Das ist meiner Ansicht nach die falsche Sichtweise. Die Dienststelle, die dich eingestellt hat, ist verpflichtet, zu prüfen, ob deine Qualifikation es es möglich macht, dich so einzusetzen, wie sie es möchte / braucht. Solange du keine Qualifikationen gefälscht oder in der Bewerbung explizit bezüglich deiner Qualifikation gelogen hast, wovon ich nicht ausgehe, bist du sicher.
Sicher bist du aber nicht, wenn etwas im fachfremden Chemieunterricht passiert. Als Beamtin bist du verpflichtet (!) zu remonstrieren. Es würde meiner Ansicht nach auch nicht reichen, dir die Lebenszeitverbeamtung zu verweigern, weil du in dem Fach, für das du eingestellt bist, aufgrund fehlender formaler Qualifikation nicht eingesetzt werden kannst. Ob ein frustrierter Schulleiter vielleicht dann aktiv nach anderen Gründen sucht, um die die Verbeamtung auf Lebenszeit vorzuenthalten, kann ich natürlich nicht suchen.
EDIT:
Ein Beispiel aus meiner Schulzeit. Es ging um den Nachweis von Chlor, ein Versuch, den der Lehrer schon mal vorgemacht hatte und den er, warum auch immer, nochmal zeigen wollte. Weil mein Sitznachbar und ich geschwätzt haben, sollten wir den Versuch vorne aufbauen, während der Chemielehrer irgendwas erklärt hat. Ich habe als Braunstein in einen Erlenmeyerkolben gegben, während mein Sitznachbar die Flasche mit der Salzsäure geholt hat und - zum Glück - schon mit der Mündung der Flasche am Erlenmeyerkolben nochmal laut gefragt hat, ob er die Säure direkt dazuschütten soll. Der Chemielehrer ist, vöig verständlich, total ausgetickt. Spannend wäre jetzt, wie viele udn welche Fehler der Chemielehrer gemacht hat. Der Punkt ist, wenn du remonstriert hast, bist du davor sicher, für diese Fehler belangt zu werden.