Frage zur Beihilfeberechtigung Ehefrau

  • Da ich am Sonntag beim Landesamt für Besoldung niemanden erreiche, mir aber schon den ganzen Tag eine Frage durch den Kopf geht, probiere ich es mal hier.


    Konkret:
    Meine Frau hat sich vor einigen Wochen beim Zahnarzt behandeln lassen. Derzeit ist sie (im Gegensatz zu mir) noch gesetzlich versichert. Es wurden von der Kasse nicht alle Kosten übernommen, da sie sich (glaube ich) für ein etwas teureres Füllmaterial entschieden hat.


    Da ich gerade für mich eh einen Beihilfeantrag vorbereite, frage ich mich, ob diese Mehrkosten evtl. von der Beihilfe getragen werden.


    Natürlich kann ich es einfach probieren. Aus reiner, intensiver Neugierde hätte ich die Frage aber trotzdem gerne im Vorfeld geklärt.

  • Wenn sie selbst gesetzlich versichert ist (und ja wahrscheinlich selbst versicherungspflichtig beschäftigt), ist sie damit (soweit ich weiß) nicht beihilfeberechtigt und kriegt demzufolge leider nichts.


    Gruß
    Britta

Werbung