Sportschein Bayern verweigert

  • Ich unterrichte in diesem Schuljahr zum ersten Mal Sport, habe aber Sport nicht studiert. Nun würde ich im kommenden Mai auch gerne den Lehrgang besuchen wollen (wollt ich eh schon längst mal machen, hab´s aber immer geschoben...), bei dem man den Sportschein (Zusatzqualifikation) erwerben kann. Dieser 1. Teil dauert eine Woche, der 2. Teil folgt im Herbst.


    Leider genehmigt mir meine Rektorin nun die Teilnahme nicht, da die Schule- lt ihrer Aussage- dann wohl keine Vertretung für meine Klasse bekommen würde...


    Was haltet ihr davon? Kennt ihr einen ähnlichen Fall?


    Ich muss gestehen, ich fühle mich in Sport schon etwas unsicher, besonders was den Geräteaufbau, die Hilfestellungen, die 1. Hilfe und bestimmte Techniken (bes. Leichtathletik) betrifft...


    Mal noch ne Frage am Rande:
    Könnt ich mich - rein theoretisch bzw rechtl. gesehen- auch weigern, Sport zu unterrichten, da ich eben die Zusatzqualifikation noch nicht habe?


    Besonders ärgert mich aber wirklich, dass mir die Teilnahme daran versagt wird!


    Was meint ihr dazu? - Danke für eure Antworten!

  • Ich habe mal gehört, dass man den Schein eigentlich braucht um Sport zu unterrichten. Frage doch mal beim BLLV nach. Sollte das wirklich der Fall sein, müsste deine Schulleitung doch einlenken, oder? ;)



    Bibo

  • Ich unterrichte dieses jahr auch zum ersten mal sport und habs nicht studiert. wollte ne fortbildung zum geräteturnen machen (nachmittags!), aber an dem tag eine andere schulfortbildung war, durfte ich auch nicht.
    mir wurde gesagt, es läuft nicht so, dass man die fortbildungen besucht, die man möchte, sondern die die schule braucht.
    kostet halt alles geld. ist echt ein unding, da will man sich schon in seiner freizeit fortbilden und dann geht das nicht!!

  • redfairy:


    Unterrichtet deine Schulleitung eigentlich Sport? Gerade beim Geräteturnen kann einiges passieren.
    Kleiner Tipp: Fragt doch einfach mal bei euren Schulleitungen nach, ob sie euch schriftlich bestätigen, dass sie im Falle eines Falles die Verantwortung tragen, da ihr ja nicht über die entsprechende Qualifikation verfügt.



    Bibo

  • ich kann nicht verstehen, wie die schulleitung sowas ablehnt. klar kann es sein, dass keine vertretung kommt. aber will sie die verantwortung tragen, wenn etwas passiert?
    soweit ich weiß, darf man sport ohne sportschein unterrichten. jedoch sollte man eben keine geräte aufbauen, v.a. kein trampolin.


    sehr komisch... :neenee: sowas kann ich nicht verstehen. schade!

  • ob der schulleiter sport unterrichtet weiß ich gar nicht.
    auf jeden fall habe ich ne zweite klasse und mache halt nur spiele oder sachen ohne geräte, weil mir da die verantwortung zu groß ist.


    so machen es die anderen lehrer ohne sporterfahrung auch (bei jahrgang 1 und 2).


    finds nur schade, weil ich ja gern auch was anderes machen würde.
    werde dann das nächste mal die sportfortbildung besuchen (wenns terminlich passt von der schule :-)), aber das ist dann nicht vor nächstem halbjahr, dass das angeboten wird.

  • Zitat

    Original von funkehabe aber Sport nicht studiert. Nun würde ich im kommenden Mai auch gerne den Lehrgang besuchen wollen (wollt ich eh schon längst mal machen, hab´s aber immer geschoben...), bei dem man den Sportschein (Zusatzqualifikation) erwerben kann. Dieser 1. Teil dauert eine Woche, der 2. Teil folgt im Herbst.


    Leider genehmigt mir meine Rektorin nun die Teilnahme nicht, da die Schule- lt ihrer Aussage- dann wohl keine Vertretung für meine Klasse bekommen würde...


    Wie, sie weiß jetzt schon, dass sie im Mai keine Vertretung bekommen wird?
    Was ist das denn für ein Quatsch?


    Das kann schon mal keine Begründung sein, dich nicht gehen zu lassen, denn ob jemand kommt oder nicht, weiß sie frühestens im April.


    Hat sie vielleicht andere Gründe, dir das zu verweigern?


    Ihr muss doch klar sein, wie wichtig eine solche Fortbildung ist und dass du das für die Schule und die Schüler machst.


    Kannst du nicht mal beim Personalrat nachfragen?


    Petra

  • Zitat

    Original von Petra: Das kann schon mal keine Begründung sein, dich nicht gehen zu lassen, denn ob jemand kommt oder nicht, weiß sie frühestens im April.


    Jein. Wenn man weiß, wie viele mobile Reserven es im Schulamtsbezirk gibt und wie viele bereits dauerhaft eingesetzt wurden und dann noch mit reinrechnet, dass anscheinend manchen Lehrkräften zum Schuljahresende die Luft ausgeht und 1. Klassen natürlich dann zuerst versorgt werden, kann man sich schon überlegen, wie groß die Chancen für eine Vertretung sind.
    Ich gebe dir aber recht, dass das nicht als Begründung reicht, um eine wichtige Fortbildung nicht zu erlauben.



    Bibo

Werbung