Die Email-Adresse lässt darauf schließen, um welche Familie es sich dabei handelt. Soll das so?
Beiträge von Klinger
-
-
Ich stelle auch immer mein Material bereit und teile das gerne. Es macht mich ja auch ein Bisschen Stolz, wenn andere das benutzen. Und Schüler gehen vor. Die können ja nichts für die Faulheit mancher Kollegen.
Aber mit fremden Unterrichten zu arbeiten ist wie mit einem fremden Spickzettel eine Klausur zu schreiben, oder? Mir geht das jedenfalls so. Gute Unterrichte werden das nicht...
Sag doch der Kollegin, dass Du gerne Unterrichte mit ihr tauschen möchtest. Wobei... dann bekommst Du vermutlich nur Material Deiner anderen Kollegen.
-
Ich überlege mal laut:
- Wir haben hier eine verbeamtete Lehrkraft A, die von Nds nach SH wechseln möchte.
- Wir haben außerdem eine Lehrkraft B, die von SH nach Nds wechseln möchte.
- B möchte an eine Schule, die in der Nachbarstadt von A's aktueller Schule ist.
- A ist Lehrer an einer Oberschule.
- B ist Lehrer an einer berufsbildenden Schule.
Sind damit nicht prinzipiell die wichtigsten Bedingungen für einen Tausch erfüllt?
Vermutlich geht nix ohne die Freigabe beider Schulen, richtig?
-
Mir geht es absolut gut in SH!
Meine 56m² 3ZKB im Speckgürtel von HH (mit der Bahn 20 Minuten), aber in SH, kostet 707,- warm mit allem Pipapo.
Ja, ich muss hier 1,5 Stunden (glaube ich) mehr unterrichten und bekomme statt 2 nur 1 Stunde Ermäßigung.
Weihnachtsgeld gibt es hier 800,- (Steht "Beamte Sonderzahlung Dezember JFFF dran) und pro Kind nochmal 250,-
Ein Wechsel in der Probezeit dürfte allerdings praktisch ausgeschlossen sein, denke ich. Ich habe mich mit der Thematik auch schon beschäftigt - aber in der Gegenrichtung: Von SH nach Nds. Leider für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, sonst könnten wir jetzt überlegen, ob wir da was deichseln können.
-
-
Nur wenn sie eine unmittelbare Rechtsauswirkung hat, sonst ist nur Beschwerde möglich.
Sie muss sogar eine unmittelbare negative Rechtsfolge haben, oder? Gegen eine 5 im Zeugnis, die die Versetzung nicht verhindert, kann man keinen Widerspruch einlegen, wenn ich die FoBi (Nds) richtig erinnere.
Schließlich kann der Widerspruch ja auch zu einer 6 führen.
-
40% aber da zählt dann nicht nur das Melden mit rein, sondern auch Hausaufgaben, Gruppenarbeiten, Heftführung, Ordnung am Arbeitsplatz…
Das stimmt so pauschal nicht. In einigen Schulformen der berufsbildenden Schulen sind es z.B. 60% sonstige Mitarbeit und 40% schriftlich. Ich habe auch so Kandidaten, die schriftlich auf einer 1 stehen und eine 3 im Zeugnis haben.
Ich mache die Noten ja nicht. Ich stelle sie nur fest.
-
Ich sollte schon gespendete IT-Hardware abholen und habe dies mit der Begründung: „Wenn ich jetzt fahre, bekomme ich bei der Rückkehr keinen Parkplatz mehr“, verweigert.
Wir haben zwar einen Lehrerparkplatz, aber da der keine Schranke hat sondern nur ein Schild dort steht, ist er regelmäßig mit Schüler-PKWs dermaßen überfüllt, dass sogar die Feuerwehrzufahrten zugeparkt sind. Entsprechend werde ich den Parkplatz auch nicht opfern, um da irgendwelche Klamotten zu holen.
An meiner alten Schule durfte man nur mit Parkausweis auf dem L-Parkplatz parken oder man riskierte ein Knöllchen. Und die Stadt hat jeden Tag kontrolliert. Da parkt nur ganz selten ein Schüler.
-
Mit einem E-Auto parkt man ja vielerorts umsonst. Mein ja nur.
-
-
Hallo liebe Forum.
Eine Kollegin fragte mich, ob ich für sie die 4. Stunde am kommenden Dienstag machen könne. Ich habe gesagt, ich habe an dem Tag 8 Stunden, fange um 11:45 an und mache bis 21:30 auf, aber wenn sie niemand anderes findet, mache ich das.
Gerade kam nun die Mail von der AL, dass er mich für diese Vertretung bräuchte, er habe keine andere Möglichkeit gefunden.
Dienstag habe ich von 11:45 bis 15:00 und von 18:15 bis 21:30 Unterricht. Außerdem ist nachmittags von 15 bis 16 Uhr eine Feedback-Runde für das KI-Projekt und um 17 Uhr startet der Elternsprechtag, bei dem ich bis jetzt zwei Termine habe, einen davon mit [...] und seinen Eltern, falls er nicht doch alleine kommt. Abendschule startet dann um 18:15 und geht bis 21:30.
Es sind 75 Minuten Mehrarbeit als normal weil ich normalerweise erst um 11:45 anfangen würde, nun aber um 10:30 anfangen müsste (Große Pause von 11:15 bis 11:45).
Und am Mittwoch fange ich zur ersten Stunde an.
Dass ich jeden Dienstag, an dem ich Abendschule habe, anschließend nur 10,5 Stunden Ruhephase habe, habe ich bisher gerne akzeptiert, weil mein Stundenplan ansonsten hervorragend ist - ich habe keine Leerstunden und montags frei - zur Zeit sogar zusätzlich freitags frei, weil zwei Klassen zusammengelegt wurden - dafür kann ich aber nichts.
Ich habe ein volles Deputat abzgl. 1 Stunde wegen Schwerbehinderung.
Ich würde der AL das so beantworten, wie oben beschrieben, und dann vorschlagen, dass ich die Vertretung mache, dazu aber bitte eine schriftliche Anweisung haben möchte. Und ich wollte darauf hinweisen, dass ich aufgrund einer Tagesfahrt am Donnerstag 5./6. frei habe - ob da vielleicht ein Ringtausch gelingen könnte.
Ich bin erst seit April an der Schule und noch in in der Probezeit. Will da nicht unnötig was riskieren. Möchte aber auch keinen Burnout begünstigen.
Wie würdet Ihr an meiner Stelle reagieren?
-
Das Parkhaus hier an der BS in ... ist kostenlos und hat eine Etage für Lehrkräfte reserviert.
An meiner alten BBS in ... gibt es riesige Parkflächen, ebenfalls kostenlos.
-
In SH gibt es übrigens eine ganz offizielle Vereinbarung zwischen dem Landespersonalrat (heißt die oberste Instanz so?) und der Landesregierung, dass der 3. Antrag genehmigt werden soll. Und soll heißt ja bekanntlich muss wenn kann.
Allerdings offiziell nicht bundeslandübergreifend. Inoffiziell funktioniert das aber auch bundeslandübergreifend. Selbst vor Kurzem im Kollegium erlebt.
Vielleicht gibt es eine solche Vereinbarung ja auch in anderen Bundesländern?
-
Habt Ihr die SL eigentlich schon mal gebeten, die Uhrzeiten zu definieren, die die Kernarbeitszeit kennzeichnet oder um entsprechende Rechtsquellen gebeten?
-
Schade. Zum Thema Wehrübung oder Dienststellung nach §60 bzw. Übung nach § 61 SG hätte ich durchaus etwas sagen können.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Arbeitgeber das genehmigen muss, wenn es mehr als 6 Wochen im Jahr sind. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und bei Beamten ist die Arbeitgeberbescheinigung allerdings in jedem Fall vorzulegen.
Arbeitgeber dürfte das Land oder das Seminar sein - auf keinen Fall aber die Schule. Die muss nicht gefragt werden. Ob man die SL vor vollendete Tatsachen stellt ist eine andere Frage.
-
Grundkurs = 12. Klasse?
-
Ich unterrichte an einer berufsbildenden Schule und dort in zwei Klassen des beruflichen Gymnasiums. Zählt das?
-
Ich bin sicher, das Grönland sehr gerne weiter zur Nato, äh, zu Grönland gehören möchte, solange der Clown an der Macht ist.
Kennt jemand die NATO-Regeln für den Fall, dass ein NATO-Mitglied ein anderes NATO-Mitglied überfällt?
-
Eine schriftliche Quelle dazu habe ich nicht, aber unser ehemaliger Schulleiter hat telefonisch genau diese Auskunft vor etlichen Jahren von dem für uns zuständigen Dezernenten der Landesschulbehörde erhalten. Vielleicht hat die von Klinger zitierte Schulleitung ja mit demselben Dezernenten gesprochen
?
Die Wahrscheinlichkeit liegt bei deutlich über 50 % 😄
-
Leider nein. Ich kann auch nicht mehr fragen, weil: Ich bin nicht mehr in Nds.
Werbung