Beiträge von WillG

    Ich stimme Moebius zu, so eine Liste ist mir auch nicht bekannt.

    Die Fürsorgepflicht ergibt sich für Landesbeamte aller Bundesländer aus §45 Beamtenstatusgesetz. In der Regel gibt es darüber hinaus auch noch landesinterne Bestimmungen, die aber ähnlic vage sein dürften.

    Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, könnte eventuell die Gesamtkonferenz Beschlüsse zu Grundsätzen fassen, um die Baustellen, die du aufzählst, du regeln. Bspw. gibt es Bundesländer, in denen die Gesamtkonferenz Grundsätze für Vertretungsregelungen fassen kann. Das würde ich für dein Bundesland mal prüfen. Die Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz müsstest du im Schulgesetzt und/oder der Konferenzordnung deines Bundeslandes finden. Solche Beschlüsse der Gesamtkonferenz müssen gut vorbereitet und sauber formuluiert sein, um möglichst viele Kollegen mitzunehmen und mehrheitsfähig zu sein. Man darf auch nicht vergessen, dass jede Veränderung an einer Stelle automatisch auch ungewollte Veränderungen an anderer Stelle verursacht. Bspw. würde ein Beschluss, dass KuK mit Praktikumsbesuchen keine Vertretung übernehmen müssen, erstmal bedeuten, dass halt KuK ohne Praktikumsbesuche mehr vertreten müssen. Je nachdem, ob es KuK gibt, die von den Besuchen nie betroffen sind, muss man hier evtl. mit Widerstand rechnen.


    Andere Beispiele, die du nennst, müssen gar nicht weiter über den Verweis auf die Fürsorgepflicht geklärt werden, da sie geklärt sind: Eine Kollege, der krank geschrieben ist, hat keine Praktikumsbesuche zu machen oder in der Schule zu erscheinen. Wenn jemand wieder als dienstfähig gilt, kann er auch Vertretungen übernehmen. Vor allem bei Schulleitungen, die hier wenig Empathie zeigen, muss das eben dazu führen, dass man sich krankschreiben lässt, bis man wirklich zu 100% dienstfähig ist. Da spricht auch nichts dagegen, eigentlich sollte man das sowieso. Eine Absprache zur Wiedereingliederung ist in jedem Fall verbindlich und zeitlich befristet. Wenn sich der Schulleiter nicht daran hält, würde ich sofort die Schwerbehindertenvertretung einschalten.


    Informationen sind oft so eine Sache. Hier hilft ein guter Personalrat. Oft reicht es schon, wenn der ein paar Mal Infos rausgibt, die die SL unterschlagen hat (aus Absicht oder weil sie einfach untergegangen bzw. vergessen wurden). Wenn das der SL zu peinlich wird, ständig vom PR korrigiert oder ergänzt zu werden, hilft das oft, dass sowas nicht mehr vergessen wird.

    Mit einer Kündigung drohen fände ich aber auch unschicklich.

    Unschicklich ist es vor allem, wenn man eine Kollegin, die nur 10 Stunden unterrichtet, an fünf Tagen die Woche antanzen lässt. Vor allem, falls die Schulleitung über deine anderen Verpflichtungen und über deine Prioritätensetzung informiert ist.

    Ich würde - sofern du bereit bist, es auch durchzuziehen - der SL sehr deutlich kommunizieren, dass du unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit siehst, weiter an der Schule beschäftigt zu bleiben.

    Also, das wichtigste wurde hier und da schon genannt, aber um das mal zusammenfassend zu trennen:

    Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge sparst du keine Pensionsansprüche an und du hast kein Anrecht auf Beihilfe.

    Ein Sabbatjahr ist eine besondere Form der Teilzeit, bei der du formal einen bestimmten Prozentsatz Teilzeit bezahlt wirst, aber voll unterrichtest (Ansparphase). Dadurch sparst du dir sozusagen ein Besoldungsguthaben an, das du dann in einem weiteren Jahr ausgezahlt bekommst, ohne dafür arbeiten zu müssen (Freistellungsjahr). Das gängige 3/1 Modell würde also bspw. vorsehen, dass du vier Jahre auf 75% Teilzeit bist. Drei Jahre bekommst du 75% deiner Besoldung, unterrichtest aber dennoch ein volles Deputat. Dadurch sparst du 3x25% (=75%) Besoldung an, die du dann im Freistellungsjahr ohne Unterricht ausgezahlt bekommst. Formal bist du aber eben alle vier Jahre auf 75% Teilzeit, so dass du beihilfeberechtigt bleibst, aber eben für diese vier Jahre nur 75% der Pensionsansprüche erwirbst.

    Rein rechnerisch/mathematisch wäre es also sicherlich auch möglich, ein Jahr ohne Bezüge voll zu arbeiten und im nächsten Jahr bei vollen Bezügen gar nicht zu arbeiten, aber das wäre dann wohl mit dem Teilzeitkonzept nicht vereinbart. Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass das geht. Das "extremste", was ich mal aus einem Bundesland gehört habe, war 1/2 Jahr Ansparphase (volles Deputat bei 50% Besoldung) und 1/2 Jahr Freistellungsphase bei 50% Besoldung. Ich glaube das war RLP oder Hessen oder irgendwo das Eck.


    Was es hier in Bayern gibt, ist eine Form des Sabbatjahres als Vorruhestand. Ich weiß gerade nicht, ob das das gleiche wie Altersteilzeit ist, oder ob ich da zwei Dinge vermische. Auf jeden Fall kenne ich einen Fall, der zwei (?) Jahre vor der Pension in die sogenannte "Freistellungsphase" gegangen ist, also nicht unterrichtet hat und trotzdem beihilfeberechtigt war, und dann nach zwei Jahren formal in die Pension verabschiedet wurde. Ich weiß auch sicher, dass das über Sabbatmodelle gelaufen ist. Also, hier in Bayern. Das ist wohl in etwa das, was du dir vorstellst. Ich würde mich an deine Gewerkschaft oder an den Schulleiter wenden; sowas ist, glaub ich, nicht so schrecklich unüblich.

    Viel Erfolg!

    Eine Reduktion der Aufgabenflut wäre dringend erforderlich und kann nur von Führungskräften umgesetzt werden!

    Sehe ich nicht so. Ein deutlich artikuliertes "Nein" kann vielen der von dir beschriebenen Aufgaben ganz schnell ein Ende setzen.

    Solange die SL immer einen "Dummen" findet, der es doch macht, wird halt immer wieder etwas oben drauf gepackt.


    Hauptsächlich gibts einen ordentlichen Anschiss. Wahrscheinlich würde es irgendwann zur Bezirksregierung gehen. Und wie es dann weitergeht, Kann ich nicht sagen, denn ich mache meinen Job ordentlich

    Ich finde es immer ein wenig befremdlich, wenn erwachsene Menschen den doch sehr kindlichen Begriff "Anschiss" verwenden. Oder, wenn er zu der hierarchisch übergeordneten Person passt, wie Führungspersonen mit erwachsenen Menschen umgehen. Einen "Anschiss" würde ich mir weder vom Schulleiter noch vom Ministerialbeauftragten (so heißen hier die Dezernenten) gefallen lassen, ich bin keine 10 Jahre mehr alt. Eie sachlich formulierte Kritik mit entsprechend formulierten Konsequenzen ist aber etwas anderes.

    Aber, um beim Thema zu bleiben: Hier hat mal jemand den schönen Spruch gebracht: "Einer verbeamteten Lehrkraft, der nichts peinlich ist, kann man nichts anhaben." In diesem Kontext ist der Begriff der "Verantwortung", die die A15er und A16er tragen, schon eher relativ.


    Leider finde ich nichts in den Gesetzen (sachsen) zu solchen zusatzveranstaltungen, die ja rein gar nichts mit meinem dienstgeschäft zu tun haben.

    Entsprechend dem oben zitierten Spruch von der verbeamteten Lehrkraft und was man ihr (nicht) anhaben kann: Statt selber nach einer rechtlichen Grundlage zu suchen, um nicht hinzugehen, geh einfach nicht hin und schau, welche rechtliche Grundlage deine SL heranziehen möchte, um dich dafür zu bestrafen.

    Maylin85

    Vielleicht wäre das mal eine Diskussion für die Fachkonferenz bei euch. Und die Ergebnisse legt ihr dann der SL vor, die wiederum, wenn sie nicht einverstanden ist, eben mal am Schul- und Dienstrecht ihre Erwartungen belegen soll.

    Im Zweifelsfall kann man auch eine Eingabe an die übergeordnete Behörde machen, mit der Bitte um Klärung. Aber das sollte gut überlegt sein: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten

    Ich sehe eine Mischung aus den Positionen der verschiedenen "Seiten" in diese Diskussion als Realität:

    In Bayern gibt es am Gym noch die Regelbeförderung auf A14 nach einer gewissen Zeit. Das kann man jetzt finden wie man will, aber in der Regel ist es in anderen BL ist ja doch auch so, dass man erst nach einigen Jahren realistischerweise die Chance auf eine A14 hat. Das liegt letzlich daran, dass man mit steigender Erfahrung auch effizienter im Umgang mit der eigenen Arbeit wird. Die ersten fünf Jahre war ich über die Maßen mit der Vorbereitung meines Unterrichts und mit der Korrketur beschäftigt. Jetzt kann ich auf einen breiten Materialfundus zurückgreifen, der nur leicht angepasst werden muss, was sehr schnell geht. Neue Themen erschließe ich mir schneller und habe einen breiten, in der Praxis erprobten Methodenfundus, mit dem ich meine neuen Stunden planen kann. Und ich habe größere Sicherheit bei der Korrektur, wenn es um Notenentscheidungen geht oder auch einfach darum, mir das Leben leichter zu machen: Ich lese Arbeiten (auch in der Oberstufe) nur noch einmal, ich korrigieren nicht mehr positiv, sondern biete diese Gespräche an (freiwillig), die German als KAVE-Gespräche erläutert hat. Das hat mir zeitliche Ressourcen geschaffen, die ich in weitere Aufgaben (Schulentwicklung) stecken konnte. An meiner Schule erwartet die SL von regelmäßig auf A14 Beförderteten, dass er/sie solche zusätzlichen Aufgaben übernimmt, was meiner Ansicht nach sachlogisch ist.

    Am Anfang braucht man hier wieder Zeit, sich einzuarbeiten. Inzwischen läuft auch der Einsatz für solche Aufgaben eher nebenbei, da ich Strukturen und Kontakte geschaffen habe, was zunächst sehr aufwendig war, jetzt aber eben die Arbeit deutlich erleichtert. Ich hätte jetzt also zeitliche Ressourcen für den nächsten Schritt. Genau genommen bin ich jetzt vermutlich, ebenso wie damals kurz vor der A14, eher unterhalb meiner Arbeitszeit, bzw. wähle ich halt jetzt immer mal wieder neue Aufgaben, die die Differenz ausgleichen.

    Entsprechend wäre es mein Selbstverständnis, dass ich natürlich mit A15 wieder mehr Aufgaben übernehme, da wieder mehr Zeit investiere, die mich aber (im Idealfall und langfristig) nicht über die normale Wochenarbeitszeit eines Beamten bringen, zumal ich ja wahrscheinlich andere Aufgaben, die ich vorher gemacht habe und die für die A15 nicht relevant sind (- alles hypothetisch, ich habe keine A15 -) nicht mehr mache. Dafür sind andere auf A14 nachgerückt und stehen somit für solche Aufgaben zur Verfügung.

    Somit hat in dieser Vorstellung der A15er mehr Aufgaben, gibt andere Dinge an A14er und evtl. an A13 in dem Maße ab, wie diese Ressourcen haben, so wie er selbst ja solche Aufgaben geleistet hat.

    Das ist eine Idealvorstellung und in Systemen, in denen jeder überlastet ist, funktioniert das so nicht 1 zu 1. Aber es liegt durchaus auch an jeder Lehrkraft, egal welche Besoldungsstufe, darauf zu achten, dass man eben nicht mehr leistet als man kann.

    Dazu gehört es für den einzelnen, den eigenen Perfektionismus abzuschalten, souverän mit Herausforderungen umzugehen und vor allem, auch mal "nein" sagen zu können. Und dazu gehört es von Seiten der Schulleitung aus, gut im Blick zu haben, wer eben noch Ressourcen hat, um Aufgaben in diese Richtung zu leiten, und wer alle Ressourcen ausgeschöpft hat, um diese Kollegen zu entlasten.

    Ich verstehe bei Debatten um Arbeitszeiterfassung nicht, warum Lehrkräfte immer darauf beharren, dass dies im Lehrberuf nicht möglich sei.

    Auch in anderen Berufen gibt es Menschen, die zu Hause arbeiten oder sich ihre Arbeitszeit frei einteilen können/müssen und dort geht es ja auch. Und natürlich erfasst man dann auch das kurze Telefonat oder die Email, die man geschrieben hat.

    Und wenn man zwischendrin mal kurz die privaten Emails checkt oder sich einen Kaffee macht, dann ist das nicht anders, wie es Millionen von Büroangestellten während ihrer Arbeitszeit auch machen.

    Je nach Bundesland brauchst du für eine Bewerbung für den Auslandsschuldienst (zumindest als BPLK oder ADLK) sowieso eine Beurteilung mit Unterrichtsbesuch etc. Die Auslandserfahrung hilft auf jeden Fall, auch wenn sie außerhalb des Schuldienst gemacht wurde.

    Wäre es sinnvoll, mich initiativ zu bewerben?

    Ich nehme an, du hast dich noch nicht genauer mit dem Bewerbungsverfahren beschäftigt.

    Das solltest du in jedem Fall tun. Dann solltest du dir die Schulen in den Ländern, die in Frage kommen, ansehen. Einige DSen haben keine Grundschule, entsprechend wenig Chancen hat man als Primarlehrkraft.

    Generell helfen Initativbewerbungen für OLK-Stellen bedingt. Für BPLK/ADLK-Stellen erst dann, wenn du wirklich in der Datenbank vom ZfA aufgenommen bist und dann auch eher als ein "Hallo, mich gibt's auch!".

    Deine Chancen hängen nachhaltig von deinen weiteren Qualifikationen ab. Im Auslandsschuldienst sind Schulen noch mehr darauf angewiesen, dass sich Lehrkräfte in viele Arbeitsgruppen etc. einbringen und nicht nur das Nötigste machen. Die Befähigung dazu sollte deine Bewerbung zeigen, nicht nur durch eine "Absichtserklärung", sondern auch durch entsprechend belegte Erfahrungen. Auch Dinge wie Flexibilität, Belastbarkeit, Souveränität sind für das LEben im Ausland relevant, das wird auch eine Rolle spielen. Frühere Auslandsaufenthalte sind ein guter Beleg, dass der Bewerber weiß, worauf er sich einlässt und nicht nach einem Jahr abbricht, weil das Leben und Arbeiten in der Türkei halt nicht das gleiche ist wie ein Badeurlaub in Antalya.

    Ich will dir nicht unterstellen, dass du das denkst, ich kenn dich ja natürlich nicht, aber tatsächlich haben DSen damit zu kämpfen, dass oft Bewerber genau so denken und dann mit der Situation überhaupt nicht klar kommen.

    Zieh ich mich auf eine antagonistische und rein formale Position zurück,

    Ich sehe, bzw. erlebe, in meiner PR-Arbeit einen deutlichen Unterschied zwischen einen klaren, transparenten Artikulieren eines Standpunktes im Kollegium, eben sachlich und konstruktiv, und einer "antagonistischen und rein formalen Position".

    Wir sind überhaupt nicht auf Konfrontation auf, nur auf Transparenz.

    Vielleicht habe ich das zu ungenau formuliert. Natürlich gehören entsprechende Gespräche zunächst in die kleine Runde.

    Ich finde aber dennoch, dass das Kollegium durchaus eun Recht darauf hat, zu erfahren, wenn der PR anderer Meinung ist als die SL. Wie gesagt, das ist auch eine Frage der Rhetorik und des Auftretens. Und natürlich würden wir den SL immer im Vorfeld darüber informieren, dass wir uns in der Sache auch ans Kolleigum wenden werden, damit er das nicht um die Ohren gehauen bekommt.

    Aber ihm Gelegenheit zu geben, seine Sicht darzustellen und dann sachlich und konstruktiv darzustellen, warum man das aus PR-Sicht anders sieht, sehe ich tatsächlich nicht als Widerspruch zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit".

    Es würde mich ehrlich interessieren, wie sich andere PRs in der Diskussion verorten, die ich mit s3g4 im anderen Thread habe.

    chemikus08, Seph, Meike. usw. - wie seht ihr das denn?

    Natürlich hat der PR eine Meinung dazu und kann diese auch der SL gegenüber äußern. Wenn aber beide anderer Meinung sind, dann gehört das nicht in die GeKo. Wir sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Ich würde mich nur gegen die SL stellen, wenn diese gegen Gesetze und Verordnungen verstößt. Das macht Sie bei der Ausschreibung von Stellen mit entsprechenden Aufgaben aber nicht.


    Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt nicht, dass man vor dem SL den Kotau machen muss. Man kann durchaus auch eine andere Meinung kommunizieren. Es ist halt immer eine Frage des "wie", wie immer. Ich finde, es gehört absolut zur Aufgabe des PR, dem Kollegium, durch das er gewählt wurde und das er vertritt, deutlich zu machen, wo er steht.

    Etwas anderes ist es, das Kollegium aufzuhetzen oder hinter dem Rücken des SL Intrigen zu spinnen. Gerade deshalb gehört das absolut auf die GeKo. Dort ist es öffentlich und nicht hinter seinem Rücken und er hat die Gelgenheit, seine Sichtweise zu erläutern. Und ein wenig konstruktiven Widerspruch muss ein SL schon aushalten, auch oder gerade, wenn ihn das zur Transparenz bzgl. seiner Entscheidungen zwingt.

    Wenn aber beide anderer Meinung sind, dann gehört das nicht in die GeKo. Wir sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt nicht, dass man vor dem SL den Kotau machen muss. Man kann durchaus auch eine andere Meinung kommunizieren. Es ist halt immer eine Frage des "wie", wie immer. Ich finde, es gehört absolut zur Aufgabe des PR, dem Kollegium, durch das er gewählt wurde und das er vertritt, deutlich zu machen, wo er steht.

    Etwas anderes ist es, das Kollegium aufzuhetzen oder hinter dem Rücken des SL Intrigen zu spinnen. Gerade deshalb gehört das absolut auf die GeKo. Dort ist es öffentlich und nicht hinter seinem Rücken und er hat die Gelgenheit, seine Sichtweise zu erläutern. Und ein wenig konstruktiven Widerspruch muss ein SL schon aushalten, auch oder gerade, wenn ihn das zur Transparenz bzgl. seiner Entscheidungen zwingt.


    Ich nehme diese Sachen als gegeben an. Vielleicht ist meine SL nicht "schlecht" genug, als dass ich mir so ein Verhalten vorstellen könnte.

    An meiner Schule würde das auch nicht vorkommen. Aber eben an der Schule des TE. Deswegen sage ich ja, dass dort der PR tätig werden muss. Oft ist das von Seiten des SL gar nicht böse Absicht, sondern geht einfach unter oder er denkt nicht daran. Gerade dann muss der PR dafür sorgen, dass diese Art der Transparenz eben doch ihren Stellenwert bekommt, auch um unnötige Unzufriedenheiten und Verschwörungstheorien im Kollegium zu vermeiden. Das Stichwort "vertrauensvolle Zusammenarbeit" hast du ja selbst genannt.

    Das ist Aufgabe der Schulleitung. Wie sich der Personalrat zu den Ausschreibungen positioniert soll er dem Kollegium sagen? hä?

    Ich nehme an, der PR hat eine Meinung dazu, wie die SL die begehrten A14 verteilt bzw. ob er damit übereinstimmt, dass eine bestimmte Aufgabe wirklich so wichtig ist, dass dafür eine A14 verwendet werden soll - oder ob es vielleicht doch nur darum geht, Kollege XY endlich mal eine A14 zu geben. Also, wir haben als PR eigentlich zu den meisten Vorgängen an unserer Schule eine Haltung und als gewähltes Gremium gehört es zu unserem Selbstverständnis, diese auch öffentlich zu artikulieren.


    Wenn die Stellen ausgeschrieben sind, dann muss die SL diese auch in der Schule bekannt machen (Schwarzebrett o.Ä.)

    Offenbar passiert das ja an der Schule des TE nicht. Entsprechend gehört es durchaus zu den Aufgaben des PR, dafür zu sorgen, dass die SL sich an diese Vorgabe hält. Ehrlich, das ist doch grundlegend.

    Du willst auf einer GeKo die Aufgabenverteilung diskutieren? Wieviel Tage planst du für dieses Event ein?

    Bei uns hat eine PV und zweimal ein Tagesordnungspunkt auf einer GeKo gereicht. Entsprechend gut vorbereitet mit Beschlussvorlage. War gar kein Problem, wenn man solche Dinge richtig plant und angeht.

    Ja die müssen bei uns in der GeKo beschlossen werden.

    Geschieht beim TE offenbar ja auch nicht. Ist aber auch ein andere BL als bei dir oder bei mir. Keine Ahnung, ob das da auch so vorgegeben ist.

    In jedem Fall gibt es genügend Ansätze für PR-Arbeit bei den Problemen, die der TE darlegt. Deswegen kann ich deine Aussage weiter oben so gar nicht nachvollziehen:

    Was genau soll der PR machen?

    Was genau soll der PR machen? Für Oberratsstellen gibt es keinen Katalog oder sonstiges. Die SL entscheidet für was sie eine A14er Stelle ausschreiben will. Der Personalrat wird darüber natürlich unterrichtet und muss der Ausschreibung auch zustimmen. Dem Kollegium muss das nicht offen gelegt werden.

    Na, eine ganze Menge, ehrlich gesagt. Das alles ist originäres Aufgabenfeld einer Personalvertretung.


    Zum Beispiel könnte der PR dafür sorgen, dass dem Kollegium transparent gemacht wird, wie viele A14 der Schule zur Verfügung gestellt werden, welche Aufgabengebiete die SL plant, auszuschreiben und wie er sich dazu positioniert hat.

    Nachdem die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben werden, greift hier auch nicht die Verschwiegenheitspflicht. Wenn man es ganz genau nehmen möchte, kann der PR eben selbst die Ausschreibungen im Auge behalten und das Kollegium halt erst dann informieren, dass die Stellen der eigenen Schule jetzt ausgeschrieben sind. Dann sehen sie selbst, wie viele es sind und wie der SL die Aufgabenprofile festgelegt hat, das ist dann ja öffentlich. Und wie der PR dazu steht kann er sowieso immer artikulieren.


    Ein PR kann auch auf die Erstellung und Veröffentlichung eines Geschäftsverteilungsplans drängen. Evtl. ist die SL sowieso dazu verpflichtet, je nach Regelungen im Dienst- und Schulrecht des Bundeslandes. In vielen Bundesländern kann die Gesamtkonferenz über Grundsätze der Aufgabenverteilung befinden und oft ist im bundeslandeigenen Personalvertretungsgesetz vorgesehen, dass der PR dazu angehört wird. Daraus ergibt sich dann auch ein Initiativrecht, so dass der PR mal - erst intern mit der SL, dann aber auch in der Gesamtkonferenz - darüber reden könnte, wie eigentlich Aufgaben verteilt werden, vor allem solche, die potentiell für A14 qualifizieren - an der eigenen Schule oder an anderen.


    Und was Anrechnungsstunden angeht, hier könnte der PR auf mehr Transparenz drängen. In manchen Bundesländern müssen die - zumindest zum Teil- auch von der Gesamtkonferenz beschlossen werden.

    Man müsste vielleicht genauer definieren, was man unter Alphabetisierung versteht, aber wenn ich mir den Anteil funktionaler Analphabeten in der Bevölkerung anschaue, halte ich es für falsch, davon auszugehen, dass der Schriftspracherwerb mit dem Ende der Primarstufe abgeschlossen wäre.

    Da magst du sicherlich Recht haben, aber ob sich das bereits in der universitären Lehre niedergeschlagen hat, vage ich zu bezweifeln.


    Es mag von Bundesland, Universität und dem gewählten Lehramt abhängen, aber eigentlich hoffe ich doch, dass angehende Deutschlehrer:innen überall auch etwas über Sprachdidaktik und über formative Linguistik lernen.

    Ich bin bislang ebenfalls davon ausgegangen, dass angehende Deutschlehrer:innen selbstverständlich auch etwas zur Wortschatzarbeit und kontrastiven Linguistik lernen. Ich kenne zumindest bei beidem Kolleg:innen, die das als Examensschwerpunkt hatten.

    Also, ich kann nur für mich sprechen. In meinem Lehramt Gym Studium für das Fach Deutsch war das vor +/- 25 Jahren jedenfalls kein Thema. Und im Ref vor ca. 20 Jahren auch nicht. Da hat man höchstens mal darüber gesprochen, dass man unbekannte Wörter in einem Lesetext halt erklären soll.

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