Ich stimme Moebius zu, so eine Liste ist mir auch nicht bekannt.
Die Fürsorgepflicht ergibt sich für Landesbeamte aller Bundesländer aus §45 Beamtenstatusgesetz. In der Regel gibt es darüber hinaus auch noch landesinterne Bestimmungen, die aber ähnlic vage sein dürften.
Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, könnte eventuell die Gesamtkonferenz Beschlüsse zu Grundsätzen fassen, um die Baustellen, die du aufzählst, du regeln. Bspw. gibt es Bundesländer, in denen die Gesamtkonferenz Grundsätze für Vertretungsregelungen fassen kann. Das würde ich für dein Bundesland mal prüfen. Die Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz müsstest du im Schulgesetzt und/oder der Konferenzordnung deines Bundeslandes finden. Solche Beschlüsse der Gesamtkonferenz müssen gut vorbereitet und sauber formuluiert sein, um möglichst viele Kollegen mitzunehmen und mehrheitsfähig zu sein. Man darf auch nicht vergessen, dass jede Veränderung an einer Stelle automatisch auch ungewollte Veränderungen an anderer Stelle verursacht. Bspw. würde ein Beschluss, dass KuK mit Praktikumsbesuchen keine Vertretung übernehmen müssen, erstmal bedeuten, dass halt KuK ohne Praktikumsbesuche mehr vertreten müssen. Je nachdem, ob es KuK gibt, die von den Besuchen nie betroffen sind, muss man hier evtl. mit Widerstand rechnen.
Andere Beispiele, die du nennst, müssen gar nicht weiter über den Verweis auf die Fürsorgepflicht geklärt werden, da sie geklärt sind: Eine Kollege, der krank geschrieben ist, hat keine Praktikumsbesuche zu machen oder in der Schule zu erscheinen. Wenn jemand wieder als dienstfähig gilt, kann er auch Vertretungen übernehmen. Vor allem bei Schulleitungen, die hier wenig Empathie zeigen, muss das eben dazu führen, dass man sich krankschreiben lässt, bis man wirklich zu 100% dienstfähig ist. Da spricht auch nichts dagegen, eigentlich sollte man das sowieso. Eine Absprache zur Wiedereingliederung ist in jedem Fall verbindlich und zeitlich befristet. Wenn sich der Schulleiter nicht daran hält, würde ich sofort die Schwerbehindertenvertretung einschalten.
Informationen sind oft so eine Sache. Hier hilft ein guter Personalrat. Oft reicht es schon, wenn der ein paar Mal Infos rausgibt, die die SL unterschlagen hat (aus Absicht oder weil sie einfach untergegangen bzw. vergessen wurden). Wenn das der SL zu peinlich wird, ständig vom PR korrigiert oder ergänzt zu werden, hilft das oft, dass sowas nicht mehr vergessen wird.