - eine klare Grenze zwischen Remonstration und Überlastungsanzeige zu ziehen.

    Die Erklärung, die ich mir selbst zusammenreime ist die:


    Remonstration (§36 BeamtStG; bzw. Landesnormen):

    Ich werde per Dienstanweisungen dazu gezwungen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist der Fall, wenn ich Lehrkraft ohne Schwimmschein dazu gezwungen werde, Schwimmunterricht zu erteilen, wenn ich während Corona ganze Lerngruppen in Präsenz zu unterrichten, obwohl aktuelle Regelungen etwas anderes einfordern oder wenn mein Schulleiter mich zwingt, eine Note aus sachfremden Überlegungen zu ändern ("Der Vater hat so viel für den Förderverein gespendet!" - rein fiktives Beispiel).


    Überlastungsanzeige (§15 und §16 ArbSchG): Ich werde nicht gezwunden, gegen geltendes Recht zu verstoßen, kann aber trotzdem die Sicherheit der Betroffenen und die Qualität meiner Arbeit aufgrund der Umstände der Dienstanweisung nicht garantieren. Das ist der Fall, wenn Korrekturzeiten im Abitur einfach objektiv nicht ausreichen (Qualität der Arbeit) oder (nehme ich als Fachfremder an) wenn ich als ausgebildete Chemielehrkraft Experimente durchführen soll, bei denen ich den nötigen Überblick aufgrund der Größe der Lerngruppe nicht habe. Oder wenn ich als Lehrkraft mit Schwimmschein Schwimmunterricht geben muss, dabei aber auch den Überblick nicht bewahren kann. (Bei den letzten beiden Beispielen kann es natürlich sein, dass schon dir Gruppengröße oder das Betreuungsverhältnis geltendem Dienstrecht widersprechen, dann ist es wohl doch wieder eher Remonstration),


    In beiden Fällen nimmt mich die Anzeige der Problematik aus der Verantwortung, ggfs. auch erst, wenn ich diese nicht nur dem direkten Dienstvorgesetzen (Schulleitung) angezeigt habe, sondern in einem zweiten Schritt auch der übergeordneten Stelle. Das ist vor allem bei der Remonstration der Fall. Problematisch ist, dass meines Wissens beide Vorgehensweise keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. ich glaube, dass man halt trotzdem erstmal zum Schwimmunterricht gehen oder oberflächlich korrigieren muss, während der "Widerspruch" auf dem Schreibtisch der Behörde Staub ansetzt.


    Natürlich bin ich kein Anwalt und gebe hier nur meine eigene Rechtsauffassung und Lesart der dienstrechtlichen Begebenheiten wieder. Also kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit.

    Also, drei Punkte, die mir dazu einfallen:

    1. Ich würde so eine Interessensbekundung auf dem Dienstweg über Schulleiter und Dezernent schicken. So will es das Dienstrecht und damit bist du auch raus, wenn es darum geht, wo es genau landen muss.

    2. Das Lehrertauschverfahren ist eine totale Black Box. Keiner weiß so richtig, wie das abläuft, welche Informationen den beteiligten Referenten vorliegen etc. Man munkelt (Achtung: potentielle Verschwörtungstheorie), dass bei diesem "Runden Tisch" auch andere Dinge verhandelt werden, quasi "Wir geben noch eine Lehrkraft mehr an euch ab, wenn dafür das Baugenehmigungsverfahren an der Landersgrenze beschleunigt wird" oder so. Aber das ist nur ein Gerücht, würde allerdings die massive Intransparenz des Verfahrens erklären.

    3. Bei mir lief das damals, vor langer Zeit, so: Ich hatte eine Schule, die mich wollte, die mich dann aber über das Ländertauschverfahren gezogen hat. Die Versetzung fand ganz offiziell auf diesem Weg statt. Wie das intern gelaufen ist, weiß ich nicht, in jedem Fall ist aber der Schulleiter der aufnehmenden Schule hier aktiv geworden und entsprechende Kanäle genutzt. Mit anderen Worten: Vermutlich bringt das mehr, wenn der dortige Schulleiter versucht, dich zu bekommen, als wenn du von der Seite her hier mit irgendwelchen Interessensbekundungen ankommst.

    Ich bezweifle stark, dass die Remonstration vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt.

    Im Regelfall schon:

    Zitat

    Grundsätzlich trägt der Beamte die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.


    Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

    https://www.dbb.de/lexikon/the…emonstrationspflicht.html


    EDIT: Zitat zur Remonstration erweitert

    Nicht remonstrieren ist vermutlich das einzige, was der Kollegin vorzuwerfen ist, der Referendarin würde ich gar nichts vorwerfen.

    Auch hier muss man zwischen subjektiv-emotional und dienstrechtlich unterschieden. Subjektiv würde ich der Referendarin hier auch keinen Vorwurf machen, zumal es ja auch noch eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn gibt. Aber dienstrechtlich ist sie nun mal Beamtin und da gelten erstmal die gleichen Vorgaben.

    dass es gerade im Schwimmunterricht rechtssichere Vorgaben braucht samt einem demgemäßen Personalschlüssel, auf die man sich verlassen darf als Lehrkraft, wenn man seinen Teil der Bedingungen (Ausbildung/ Fortbildung, wahrgenommene Aufsichtspflicht, Remonstration bei unzumutbaren/ gefährlichen Bedingungen) erfüllt. Einen Persilschein gibt es aber trotzdem nicht aus der Aufsichtspflicht heraus.

    Im Grunde ist die Remonstration der Persilschein: Du zeigst die rechtsbrüchige Dienstanweisung (hier: Aufsichtspflicht im Schwimmbad bei unzureichendem Personalschlüssel) bei der Schulleitung an. Wenn diese an der Dienstanweisung festhält, gehst du mit der Remonstration an die übergeordnete Behörde. Wenn diese an der Dienstanweisung festhält, musst du sie ausführen, kannst aber für den Rechtsbruch nicht mehr verantwortlich gemacht werden.

    Dass man dann im schlimmsten Fall auch irgendwie damit leben muss, dass ein Schüler im eigenen Unterricht das Leben verloren hat, ist dann ein anderes (großes) Problem, aber kein dienstrechtliches.

    Ganz grundsätzlich neigt das Englische eher zu kurzen Sätzen als zu Schachtelsätzen. Akademische Schreibweise zeichnet sich durch eine klare Struktur aus und durch die Verwendung des präzise gewählten Fachwortschatzes.

    Ferndiagnosen sind immer schwierig, aber aus den Bruchstücken des Feedbacks, die du hier wiedergibst, klingt es für mich, als würdest du unnötig komplizierten Satzbau mit ungenauem Wortschatz kombinieren.

    Es wurde schon mehrfach gesagt, aber ich fürchte, das wird vielleicht in der Vielzahl der Tipps untergehen:
    Du wirst das Schreiben nur durch Schreiben lernen. Schreib eine Summary nach der nächsten, drück sie deinem Dozenten in die Hand, oder Kommilitonen oder - wie schon vorgeschlagen - benutz die KI.

    Wortschatzerweiterung, und zwar genau so, wie Chili es vorschlägt, scheint in deinem Fall auch angebracht.

    Alles andere, Serien schauen, Bücher lesen etc. sind langfristige Festigungsmechanismen, die für deine Sprachkompetenz gut sind, dich aber in der kurz-/mittelfristigen Prüfung im Bereich "writing" erstmal nicht dahin bringen, wo du hin musst.

    Ich finde die Begründung mit dem Gruppe-Teilen fraglich, wenn das Land keinen anderen Personalschlüssel vorgibt.

    Zeigt wieder einmal deutlich, dass die RemonstrationsPFLICHT eben nicht (nur) ein Mittel des Arbeitskampfes ist, sondern jeder Kollege gut beraten ist, ihr nachzukommen, wenn die systemischen Vorgaben und Zwänge ein Verhalten erfodern würden, dass rechtsbrüchlich ist.

    Subjektiv und moralisch scheint das Urteil sicherlich ein Fehlurteil, aber es widerspricht nicht meiner Auffassung vom Dienstrecht, so bitter das für die Kolleginnen an dieser Stelle ist.

    Oh, wenn wir bei Wünsch-dir-was sind, dann wünsche ich mir Rot-Grün. Rot-Rot-Grün wäre tatsächlich auch völlig okay für mich. Oder sogar Schwarz-Grün. Ich befürchte bei GroKo wieder Stillstand und innere Streitereien. Ich halte es nur nicht für realistisch.

    Ich setze auf SPD, Grüne und Die Linke. Olaf Scholz bleibt Kanzler und Die CDU guckt doof aus der Wäsche, weil sie nichts zu sagen haben wird, denn mit der AFD zusammenarbeiten kann sie nicht.

    In dieser Koalition dürften 60 Sitze für eine Mehrheit fehlen.

    FDP 4,6 %. Yeah!
    Lindner hat in der Runde bereits seinen Weg in den Ruhestand angekündigt.

    Ich gönne es ja der FDP - und vor allem Lindner - dass sie die Quittung für ihr Verhalten in der Ampel und um das Ampel-Aus bekommen.

    Gleichzeitig glaube ich aber, dass es keine gute Nachricht ist, dass eine Partei der Mitte weniger im Bundestag sitzt. Die Regierungsbildung wird schwer genug und ich würde mir für die Opposition möglichst viele Sitze wünschen, die die Regierung bei sinnvollen Absichten auch unterstützt.

    Meiner Meinung nach ist das einzige, was einen weiteren Rechtsruck aufhalten kann, eine Regierung, die sich Inhalten zuwendet und als aktiv sowie effektiv (!) handelnd wahrgenommen wird. Das liegt jetzt in der Verantwortung des gesamten Bundestags und dass man auf 20% schon nicht bauen kann, ist ein echtes Problem.

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