Beiträge von WillG

    Kann man 50% Teilzeit machen und ein halbes Jahr voll arbeiten und ein halbes Jahr nicht?

    Oh, das ist eine interessante Idee. Vielleicht könnte man das ja auch ausweiten, dass die finanziellen Einbußen nicht so spürbar sind, also vielleicht 7 Jahre 85% Teilzeit und davon sechs Jahre arbeiten und eins nicht. Oder meinetwegen 3 Jahre Teilzeit mit 66% und davon zwei Jahre arbeiten und ein Jahr nicht.

    [/Ironie off] Das ist ja genau die Natur des Sabbatjahres. Sabbat ist eine Sonderform der Teilzeit.

    Zunächst brauchst du die Freigabe vom abgebenden Bundesland. Die erhältst du in der Regel, wenn die Bilanz von abgegebenen und aufgenommenen Lehrkräften neutral ist, das genaue Verfahren ist aber intransparent.

    Ich würde dir hier in der Abfolge leicht widersprechen. Die Freigabe ist ja erstmal nur die "Erlaubnis" des Dienstherrn, am Verfahren überhaupt teilzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt steht noch gar nicht fest, wie viele Lehrkräfte dann tatsächlich im Ringtauschverfahren abgegeben bzw. aufgenommen werden.

    Es kann also sein, dass man die Freigabe (= Teilnahmererlaubnis) erhält, dann aber im Verfahren nicht zum Zuge kommt, weil nicht ausreichend Lehrkräfte getauscht werden können und/oder weil die eigenen Wünsche nicht kompatibel sind.

    Interessante Frage. Mein Verständnis ist, dass der Begriff "planstellenneutral" sich auf das Bundesland als Ganzes bezieht. D.h., wenn NRW 127 Lehrer im Ländertauschverfahren abgibt, bekommt das Land im gleichen Verfahren auch 127 Lehrer zurück. Wenn das stimmt, wäre es im nächsten Schritt Aufgabe des Landes, die 127 Lehrer auf Schulen mit Bedarf zu verteilen, so dass theoretisch schon denkbar, wäre, dass erstmal viele ins Ruhrgebiet gesteckt werden und deine Schule mit einer unbesetzten Stelle dasteht.

    Aber das ist mindestens zu 50% Spekulation.

    Sie baden gerade Ihre Hände drin. - In Eiscreme? - In Vanilleeis!

    Vanilleeis, seine Geschmackskraft macht es so ergibig.

    Eis? - Vanille!

    Hallo Herr Eismann! Hamburg-Mannheimer, mehr Vanille!


    Das Spiel gefällt mir.

    Ganz genau, du bist dran, Kathie.

    Sukhothai ist großartig, man kann Fahrräder mieten und durch die Tempelruinen düsen. Wobei das vielleicht in Ayutthaya auch geht, da waren wir nicht. Wir mussten uns für eine Tempelanlage entscheiden und habe lange hin und her überlegt, deswegen die Formulierung "das andere".

    Ich erstelle Erwartungshorizonte beinahe nur noch mit KI.
    Klausurerstellung nur so als Hilfmittel, bei meinen Fächern (Englisch / Deutsch) steht und fällt es mir der Textauswahl, das müssen aber Originaltexte sein. Da kann mir die KI bei literarischen Texten eine Hilfe sein (- in dem Sinne, dass sie mir Texte oder Auszüge vorschlägt -), diese aber halt nicht schreiben. Die Aufgabenerstellung ist kein Problem, sobald der Text steht, da ist die KI keine große Hilfe.

    Nein, man muss nicht selbst nach einem Tauschpartner suchen.

    Es gibt im Grunde zwei verschiedene Verfahren, wobei ich nicht sicher bin, ob das zweite Verfahren so für alle BL funktioniert:

    1. Planstellenneutrales Ländertauschverfahren
    Hier brauchst du zunächst eine Freistellung vom Dienstherrn - aber das ist NICHT deine Schule, sondern die personalführende Behörde, also im Prinzip Schulamt, Dezernat, Kultusministerium, was auch immer in deinem BL zuständig ist. Die holen natürlich eine Stellungnahme vom Schulleiter ein, aber der hat hier nicht die Entscheidung.
    Dann ist der Punkt eben, dass es ein planstellenneutrales Tauschverfahren ist. D.h. zu einem bestimmten Termin, in der Regel im April, tauschen sich alle BL aus und es kommt zu großen Verschiebungen und Ringtauschverfahren etc. Am Ende muss/soll jedes Bundesland die gleiche Anzahl an Kollegen aufnehmen, wie es abgibt. Also, sagen wir, du willst nach NRW, aber aus NRW will vielleicht niemand nach SH, dessen Kombi dort gebraucht wird. Aber aus NRW will jemand nach Bayern und dort wird Kombi gebraucht. Wenn jetzt Bayern jemanden hat, der nach SH will, kann das ganze klappen. Wenn so ein Verschiebebahnhof nicht klappt, kann es sein, dass du trotz Freigaben und Wünschen auf allen Seiten über dieses Verfahren nicht zum Zug kommst. Das Verfahren ist kompliziert und maximal intransparent.

    2. Teilnahme am Einstellungsverfahren im Zielbundesland
    Auch hier brauchst du eine Freigabe (siehe oben). Sobad du diese aber hast, kannst du besser steuern und hast besser Kontrolle. D.h. du kannst dich auf schulscharfe Ausschreibungen bewerben, sofern das Zielbundesland hat etc. Deutlich transparenter und kontrollierter.
    In der Regel - und das gilt es aber vorab zu klären - heißt Freigabe, dass du eben deine Pensionsansprüche und Erfahrungsstufen behältst. Es ist also nicht identisch mit der (theoretisch) dritten Möglichkeit der Entlassung aus dem Dienst und Neueinstellung im Zielbundesland. Deswegen wird auch die Freigabe benötigt.

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