Beiträge von WillG

    Also, weil du mich vorhin angesprochen hast. Ich habe nie behauptet, dass man alle Probleme lösen kann - das war jemand, der selbst am Stundenplan arbeitet.
    Ich hatte recht deutlich gesagt, dass ich mich an einer grundlegenden Einstellung zu Teilzeit störe, die aus manchen Aussagen deutlich wird, die ich im Übrigen auch wörtlich zitiert habe.

    Wo ich allerdings durchaus glaube, dass es machbar ist, - und das haben andere wie auch ich selbst oben schon geschrieben -, ist der Ausgleich an anderer Stelle. Natürlich muss Unterricht abgedeckt werden und Aufsichten muss abgesichert sein (auch das habe ich oben schon geschriebeb), aber dann gibt es halt weniger bis keine Ausflüge, Feste, Projekte, wasauchimmer, wenn eine Schule beinahe aus TZ-Kräften besteht.


    Dann zu sagen, Ausgleich ist bspw. nicht möglich, weil solche Probleme auftreten, hat meiner Ansicht nach wenig mit "Wollen" zu tun:

    Wenn Klasse 3a nur Montags und Dienstags Ausflüge machen kann, weil sonst Frau Müller ihren freie Tage hat, ist das ein Problem.

    kleiner gruener frosch

    Das verstehe ich auch. Und grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der überwiegende Großteil der Stundenplanersteller sich sehr große Mühe gibt - und ich unterschätze auch keineswegs, wie viel Arbeit und (Ferien-)Zeit dafür investiert wird. All das zweifle ich überhaupt nicht an.

    Es geht mir aber um Aussagen wie die, dich unten gebündelt zitiere. Das klingt mir halt doch zu sehr nach "Ja, TZ ist halt schwierig. Live with it." - und das kann es ja nun nicht sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz festgeschrieben wird, egal wie man das jetzt findet. Und die familienbedingte Teilzeit ist nun eben ein Recht, das Landesbeamten zusteht. Sicherlich wird das an seine Grenzen stoßen, wenn Stundentafeln abgedeckt und Aufsichtszeiten eingehalten werden müssen. Umso wichtiger ist es, dass an anderer Stelle Ausgleich geschaffen wird. Und wenn dann jemand kommt und sagt, das geht gar nicht, denn was ist denn schon das genaue TZ-Maß (das ja nunmal per definitionem klar durch die Reduzierung festgelegt ist), ist das halt wenig nachvollziehbar (siehe Zitat unten).

    Und ja, der Ausgleich kann dann auch mal schmerzhaft für die Kinder sein, im Rahmen. Nicht beim Unterricht, aber wenn es eben um Ausflüge oder Feiern etc. geht. Dann zu sagen, dass aber eine TZ Kraft nicht entlastet werden kann, weil es doof ist, wenn die 3b nur montags und dienstags Ausflüge machen kann (siehe Zitat unten), ist halt einfach ein Schlag ins Gesicht für alle TZ-Lehrkräfte, die ohnehin deutlich über ihr TZ-Maß belastet sind. Und das hat dann nichts damit zu tun, ob sich jemand viel Mühe mit dem Stundenplan gibt, sondern es verrät eine grundsätzlich problematische Einstellung zur Teilzeit.

    Und ja, ich stimme Tom zu, dass die Probleme systemimmanent sind. Und es ist eine Frechheit von den Dienstherrn in allen Ländern, dass sie hier keine Ressourcen schaffen und mal wieder die Verantwortung auf die Schulleitungen und Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben abschieben. Aber das gehört dann dazu, wenn man sich entscheidet, solche Aufgaben zu übernehmen. Und von meiner Schule weiß ich, dass Schulleitung und Stundenplanteam das gut machen, von dir nehme ich es an, aber so Bemerkungen wie die hier unten zeigen meiner Meinung nach eine andere Geisteshaltung. Und bspw. ist es an meiner Schule durchaus üblich, sehr genau hinzusehen, wie eine TZ-Lehrkraft mit Deutsch-Abi an anderer Stelle entlastet werden kann - bspw. durch den Stundenplan. Da wird eben nicht argumentiert: "Da wirst du um Mehrarbeit nicht herumkommen, ist halt typisch für unseren Beruf" (siehe Zitat unten).

    Die Frage ist, was das TZ-Maß ist. Es ja auch bei den Vollzeitkräften nicht klar. Wenn Termine über die Woche verteilt liegen, was ist das angemessene Maß?

    Aber wenn es Aufgaben gibt, die unteilbar sind, ist das halt schwierig möglich. Das habe ich ja in meinem Post geschrieben. Das ist bei Vollzeit das gleiche Problem. Wenn Du in Teilzeit einen großen Deutsch-Abi-Kurs hast, wirst Du um die Mehrarbeit nicht rumkommen. Das gleiche als Klassenlehrkraft in der Grundschule.
    Natürlich soll und kann man in Maßen Ausgleich schaffen. Aber das geht halt nicht zu 100%. Genauso ist auch bei Vollzeitkräften. Das ist am Ende halt typisch für unseren Beruf.

    Das Problem sind aus meiner Sicht die unteilbaren Aufgaben und die zusätzliche Arbeitsbelastung. Einen Anspruch auf einen freien Tag finde ich auch in Ordnung. Aber mehr ist aus meiner Sicht nicht Teil des Deals.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand den Stundenplan macht und eine solche Aussage trifft. Natürlich ist auch die Motivation des Erstellers wichtig aber es ist nun mal nicht einfach eine Frage des Willens. Es gibt immer Dinge, die einfach nicht gehen oder wo nur eine Sache klappt. Das hat dann nichts mit wollen zu tun.

    Mal sehen: Sissymaus berichtet davon, dass es an ihrer Schule geht. An meiner Schule klappt es übrigens auch sehr gut. s3g4 berichtet aus Sicht des Stundenplanmachers (übrigens nicht das erste Mal) und sagt, dass es zwar Aufwand ist, aber möglich ist. Aber klar, die naheliegende Erklärung ist natürlich, dass er den Stundenplan gar nicht wirklich macht. Logisch.

    Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.

    Ich habe hier nichts geschrieben, was geltendes Dienstrecht verletzt. Gar nichts. Ich habe eingefordert, dass die Idee, die hinter Regelungen steckt, und die sich im Grundgesetz findet und in Bundesgesetzen, die formal nicht gelten, das hast du richtig moniert, aber dennoch eine Haltung und Werte ausdrücken, die eine Rolle spielen, umgesetzt wird.

    Aber ja, man kann sich schön hinter den Erlassen verstecken und die Freiräume, die sich eröffnen, einfach ignorieren.

    Ich halte die (Un-)Möglichkeit einer den Wünschen nach passenden Turnhallenbelegung schon für einen zwingenden dienstlichen Grund. Unter anderem vor dem Hintergrund, dass ich jeder Klasse 3 Sportstunden pro Woche ermöglichen muss. (Siehe Stundentafel)

    Im Einzel-/Extremfall vielleicht. Wenn es diese eine Hallenzeit belegt werden muss, weil andere nicht zur Verfügung stehen, und nur Sportlehrkräfte mit TZ an der Schule unterrichten, die alle kleine Kinder zu versorgen haben. Das dürfte aber kaum der Regelfall sein, und die Abweichung vom Regelfall definiert ja die Abweichung von der "soll"-Regelung.

    Okay, mit dem SGB III lag ich falsch. Das würde uns wieder auf das GG zurückbringen, aber an das glaubst du ja nicht. Vielleicht die Aussage eines Schulrechtsexperten, Thomas Böhm, von der Seite der Robert-Bosch-Stiftung?

    Er sagt zunächst das, was du auch immer wieder wiederholst:

    Zitat

    Teilzeitkräfte haben keinen Anspruch auf einen bestimmten, für sie günstigen Stundenplan. Es liegt im Organisationsermessen der Schulleitung, die dienstlichen und privaten Belange unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht gegeneinander abzuwägen.

    Aber natürlich wird es dann konkreter:

    Zitat

    Rechtswidrig wäre es aber, bei der Teilzeit aus familiären Gründen eine Stundenplangestaltung vorzunehmen, die dem Ziel der Teilzeit aus familiären Gründen völlig widerspricht. Es darf auch keine überproportionale Belastung durch Springstunden geben. Ein freier Tag soll gewährt werden, wenn das aus schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist.

    Es geht dann durchaus ein wenig relativierend so weiter:

    Zitat

    An den Schulen gibt es in der Regel Vereinbarungen der Schulleitung, der für Stundenpläne und Unterrichtsverteilung zuständigen Konferenz und der für die Gleichstellung verantwortlichen Person über die Unterrichtsverteilung und die Stundenpläne, durch die ein fairer Interessenausgleich angestrebt wird. Hier ist die arbeits- und dienstrechtlich geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten von grundlegender Bedeutung

    Es bleibt aber: TZ Kräfte mit familienbezogener Teilzeit reduzieren, um sich um ihre Familie zu kümmern. Das bezieht sich eben auch auf ihr Grundrecht nach GG, egal wie lächerlich du das findest. Wenn du wieder mit dem Frühstück mit deiner Ehefrau kommst, weil die Ehe auch geschützt ist, dann kannst du ja auch reduzieren.

    Ich habe das SGB gemeinsam mit dem Grundgesetz genannt. Nur du hast dich entschlossen, dich über das Grundgesetz lustig zu machen und den Verweis auf das SGB zu ignorieren.

    Zu sagen, "soll" stehe zwischen "kann" und "muss" ist nicht per se falsch, wird der Sache aber nicht gerecht. Um eine "soll"-Vorschrift zu missachten, müssen "zwingende dienstliche Gründe" vorliegen, nicht nur "dienstliche Gründe" oder "dringende dienstliche Gründe" wie die Turnhallenbelegung. Es muss sich dann auch um eine Abweichung vom Regelfall handeln, darf also nicht regelmäßig geschehen.

    Ich wollte mich eigentlich nach den disqualifizierenden Aussagen zum Grundgesetz eigentlich nicht mehr äußern, da es aber immer wieder betont würde, aus dem GG würde sich kein Rechtsanspruch ableiten, so dass nur die Erlasse und Verordnungen gelten, möchte ich nochmal (!) auf §8 (1) SGB III hinweisen:

    Zitat

    Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Personen betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

    Es sollte hoffentlich bekannt sein, was "soll" im juristischen Kontext bedeutet und wie sich die Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen gestaltet.
    Mit anderen Worten: Natürlich gilt ein besonderer Schutz für Eltern mit aufsichtsbedürftigen Kindern, erstmal unabhängig davon, ob sie VZ oder TZ sind. Ob man jetzt ignorieren möchte, dass manche Lehrkräfte zum Teil massive Gehaltseinbußen und Abzüge in der Pension in Kauf nehmen, weil man ja selbst auch gern mit seiner Frau frühstücken möchte, kann man sich natürlich überlegen.

    Aber ich nehme auch viele Jüngere wahr, die sich seeehr gut abgrenzen und zum Beispiel bewusst keine Planstelle annehmen. Engagiert ja, aber keine Vertretungen, keine Mehrarbeit, keine zusätzlichen Sachen ...

    Na ja, wenn man im anderen Thread liest, wie persönliche Umstände aus Sicht "des Systems" und seiner schulischen Vertreter keine Rolle spielen (können/dürfen), weil halt Raumbelegungspläne und Hallennutzungszeiten aus systemischer Sicht Vorrang haben (müssen), kann ich schon verstehen, dass man andersrum wenig Interesse verspürt, dem System seinerseits in irgendeiner Weise entgegenzukommen.
    Und wenn persönliche Grundrechte dann noch lächerlich gemacht werden, gilt das natürlich umso mehr.

    Am liebsten mit so einem Früchtecocktail aus der Dose vom Aldi, den wir als Studenten immer in die billige WWB (Wodka-Weißwein-Bowle) gekippt haben - damit sie gesünder ist.

    Der Deal ist relativ klar. Er wird durch die Erlasse und Vorgaben [und das dritte Sozialgesetzbuch und das Grundgesetz] genau beschrieben.

    Ich hab das Zitat mal für dich repariert. Wenn du pauschal nur "Erlasse und Vorgaben" benennst, ignorierst du, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Artikel 6 des Grundgesetzes ergibt und u.a. auch in §8 des SGB III festgeschrieben ist. Daraus ergibt sich eben genau, dass es nicht nur eine "Reduzierung der Arbeitszeit irgendwie um ein paar Prozent" geht, sondern dass die verbleibende Arbeitszeit eben so gestaltet sein muss, dass sie sich mit der Familienplanung verträgt. Dass "Erlasse und Vorgaben" irgendwelcher Dienstherrn geltendes Bundesrecht und europäisches Recht gerne mal "vergessen", tut hier der Sache keinen Abbruch.

    Vielleicht schulformabhängig, keine Ahnung. Aber viel Leerlauf zu haben, und damit viel Präsenzzeit an der Schule, die mangels Arbeitsplatz nur bedingt zum Arbeiten genutzt werden kann, geht aus meiner Sicht schon gegen den "Deal". Und wenn es dann auch noch familienbedingte Teilzeit ist, greift natürlich das Primat der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Und das sage ich als Kinderloser, der dadurch immer wieder schlechtere Stundenpläne hat. Wir haben aber auch eine Schulleitung, die mit Augenmaß Einzelfallentscheidungen trifft und kreative Lösungen findet, wenn man als kinderloser Lehrer jedes Jahr freitags lange Unterricht hat, aber dann doch mal aufgrund eines privaten Termins schon um 13 Uhr ins Wochenende will.

    Von daher ist mir ein "es geht schon, wenn man will", viel zu lapidar - ich beziehe das nicht auf Dich persönlich, aber in anderen Fällen ignoriert eine solche Aussage das komplexe Bedingungsgefüge der Stundenplanerstellung.

    Auch wenn ich die Komplexität des Stundenplans überhaupt nicht anzweifeln möchte und wenn es gerade auch unser ständiges Thema als Personalrat ist, dafür zu sorgen, dass TZ Kräfte die Reduktion auch wirklic bekommen, die sie mit Gehaltseinbußen und geringerer Pension teuer erkaufen, möchte ich darauf hinweisen, dass die "lapidare" Formulierung, wie du sie nennst, es würde schon gehen, wenn man nur wollte, nichts anderes ist als die Umkehrung der ebenfalls sehr lapidaren Formulierung "Ging nicht anders!", die man oft von Stundenplanmachern hingeknallt bekommt, wenn man einen ungünstigen Stundenplan moniert.

    Kommunikation ist keine Einbahnstraße.

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