Beiträge von Klinger

    Falls bei einem Schüler in der Abschlussklasse letztlich eine 5 in Religion den Schulabschluss verhageln würde, kann man am System zweifeln. Besonders, wenn der Kollege keine Gnade und kein Mitleid kennt. Da zweifelt man auch an der Berechtigung zur Missio - Leistung hin oder her.
    Noten unterliegen der Prämisse einer pädagogischen Gesamtwertung und -beurteilung - auch zum Wohl des Kindes.
    Es gilt auch abzuwägen, ob eine Wiederholung Sinn macht, welche Ursachen zur "Minderleistung" beigetragen hatten - und ob sich andere Perspektiven bieten.

    Zum wohl des Kindes - auch wenn das Kind 23 Jahre alt ist? Ich bin Lehrer an einer berufsbildenden Schule.

    Auch wenn das jetzt kein wirklicher Trost ist: verbeamtet, dürftest du auch nicht viel mehr Geld haben als jetzt, denn die private Krankenkasse wird dich vermutlich nur mit Risikoaufschlag von 30 % nehmen. Je nach Alter zahlst du dann locker 500 Euro und mehr. Und zwar auch, wenn du mal Teilzeit machen solltest. Das darf man wirklich nicht vergessen! Auch steigen die Stufen im TVL schneller als bei den Beamten, du bist schneller in der Endstufe. Du könntest auch mal versuchen eine Kur zu beantragen, als Beamter geht das nämlich kaum noch (da immer besser als Akuteinweisung in die Klinik), sonst ist das Risiko hoch, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben….

    Nicht pauschalierbar. Ich zahle als Beamter mit 30% Aufschlag und zwei Kindern weniger als wenn ich angestellt wäre. Selbst so erlebt für drei Monate, als ich unter die JAE fiel und mich als Angestellter in der GKV versichern musste. Ab dem 1.4.2024 war ich verbeamtet und zahle für die PKV weniger. Bei sehr deutlich besseren Leistungen, jedenfalls was ich bisher in Anspruch nehmen musste.

    Nochmal ganz deutlich: Bei mir macht die Differenz zwischen angestellt und verbeamtet ca. 1.100,- netto aus. 1.400,- abzüglich PKV. Verheiratet, zwei Kinder. Und die Pension ist auch sehr viel höher, als ich als Angestellter erwirtschaften hätte können.

    Hallo liebes Forum, bald stehen ja wieder ZK an, oder wie ich sie schon jetzt, nach erst 18 Monaten Lehrersein liebevoll nenne: Ramschkonferenzen.

    In meinen mehr als 20 Jahren Berufserfahrungen vor der Schule, u.a. als Vertriebsingenieur habe ich in vielen Betrieben, in vielen Abteilungen, Werkstätten und allen möglichen Orten betrieblicher Wirksamkeit unzählige Situationen erlebt, in denen Leute mit ihrem Job überfordert waren, mit den unterschiedlichsten Konsequenzen. Natürlich ist der Grund für Überforderung nicht immer, dass den Leuten Qualifikationen zugesprochen wurden, für die ihnen eigentlich Kompetenzen fehlen, das ist mir klar.


    Möchte man wirklich im Flugzeug sitzen und den Piloten, der einen begrüßt, als den S wiedererkennen, der damals mit vier 5en eigentlich niemals die fachgebundene Fachhochschulreife hätte bekommen dürfen? Und der hat nun also ein Studium geschafft, obwohl wir uns damals schon alle im Kollegium sicher waren, dass er nur geschummelt hat und wir ihn bloß nie erwischt haben? Der in den mündlichen Prüfungen, in die wegen seiner schwachen Leistungen musste, so gut wie keine eigenständige Leistung gezeigt hat?


    Die Kollegen, die in einer ZK so Dinge sagen wie "Ok, dann mache ich aus meiner 5 eine 4" tun den SuS damit zwar kurzfristig einen Gefallen, langfristig aber imho überhaupt nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Klar. Aber wie findet man die Grenze? Und gute Gründe kann es auch immer wieder geben. Kriegstraumata. Schwieriges Elternhaus. Lange/schwere Krankheit. Usw. Und man kennt als Fachlehrer diese Gründe auch nicht immer.

    Ich weiß dann immer nicht so genau, wie ich mich verhalten soll.

    Wie seht Ihr das?

    Das erste, was meine Kollegen mir nach der völlig absurden 4 im Wirtschaftsunterricht gesagt haben, war "Scheiss drauf". Fand, das war ein guter Rat.

    Das, was der Fachleiter da in seiner Phantasiewelt vor sich hingeplappert hat in der Nachbesprechung war so dermaßen an den Haaren herbeigezogen, dass der andere anwesende Fachleiter mich schon ganz besorgt angeschaut hat. Der hatte wohl Angst, dass ich dem W-Fachleiter meine Meinung sage und einfach den Raum verlasse.

    Viel hat jedenfalls nicht gefehlt.

    P.S. Ich bin froh, das nicht getan zu haben. Ich liebe meinen Job.

    Interessiert niemanden. Unser Schulleiter hatte sogar eine 5 in einer Abschluss UPP und hat so gerade eben bestanden. Solange Lehrermangel herrscht, wird sowieso jeder Lehrer mit bestandener Prüfung eingestellt.


    Gegenfrage: Fragt noch irgendjemand nach deiner Note im Studium?

    In Hessen ist die Note maßgeblich für die Ranglistenplatzierung.

    Die vierwöchige Wehrübung ist erst im kommenden Dezember.

    Bei der Wehrübung, um die es in diesem Thread geht, handelt es sich nicht um eine Schießübung. Eine solche wirf regelmäßig vom Reservistenverband an Wochenenden organisiert.

    Es geht um Kennenlernen der aktuellen Handfeuerwaffen, Waffendrill (damit man auch unter Feindeinwirkung die Handgriffe drauf hat), Schießsimulator Ausbildung, Gruppenschießen, Ausbildung der Ausbilder u.ä.

    Hier steht bei Nr. 701 etwas anderes. Leider widersprechen sich die Quellen, aber diese hier ist aktueller.


    Allerdings: Hier ist eine aktuelle Version der A2-1300/0-0-2, wo es in 2054 genauso steht wie in dem von Dir verlinkten Text auf der Reservistenverbandseite.

    Zitat: "Unter diesem Gesichtspunkt wird selbst bei kleineren Übungen regelmäßig auch die Einwilligung des Arbeitgebers eingefordert. Schließlich soll ein Konsens zwischen allen Beteiligten erzielt werden und sich der „zivile" Vorgesetzte rechtzeitig auf die übungsbedingte Abwesenheit einstellen können. Rein rechtlich muss eine Zustimmung bei freiwilligen Übungen zwar erst dann vorliegen, wenn die Gesamtdauer sechs Wochen pro Kalenderjahr überschreitet sowie bei Pflichtübungen ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten angesetzt wird. In der praktischen Umsetzung wird aber in der Regel seitens der Bundeswehr keine Einberufung veranlasst, sollte sich der Arbeitgeber komplett querstellen."

    Quelle:

    https://www.dienstzeitende.de/…tende-in-unternehmen-154/

    Ich kenne diese Seite, kann aber die Verlässlichkeit dieser Quelle nicht einschätzen. Das ist keine Seite der Bw oder sonst einer Behörde o.ä.

    Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal Rat.

    Ich bin Reservist (Oberstleutnant). Die Schule, bei der ich seit dem 01.04.2024 bin, weiß das. Ich bin Beamter auf Probe.

    Ich war seit vielen Jahren auf keiner Wehrübung mehr, aber jetzt, mit dem sich anbahnenden Krieg gegen Putin, möchte ich gerne im Ernstfall vorbereitet auf meinen Dienstposten gehen und nicht dann erst "angelernt" werden müssen, wenn Putins Panzer bereits in Polen stehen.

    Am Anfang stand meine Schule hinter mir und fand mein Engagement gut. Im Rahmen der Ausbildung für den Truppendienst habe ich eine Wehrübung im Dezember von vier Wochen von der Schule "genehmigt" gekommen.

    Eine weitere Wehrübung im Juni zur Wiederherstellung/Verbesserung der Schießfertigkeiten des Einzelschützen aka Waffenausbildung mit der Dauer von einer Woche wurde nun von der Schule abgelehnt wegen "möchten keinem weiteren Unterrichtsausfall oder Vertretungserfordernissen zustimmen". Dies betrifft neun Doppelstunden und ich habe alle Unterrichte dafür vorbereitet, was ich der SL auch so mitgeteilt habe. Eine dritte Wehrübung (eine Woche vor und die erste Woche in den Sommerferien), die dem Einarbeiten auf dem neuen Dienstposten dienen sollte, wurde noch nicht beschieden.

    Ist die Schule eigentlich überhaupt die Stelle, die entscheidet, ob ein verbeamteter Lehrer eine Wehrübung machen "darf"?

    Was ist eine Feststellungsprüfung?

    Frage für einen Kollegen.

    Ich weiß das wirklich nicht. Google ist nur halb hilfreich. Ist das so etwas wie eine Verteidigung aka Kolloquium, bei dem der/dem SoS auf den Zahn gefühlt wird?

    So machen wir das hier bei schriftlichen Arbeiten, die nicht in der Schule angefertigt wurden. So kriegt man sehr schnell raus, ob die Arbeit eine eigenständige Leistung war.

    Man kann die schriftliche Arbeit btw auch dem Chatbot zum Futtern geben und ihn um Fragen bitten, mit denen klar werden soll, ob das SoS das selbst erarbeitet hat. Habe ich gehört.

    Hm, also in NDS gibt an den allermeisten BBSn meines Wissens ganz "normale" Pausenaufsichten (nur keine "Mittagsaufsicht" in den Mensen), da wir ja auch eine Menge minderjähriger SuS haben. An meiner Schule hat jede Vollzeitlehrkraft und diejenigen, die mind. eine "Dreiviertelstelle" haben, zwei 20minütige Aufsichten, die Teilzeitlehrkräfte haben eine Aufsicht pro Woche (20 Min. vor oder nach dem Unterricht oder eben in einer unserer 20minütigen Pausen; in der 10-Min.-Pause nach der 8. Stunde gibt es allerdings keine Aufsicht mehr, weil in der 9./10. Stunde nur noch Sportkurse im BG - teilweise nicht mal in der Schule, sondern z. B. im Hallenbad - stattfinden).

    Was den Lärmpegel angeht, gebe ich dir recht. Dieser ist höchstens in einzelnen Klassen - oder Bildungsgängen wie der BES - mal etwas höher ;) .

    In SH ist das an berufsbildenden Schulen auch so.

    Ja, gut, wenn dein Ziel ist, nur EINE Klausur zu schreiben, dann musst du beim Korrigieren viele Fehler übersehen, openbook schreiben, die Probeklausur (mit verteiltem Erwartungshorizont) wieder nehmen oder am besten noch alles drei zusammen...

    Die open book Klausuren im Studium waren mit Abstand die schlechtesten in meinem Studium... Man sitzt da mit 2 Ordnern und denkt, es kann einem nichts passieren, und dann liest man die Aufgabe und weiß nichtmal, wo man nachgucken soll...

    Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.

    Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.

    https://www.spiegel.de/karrier…8b-4bc2-b722-9bf9962c8b16

    Da geht es zwar um Bundesbeamte, aber auch um das Arbeitszeitgesetz.

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