Referendariat unterbrechen

  • Hallo,


    ich habe seit einem Jahr und 2 Monaten in Niedersachen das Referendariat gemacht, müsste aber aus gesundheitlichen Gründen das Referendariat erst mal beenden und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
    Meine Seminarleitung meinte, ich sollte mich für ein halbes JAhr krank schreiben lassen, von der Prüfung zurücktreten und die Entlassung beantragen, da sonst alles in meine AKte käme und mich sonst der Amtsarzt möglicherweise für den Schuldienst als ungeeignet hält. Ich könnte mich dann neu bewerben.
    Eine Bekannte von mir meinte jedoch, ich würde dann kein Arbeitslosengeld bekommen und sollte mir das gut überlegen.
    Morgen werde ich gleich mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen.
    Habt ihr eine Idee, was jetzt das beste wäre? Kennt ihr Leute, die in einer ähnlichen Situationen waren?
    Hat es viell. auch damit zu tun, was es für eine Krankheit ist, ob sie eher körperlich oder psychisch ist?


    Ich würde mich über Antworten freuen

  • Hi Liza,


    ich habe auch in Nds. mein Ref angefangen und unterbreche gerade. Wenn du Fragen hast, kannst du mich gern per PN kontaktieren;-))


    LG

  • Ich war während meines Referendariats in Niedersachsen 4 Monate "krank". Ich hatte eine langfristige Krankschreibung für die ganze Zeit. Ich habe damit eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und den Rücktritt von der Prüfung beantragt. Das war alles kein Problem. Der Dienst wurde zunächst drei Monate verlängert und in diesen drei Monaten bekam ich nach Widerantritt einen neuen Prüfungstermin. Meine Anwärterbezüge habe ich durchgehen derhalten. Ob das nun für immer einen Makel in meiner Akte hinterlassen hat, weiß ich nicht. Ich wurde darauf niemals angesprochen, weder als ich als angestellte Lehrerin arbeitete, noch als ich verbeamtet wurde. Das kann aber auch nciht von der Erkrankung abhängig sein, da man ja seinem Arbeitsgeber nicht mitteilen muss, woran man erkrankt ist. Somit wissen die das nicht und können nur die Dauer der Krankheit in die Akte bringen.


    VIele Grüße von
    ohlin

  • Hi,


    wenn sich an den Gesetzen nichts grundlegendes geändert hat (was ich mal annehme) dann bekommst du nur Arbeitslosengeld, wenn du innerhalb der 3 Jahre VOR der Arbeitslosmeldung mind. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Wenn du im Ref verbeamtest bist zählt dieses eine Jahr und die zwei Monate also nicht. Hast du vorher gearbeitet?

  • Gut, ich bin nicht in Niedersachsen, sondern in Bayern, aber ich wurde aufgrund zu langer Krankheit im Referendariat nicht verbeamtet.


    Allerdings habe ich das Ref nicht unterbrochen. Vielleicht ist das der Unterschied?


    Mir ist auch neu, dass der Arbeitgeber nicht erfährt, was man hat. Klärt mich mal auf, aber ich dachte, dass man sämtliche Ärzte... von der Schweigepflicht entbinden muss und dann ist es doch kein Problem, das herauszufinden. ?(


    Sorry, falls ich Unsinn rede und noch mal, ich bin in Bayern.

  • Auf der Krankmeldung, die du deinem Arbeitgeber vorlegen musst, darf nicht stehen, woran du erkrankt bist. Die Amtsärztin hat mich bei der Untersuchung für die Verbeamtung gefragt, ob es chronische Erkrankungen, Suchtkrankheiten gibt, ob ich bereits schwanger war, abgetrieben habe, schwere Krankheiten/ Erbkrankheiten in der Familie. Es war für sie nicht relevant zu erfragen, warum ich meine Schreibfrist für die Examensarbeit verlängert habe oder warum ich weitere 4 Monate nicht im Dienst war. Mich hat nie jemand nach Ärzten gefragt, bei denen ich während des Referendariats gewesen bin, somit können sie auch nicht ohne mein Wissen Daten eingefordert haben, da sie doch gar nicht wissen könne, wen sie danach hätten fragen können.
    Ich habe kein Arbeitslosen- oder Krankengeld bekommen. Da ich als Referendarin bereits Beamtin auf Widerruf war, hatte ich Anspruch auf 6 Monate Lohnfortzahlung. Ich habe weder damsl noch heute einen Nachteil gespürt, dass ich einfach mal 4 Monate raus war aus der Schule.

  • Danke für eure Hinweise.


    Trotzdem bin ich jetzt immer noch seeehr unsicher.
    Will die Seminarleitung mich nur loswerden oder stimmt es, dass ich schlechtere Chancen habe, wenn ich mich für ca. ein halbes JAhr während der Prüfungsphase krank schreiben lasse?
    Ich hoffe, ich bekomme bald von der Gewerkschaft eine Antwort.
    Die Agentur für Arbeit meinte, sie seien nicht zuständig, sondern die Krankenkasse. Die wiederum meinten, eine Beantragung auf Entlassung höre sich seltsam an. Auch der Mann mit dem ich von der Landesschulbehörde telefonierte riet mir davon ab.
    Ich frage mich eben wirklich, wenn mir sooo viele davon abraten, die Seminarleitung aber zu Beantragung rät, was sol ich denn dann machen?
    Ich hoffe, die Gewekschaft meldet sich am Mittwoch und beantwortet damit meine Frage.


    Wenn ihr sie beantworten könntet, wäre das natürlich auch toll.
    Schade, dass es für solche SItuationen keine Links bei den Studienseminarhompages gibt..


    LG


    Liz

  • Liebe Liza, du hast mir, glaube ich, eine pn geschrieben und auf einen Beitrag von mir zu einer ähnlichen Situation wie deiner verwiesen. Ich finde diesen Beitrag nicht. Ich kenne mich auch nur mit der rechtlichen Situation in NRW wirklich aus. Ich würde dir raten umgehend mit dem Personalrat Kontakt aufzunehmen. Vielleicht können die dir helfen! Ich gehe nicht davon aus, dass deine Seminarleitung dich "los werden" will! Welche Gründe sollte sie haben?


    Alles Gute für dich...

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