Wer ist dafür zuständig?

  • Hallo Luna,

    das kommt ein wenig drauf an. Handelt es sich um einen Vertretungsvertrag, dann kommt die Dauer des Vertrags durch den Vertretungsgrund zustande (also z.B. wenn eine Kollegin Anfang Februar aus der Elternzeit zurückkehrt, ist der Vertretungsgrund damit hinfällig und der Vertrag muss bis dahin enden). Den Vertretungsgrund muss der Schulleiter ans Schulamt weitergeben.

    Handelt es sich nicht um Vertretungsverträge, sondern zugewiesene BAT-Stellen, dann werden diese vom Schulamt vergeben. In aller Regel wünschen sich Schulleiter ja längerfristige Verträge, schon allein um Planungssicherheit zu haben. Zum Halbjahr endete Verträge sind für Schulen immer extrem ungünstig, daher kann man davon ausgehen, dass es kein Wunsch des Schulleiters war.
    Angesicht mangelnder finanzieller Ressourcen gibt's von den Schulämtern aber oft nur diese befristeten Zuweisungen. Dann wird zum Halbjahr wieder geguckt, wieviel Geld aktuell im Pott ist und die neuen BAT-Stellen entsprechend verteilt.
    Diese Halbjahresstellen sind leider daher in Hessen absolut nicht ungewöhnlich. :(
    Wobei man sagen muss, dass sie glücklicherweise meist dann verlängert werden, aber dennoch ist das für alle Betroffenen (also in dem Fall Arbeitnehmer aber auch Schule), ein sehr nerviger Zustand.

    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Ja, ich würde auf jeden Fall nachfragen. Damit signalisierst du ja auch, dass du Interesse daran hast, an der Schule zu bleiben.

    Bei uns an der Schule war's auch schon mal so, dass sich zwei Leute eine volle BAT-Stelle geteilt haben, damit beide bleiben können. Sicher nicht gerade ideal, aber eben besser als arbeitslos sein...
    Ich weiß aber nicht, ob das auch bei Planstellen möglich ist - vermutlich eher nicht.

    Aber auch da würde ich einfach mal nachfragen, wie die Chancen aussehen. Zwar wird man dann vom Schulamt eingestellt, aber die Schulleiter haben bei der Auswahl schon ein gewisses Wörtchen mitzusprechen oder können sich zumindest für eine bestimmte Person einsetzen. Wobei auch das leider immer davon abhängig ist, wie genau die Stelle zustande kommt und welche Mitbewerber es gibt.

    Wir hatten dieses Jahr den Fall, dass die "fertige" Referendarin zunächst mal nicht übernommen werden konnte, weil es eine Einversetzung gab. Da konnte unser Chef nix machen, obwohl er viel lieber die Refi gehabt hätte. (Sie hatte dann aber glücklicherweise doch noch eine zusätzliche Planstelle bekommen.)

    Ist also alles nicht ganz einfach, aber zumindest kann die Schulleiteirn dir bestimmt mehr sagen, wie es konkret bei euch aussieht.

    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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