7. Dezember 2009 16:40 #1 Mein Arbeitgeber bittet um Mitteilung, falls ich eine Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) abgeschlossen habe...Keine Ahnung, ob ich das habe Habe ich das? Muss ich das? Brauche ich das? Klärt mich auf, was könnte das sein???